Diplomarbeit, 2007
78 Seiten, Note: 1,3
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
1 Einleitung
1.1 Hintergrund und Umfeld
1.2 Aufgabenstellung und Ziel der Arbeit
2 Historie der Richtlinie
2.1 Alte Rechtslage: Bisherige Zugangsvoraussetzungen auf dem deutschen Versicherungsvermittlermarkt
2.2 Die EU-Vermittlerrichtlinie
2.3 Neue Rechtslage: Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
2.4 Die IHK als Zulassungs- und Registrierungsstelle
3 Anwendungsbereich
3.1 Gebundene Versicherungsvermittler
3.2 Ungebundene Versicherungsvermittler
3.2.1 Versicherungsvertreter
3.2.2 Produktakzessorische Vermittler
3.2.3 Versicherungsmakler
3.3 Annexvermittler
3.4 Versicherungsberater
4 Kernpunkte der gesetzlichen Neuregelungen
4.1 Erlaubnispflicht
4.1.1 Allgemeine Darstellung
4.1.2 Gesetzliche Befreiung für gebundene Vermittler
4.1.3 Ungebundene Vermittler
4.1.3.1 Befreiung auf Antrag für produktakzessorische Vermittler
4.1.3.2 Versicherungsmakler
4.1.4 Annexvermittler
4.1.5 Versicherungsberater
4.2 Registrierung
4.2.1 Allgemeine Darstellung
4.2.2 Gebundene Vermittler
4.2.3 Ungebundene Vermittler
4.2.4 Annexvermittler
4.2.5 Versicherungsberater
4.3 Berufshaftpflichtversicherung
4.3.1 Allgemeine Darstellung
4.3.2 Gebundene Vermittler
4.3.3 Ungebundene Vermittler
4.3.4 Versicherungsberater
5 Beratung, Dokumentation und Kundeninformation
5.1 Die Pflichten beim Erstkontakt
5.1.1 Inhalt, Zeitpunkt und Art der Erstinformation
5.1.2 Konsequenzen bei Unterlassung
5.2 Die Beratungsgrundlage
5.2.1 Rechtsgrundlage
5.2.2 Mitteilung der Beratungsgrundlage
5.3 Frage- und Beratungspflichten
5.3.1 Kundenbefragung
5.3.2 Beratung
5.4 Dokumentation und Kundeninformation
5.4.1 Allgemeine Darstellung
5.4.2 Dokumentation in Form eines Beratungsprotokolls
5.5 Beratungs- / Dokumentationsverzicht
5.6 Großrisiken als Ausnahmetatbestand
5.7 Beratung, Dokumentation und Kundeninformation vor dem Hintergrund der VVG-Reform
6 Stellungnahme und Prognose
6.1 Erlaubnisanträge und Registereintragungen mit Stand vom 19.10.2007
6.2 Resonanz der Versicherungsvermittler – Makler versus Vertreter
6.3 Nachweisführung eines ausreichenden Berufshaftpflichtschutzes im Erlaubnisverfahren der GmbH & Co. KG
Die Arbeit analysiert die praxisrelevanten Auswirkungen der in deutsches Recht umgesetzten EU-Vermittlerrichtlinie 2002/92/EG auf die private Versicherungswirtschaft, insbesondere im Hinblick auf das neue Versicherungsvermittlerrecht, das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren sowie die erweiterten Pflichten zur Beratung und Dokumentation.
3.1 GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERMITTLER
Gebundene Versicherungsvertreter vermitteln Versicherungen ausschließlich im Auftrag eines (Einfirmen- beziehungsweise Ausschließlichkeitsvertreter) oder wenn die Produkte nicht in Konkurrenz stehen mehrerer im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen (unechter Mehrfachvertreter). Wenn im Vertretervertrag trotz Ausschließlichkeitsklausel das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsvertreter die Möglichkeit einräumt, einzelne Risiken, die das Versicherungsunternehmen nicht Produktportefeuille hat, bei anderen Versicherern zu platzieren, spricht man von einer so genannten Ventillösung. Die Nutzung der Ventillösung hebt den Status des gebundenen Versicherungsvertreters nicht auf.
