Bachelorarbeit, 2007
34 Seiten, Note: 12
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
A.I. Problemstellung
A.II. Schutzlücke als Regelungslücke
A.III. Gang der Untersuchung
B. Entwicklung der Existenzvernichtungshaftung
B.I. Qualifiziert faktischer Konzern
B.II (Alte) Existenzvernichtungshaftung
C. Existenzvernichtungshaftung nach „Trihotel“
C.I Sachverhalt „Trihotel“
C. II Dogmatische Grundlage
C.II.1 (Durchgriffs-)außenhaftung
C.II.2 Deliktsrechtliche Außenhaftung
C.II.3 (alte) Innenhaftungskonzepte
C.II.4 Deliktsrechtliche Innenhaftung
C. III Anspruchsinhaber und prozessuale Aktivlegitimation
C.III.1 Rechtslage im Insolvenzverfahren
C. III. 2 Rechtslage außerhalb des Insolvenzverfahrens
C.IV. Anspruchsgegner
C.V. Tatbestand der (neuen) Existenzvernichtungshaftung
C.V.1. Existenzvernichtender Eingriff
C.V.2 Sittenwidrigkeit
C.V.3 Schaden
C. V.4 Vorsatz
D. Verhältnis zu den Kapitalerhaltungsvorschriften §§ 30, 31 GmbHG
E. Cash-Pooling als Existenzvernichtung
F. Anwendbarkeit auf (Schein-)auslandsgesellschaften
F.I. Kollisionsrechtliche Anknüpfung im Lichte des Europarechts
F.II. Gesellschaftsrechtliche (Sonder-)anknüpfung
F.III. Insolvenzrechtliche Anknüpfung
F.IV. Deliktsrechtliche Anknüpfung
V. Europarechtliche Konformität
G. Fazit und Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht die durch die „Trihotel“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs neu definierte dogmatische Grundlage der Existenzvernichtungshaftung bei der GmbH. Ziel der Arbeit ist es, aufzuzeigen, wie sich diese Haftung von einer Konzernhaftung hin zu einer spezifischen deliktsrechtlichen Innenhaftung gemäß § 826 BGB gewandelt hat, welche Voraussetzungen für den Tatbestand gelten und wie sich diese Neuausrichtung in das bestehende System der Kapitalerhaltung sowie in die internationale Rechtsprechung einfügt.
C.II.4 Deliktsrechtliche Innenhaftung
Der BGH entwickelt, für die Literatur durchaus überraschend, in „Trihotel“ das neue Konzept der deliktischen Innenhaftung. Dieses wurde, soweit ersichtlich, trotz einiger Ansätze, bisher nur als Innenhaftung oder deliktsrechtliche Außenhaftung vertreten. Diese konzeptionelle Neuordnung ist daher mehr als ein systemgetreues Korrelat der bisherigen Rechtsprechung des II. Zivilsenats. Die Innenhaftung basiere darauf, dass die Gesellschaft als unmittelbar an ihrem Gesellschaftsvermögen Geschädigte zwingend die Gläubigerin des Anspruchs ist. Der dagegen nur (mittelbar) Betroffene Gläubiger wird über den von der Gesellschaft mediatisierten Gläubigerschutz bereits hinreichend geschützt. Getragen wird das neue Konzept von der Leitidee, dass der Gesellschafter (mehr) vor einem unmittelbaren Zugriff durch die Gläubiger geschützt werden sollte (Innenhaftung) und zudem eine Vorsatzhaftung (Deliktsrecht) Eingang in das Haftungskonzept finden sollte. Betont wird insbesondere der Gleichlauf mit den „Basisansprüchen“ der §§ 30, 31 GmbHG, die auch als Innenhaftung genuiner Natur ausgestaltet sind. Für eine Innenhaftung lässt sich zudem anführen, dass sich die Voraussetzungen der Haftung als Fallgruppen der Blankettnorm des § 826 BGB gut in ein bekanntes Haftungssystem einbauen lassen. Anderseits begegnet die Einordnung als Innenhaftung durchfgreifenden Bedenken. Die Haftung dient, wenn auch mediatisiert, dem Gläubigerschutz. Der Schutz des Gesellschaft bezieht sich auf deren Gesellschaftsvermögen. Zudem wird die Rechtsverfolgung für den Gläubiger nicht unerheblich erschwert. Gegen die deliktsrechtliche Innenhaftung wird auch vorgebracht, dass sie mit der Ausgestaltung als sog. Sonderdelikt als Täter ausschließlich den Gesellschafter, nicht aber den Geschäftsführer, erfassen kann. Dieser kann nur Teilnehmer i.S.d. § 830 Abs. 2 i.V.m. § 826 BGB sein. Ob sich eine andere Bewertung aus der Escape- Klausel, wonach auch eine Außenhaftung in „besonders gelagerten Ausnahmefällen“ zukünftig möglich sein könnte, ergibt, kann vorliegend nicht prognostiziert werden.
