Diplomarbeit, 2007
109 Seiten, Note: 1,3
1 Einführung
2 Der Dritte Sektor
2.1 Definition, Abgrenzung und Struktur
2.2 Der Dritte Sektor in Deutschland
2.2.1 Wirtschaftspolitische Bedeutung
2.2.2 Bereiche und Clusterbildung
2.2.3 Finanzierung
2.2.4 Stellung des Ehrenamtes
2.3 Der Dritte Sektor in Europa
2.3.1 Wirtschaftspolitische Bedeutung und Beschäftigung
2.3.2 Finanzierung und Stellung des Ehrenamtes
2.4 Typologien von Nonprofit-Organisationen
2.5 Entwicklung der Arbeitsdefinition
3 Transparenz in der aktuellen Rechtslage
3.1 Die aktuelle Rechtslage im Überblick
3.1.1 Der Verein im BGB
3.1.2 Rechnungslegung von Vereinen nach BGB
3.1.3 Rechnungslegung nach Handelsrecht
3.1.4 Rechnungslegung nach Steuerrecht/ Gemeinnützigkeit
3.1.5 Sondergesetzliche Vorschriften, Prüfung und Publizität
3.2 Bewertung der aktuellen Rechtslage
3.2.1 Zweck der Rechnungslegung - Adressatenkreis
3.2.2 Stellung des Dritten Sektors in der Gesamtwirtschaft
3.2.3 Rückgang staatlicher Förderung/ Informationsinteresse des Spenders
3.3 Formen der Selbstregulierung
3.3.1 Satzung und freiwillige Rechnungslegung
3.3.2 Spendensiegel
3.3.3 Stellungnahmen und Empfehlungen des IDW/ Einfluss des Steuerrechts
3.3.4 Initiativen
3.4 Empirische Überprüfung und Bewertung der Selbstregulierung
4 Vereine in Europa
4.1.1 Vereinigtes Königreich
4.1.2 Österreich
4.1.3 Schweiz
4.1.4 Frankreich
4.1.5 Belgien
5 Vergleich der Rechnungslegungsvorschriften
6 Ergebnis und Ausblick
Diese Arbeit untersucht den gemeinnützigen Sektor, insbesondere Vereine, unter dem Aspekt der Rechnungslegung als zentrales Instrument zur Schaffung von Transparenz. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich mit der Notwendigkeit und Rechtfertigung von strengeren Rechnungslegungsvorschriften für große gemeinnützige Organisationen im Vergleich zu Kapitalgesellschaften.
3.1.2 Rechnungslegung von Vereinen nach BGB
Nach bürgerlichem Recht haben die Vereinsorgane eine Berichts- und Rechenschaftspflicht gegenüber der Mitgliederversammlung. Diese Pflicht ist durch den Verweis auf die für den Auftrag geltenden Vorschriften geregelt (§ 27 Abs. 3 i. V. m. §§ 664-670 und §§ 259-260 BGB). Nach § 666 BGB ist der Beauftragte verpflichtet, „dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand der Geschäfte Auskünfte zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen“.
Der genaue Gesetzeswortlaut nennt als Zeitpunkt „nach Ausführung des Auftrags“, die herrschende Lehre legt ihm jedoch eine jährliche Rechenschaft auf, sodass diese Verpflichtung regelmäßig zur ordentlichen Mitgliederversammlung und bei der Entscheidung über die Entlastung des Vorstands besteht. Außerhalb der Mitgliedsversammlung ist der Vorstand somit weder Vereinsmitgliedern noch anderen Personen gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet.
