Diplomarbeit, 2007
129 Seiten, Note: 1,9
Diese Diplomarbeit befasst sich mit der Verankerung der klassischen Sozialprinzipien im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Sie untersucht, inwieweit das Grundgesetz die Prinzipien der Personalität, Solidarität, Subsidiarität, Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit und Gemeinwohl, die aus der christlichen Sozialethik stammen, in seinen Normen und Grundrechten verankert hat. Ziel der Arbeit ist es, die Beziehung zwischen der christlichen Sozialethik und dem Grundgesetz zu analysieren und herauszufinden, ob und in welcher Weise die Sozialprinzipien im Grundgesetz zum Ausdruck kommen.
Die Einleitung führt in die Thematik der Arbeit ein und beleuchtet die Frage- und Problemdarstellung, den Forschungsstand, den Aufbau der Diplomarbeit sowie die angewandte Methode.
Kapitel 2 betrachtet die Beziehung zwischen Ethik und Recht und erläutert die grundlegenden Prinzipien, die diese beiden Bereiche miteinander verbinden.
Kapitel 3 behandelt die klassischen Sozialprinzipien, wobei jedes Prinzip, wie Personalität, Solidarität, Subsidiarität, Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit und Gemeinwohl, in einem eigenen Abschnitt eingehend analysiert wird.
Kapitel 4 widmet sich dem Grundgesetz und den Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt einen verfassungsgeschichtlichen Überblick, erläutert die Entstehung der Bundesrepublik Deutschland und beschreibt die modernen Staatsformen, wobei insbesondere die Sozialstaatlichkeit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie im Fokus stehen.
Kapitel 5 geht auf die Implementierung der Sozialprinzipien im Rahmen des Grundgesetzes ein und analysiert, wie der Mensch als Person im Grundgesetz verankert ist sowie in welchen Grundrechten und Artikeln des Grundgesetzes die Ausprägungen der Sozialprinzipien zu finden sind.
Grundgesetz, Bundesrepublik Deutschland, Sozialprinzipien, Personalität, Solidarität, Subsidiarität, Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit, Gemeinwohl, christliche Sozialethik, Menschenwürde, soziale Gerechtigkeit, Staatsformen, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Normen, Grundrechte, Verfassungsgeschichte.
Vor allem Personalität, Solidarität, Subsidiarität, Gerechtigkeit, Gemeinwohl und Nachhaltigkeit.
Es ist das Grundprinzip, das den Menschen mit seiner unantastbaren Würde (Art. 1 GG) als Person in den Mittelpunkt der sozialen Ordnung stellt.
Sie ergänzen sich: Solidarität fordert den Zusammenhalt, während Subsidiarität betont, dass Aufgaben möglichst von der kleinsten Einheit (z.B. Familie) gelöst werden sollten.
Ein wichtiger Bezugspunkt ist Artikel 20a GG, der den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen festlegt.
Sie liefert normative Grundlagen für eine gerechte Gestaltung der sozialen Ordnungen und Institutionen, die im Grundgesetz rechtlich kodifiziert sind.
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