Magisterarbeit, 2007
83 Seiten, Note: 1,6
Geschichte Europas - Neueste Geschichte, Europäische Einigung
1. Einleitung
2. Die Osterweiterung der Europäischen Union
2.1. Der politische Erweiterungsprozess
2.1.1. Der Kopenhagener Gipfel von 1993 und die Bedeutung der Kopenhagener Kriterien
2.1.2. Die Ergebnisse des Luxemburger Gipfels von 1997 und die Ziele der „Agenda 2000“
2.1.3. Der Weg zum Vertrag von Nizza 2000 und der so genannte „Post-Nizza-Prozess“
2.2. Die ökonomischen Auswirkungen des Osterweiterungsprozesses
2.2.1. Die wirtschaftlichen Entwicklungen in den mittel- und ost- europäischen Ländern im Zusammenhang mit dem Beitritt zur Europäischen Union
2.2.2. Die wirtschaftlichen und sozialpolitischen Konsequenzen der Osterweiterung der Europäischen Union für die deutschen Regionen
3. Die Thematisierung der EU-Osterweiterung in ausgewählten bundesdeutschen Landtagen seit der Verabschiedung des Vertrages von Nizza (2000-2007)
3.1. Die Überlegungen zur EU-Osterweiterung im Landtag von Nordrhein-Westfalen
3.1.1. Die Haltung der Parteien und der nordrhein-westfälischen Landesregierung zu den wirtschafts- und arbeitsmarkt- politischen Folgen der EU-Osterweiterung
3.1.2. Die Reaktion der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf die Konsequenzen der EU-Osterweiterung in den Bereichen der Sicherheits-, Verkehrs- und Bildungspolitik
3.2. Die Überlegungen zur EU-Osterweiterung im Landtag von Bayern
3.2.1. Die Einstellung der Parteien und der bayerischen Landesregierung zu den wirtschaftspolitischen Folgen der EU-Osterweiterung
3.2.2. Die Reaktion der bayerischen Landesregierung auf die Folgen der EU-Osterweiterung in den Bereichen der Sicherheits-, Verkehrs- und Bildungspolitik unter besonderer Berücksichtigung der deutsch-tschechischen Grenzregion
3.3. Die Überlegungen zur EU-Osterweiterung im Landtag von Thüringen
3.3.1. Die Vorbereitungen der Thüringischen Landesregierung auf die EU-Osterweiterung und die Landtagsdebatte im Vorfeld des Beitritts der mittel- und osteuropäischen Länder
3.3.2. Die Reaktion der Parteien und der Thüringischen Landesregierung auf die vollzogene Osterweiterung der Europäischen Union
3.4. Die Überlegungen zur EU-Osterweiterung im Landtag von Brandenburg
3.4.1. Die Vorbereitungen der Brandenburgischen Landesregierung auf die EU-Osterweiterung und die Landtagsdebatte im Vorfeld des Beitritts der mittel- und osteuropäischen Länder
3.4.2. Die Reaktion der Parteien und der Brandenburgischen Landes- regierung auf die vollzogene Osterweiterung der Europäischen Union unter besonderer Berücksichtigung der deutsch-polnischen Grenzregion
4. Ein Vergleich der Überlegungen zur EU-Osterweiterung in den ausgewählten Landtagen nach Politikbereichen und unter Berücksichtigung der partei- spezifischen Ansichten sowie regionaler Unterschiede
5. Die Beteiligung der ausgewählten bundesdeutschen Landesregierungen und Landtage am politischen Erweiterungsprozess der Europäischen Union
6. Resümee
Literatur
„Mit der Erweiterung wird 15 Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs die Spaltung des europäischen Kontinents überwunden.“[1] Mit diesen Worten würdigte Gabriele Sikora, Landtagsabgeordnete in Nordrhein-Westfalen, im Mai 2004 vor dem Plenum des Landtages die kürzlich vollzogene Osterweiterung der Europäischen Union um zehn neue Staaten. Es handelte sich hierbei unumstritten um einen wichtigen Schritt in der europäischen Geschichte, mit dem ein deutlicher Schlussstrich unter die Trennung Europas während des Kalten Krieges gezogen wurde. Ist es aber richtig, diesen Schritt als Erweiterung zu bezeichnen, oder müsste man vielmehr von einer Integration oder Wiedervereinigung sprechen? Angesichts der nach wie vor bestehenden souveränen Nationalstaaten wäre es wohl irreführend, von einer Wiedervereinigung zu sprechen, da dieser Begriff zu sehr an den Vollzug der Deutschen Einheit im Jahre 1990 erinnern würde. Näherliegend ist hingegen die Verwendung des Begriffs der Integration. Insbesondere in den neuen Beitrittsländern spricht man eher von einer Integration in die Europäische Union als von einer Osterweiterung. Dies verdeutlicht die Bedeutung der jeweiligen Perspektive, wenn über den derzeitigen Prozess in Europa debattiert wird. Vor allem aus Sicht der Beitrittsländer ist es folglich naheliegend von einem angestrebten Integrationsprozess auszugehen, während man aus der Position der 15 bisherigen Mitgliedsländer von einem Erweiterungsprozess der Europäischen Union spricht. Da sich in der Gesellschaft jedoch lediglich der Begriff der „Osterweiterung“ weitestgehend etabliert hat, soll er auch im Rahmen dieser Arbeit Verwendung finden. Festzuhalten bleibt demnach zunächst, dass es sich bei der Osterweiterung um eine von der bisherigen Europäischen Union ausgehende Erweiterung ihres Gebietes (zumindest größtenteils) in Richtung Osten handelt.
