Masterarbeit, 2019
74 Seiten, Note: 2,0
1. PROBLEMSTELLUNG
2. ZIELSETZUNG VON ANZEIGESYSTEMEN
3. INHALTE DER DAC 6 RICHTLINIE UND DEUTSCHE UMSETZUNG
3.1 SACHLICHE MELDEPFLICHT
3.1.1. MAIN-BENEFIT-BEGRIFF
3.1.1.1 RICHTLINIE
3.1.1.2 DEUTSCHE UMSETZUNG
3.1.2. KENNZEICHEN MIT MAIN-BENEFIT TEST
3.1.2.1 RICHTLINIE
3.1.2.2 DEUTSCHE UMSETZUNG
3.1.3 KENNZEICHEN OHNE MAIN-BENEFIT TEST
3.1.3.1 RICHTLINIE
3.1.3.2 DEUTSCHE UMSETZUNG
3.2. PERSÖNLICHE MELDEPFLICHT
3.2.1. INTERMEDIÄR
3.2.1.1 RICHTLINIE
3.2.1.2 DEUTSCHE UMSETZUNG
3.2.2 NUTZER
3.2.2.1 RICHTLINIE
3.2.2.2 DEUTSCHE UMSETZUNG
3.3. FRISTEN
3.3.1 RICHTLINIE
3.3.2 DEUTSCHE UMSETZUNG
3.4. SANKTIONEN
3.4.1 RICHTLINIE
3.4.2 DEUTSCHE UMSETZUNG
4. UMSETZUNG IN ANDEREN STAATEN
4.1 POLEN
4.2 NIEDERLANDE
4.3 ÖSTERREICH
5. VERGLEICH
6. FAZIT
Die vorliegende Arbeit untersucht die Umsetzung der DAC 6-Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht. Ziel ist es, die Ausgestaltung der Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zu analysieren und einen detaillierten Vergleich zwischen Deutschland, Polen, den Niederlanden und Österreich zu ziehen, um Unterschiede in der strengen Auslegung und den administrativen Anforderungen herauszuarbeiten.
3.1.1.1 Richtlinie
Die sachliche Meldepflicht richtet sich nach in der Richtlinie bestimmten Kennzeichen, wobei ein Teil der Kennzeichen erst in Kombination mit einem sogenannten Main-Benefit-Test zu einer verpflichtenden Meldung führen können. Der neuartige Begriff wird durch die Richtlinie wie folgt beschrieben:
„Dieser Test gilt als erfüllt, wenn festgestellt werden kann, dass der Hauptvorteil oder einer der Hauptvorteile, den eine Person unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten und Umstände vernünftigerweise von einer Gestaltung erwarten kann, die Erlangung eines Steuervorteils ist.“ Hierdurch wurde zudem deutlich nicht das Eintreten des Steuervorteils ist relevant, sondern bereits die Möglichkeit an sich. In Folge wurde die Richtlinie an mehreren Stellen als zu ungenau beurteilt. Zum einen ergab sich aus dem Richtlinientext kein Hinweis darauf in welchem Zeitraum sich der Steuervorteil ergeben muss. Darüber hinaus wurde nicht deutlich wie der Begriff des Steuervorteils zu verstehen sei, da die Richtlinie auf eine weitergehende Definition verzichtet. Literaturmeinungen zu Folge sollte ein Hauptvorteil erart darstellen, dass bei Fehlen des Vorteils die entsprechende Gestaltung gar nicht geplant werden würde. Denkbar erschienen Steuervorteile „in Form von Erstattungen, Reduktionen, Stundungen oder auch im Aufbau von Verlustvorträgen“ sowie des Weiteren in der Nutzung unterschiedlicher Steuersätze und Regelungslücken. Damit zusammenhängend wurde zudem kritisiert, dass mehrere Hauptvorteile bestehen können. Es erscheint jedoch naheliegend, dass die Formulierungen bewusst offener formuliert wurden, um möglichst viele Steuergestaltungen als meldepflichtig zu deklarieren. Infolgedessen wird jedoch zum einen vermutet, dass präventiv Gestaltungen gemeldet werden, ohne jede Gestaltung im Voraus und im Detail auf die Meldepflicht geprüft zu haben, um möglichen Sanktionen und weiteren Haftungsrisiken bei Nichtmeldung zu entgehen. Dies könnte wiederum dazu führen, dass Finanzverwaltungen in die Lage geraten könnte, nicht alle Meldungen sachgemäß zu verarbeiten. Zum anderen werden aufgrund der unbestimmten Begriffe Meinungsdifferenzen zwischen den Intermediären oder relevanten Steuerpflichtigen und den Finanzbehörden befürchtet. Um den angesprochenen negativen Folgen zu entgehen, wurde in der Literatur vermehrt eine Präzisierung der Begriffe in der nationalen Umsetzung gefordert. Hierbei stand jedoch die Befürchtung im Raum, dass es zu langen Erlassen kommen könnte, die die Arbeit letztendlich doch erschweren könnten.
