Bachelorarbeit, 2020
53 Seiten, Note: 1,1
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1 Einleitung
2 Grundsätzliches zur gesetzlichen Unfallversicherung
2.1 Historische Entwicklung
2.2 Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung
2.3 Versicherter Personenkreis
2.3.1 Versicherungspflicht
2.3.2 Freiwillig Versicherte
2.3.3 Versicherungsfreiheit
2.3.4 Versicherungsbefreiung
2.4 Unfallversicherungsträger
3 Versicherungsfälle der GUV
3.1 Arbeitsunfall
3.2 Berufskrankheit
4 Arbeitnehmersuizid als Versicherungsfall
4.1 Suizid als Arbeitsunfall
4.1.1 Versicherte Person
4.1.2 Unfallereignis
4.1.3 Innerer Zusammenhang
4.1.4 Ergebnis
4.2 Suizid als Folge eines Versicherungsfalles
4.2.1 Versicherte Person
4.2.2 Unfallereignis
4.2.3 Kausalitätsprüfung
4.2.4 Ergebnis
4.3 Beweislast bei fraglicher Selbsttötungsabsicht
5 Schlussbetrachtung
Die vorliegende Arbeit untersucht die zentrale Forschungsfrage, ob ein Arbeitnehmersuizid einen Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) darstellen kann und unter welchen Voraussetzungen Hinterbliebene Anspruch auf Leistungen haben.
4.1.2 Unfallereignis
Weiter muss es zu einem Unfallereignis i. S. d. § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII gekommen sein. Ein Unfall ist demnach ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tode führt.
a) Zeitliche Begrenzung
Das Unfallereignis muss zeitlich begrenzt sein, d. h., es darf die Dauer einer Arbeitsschicht nicht überschreiten. Hierfür spricht, dass der durch das Unfallereignis eintretende Leistungsfall ohne zeitliche Verzögerung erfolgt. Bei einer vollendeten Selbsttötung ist der Tod des Suizidenten eingetreten. Der Tod stellt u. U. einen Leistungsfall der GUV dar. Weiter konnten keine Hinweise gefunden werden, dass das Merkmal der zeitlichen Begrenzung im Zusammenhang mit einer Selbsttötung während der beruflichen Tätigkeit je verneint wurde. So wird unter anderem in den Urteilen des Landessozialgerichts Bayern vom 29.04.2008 sowie des Bundessozialgerichtes vom 04.09.2007 lediglich darauf hingewiesen, dass es einer zeitlichen Begrenzung bedarf. Es ist demnach davon auszugehen, dass ein Suizid ein zeitlich begrenztes Ereignis darstellt.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik steigender psychischer Belastungen in der Arbeitswelt ein und stellt die Relevanz der Untersuchung von Suizidfällen im Kontext der gesetzlichen Unfallversicherung dar.
2 Grundsätzliches zur gesetzlichen Unfallversicherung: Das Kapitel bietet einen historischen Überblick über die GUV und definiert deren Aufgaben, den versicherten Personenkreis sowie die Organisation der Versicherungsträger.
3 Versicherungsfälle der GUV: Hier werden die zentralen Versicherungsfälle Arbeitsunfall und Berufskrankheit anhand ihrer gesetzlichen Tatbestandsmerkmale erläutert und voneinander abgegrenzt.
4 Arbeitnehmersuizid als Versicherungsfall: In diesem Hauptteil wird systematisch geprüft, ob ein Suizid die Anforderungen an einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erfüllt und unter welchen Bedingungen Kausalitätsprüfungen zum Erfolg führen.
5 Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass ein Suizid in der Regel keinen Arbeitsunfall darstellt, sofern kein unmittelbarer betrieblicher Zusammenhang nachgewiesen werden kann.
Arbeitnehmersuizid, gesetzliche Unfallversicherung, GUV, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Versicherungsfall, Kausalität, Haftungsbegründung, psychisches Trauma, psychische Erkrankung, Hinterbliebenenleistung, SGB VII, Beweislast, Selbsttötung, Arbeitsschutz.
Die Arbeit analysiert die rechtliche Einordnung eines Arbeitnehmersuizids innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die zentralen Themen sind die Definition und Prüfung von Versicherungsfällen, insbesondere im Kontext von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz und deren Folgen.
Ziel ist es zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Hinterbliebene nach einem Suizid eines Arbeitnehmers Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung geltend machen können.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzen (SGB VII), Rechtsprechung (BSG, LSG) und Fachliteratur basiert.
Der Hauptteil prüft detailliert, ob ein Suizid als Arbeitsunfall oder als Folge eines Versicherungsfalles gewertet werden kann, und analysiert die dabei erforderlichen Kriterien wie das Unfallereignis und den inneren Zusammenhang.
Wichtige Begriffe sind Suizid, Arbeitsunfall, Kausalität, gesetzliche Unfallversicherung (GUV) und Haftungsmerkmale.
Die Arbeit stellt dar, dass Mobbing allein nach der aktuellen Rechtsprechung nicht zwingend eine Berufskrankheit begründet, sofern es nicht in der BKV gelistet ist oder die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall erfüllt.
Bei einer unklaren Absicht zur Selbsttötung trifft den Versicherungsträger unter Umständen die Beweislast, wobei für die GUV der Grundsatz der hinreichenden Wahrscheinlichkeit maßgeblich ist.
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