Das Ausmaß und die Bedeutung dieser Osterweiterung für Europa und die Europäische Union lassen sich nur dann sinnvoll einordnen und bewerten, wenn man den historischen Hintergrund einmal Revue passieren lässt. Schon kurze Zeit nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs kam es aufgrund der zunehmenden ideologischen Differenzen zwischen den beiden Großmächten USA und der Sowjetunion zu einer politischen Spaltung Deutschlands und in der Folge auch des gesamten europäischen Kontinents. Das geographische Europa wurde somit in zwei sehr unterschiedlich dominierte Einflussgebiete der beiden Supermächte geteilt. Während östlich des „Eisernen Vorhangs“, der ab 1949 quer durch Deutschland verlief, ein kommunistisches System unter der Vorherrschaft der Sowjetunion entstand, arbeiteten die Vereinigten Staaten am Aufbau gestärkter Demokratien in Westeuropa und förderten diese mit finanziellen Mitteln, wie beispielsweise durch den Marshallplan.[2]
Schon kurz nach dieser faktischen Spaltung des europäischen Kontinents begann im Westen der Prozess der Zusammenarbeit, zunächst vor allem auf wirtschaftlicher Ebene. Entsprechend einer Ankündigung des französischen Außenministers Robert Schuman in seiner Regierungserklärung vom 9.Mai 1950 wurde bereits ein Jahr später die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet, die den freien Austausch dieser Güter ohne Beschränkung durch Binnenzölle zwischen den Signatarstaaten zum Inhalt hatte. Somit war der erste Schritt zu einer neuartigen, friedlichen Zusammenarbeit der europäischen Nationalstaaten geschaffen, an der sich zunächst die drei Beneluxstaaten, sowie Frankreich, Italien und Deutschland beteiligten. Weitergehende Verhandlungen über eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und eine Europäische Politische Gemeinschaft (EPG) scheiterten 1954 allerdings am französischen Parlament, das die ausgehandelten Verträge nicht ratifizierte. Dennoch kam es noch im gleichen Jahr zu einem weiteren Integrationsschritt europäischer Staaten, indem Deutschland und Italien der Westeuropäischen Union (WEU) beitraten. Ein zusätzlicher großer Schritt, in erster Linie auf wirtschaftlichem Gebiet, gelang schließlich mit den Gründungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), sowie der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM), die mit In-Kraft-Treten der so genannten „Römischen Verträge“ 1958 amtlich waren. Da gleichzeitig auch die Zollunion geschaffen wurde, entstand so ein beachtlicher Wirtschaftsraum in Westeuropa. Zeitgleich baute man zentrale, heute noch existierende Institutionen auf, wie beispielsweise das Europäische Parlament oder den Europäischen Gerichtshof.
