Diplomarbeit, 2008
76 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Medizinische Versorgungszentren
2.1 Rechtsgrundlagen
2.2 Rechtsformen
2.3 Gründung
2.4 Zulassung
2.4.1 Zulassungsarten
2.4.2 Zulassungsverfahren
2.4.3 Anforderungen an Medizinische Versorgungszentren
2.5 Umsetzung
2.5.1 Anstellungsverhältnisse
2.5.2 Personalgestellung
2.5.3 Kooperationsformen
2.5.4 Zweigpraxen
2.5.5 Abrechnung der Leistungen
2.6 Sicht der Akteure
3 Darstellung des Medizinischen Versorgungszentrums POLIKUM Friedenau
3.1 Zielsetzungen
3.2 Entstehungsgeschichte
3.3 Versorgungskonzeption
3.4 Beteiligte Ärzte und Vertragspartner
3.5 Management und Vergütung
3.6 Kritische Analyse und zukünftige Entwicklungen
4 Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Entwicklung und die strukturellen Rahmenbedingungen von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im deutschen Gesundheitswesen. Das primäre Ziel der Arbeit ist es, die Gründungsvoraussetzungen sowie die praktischen Umsetzungsmöglichkeiten für MVZ darzulegen, wobei insbesondere das Modell des POLIKUM in Berlin-Friedenau als Fallbeispiel einer kritischen Betrachtung unterzogen wird.
2.4.3 Anforderungen an Medizinische Versorgungszentren
Laut § 95 Abs. 1 Satz 6 SGB V müssen die Gründer, d. h. die Gesellschafter der das Medizinische Versorgungszentrum tragenden Gesellschaft tätige Leistungserbringer sein, die aufgrund von Zulassung, Ermächtigung oder Vertrag an der medizinischen Versorgung der Versicherten teilnehmen. Wie oben bereits dargestellt dürfen Gründer nur Leistungserbringer im Sinne des vierten Kapitals des SGB V sein.
Weiterhin muss das Medizinische Versorgungszentrum nach § 95 Abs. 1 Satz 1 SGB V fachübergreifend sein. Damit es an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen kann, müssen mindestens zwei Ärzte mit verschiedenen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen beteiligt sein. Diese Anforderung wird in jedem Fall von Ärzten unterschiedlicher Fachgebiete nach der Muster-Weiterbildungsverordnung der Bundesärztekammer erfüllt.
Umstritten war jedoch, ob auch unterschiedliche Schwerpunktbezeichnungen innerhalb eines Fachgebietes der Anforderung einer fachübergreifenden Einrichtung genügen. Mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz erfolgte zum 01. Januar 2007 eine Konkretisierung des § 95 Abs. 1 Satz 1 SGB V, indem nachträglich eine Formulierung aufgenommen wurde. Danach sind Einrichtungen fachübergreifend, wenn in ihnen Ärzte mit verschiedenen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen tätig sind. Demnach genügt die Konstellation desselben Fachgebietes z. B. Innere Medizin mit unterschiedlichen Schwerpunktbezeichnungen wie Gastroenterologie und Kardiologie zur Erfüllung des Merkmals fachübergreifend.
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Kritik an der ambulanten Versorgung in Deutschland und führt die Einführung von MVZ als Lösungsansatz zur Effizienzsteigerung ein.
2 Medizinische Versorgungszentren: Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen Grundlagen, die Gründungsvoraussetzungen, das Zulassungsverfahren sowie die operativen Möglichkeiten der Personalgestaltung und Abrechnung für MVZ.
3 Darstellung des Medizinischen Versorgungszentrums POLIKUM Friedenau: Anhand des POLIKUM-Modells werden die praktische Umsetzung, die Versorgungskonzeption, die Managementstruktur sowie kritische Entwicklungsaspekte detailliert analysiert.
4 Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass MVZ eine wichtige Option für die Zukunft des Gesundheitswesens darstellen, sofern sie erfolgreich als Qualitätsmarken etabliert werden und gesetzliche Hürden abgebaut werden.
Medizinische Versorgungszentren, MVZ, Gesundheitswesen, Vertragsärzte, Zulassung, Integrierte Versorgung, POLIKUM Friedenau, ambulante Versorgung, GKV, Praxisgründung, Kooperation, fachübergreifend, Management, Qualitätsmanagement, Leistungsabrechnung.
Die Diplomarbeit befasst sich mit den gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für Medizinische Versorgungszentren in Deutschland sowie deren Potenzial zur Verbesserung der ambulanten Patientenversorgung.
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Gründungsebene, der Zulassungspraxis, den Anstellungsmodellen für Ärzte, den Kooperationsmöglichkeiten sowie der betriebswirtschaftlichen Steuerung von MVZ.
Das Ziel ist die Darstellung und Diskussion der Gründungsvoraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten für MVZ, ergänzt durch eine tiefgehende Analyse des Praxisbeispiels POLIKUM Friedenau.
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen (SGB V, Ärzte-ZV) sowie einer fallbezogenen Untersuchung eines bestehenden MVZ-Projektes.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Erläuterung der MVZ-Strukturen und eine detaillierte Fallstudie zur Entstehung, Versorgungskonzeption und Managementorganisation des POLIKUM in Berlin.
Kernbegriffe sind MVZ, Integrierte Versorgung, Vertragsarztrecht, Leistungsabrechnung und ambulante medizinische Versorgung.
Ein MVZ muss fachübergreifend besetzt sein, wobei dies nach der Neuregelung zum 01. Januar 2007 auch durch Ärzte desselben Fachgebiets mit unterschiedlichen Schwerpunktbezeichnungen erfüllt werden kann.
Seit 2007 ist für MVZ in der Rechtsform juristischer Personen des Privatrechts die Abgabe einer selbstschuldnerischen Bürgschaft für Forderungen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen eine notwendige Zulassungsvoraussetzung.
Das POLIKUM Friedenau dient als Modellprojekt, das zeigt, wie ein MVZ durch eine zentrale Verwaltungsstruktur, IT-Unterstützung und eine starke Ausrichtung auf Patientenbindung erfolgreich als Gesundheitsmarke expandieren kann.
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