Diplomarbeit, 2007
48 Seiten, Note: 1,7
1 Einleitung
2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
2.1 Diskriminierungsschutz vor In-Kraft-Treten des AGG
2.2 Benachteiligungsmerkmale des AGG
2.2.1 Rasse
2.2.2 Ethnische Herkunft
2.2.3 Geschlecht
2.2.4 Religion oder Weltanschauung
2.2.5 Behinderung
2.2.6 Sexuelle Identität
2.2.7 Alter
2.3 Anwendungsbereiche des AGG
2.3.1 Sachlicher Anwendungsbereich
2.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich
2.4 Benachteiligungsformen
2.4.1 Unmittelbare Benachteiligung
2.4.2 Mittelbare Benachteiligung
2.4.3 Belästigung
2.4.4 Sexuelle Belästigung
2.4.5 Anweisung zur Benachteiligung
2.5 Positive Maßnahmen
2.6 Zulässige Ungleichbehandlung
2.6.1 Zulässige Ungleichbehandlung wegen beruflicher Anforderung
2.6.2 Zulässige Ungleichbehandlung wegen des Alters
2.6.3 Zulässige Ungleichbehandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
2.7 Schadensersatz und Entschädigung
2.7.1 Schadensersatz
2.7.2 Entschädigung
2.7.3 Missbrauch des Gesetzes
2.8 Beweislast
3 Die betriebliche Personalbeschaffung
3.1 Phasen der Personalbeschaffung
3.1.1 Anwerbung
3.1.2 Auswahl
3.1.3 Einstellung
3.1.4 Eingliederung
3.2 Betrachtung der Anwerbung
3.2.1 Formen der Anwerbung
3.2.2 Stellenanzeige
3.3 Betrachtung der Auswahl
3.3.1 Qualitätsunsicherheit am Arbeitsmarkt
3.3.2 Testgütekriterien
3.3.2.1 Validität
3.3.2.2 Objektivität
3.3.2.3 Reliabilität
3.3.3 Ausgewählte Strategien der Bewerberauswahl
3.3.3.1 Vorstellungsgespräch
3.3.3.2 Assessment Center
4 Die Bedeutung des AGG in der Personalbeschaffung
4.1 Berücksichtigung des AGG bei Stellenausschreibungen
4.1.1 Formulierungen in Stellenausschreibungen
4.1.2 Ansprüche aufgrund fehlerhafter Stellenausschreibungen
4.2 Berücksichtigung des AGG bei der Personalauswahl
4.2.1 Einstellungsinterview infolge des AGG
4.2.1.1 Frage nach einer Schwangerschaft
4.2.1.2 Frage nach der Religionszugehörigkeit
4.2.1.3 Frage nach Alter und Familienstand
4.2.1.4 Frage nach der beruflichen Qualifikation
4.2.1.5 Frage nach einer Behinderung
4.2.2 Assessment Center infolge des AGG
4.2.3 Absagen an unterlegene Bewerber
4.2.4 Dokumentation von Auswahlentscheidungen
5 Schlussbetrachtung
Die Arbeit analysiert die tatsächlichen Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf die betriebliche Personalbeschaffung. Ziel ist es, aufzuzeigen, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen Unternehmen bei der Anwerbung und Auswahl von Mitarbeitern beachten müssen, um Diskriminierungsrisiken und Klagen zu vermeiden.