In den sechziger Jahren geriet das Projekt Europa in eine erste schwere Krise, als sich vor allem Frankreichs Staatspräsident Charles de Gaulle gegen einen Beitritt Großbritanniens zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft aussprach. Im Jahr 1967 fusionierten die drei bestehenden Organisationen (EGKS, EWG und EURATOM) zur Europäischen Gemeinschaft (EG) und Europa gewann ab 1969, nach dem Rücktritt Charles de Gaulles, wieder an politischer Handlungsfähigkeit. Bis Mitte der achtziger Jahre wurden die ersten Erweiterungswellen vollzogen, die weiter unten bei der Vorstellung des politischen Erweiterungsprozesses näher erörtert werden. Eine weitere Vertiefung der Europäischen Gemeinschaft wurde durch die neuen Beitrittsländer, und hier vor allem Großbritannien und Dänemark, jedoch gebremst. So scheiterten etwa Versuche, eine gemeinsame Währungspolitik zu beschließen. Einen neuerlichen Fortschritt gab es erst mit der Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) im Februar 1986 und deren In-Kraft-Treten im Juli 1987. Sie brachte hauptsächlich eine „größere institutionelle Effizienz“ und „Fortschritte im Bereich der Außenpolitik“ der Europäischen Gemeinschaft.[3] Die Einheitliche Europäische Akte schuf außerdem eine rechtliche Basis für die Arbeit des Europäischen Rates und diente zugleich als Grundlage für den Vertrag von Maastricht im Jahr 1992. Nachdem zuvor bereits eine Lockerung der Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Schengener Abkommens von 1985 eingeleitet worden war, kam es nun 1992 in Maastricht mit Unterzeichnung des so genannten „Maastrichter Vertrags“ zur Gründung der Europäischen Union (EU). Diese weitgehende Vertiefung der europäischen Zusammenarbeit beruhte im Wesentlichen auf drei Säulen: den Europäischen Gemeinschaften (EG), der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik (ZJI). Darüber hinaus wurden auch die Institutionen der neuen Europäischen Union modernisiert und die Institution der Europäischen Zentralbank (EZB) im Vertragstext verankert, die eine europaweite Währungsunion vorbereiten sollte.[4]
Nach einer zusätzlichen Erweiterungsrunde im Jahr 1995 wuchs die Europäische Union auf nunmehr 15 Mitglieder an. Dennoch gelang es, den Vertiefungsprozess parallel fortzuführen, wie man es beispielsweise an der vollzogenen Währungsunion beobachten kann. Auch wenn die neue Gemeinschaftswährung „Euro“ im Jahre 2002 zunächst erst in zwölf Mitgliedstaaten als Zahlungsmittel im Bargeldverkehr eingeführt wurde, so zeigt dies doch symbolisch den beachtlichen Integrationsfortschritt der europäischen Staaten seit dem Zweiten Weltkrieg.
Aufbauend auf diesen historischen Errungenschaften des europäischen Einigungsprozesses hat sich die Europäische Union bereits frühzeitig nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion dazu entschlossen sich einer weiteren großen Herausforderung zu stellen. Mit dem Beschluss, zahlreiche ehemalige Sowjetrepubliken und Satellitenstaaten der Sowjetunion aufzunehmen, entstand das Projekt „Osterweiterung“. Mit der Aufnahme der neuen Beitrittsländer im Mai 2004 und im Januar 2007 in die Europäische Union – wenn auch unter Auflagen - wurde die Osterweiterung vollzogen. Dieses historische Ereignis ist der Anlass für die in dieser Arbeit durchgeführten Untersuchungen. Nicht etwa aus Sicht der neuen Beitrittsländer, sondern aus der Perspektive der bundesdeutschen Landesregierungen und Landtage soll die Osterweiterung analysiert werden. Um diese Analyse zu ermöglichen, ist zunächst eine Auseinandersetzung mit der Osterweiterung der Europäischen Union notwendig.
In einem ersten Teil steht hierbei der politische Erweiterungsprozess im Vordergrund, der unmittelbar nach dem Ende des Kalten Krieges beginnt. Besondere Bedeutung kommt hier dem Kopenhagener Gipfel von 1993 und den auf ihm verabschiedeten so genannten „Kopenhagener Kriterien“ zu. Weitere Schritte wurden auf dem Luxemburger Gipfel von 1997 unternommen und anschließend in den Zielen der „Agenda 2000“ konkretisiert. Den letzten wichtigen Schritt zur Osterweiterung stellte schließlich der Vertrag von Nizza im Jahr 2000 dar, auf den der „Post-Nizza-Prozess“ folgte. Der zweite Teil setzt sich hingegen mit den ökonomischen Auswirkungen der Osterweiterung auseinander und versucht wesentliche Tendenzen des wirtschaftlichen Wandels darzustellen. Separat sollen hier sowohl die wirtschaftlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung in den mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern, als auch die wirtschaftlichen und sozialpolitischen Konsequenzen der Osterweiterung der Europäischen Union für die deutschen Regionen herausgestellt werden.