Ausschließlichkeitsvertreter bilden mit circa 85% die größte Gruppe der derzeit bei den Versicherungsunternehmen registrierten Versicherungsvermittler und stellen damit den Regelfall dar, der durch eine Verpflichtung des Vermittlers gegenüber einer Versicherungsgesellschaft gekennzeichnet ist. Die Vertragsbeziehung des Versicherungsvermittlers zur Versicherungsgesellschaft ist im so genannten Agenturvertrag geregelt. Dieser regelt beispielsweise die Fragen nach der Ausschließlichkeit, dem Tätigkeitsgebiet inklusive Bestands- und/oder Gebietsschutz, Kostenzuschüssen wie für Büro- und Werbekosten und wird durch Provisionsvereinbarungen ergänzt.
1 Einleitung: Darstellung des Hintergrunds, der wirtschaftlichen Bedeutung der Branche und der Zielsetzung der Arbeit bezüglich der Auswirkungen der Vermittlerrichtlinie.
2 Historie der Richtlinie: Analyse der bisherigen Rechtslage in Deutschland, der Entstehung der EU-Vermittlerrichtlinie und der Rolle der IHK bei der Umsetzung.
3 Anwendungsbereich: Definition und Differenzierung der verschiedenen Vermittlertypen wie gebundene Vermittler, Makler und Versicherungsberater unter dem neuen Gesetz.
4 Kernpunkte der gesetzlichen Neuregelungen: Detaillierte Untersuchung von Erlaubnispflichten, Registrierungsvorgaben und den Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
5 Beratung, Dokumentation und Kundeninformation: Ausführliche Analyse der erweiterten Pflichten zur Erstinformation, Beratungsgrundlage und Dokumentation des Beratungsprozesses.
6 Stellungnahme und Prognose: Zusammenfassende Einschätzung der Umsetzungssituation anhand von Statistiken und Befragungen sowie Diskussion spezifischer Probleme bei der Rechtsform der GmbH & Co. KG.
Versicherungsvermittlerrichtlinie, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler, Versicherungsberater, IHK, Erlaubnispflicht, Registrierung, Berufshaftpflichtversicherung, VVG-Reform, Beratungspflicht, Dokumentationspflicht, Beratungsprotokoll, Vermögensschadenshaftpflicht, EU-Binnenmarkt, Verbraucherschutz.
Die Diplomarbeit untersucht, wie die EU-Vermittlerrichtlinie 2002/92/EG in das deutsche Recht transformiert wurde und welche konkreten Auswirkungen dies auf die tägliche Arbeit von Versicherungsvermittlern hat.
Die Schwerpunkte liegen auf dem neuen Erlaubnis- und Registrierungsverfahren, der Berufshaftpflichtversicherung sowie den neu eingeführten, strengen Beratungs- und Dokumentationspflichten.
Ziel ist es, die praxisrelevanten Veränderungen für die deutsche Versicherungswirtschaft aufzuzeigen und zu bewerten, wie die neuen regulatorischen Anforderungen umgesetzt werden.
Die Arbeit kombiniert eine juristische Analyse der Gesetzesänderungen mit einer empirischen Auswertung von Erlaubnisdaten bei IHK-Kammern und einer qualitativen Interviewstudie unter Vermittlern.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Historie, die Definition der Vermittlerkategorien, die Erläuterung der gesetzlichen Kernpunkte und eine detaillierte Ausführung zu den Pflichten im Kundenkontakt.
Wichtige Schlagworte sind insbesondere Vermittlerrichtlinie, Erlaubnispflicht, Beratungsprotokoll, Maklerhaftung und Versicherungsvermittlerregister.
Die Arbeit stellt klar, dass beide Typen unterschiedliche Pflichten haben, wobei Versicherungsmakler als treuhänderische Sachwalter des Kunden gelten, während Versicherungsvertreter primär die Interessen des Versicherungsunternehmens vertreten.
Die Autorin weist auf eine rechtliche Diskrepanz hin, da die Erlaubnis auf die GmbH ausgestellt wird, die Vermittlung in der Praxis jedoch über die Co. KG erfolgt, was bei Schadensfällen Haftungsprobleme verursachen kann.
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