Magisterarbeit, 2006
91 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Demokratische Bildung, wie sie an Sudbury-Schulen praktiziert wird
2.1 Demokratie – Versuch einer Annäherung
2.2 Die Säulen der demokratischen Bildung
2.3 Wie demokratisch sind Sudbury-Schulen ?
2.4 „Schola semper reformanda“
2.5 Die Grundfesten des Lernens
2.5.1 Informelles und formales Lernen
2.6 Diskrepanzen zwischen Regelschule und Alternativschule und der in Sudbury-Schulen praktizierten demokratischen Idee
2.7 Demokratische Bildung basiert nicht auf neuen Ideen. Das demokratische Erbe der Reformpädagogik
3 Was liegt dieser Bildungsform zugrunde und welche Anliegen hat sie?
3.1 Menschenbild und eine andere Sicht auf das Lernen
3.2 Die Furcht vor der Freiheit. Vorbehalte und Chancen im Zusammenhang mit demokratischer Freiheit
3.3 Demokratische Bildung und Leistung
3.4 Demokratische Bildung und Verplanungs- bzw. Pädagogisierungstendenzen in der Gesellschaft
3.5 Demokratische Bildung und Überlegungen zu Gehorsam und Ungehorsam bzw. Konformität
3.6 Demokratisches Lernen und Umgang mit Konflikten Konflikterfahrungen in der Sozialisation
4 Forderungen an die schulische (Aus-)Bildung
4.1 Was erwartet unsere Kinder in 20 Jahren?
4.2 Kompatibilität des Konzeptes mit Forderungen an Zukunftsfähigkeit
4.3 Was ist aus solchen Schülern geworden
5 Grenzen dieser Bildungsform
5.1 Schwierigkeiten mit demokratischen Prozessen
5.1.1 demokratische Schulen & Deutschland: eine schwierige Beziehung
5.2 Ergebnisse so genannter demokratischer Schulen
5.3 Grenzen demokratischer Bildung
6 Konklusion
Die Arbeit untersucht das Konzept der demokratischen Bildung am Beispiel von Sudbury-Schulen, um zu klären, wie dieses Modell mit gesellschaftlichen Anforderungen vereinbar ist und inwiefern es eine Alternative zur traditionellen, autokratisch geprägten Regelschule darstellt.
2.1 Demokratie – Versuch einer Annäherung
Der Begriff Demokratie kommt aus dem Griechischen und bedeutet „die Herrschaft des Volkes“ (vgl. dtv-Brockhaus, 1988). Mit Herrschaft ist gemeint, über Handlungsweisen und Verhaltensformen anderer zu bestimmen. Demokratie als Herrschaft des Volkes (Demos: Volk; kratein: herrschen) heißt also soviel wie: diejenigen, die beherrscht werden, haben gleichzeitig die Herrschaft inne. Mehrheiten treffen mit Hilfe von Abstimmungen Entscheidungen, die für alle gelten, auch für unterlegene Minderheiten. Einmal verabschiedete Regeln und Gesetze bleiben solange in Kraft bis ein neuer Beschluss diesbezüglich vorliegt. Mittel für die demokratische Entscheidungsfindung sind Diskussionen, in denen im Idealfall Pro und Contra vorliegender Vorschläge debattiert und gegeneinander abgewägt werden. Demokratie bedeutet nicht nur parlamentarisch-repräsentative Demokratie, in der die Entscheidungsträger wie Abgeordnete und Minister unabhängig von dem, was deren Wähler wollen selbstständig entscheiden können. Sie kann sich auch in direkter Demokratie manifestieren, in der jeder Betroffene direkt mitentscheidet (vgl. dtv-Brockhaus, 1988).
Die entscheidende Frage in Demokratien ist: wer gehört zum Demos? Nie waren alle Personen eines Staates gleichberechtigt an der Herrschaft beteiligt. In unseren staatlichen Demokratien gehören zum Beispiel Personen unter 18 Jahren nicht dazu, in den so genannten demokratischen Schulen ist jede Person jeden Alters Teil des Volkes und darf somit über die Belange der Gemeinschaft mit entscheiden.