Im anschließenden Hauptteil der Arbeit wird anhand verschiedener Quellen aus ausgewählten bundesdeutschen Landtagen untersucht, inwiefern die EU-Osterweiterung seit der Verabschiedung des Vertrages von Nizza 2000 in den Gremien thematisiert wurde. Bei den ausgewählten Landtagen handelt es sich um die Landesvertretungen der folgenden vier deutschen Bundesländer: Nordrhein-Westfalen, Bayern, Thüringen und Brandenburg. Auf welchen Kriterien die Auswahl beruht, soll jeweils zu Beginn eines Kapitels erklärt werden. Grundsätzlich sind hier vor allem die Größe (Bevölkerungszahl und Fläche), die geographische Lage und die spezifische Quellenlage von Bedeutung. Die interessantesten politischen Bereiche im Rahmen der Auswertung des vorliegenden Quellenmaterials sind die Wirtschafts- und Sicherheitspolitik, begleitet von kultur- und sozialpolitischen Aspekten. In einem der Quellenanalyse folgenden Vergleich werden die unterschiedlichen Schwerpunkte der Überlegungen in den ausgewählten bundesdeutschen Landesregierungen und Landtagen einander gegenübergestellt und ausgewertet. Das Ziel der durchgeführten Gesamtanalyse soll es sein, eine Antwort auf die folgenden Leitfragen zu finden: In welchem Umfang haben sich die ausgewählten deutschen Landesregierungen und Landtage mit dem Thema der EU-Osterweiterung auseinandergesetzt? Welche mit der Osterweiterung der Europäischen Union verknüpften Probleme und Sorgen dominierten die Überlegungen in den Landtagen? Welche Chancen wurden erkannt? Inwiefern konnte auf den politischen Erweiterungsprozess der Europäischen Union Einfluss genommen werden?
Obwohl es sich bei der Osterweiterung der Europäischen Union um ein zeitgeschichtliches Ereignis handelt, das noch nicht allzu lange zurückliegt, sind bereits zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen zum Thema erschienen.[5] Diese Werke sind nach der Erweiterung erschienen und setzen sich daher nicht nur mit der Vorbereitung der Osterweiterung, sondern auch schon mit deren Folgen auseinander. Ein weiteres aktuelles Werk zu den Konsequenzen der Osterweiterung wurde von Roland Sturm und Heinrich Pehle herausgegeben.[6] Darüber hinaus dienen spezielle Werke, wie beispielsweise zum Vertrag von Nizza oder zur „Agenda 2000“, aber auch verschiedene Zeitschriftenartikel, etwa von „Aus Politik und Zeitgeschichte“, als Grundlage für den ersten Teil der Arbeit.[7] Die Quellenlage zum Thema der EU-Osterweiterung ist in den ausgewählten Bundesländern als zufriedenstellend zu beschreiben, wobei die meisten verfügbaren Quellen im Archiv des Landtages Brandenburg zu finden sind. In den meisten übrigen Bundesländern sind deutlich weniger Quellen zum Thema vorhanden, was sich wohl in erster Linie auf die geographische Lage der Länder, in größerer Entfernung zu den neuen Mitgliedsstaaten, zurückführen lässt. Als Quellen dienen bei dieser Arbeit vor allem Plenarprotokolle und Antworten der jeweiligen Landesregierungen auf Anfragen der Fraktionen. Verwertbare Materialien findet man zudem in Ausschussprotokollen, die allerdings nicht in allen Landtagen öffentlich zugänglich sind, und in Berichten der Landesregierungen.
Die Osterweiterung vom Mai 2004 ist die bislang umfangreichste Erweiterungsrunde der Europäischen Union. Bevor näher auf den politischen Erweiterungsprozess der Osterweiterung eingegangen werden wird, soll zunächst noch einmal der historische Ablauf der schrittweisen Vergrößerung der Europäischen Union im Vordergrund stehen. Bis zum Jahr 1973 bestand die Europäische Union aus den sechs Gründungsmitgliedern, den drei Beneluxstaaten, sowie Frankreich, Italien und Deutschland. Erst dann gelang es nach vergeblichen Bemühungen in den sechziger Jahren, auch Dänemark, Großbritannien und Irland in die Union aufzunehmen. Festzuhalten bleibt, dass mit Großbritannien und Dänemark zwei eher europaskeptische Nationen im Rahmen dieser so genannten ersten Norderweiterung beitraten.[8] In den achtziger Jahren fanden zwei neue Erweiterungsrunden statt, die allgemein als „Süderweiterung“ zusammengefasst werden. 1981 trat zunächst Griechenland der Europäischen Union bei; 1986 schlossen sich schließlich auch Spanien und Portugal an. Im Mittelpunkt dieser Erweiterungswelle stand die wirtschaftliche und politische Förderung der jungen Demokratien in Südeuropa, denn alle drei Länder wurden bis in die siebziger Jahre noch von autokratischen Militärführern beherrscht.