Sammelband, 2024
571 Seiten
I. Sicherstellung von Gegenständen
Vor Entscheidung I./1
Entscheidung I./1 [+]
Vor Entscheidung I./2
Entscheidung I./2 [+]
Vor Entscheidung I./3
Entscheidung I./3 [+]
Vor Entscheidung I./4
Entscheidung I./4 [+]
Vor Entscheidung I./5
Entscheidung I./5 [+]
Vor Entscheidung I./6
Entscheidung I./6 [+]
Vor Entscheidung I./7
Entscheidung I./7 [+]
Vor Entscheidung I./8
Entscheidung I./8 [+]
Vor Entscheidung I./9
Entscheidung I./9 [+]
II. Sicherstellung von Bargeld und Buchgeld
Vor Entscheidung II./1
Entscheidung II./1 [+]
Vor Entscheidung II./2
Entscheidung II./2 [+]
Vor Entscheidung II./3
Entscheidung II./3 [±]
Vor Entscheidung II./4
Entscheidung II./4 [+]
Vor Entscheidung II./5
Entscheidung II./5 [+]
Vor Entscheidung II./6
Entscheidung II./6 [+]
Entscheidung II./7 (mit amtlichen Leitsätzen) [+]
Entscheidung II./8 (mit amtlichen Leitsätzen) [±]
Entscheidung II./9 (mit amtlichen Leitsätzen) [+]
Vorbemerkungen zum Urteil des VG Braunschweig (Entscheidung II./10)
Entscheidung II./10 (mit amtlichen Leitsätzen) [±]
Vor Entscheidung II./11
Entscheidung II./11 [–]
Vorbemerkungen zum Urteil des VG Berlin (Entscheidung II./12)
Vor Entscheidung II./12
Entscheidung II./12 [+]
Vor Entscheidung II./13
Entscheidung II./13 [+]
Vor Entscheidung II./14
Entscheidung II./14 [+]
Vor Entscheidung II./15
Entscheidung II./15 [±]
Vor Entscheidung II./16
Entscheidung II./16 [+]
III. Sicherstellung von Gegenständen und Bargeld
Vor Entscheidung III./1
Entscheidung III./1 [–]
Vor Entscheidung III./2
Entscheidung III./2 [+]
IV. Behandeln von Buchgeld als Fundsache
Entscheidung IV./1 (mit Vorbemerkungen) [+]
V. Sicherstellung von Sachen nach dem Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Vor Entscheidung V./1
Entscheidung V./1 [+]
Entscheidung V./2
VI. Sicherstellung von Sachen durch die Bundespolizei nach dem Bundespolizeigesetz (BPolG)
Vor Entscheidung VI./1
Entscheidung VI./1 [+]
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, die rechtlichen Grundlagen und die praktische Anwendung der präventiven Gewinnabschöpfung im Polizeirecht umfassend zu analysieren und anhand einer umfangreichen Entscheidungssammlung zu dokumentieren. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich dabei mit den Möglichkeiten und Grenzen der gefahrenabwehrrechtlichen Sicherstellung von Gegenständen, Bargeld und Buchgeld unklarer Herkunft in Kooperation von Polizei, Staatsanwaltschaft und Kommunen.
I. Sicherstellung von Gegenständen
Die Sicherstellung von offensichtlich deliktischen – inkriminierten, bema kelten – Gegenständen, die kein Bargeld sind, erfolgt über das Strafermitt lungsverfahren hinaus vorrangig zum „Eigentumsschutz“, soll aber auch Fortsetzungsstraftaten wie Hehlereidelikten „zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr“ verhindern.
Gesetzliche Grundlage (Beispiel: § 26 NPOG)
§ 26 Sicherstellung
Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Sache sicherstellen, 1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren, 2. um die Eigentümerin oder den Eigentümer oder die Person, die rechtmäßig die tatsächliche Gewalt innehat, vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen oder 3. …
Der Erlös der sichergestellten und danach in Verwahrung genommenen Ge genstände fällt an den Fiskus (je nach Zuständigkeit Kommune, Land oder Bund), sofern nach Ablauf der gesetzlichen Fristen
• keine Eigentümer oder sonst berechtigte Personen festgestellt werden können und/oder
• die Sachen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sichergestellt wurden.