Die Rechnungslegungsvorschriften sind in den §§ 259 und 260 BGB zu finden. Hiernach muss der Vorstand eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben erstellen. Form- und Gliederungsvorschriften nennt das Gesetz hierbei nicht. Weiterhin fordert das Zivilrecht – in gewissen Abständen oder auf Anfrage – ein Bestandsverzeichnis. Hierunter ist eine bloße Auflistung ohne Bewertung zu verstehen. Problematisch ist dies allerdings besonders aufgrund der gesetzlich geregelten Insolvenzantragspflicht des Vorstands, da ohne Bewertung keine Überschuldung festgestellt werden kann. Der Vorstand hat daher zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Es ist fraglich, ob das Bestandsverzeichnis daher überhaupt als Instrument des Rechnungswesens angesehen werden kann, da die Aufgabe des Rechnungswesens die Abbildung der Aktivitäten einer Organisation in Geldeinheiten ist.
1 Einführung: Hinführung zur Thematik, Vorstellung des Dritten Sektors und Definition der Forschungsfrage hinsichtlich der Rechnungslegung als Transparenzinstrument.
2 Der Dritte Sektor: Definition, Strukturmerkmale, wirtschaftspolitische Bedeutung sowie Finanzierung und Stellung des Ehrenamtes in Deutschland und Europa.
3 Transparenz in der aktuellen Rechtslage: Detaillierte Analyse der bestehenden zivilrechtlichen, steuerrechtlichen und sonstigen Vorschriften sowie der Bedeutung von Selbstregulierung für Vereine.
4 Vereine in Europa: Rechtsvergleich der Rechnungslegungsvorschriften für gemeinnützige Organisationen in ausgewählten europäischen Ländern.
5 Vergleich der Rechnungslegungsvorschriften: Zusammenfassende Auswertung der empirischen Daten und Rechtsvergleiche zur Transparenz.
6 Ergebnis und Ausblick: Zusammenfassung der Kernergebnisse und Diskussion zukünftiger Gestaltungsmöglichkeiten zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts.
Dritter Sektor, Gemeinnützigkeit, Rechnungslegung, Transparenz, Verein, Jahresabschluss, Selbstregulierung, Spendensiegel, Publizität, Nonprofit-Organisation, IDW, Vereinsrecht, Jahresabschlussprüfung, Rechtsvergleich, Wohlfahrtspflege.
Die Arbeit untersucht die Transparenz im gemeinnützigen Sektor, speziell bei Vereinen, unter besonderer Berücksichtigung ihrer Rechnungslegungspflichten.
Im Fokus stehen die wirtschaftliche Bedeutung des Dritten Sektors, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Buchführung, die Rolle der Selbstregulierung sowie ein europäischer Rechtsvergleich.
Die Arbeit analysiert, ob die bestehenden Unterschiede bei den Transparenzvorschriften zwischen großen Kapitalgesellschaften und großen gemeinnützigen Organisationen gerechtfertigt sind.
Neben einer theoretischen Aufarbeitung werden empirische Daten ausgewertet, unter anderem durch eine Expertenumfrage in 15 europäischen Ländern und Analysen von Satzungen und Geschäftsberichten.
Der Hauptteil gliedert sich in eine fundierte theoretische Definition des Dritten Sektors, eine Bestandsaufnahme der aktuellen deutschen Rechtslage und einen Rechtsvergleich mit anderen europäischen Ländern.
Die zentralen Begriffe sind Transparenz, Gemeinnützigkeit, Rechnungslegung, Verein, Dritter Sektor, Publizität und Selbstregulierung.
Das deutsche Vereinsrecht im BGB geht von kleinen Idealvereinen aus und kennt keine strengen, einheitlichen Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften, was bei großen Organisationen mit Millionenumsätzen zu Transparenzdefiziten führen kann.
Spendensiegel dienen als freiwillige Form der Selbstregulierung und verpflichten Organisationen zu einer nachvollziehbaren Rechnungslegung, um Vertrauen bei Spendern zu schaffen.
Der Vergleich verdeutlicht die Heterogenität der Regulierungen; während einige Länder wie Österreich oder Belgien bereits größenabhängige Transparenzpflichten implementiert haben, sind diese in Deutschland vergleichsweise gering ausgeprägt.
Die Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit einer Modernisierung der Rechnungslegungsvorschriften für große Vereine, um dem gestiegenen ökonomischen Gewicht des Dritten Sektors gerecht zu werden.
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