[9] Im Rahmen der deutschen Wiedervereinigung kam es 1990 zur Inkorporation der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in das Gebiet der Europäischen Union, womit der erste ehemals sowjetisch beherrschte Teil Europas integriert wurde. Die letzte Erweiterung vor der Aufnahme der Mittel- und Osteuropäischen Länder fand 1995 statt, als mit Finnland, Schweden und Österreich die Länder der so genannten „zweiten Norderweiterung“ in die Europäische Union integriert wurden. Das Wohlfahrtsniveau dieser drei Staaten lag über dem EU-Durchschnitt und stellte daher aus wirtschaftlicher Sicht keine mit der Süderweiterung vergleichbare Belastung der bisherigen Mitgliedsländer dar. Vielmehr wurden im Zuge der beiden Norderweiterungen ökonomisch und politisch gefestigte Nationalstaaten integriert, die sich in dieser Hinsicht von den an der Süderweiterung beteiligten Staaten deutlich unterschieden.[10]
Von der Gründungsphase der europäischen Zusammenarbeit bis hin zur EU-15 vergingen folglich rund vierzig Jahre. Mit der Osterweiterung im Jahr 2004 sind gleich zehn neue Mitgliedsstaaten zur Europäischen Union hinzugekommen. Abgesehen von den beiden Mittelmeerinseln Malta und Zypern handelte es sich dabei ausschließlich um Länder, die während des Kalten Krieges dem sowjetischen Einflussgebiet östlich des Eisernen Vorhangs angehörten. Hinzuzählen könnte man außerdem noch die beiden erst im Januar 2007 beigetretenen Länder Bulgarien und Rumänien, die unter ähnlichen Voraussetzungen integriert werden müssen. Bei der Darstellung des langen Wegs der mittel- und osteuropäischen Länder in die Europäische Union muss angemerkt werden, dass fast alle Verfahrensschritte in prinzipieller Form auch auf zukünftige Beitrittskandidaten der Region angewendet werden. Hier sind beispielsweise Kroatien, Mazedonien und die Türkei zu nennen, die aktuell bereits den Status von Beitrittskandidaten besitzen.[11]
Schon unmittelbar nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion beschloss die Europäische Union erste wirtschaftliche Soforthilfen für die osteuropäischen Staaten. Die betroffenen Staaten wurden 1994 in das Allgemeine Präferenzzollsystem (APS) der Europäischen Union aufgenommen und in Handels- und Kooperationsabkommen eingebunden. Zudem übernahm die Europäische Union die Koordination des internationalen PHARE-Programms („Poland and Hungary Action for Restructuring of the Economy“), das sehr bald auf alle Reformstaaten ausgedehnt wurde.[12] Ein weiterer Schritt zur Zusammenarbeit war die sukzessive Unterzeichnung der „Europaabkommen“ mit den Mittel- und Osteuropäischen Ländern. Angefangen bei Polen, Ungarn und der ehemaligen Tschechoslowakei, die bereits im Dezember 1991 die Verträge unterzeichneten, bis hin zu Slowenien, das im Juni 1996 als letztes Land hinzukam, wurde hier die Grundlage für eine Annäherung an die Europäische Union gelegt. In den „Europaabkommen“ wurde den Reformstaaten eine Vollmitgliedschaft in der Europäischen Union in Aussicht gestellt. Voraussetzung dafür war die gegenseitige Öffnung der Märkte, sowie eine erfolgreiche Demokratisierung und Rechtsreformierung seitens der Beitrittskandidaten.[13]
Nach diesen ersten offiziellen Assoziierungsabkommen, bei denen es in erster Linie um die Regelung von Finanzhilfen für die Reformstaaten ging, bildete der Kopenhagener Gipfel von 1993 eine weitere wichtige Wegmarke hin zum Beitritt. Das Kernergebnis des Europäischen Rats von Kopenhagen war die Verabschiedung der so genannten „Kopenhagener Kriterien“. Diese mussten als Voraussetzung für einen Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder zur Europäischen Union erfüllt und eingehalten werden. Allgemein bestanden die Kopenhagener Kriterien aus einem politischen, einem wirtschaftlichen und dem so genannten „Acquis-Kriterium“. Das politische Kriterium setzte die Stabilität der Institutionen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte sowie den Schutz von Minderheiten voraus. Des Weiteren legt das wirtschaftliche Kriterium fest, dass eine „funktionierende Marktwirtschaft“ vorhanden sein muss, um nach Aufhebung der Handelsbeschränkungen mit den übrigen Mitgliedern der Europäischen Union konkurrieren zu können. Drittens wird schließlich seitens der Europäischen Union verlangt, dass jeder potentielle Beitrittsstaat das komplette EU-Recht übernimmt, den so genannten „Acquis communautaire“. Neben diesen grundlegenden Bestimmungen über den Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder hat sich die Europäische Union jedoch auch selbst Aufgaben zur Bewältigung der Osterweiterung gestellt. So müsse sich die Gemeinschaft im Vorfeld der Erweiterung selbst ausreichend reformieren, um die Aufnahme mehrerer neuer Staaten auf einmal bewältigen zu können.[14]