Der demokratische Charakter einer Teilgesellschaft – wie zum Beispiel einer Schule – wird nach dem Sudbury-Konzept unter anderem Konzepten wie zum Beispiel Summerhill, ist daran festgemacht, ob alle Mitglieder einer Gruppe an den Interessen derselben teilhaben bzw. darüber mitentscheiden dürfen (nicht müssen!.) In Mehrheitsabstimmungen unter besonderer Berücksichtigung der Minderheiten: „Demokratie basiert auf allgemeinem Wahlrecht, nicht auf allgemeiner Teilnahme. Entscheidend ist, dass jeder Mensch Zugang zur vollen Teilhabe an der Entscheidungsfindung hat.“ Ob er diese Möglichkeit nützt oder nicht ist seine Sache (vgl. Greenberg in Sudbury Valley School Press, 2005, S. 140f., Herv. v. Verf.).
1 Einleitung: Die Arbeit hinterfragt den aktuellen Stand der Erziehung sowie die Möglichkeiten einer selbstbestimmten Bildung in einer zunehmend verplanten Gesellschaft.
2 Demokratische Bildung, wie sie an Sudbury-Schulen praktiziert wird: Dieses Kapitel definiert die Grundpfeiler demokratischer Bildung, wie Partizipation, das Recht auf Selbstbestimmung und das Fehlen eines Lehrplans, und kontrastiert dies mit traditionellen Modellen.
3 Was liegt dieser Bildungsform zugrunde und welche Anliegen hat sie?: Hier werden das Menschenbild des "von Natur aus Lernenden" und die Bedeutung von Freiheit sowie der Umgang mit Leistung und Konflikten im Sudbury-Modell theoretisch fundiert.
4 Forderungen an die schulische (Aus-)Bildung: Das Kapitel reflektiert, welche Kompetenzen Kinder für eine unsichere Zukunft benötigen und ob demokratische Schulen diese Anforderungen besser erfüllen als Regelschulen.
5 Grenzen dieser Bildungsform: Eine kritische Auseinandersetzung mit den Schwierigkeiten im demokratischen Prozess, der Rolle der Gesellschaft und den Herausforderungen von Inklusion und Exklusion.
6 Konklusion: Das Fazit fasst zusammen, dass demokratische Bildung als ein lernendes System zeitgemäß ist und plädiert für einen "Durchbruch" solcher Ansätze in der deutschen Schullandschaft.
Demokratische Bildung, Sudbury-Schulen, Selbstbestimmung, Reformpädagogik, Erziehungswissenschaften, Partizipation, Schulversammlung, Justizkomitee, Freies Lernen, Eigenverantwortung, Autonomie, Schulentwicklung, Zukunftsfähigkeit, Konfliktlösung, A.S. Neill
Die Magisterarbeit untersucht das Bildungskonzept demokratischer Schulen, speziell am Beispiel der Sudbury-Schulen, und analysiert deren Potenzial als zukunftsfähige Alternative zum staatlichen Regelschulsystem.
Schwerpunkte sind das Menschenbild, das Recht auf selbstbestimmtes Lernen, die Struktur demokratischer Gremien an Schulen, der Umgang mit Freiheit und Konflikten sowie die Vorbereitung von Kindern auf eine ungewisse Zukunft.
Ziel ist es zu ergründen, ob demokratische Bildung trotz institutioneller Widerstände eine realistische und legitime Form der Erziehung darstellt, die den Anforderungen an Mündigkeit und Partizipation besser gerecht wird als traditionelle Ansätze.
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Fundierung durch erziehungswissenschaftliche Literatur (z.B. von Oelkers, Hentig, Neill, Greenberg) sowie der Analyse von Fallbeispielen aus demokratischen Schulen.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Beschreibung der demokratischen Praxis (Strukturen, Pädagogik), die philosophische und anthropologische Begründung des Konzepts sowie eine kritische Analyse der Grenzen und Schwierigkeiten im Kontext des deutschen Schulsystems.
Zu den prägenden Begriffen gehören Selbstbestimmung, Partizipation, Sudbury-Konzept, Reformpädagogik, Freiheit und Eigenverantwortung.
Die Schulversammlung ist das zentrale demokratische Organ, in dem Schüler und Mitarbeiter gleichberechtigt alle grundlegenden Richtlinien der Schule festlegen und Probleme diskutieren.
Im Gegensatz zum statischen, notenorientierten Leistungsbegriff der Regelschule definiert sich Leistung an demokratischen Schulen über den individuellen Entwicklungsprozess und die subjektive Auseinandersetzung mit persönlichen Zielen.
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