Die fiskalische Verwertung ist im Falle der Nicht-Herausgabe von sekundärer Bedeutung.
I. Sicherstellung von Gegenständen: Dieses Kapitel behandelt die gefahrenabwehrrechtliche Sicherstellung von deliktischen Gegenständen, die kein Bargeld sind, mit Fokus auf den Eigentumsschutz und die Abwehr von Folgestraftaten.
II. Sicherstellung von Bargeld und Buchgeld: Hier wird die Sicherstellung von Bargeld und Buchgeld analysiert, wobei insbesondere die Anforderungen an eine gegenwärtige Gefahr bei Drogendelikten und Betrugsformen wie dem Enkeltrick thematisiert werden.
III. Sicherstellung von Gegenständen und Bargeld: Dieses Kapitel widmet sich der kombinierten Sicherstellung von beweglichen Sachen und Geld, wenn beide Aspekte in einem Verfahren zusammenkommen.
IV. Behandeln von Buchgeld als Fundsache: Fokus auf die Behandlung von Kontoguthaben als Fundsache gemäß BGB, auch wenn dies eine systematische Ausnahme darstellt.
V. Sicherstellung von Sachen nach dem Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG): Untersuchung der spezifischen Befugnisse des Zollfahndungsdienstes zur präventiven Sicherstellung zur Gefahrenabwehr.
VI. Sicherstellung von Sachen durch die Bundespolizei nach dem Bundespolizeigesetz (BPolG): Analyse der polizeirechtlichen Befugnisse der Bundespolizei zur Sicherstellung von Sachen und Geldbeträgen.
Präventive Gewinnabschöpfung, Präventive Vermögensabschöpfung, Gefahrenabwehr, Sicherstellung, Bargeld, Buchgeld, Eigentumsschutz, Straftatenprävention, Polizeirecht, Vermögensermittlung, Gefahrenprognose, Straftaten, Hehlerei, Geldwäsche, Rechtsgrundlage
Der Zweck besteht darin, Kriminellen die finanziellen Mittel zu entziehen, die aus Straftaten stammen oder für Straftaten verwendet werden sollen, um so zukünftige Delikte zu verhindern und unrechtmäßige Vermögensvorteile abzuschöpfen.
Sichergestellt werden können körperliche Gegenstände, Bargeld sowie in bestimmten Fällen auch Buchgeld (Kontoguthaben) und Forderungen, sofern eine Rechtsgrundlage wie das Polizei- oder Ordnungsbehördengesetz dies zulässt.
Das Ziel ist es, die rechtliche Zulässigkeit und praktische Umsetzung der präventiven Gewinnabschöpfung durch die Polizei und Ordnungsbehörden systematisch darzustellen und durch eine umfassende Sammlung von Gerichtsurteilen zu untermauern.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von einschlägigen Gefahrenabwehrgesetzen sowie der Auswertung und Zusammenstellung von verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung und behördlicher Runderlasse.
Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene Kategorien von Sicherstellungsobjekten (Gegenstände, Bargeld, Buchgeld) und analysiert dazu passende Gerichtsbeschlüsse und Urteile, die die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen unter verschiedenen juristischen Aspekten bewerten.
Die zentralen Schlagworte umfassen Präventive Gewinnabschöpfung, Gefahrenabwehr, Sicherstellung, Eigentumsschutz, Gefahrenprognose und Vermögensabschöpfung.
Die strafrechtliche Einziehung basiert auf einer Straftat und dient repressiven Zwecken, während die präventive Sicherstellung aus dem Polizeirecht zukunftsbezogen ist und der Abwehr drohender Gefahren dient, auch wenn keine strafrechtliche Verurteilung vorliegt.
Die gegenwärtige Gefahr ist oft die zentrale Rechtfertigung. Sie liegt vor, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte, wie etwa der Herkunft des Geldes aus Drogenhandel oder dem Verhalten des Besitzers, eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Begehung zukünftiger Straftaten besteht.
Wenn die Herkunft von Bargeld oder Gegenständen nicht plausibel erklärt werden kann und andere Indizien auf eine deliktische Verwendung hindeuten, kann dies die Eigentumsvermutung zugunsten des Besitzers erschüttern, was der Behörde die Sicherstellung zur Gefahrenabwehr ermöglicht.
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