Nach diesen im Rahmen der dänischen Ratspräsidentschaft 1993 gefassten Beschlüssen zur Osterweiterung kam es in den folgenden beiden Jahren zu zusätzlichen Vereinbarungen. Bei der Tagung des Europäischen Rates in Essen 1994 wurde eine „Heranführungsstrategie“ in Bezug auf die neuen Beitrittskandidaten vereinbart. Sie beinhaltete zunächst die Veröffentlichung eines Weißbuchs zur Osterweiterung, in dem die Fortschritte der jeweiligen mittel- und osteuropäischen Staaten hinsichtlich der Übernahme des „Acquis communautaire“ in das eigene Recht bewertet werden sollten. Ende 1995 legte die spanische Ratspräsidentschaft auf dem Gipfel von Madrid fest, dass es nicht ausreiche, das europäische Gemeinschaftsrecht lediglich „auf dem Papier“ zu übernehmen, sondern dass dieses auch in der juristischen Praxis umgesetzt und ausgeübt werden müsse. Trotz dieser Probleme bei der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien hatten zwischen dem Frühjahr 1994 und dem Sommer 1996 alle zehn mittel- und osteuropäischen Länder der späteren Erweiterungen von 2004 und 2007 bereits einen offiziellen Beitrittsantrag bei der Europäischen Union gestellt.[15]
Die Beitrittsanträge der Kandidatenländer wurden von der EU-Kommission anhand der Kopenhagener Kriterien geprüft und im Juli 1997 gemeinsam mit der Vorlage der „Agenda 2000“ erstmals bewertet. In ihrem Bericht schlug die Kommission vor zunächst mit sechs der Bewerberländer Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. Demzufolge wurde auf dem Luxemburger Gipfel beschlossen im Frühjahr 1998 mit Estland, Polen, Slowenien, Tschechien und Ungarn sowie Zypern, der so genannten „Luxemburg-Gruppe“, Verhandlungen zu beginnen. In allen anderen Ländern sah die Europäische Kommission zunächst noch keine ausreichenden Fortschritte bei der Einhaltung der Kopenhagener Kriterien und verschob die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Außerdem wurden auf dem Luxemburger Gipfel von 1997 die „Beitrittspartnerschaften“ mit den Bewerberländern geschlossen. Im Rahmen dieser Partnerschaften überwachte und förderte die Europäische Union die Entwicklung der verschiedenen Beitrittskandidaten.[16]
Auf dem Luxemburger Gipfel wurde zum ersten Mal über die „Agenda 2000“ beraten, das erste umfassende Reformprogramm für die Europäische Union im Hinblick auf die Osterweiterung. In dem von der Europäischen Kommission vorgelegten Programm ging es vor allem um drei wesentliche Punkte: die europäische Politik, besonders in den Bereichen Agrar-, Struktur- und Umweltpolitik, die Erweiterungsstrategie sowie um den Finanzplan der Europäischen Union für die Jahre 2000-2006. Das Ziel der „Agenda 2000“ war es die Gemeinschaft auf die bevorstehende große Erweiterungswelle vorzubereiten, sowohl in politischer, als auch in finanzieller Hinsicht. Bezüglich der Agrarpolitik zielten die Reformen in erster Linie auf eine Beschränkung der Ausgaben und eine Einschränkung der allgemeinen Preisstützungspolitik. Somit sollten die Agrarprodukte der mittel- und osteuropäischen Länder nach einem Beitritt konkurrenzfähig werden und die landwirtschaftlich geprägten Volkswirtschaften allmählich an das EU-Niveau angeglichen werden. Die Schonung des Finanzhaushalts der Europäischen Union stand auch bei den strukturpolitischen Maßnahmen im Vordergrund. Die Anzahl der Förderziele sollte bei den Struktur- und Kohäsionsfonds von sieben auf drei reduziert werden. Der größte Teil der Finanzmittel kam weiterhin der so genannten „Ziel-1-Förderung“ zugute, die alle Regionen mit deutlichem Entwicklungsrückstand erhielten (Bruttoinlandsprodukt pro Kopf maximal 75% des EU-Durchschnitts). Die übrigen Gelder wurden in die „Ziel 2-“ und „Ziel 3-Förderung“ investiert. Der Umfang des Kohäsionsfonds sollte zunächst beibehalten werden und an alle Regionen mit einem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf von maximal 90% des EU-Durchschnitts ausgezahlt werden. Die Gesamtsumme der Strukturfonds sollte für den Zeitraum 2000-2006 dennoch von 200 Mrd. ECU (1993-1999) auf 275 Mrd. ECU erhöht werden. Damit stieg der Anteil dieser Ausgaben am Gesamthaushalt der Europäischen Union von 41 Prozent auf 46 Prozent an. Für die neuen Beitrittsländer ist hierbei ein Anteil von ungefähr 30 Prozent an der gesamten Förderungssumme vorgesehen gewesen.[17]