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Problemstellung der Existenzvernichtungshaftung vor dem Hintergrund der Trihotel-Entscheidung und zeigt den dogmatischen Übergang zur deliktsrechtlichen Haftung auf.
B. Entwicklung der Existenzvernichtungshaftung: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung vom qualifiziert faktischen Konzern über die alte Existenzvernichtungshaftung bis hin zum aktuellen Rechtsstand nach.
C. Existenzvernichtungshaftung nach „Trihotel“: Das Hauptkapitel analysiert den Fall Trihotel, die dogmatische Grundlage, die prozessuale Aktivlegitimation sowie die Tatbestandsvoraussetzungen (Eingriff, Sittenwidrigkeit, Vorsatz) der neuen Haftung.
D. Verhältnis zu den Kapitalerhaltungsvorschriften §§ 30, 31 GmbHG: Es wird die nun bestehende Anspruchskonkurrenz zwischen der deliktsrechtlichen Haftung und den Kapitalerhaltungsvorschriften des GmbHG erörtert.
E. Cash-Pooling als Existenzvernichtung: Die Zulässigkeit von Cash-Pooling-Finanzierungen wird im Lichte der neuen Rechtsprechung kritisch unter dem Aspekt des existenzvernichtenden Eingriffs geprüft.
F. Anwendbarkeit auf (Schein-)auslandsgesellschaften: Dieses Kapitel behandelt die kollisionsrechtliche Anknüpfung und Europarechtskonformität der Haftung bei Gesellschaften, die ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben.
G. Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die Stärkung der Rechtssicherheit durch den BGH zusammen und bewertet die Auswirkungen auf die Praxis der Unternehmensführung und Gläubigerverfolgung.
Existenzvernichtungshaftung, Trihotel, GmbH, Deliktsrecht, § 826 BGB, Kapitalerhaltung, Cash-Pooling, Gesellschafterhaftung, Innenhaftung, Insolvenzrecht, Rechtsfortbildung, Gläubigerschutz, Konzernrecht, Auslandsgesellschaften, Rechtssicherheit
Die Arbeit behandelt die rechtliche Aufarbeitung der sogenannten Existenzvernichtungshaftung bei der GmbH nach der wegweisenden „Trihotel“-Entscheidung des BGH.
Die Schwerpunkte liegen auf der dogmatischen Einordnung als deliktsrechtliche Innenhaftung, der prozessualen Durchsetzung im und außerhalb des Insolvenzverfahrens sowie der Behandlung von Finanzierungsinstrumenten wie dem Cash-Pooling.
Das Ziel ist es, die Neuausrichtung der Rechtsprechung durch den BGH zu analysieren, die eine klarere Trennung zwischen der Haftung der Gesellschaft und der persönlichen Haftung des Gesellschafters anstrebt.
Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die die dogmatische Rechtsentwicklung durch Analyse von BGH-Urteilen, Gesetzesentwürfen und aktueller rechtswissenschaftlicher Literatur aufarbeitet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Trihotel-Entscheidung, die dogmatischen Grundlagen der Haftung, die prozessuale Stellung der Beteiligten und die Anwendbarkeit auf komplexe Sachverhalte wie Cash-Pooling.
Wesentliche Begriffe sind Existenzvernichtungshaftung, Trihotel-Entscheidung, § 826 BGB, Innenhaftung, Gesellschafterhaftung und Kapitalerhaltung.
Im Gegensatz zur alten „Durchgriffshaftung“, die oft als systemwidrige Außenhaftung kritisiert wurde, basiert die neue „Trihotel“-Doktrin auf einer deliktsrechtlichen Innenhaftung, die sich konsequenter in das Haftungssystem des BGB einfügt.
Cash-Pooling ist als Konzernfinanzierungsinstrument zwar ökonomisch sinnvoll, kann aber bei fehlerhafter Gestaltung und entstehender Insolvenzreife als existenzvernichtender Eingriff gewertet werden, sofern keine entsprechenden Sicherheitsmechanismen bestehen.
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