3.3.3.2 Assessment Center
Beim Assessment Center handelt es sich um eine „multiple Verfahrenstechnik, zu der mehrere eignungsdiagnostische Instrumente oder leistungsrelevante Aufgaben zusammengestellt werden“.95 Dieses wird vereinheitlicht organisiert und soll Verhaltensleistungen des Bewerbers identifizieren. Hierbei werden mehrere Kandidaten gleichzeitig von geschulten Beobachtern bewertet. Das Verfahren dauert meist mehrere Tage.96 Während des Assessment Centers werden oftmals Einzelinterviews, Gruppendiskussionen, aufgabenspezifische Eignungstests und praktische Aufgaben verknüpft. So wird ein ausführliches Bild über den Bewerber erlangt.97
Es ist von Vorteil, die Merkmale der Bewertung der einzelnen Aufgaben den Bewerbern bekannt zu machen. Diese transparente Gestaltung des Assessment Centers führt bei den Bewerbern zu einer erhöhten Akzeptanz und wirft ein positives Licht auf das Unternehmen. Die Befürchtung, dass sich hierdurch die Beurteilung der Bewerberleistung steigert, ist unbegründet. Dies konnte anhand von Untersuchungen aufgezeigt werden.98
1 Einleitung: Die Einleitung skizziert die Sorgen der Unternehmen nach Einführung des AGG und definiert die Zielsetzung, die Auswirkungen des Gesetzes auf die Personalbeschaffung zu untersuchen.
2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Dieses Kapitel stellt die rechtlichen Grundlagen des AGG vor, inklusive der Benachteiligungsmerkmale, Anwendungsbereiche und zulässigen Ungleichbehandlungen.
3 Die betriebliche Personalbeschaffung: Es werden die theoretischen Grundlagen und Phasen der externen Personalbeschaffung erläutert, wobei ein Fokus auf Anwerbung und Auswahlmethoden liegt.
4 Die Bedeutung des AGG in der Personalbeschaffung: Der Hauptteil analysiert konkret, wie sich das AGG auf Stellenausschreibungen, Auswahlprozesse, Fragerechte und die Dokumentation von Entscheidungen auswirkt.
5 Schlussbetrachtung: Das Fazit zieht Bilanz nach einem Jahr AGG und bewertet den tatsächlichen Mehraufwand sowie die veränderten Strategien im Umgang mit Bewerbern.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, Personalbeschaffung, Diskriminierungsschutz, Benachteiligung, Personalauswahl, Stellenausschreibung, Vorstellungsgespräch, Assessment Center, Schadensersatz, Beweislast, AGG-Hopper, Gleichbehandlung, Arbeitsrecht, Einstellungsverfahren
Die Arbeit befasst sich mit den praktischen Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf die Personalbeschaffung in Unternehmen.
Die zentralen Felder umfassen den Diskriminierungsschutz, die Gestaltung von Stellenausschreibungen, die Durchführung von Auswahlinterviews und die rechtliche Absicherung gegenüber Schadensersatzforderungen.
Ziel ist die Klärung, welche Anforderungen das AGG an Arbeitgeber stellt, um in der Personalbeschaffung gesetzeskonform und vor Klagen geschützt zu agieren.
Die Arbeit nutzt eine literaturbasierte Analyse und Rechtsbetrachtung, ergänzt durch Auswertungen von Statistiken und Studien zum Umsetzungsaufwand in Unternehmen.
Der Hauptteil konzentriert sich auf die praktische Umsetzung des AGG in der externen Personalbeschaffung, insbesondere bei Ausschreibungen und Auswahlprozessen.
Die Arbeit ist durch Begriffe wie AGG, Personalbeschaffung, Benachteiligungsverbot, Beweislastumkehr und Personalauswahl gekennzeichnet.
Dies sind Bewerber, die sich nicht ernsthaft um eine Stelle bemühen, sondern lediglich Scheinbewerbungen einreichen, um bei Nichteinstellung Schadensersatzansprüche nach dem AGG geltend zu machen.
Angesichts der Beweislastumkehr wird empfohlen, Absageschreiben möglichst neutral zu halten und keine detaillierten Gründe für die Ablehnung zu nennen, um keine Anhaltspunkte für Diskriminierungsklagen zu bieten.
Eine Frage nach einer Schwerbehinderung (GdB über 50) ist zulässig, da der Arbeitgeber hierfür spezifische gesetzliche Pflichten erfüllen muss. Bei einer Behinderung mit GdB zwischen 30 und 49 ist die Frage nur bei direkter Relevanz für die berufliche Tätigkeit erlaubt.
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