In Bezug auf die institutionelle Reform der Europäischen Union regte die „Agenda 2000“ lediglich einige Änderungen an, die in Richtung der später in Nizza gefassten Beschlüsse gingen, jedoch zunächst unverbindlich blieben. Somit bildete die Finanzierung der Osterweiterung den Kernpunkt der Verhandlungen über die Reformen. Fast zwei Jahre benötigte die Europäische Union, um eine Erneuerung der Finanzstrukturen im Sinne der „Agenda 2000“ endgültig zu beschließen. Dies gelang unter der deutschen Ratspräsidentschaft auf dem Gipfel von Berlin, wo die Ausgabenobergrenze, beispielsweise bei den Strukturfonds, sogar noch unter das ursprünglich vorgesehene Niveau gesenkt wurde. Zudem konnte auch in der Agrarpolitik eine Einigung erzielt werden, die zur Folge hatte, dass trotz der Osterweiterung die finanzielle Belastung der bisherigen Mitglieder auf maximal 1,27 Prozent des Bruttosozialprodukts der EU-15 beschränkt wurde.[18]
Die Erweiterungsstrategie der „Agenda 2000“ sah vor, die Entwicklung der Beitrittskandidaten im Zuge der Partnerschaften regelmäßig zu überprüfen und bis zum Beitritt jährlich einen Fortschrittsbericht über jedes Land vorzulegen. Nach der beschriebenen Einigung über die „Agenda 2000“, die auf dem Gipfel von Berlin erzielt wurde, und unter dem Eindruck des im März 1999 ausgebrochenen Kosovo-Kriegs beschloss die Europäische Union schließlich ein halbes Jahr später die Aufnahme von Beitrittsgesprächen auch mit den übrigen Bewerberstaaten. Da diese Entscheidung während der finnischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr des Jahres 1999 fiel, bezeichnete man die zweite Sechsergruppe von Bewerberstaaten als „Helsinki-Gruppe“. Ihr gehörten die osteuropäischen Länder Bulgarien, Lettland, Litauen, Rumänien und die Slowakei, sowie der Inselstaat Malta an. Mit diesen Ländern wurden die Beitrittsverhandlungen im Februar 2000 aufgenommen.[19]
Das Ergebnis dieses Beschlusses war, dass die Europäische Union sich nunmehr mit zwölf zumeist mittel- und osteuropäischen Ländern in Beitrittsverhandlungen befand. Die im Rahmen der „Agenda 2000“ verabschiedeten Reformen innerhalb der Gemeinschaft reichten allerdings noch nicht aus, um angemessen auf eine so umfangreiche Erweiterungswelle vorbereitet zu sein. Nach Stefan Lehner ist „die Einigung der wichtigste Erfolg“ der Agenda,[20] während Jürgen Stehn anmahnt, dass die „Agenda 2000“ lediglich „die Ouvertüre und nicht das Finale der Reformen im Zuge einer Osterweiterung der Europäischen Union“ sein dürfe.[21] Folgerichtig musste es vor der Osterweiterung zu weiteren Reformen, vor allem der Institutionen der Europäischen Union kommen, was die größte Herausforderung für die Verhandlungsrunden von Nizza darstellen sollte.
Die Verhandlungen um den Vertrag von Nizza kamen erst in letzter Sekunde auf dem Gipfel im Dezember 2000 zum Abschluss. Der Weg zum Vertrag von Nizza, der die Europäische Union auf die bevorstehende Osterweiterung vorbereiten sollte, begann im Grunde genommen jedoch schon weitaus früher. Nachdem es durch den Vertrag von Maastricht im Jahr 1992 zu einer grundlegenden Reform der Gemeinschaftsinstitutionen gekommen war, strebte man in den Mitgliedsländern bereits auf dem Amsterdamer Gipfel von 1997 weitere Veränderungen an. Zwar wurde das Europäische Parlament durch den Vertrag von Amsterdam deutlich gestärkt, weshalb man auch von einer „Demokratisierung“ der Europäischen Union sprach, allerdings reichten die Reformen nicht aus, um die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft auch nach einer großen Osterweiterung zu gewährleisten. Daher war es notwendig nach dem In- Kraft-Treten des Amsterdamer Vertrags im Mai 1999 erneut über die Befugnisse, sowie die Zusammensetzungen der Institutionen zu beraten. Während der Schwerpunkt der Verhandlungen bei der „Agenda 2000“ auf Finanzierungsfragen beruhte, ging es in Nizza in erster Linie um eine zukunftsfähige Struktur der Institutionen einer erweiterten Europäischen Union.[22]