1. PROBLEMSTELLUNG: Einführung in die Problematik grenzüberschreitender Steuergestaltungen und die Notwendigkeit der DAC 6-Richtlinie zur Erhöhung der Steuertransparenz.
2. ZIELSETZUNG VON ANZEIGESYSTEMEN: Erörterung der grundsätzlichen Funktionen von Anzeigepflichten, insbesondere der Veranlagungsunterstützung und der abschreckenden Wirkung gegenüber Steuervermeidung.
3. INHALTE DER DAC 6 RICHTLINIE UND DEUTSCHE UMSETZUNG: Detaillierte Untersuchung der gesetzlichen Anforderungen an Intermediäre und Nutzer sowie der Meldekriterien und Sanktionen in Deutschland.
4. UMSETZUNG IN ANDEREN STAATEN: Analyse der nationalen Ausgestaltung der DAC 6 in Polen, den Niederlanden und Österreich unter Berücksichtigung lokaler Besonderheiten.
5. VERGLEICH: Synoptischer Vergleich der vier untersuchten Staaten hinsichtlich ihrer Implementierungspraxis und Strenge.
6. FAZIT: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse, insbesondere der Erkenntnis, dass die polnische Umsetzung die restriktivste Form darstellt.
DAC 6, Anzeigepflicht, grenzüberschreitende Steuergestaltung, Intermediär, Steuervermeidung, Main-Benefit-Test, Steuertransparenz, Finanzverwaltung, Meldepflicht, Steuergestaltung, Sanktionen, Meldefristen, EU-Richtlinie, Steuerrecht, Implementierung.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Implementierung der EU-Richtlinie DAC 6, die Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen vorgibt, in den nationalen Rechtsordnungen von Deutschland, Polen, den Niederlanden und Österreich.
Die Kernbereiche umfassen die Definition von meldepflichtigen Steuergestaltungen, die Kriterien für den Main-Benefit-Test, die Rolle von Intermediären und Nutzern sowie die Sanktionierung bei Verstößen.
Ziel ist es, die Divergenzen in der nationalen Umsetzung der Richtlinie aufzuzeigen und zu bewerten, inwiefern die einzelnen Staaten bei der praktischen Anwendung von dem EU-Rahmen abweichen.
Die Arbeit verwendet eine rechtswissenschaftliche Analyse sowie einen rechtsvergleichenden Ansatz, um die Umsetzungsvorgaben der EU mit der nationalen Gesetzgebung der vier gewählten Mitgliedsstaaten gegenüberzustellen.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Erläuterung der Richtlinienvorgaben und deren spezifische Ausformung im deutschen Recht sowie in die komparative Analyse der polnischen, niederländischen und österreichischen Gesetzeslage.
Die zentralen Schlagworte sind Steuertransparenz, Meldepflichten, grenzüberschreitende Gestaltungen, EU-Richtlinienkonformität und die Rolle von Steuerberatern als Intermediäre.
Aufgrund der frühen Einführung der Anzeigepflicht, der zusätzlichen Kennzeichenkataloge und der Einführung einer internen Dokumentationspflicht für Unternehmen wird die polnische Umsetzung als besonders streng bewertet.
Er dient als Filterkriterium für bestimmte Kennzeichen, um nur solche Gestaltungen meldepflichtig zu machen, bei denen der Erhalt eines Steuervorteils als Hauptziel vernünftigerweise erwartet werden kann.
Es bestehen erhebliche Unterschiede: Während Deutschland Bußgelder bis 25.000 € vorsieht, können die Sanktionen in anderen Ländern, insbesondere in den Niederlanden, deutlich höher ausfallen.
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