Der im Dezember 2000 ausgehandelte Verhandlungskompromiss von Nizza sieht verschiedene Reformen in den europäischen Gremien vor. Zunächst wäre hier die neue Stimmengewichtung im Ministerrat zu nennen. Die Mitgliedsländer einigten sich darauf, das Gewicht der bevölkerungsreichsten Staaten zu verstärken, indem diese nun 29 Stimmen statt wie zuvor zehn erhalten. Obwohl auch die übrigen Mitgliedsstaaten mehr Stimmen erhalten, verlieren sie im Vergleich zu den „Großen“ an Einfluss. Der für eine qualifizierte Mehrheit notwendige Prozentsatz lag vor der Erweiterung bei 72,26 Prozent und danach nur geringfügig höher (73,4 Prozent). Die Sperrminorität hingegen liegt bei 91 von insgesamt 255 Stimmen, was beispielsweise dazu führt, dass die drei größten Mitgliedsländer (Deutschland, Frankreich und Großbritannien) zusammen nicht in der Lage sind einen Beschluss zu verhindern. Auch die Struktur der Europäischen Kommission wurde in Nizza verändert. Die großen Mitgliedsstaaten stellen von nun an nicht mehr zwei, sondern lediglich noch einen Kommissar genauso wie alle übrigen Länder. Nach der Osterweiterung darf die Gesamtgröße der Kommission somit auf bis zu 27 Mitglieder anwachsen, während bislang 20 Mitglieder in ihr vertreten waren, erst dann muss über ein Rotationsprinzip entschieden werden, mit dem die Anzahl der Kommissare reduziert wird.[23]
Zudem wurden mit dem Vertrag von Nizza die Möglichkeiten erweitert Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit zu fassen. Zu den wichtigsten Politikfeldern auf welche die Mehrheitsentscheidung ausgedehnt wurde gehören die Abstimmungen über die Struktur- und Kohäsionsfonds, die Asyl- und Einwanderungspolitik sowie die Außenhandelspolitik. Trotz einiger Ausnahmeregelungen stieg die Anzahl der Entscheidungen, die auch mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden konnten, nach Nizza von bisher ungefähr 70 Prozent auf 85 Prozent an. Außerdem wurde im Vertrag die Möglichkeit zur verstärkten Zusammenarbeit einiger Staaten der Europäischen Union erleichtert. Trotz gewisser Auflagen, wie etwa dem Verbot der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigungspolitik, konnten sich seither mindestens acht Mitgliedsstaaten zur engeren Kooperation in bestimmten Bereichen zusammenschließen. Darüber hinaus stärkt der Vertrag von Nizza das relative Gewicht der bevölkerungsreichsten Staaten im Europäischen Parlament, das nach der Osterweiterung auf mehr als 700 Abgeordnete anwächst und teilt im Europäischen Gerichtswesen verschiedene Zuständigkeiten neu auf.[24]
Neben den erwähnten institutionellen Reformschritten verabschiedete der Europäische Rat von Nizza auch einen „Fahrplan“ für die Osterweiterung. Diese zukünftige Planung für die Zeit nach der Ratifizierung des Vertrages von Nizza, die im Februar 2001 in Deutschland stattfand, bezeichnet man als den so genannten „Post-Nizza-Prozess“. Zunächst führte eine Ablehnung des Vertrags von Nizza in einem irischen Referendum im Juni 2001 fast zum Scheitern der endgültigen Ratifizierung. Dies konnte jedoch nach dem positiven Ausgang eines durchaus zweifelhaften Wiederholungsreferendums in Irland ein Jahr später ausgeschlossen werden. Damit stand der Vorbereitung der Europäischen Union auf die Osterweiterung im Rahmen des „Post-Nizza-Prozesses“ nichts mehr im Wege.[25]
Auf zwei verschiedenen Ebenen versuchte die Europäische Union den „Post-Nizza-Prozess“ voranzutreiben. Zum Einen sollte die Vertiefung der Gemeinschaft neue Formen annehmen, indem Beratungen über eine Verfassung für Europa aufgenommen wurden, während zum Anderen der Beitrittsprozess mit den mittel- und osteuropäischen Ländern erfolgreich abgeschlossen werden sollte. So beschloss der Europäische Rat von Laeken im Dezember 2001 die Einberufung eines Verfassungskonvents für Februar 2002. An diesen Verhandlungen über eine europäische Verfassung sollten auch die Beitrittskandidaten teilnehmen dürfen. Der Verfassungskonvent einigte sich schließlich im Juni 2003 auf einen „Vertrag über eine Verfassung für Europa“, der die Europäische Union, besonders im Hinblick auf die anstehende Osterweiterung, handlungsfähiger machen sollte. Das Ziel war es auch bei einer potenziellen Europäischen Union mit 30 Mitgliedern über effektive und funktionierende Institutionen zu verfügen. Zu den vom Verfassungskonvent beschlossenen Reformen zählte auch die Grundrechtscharta, die im Dezember 2003 vom Europäischen Rat in Brüssel verabschiedet wurde. Die Grundrechtscharta beinhaltet die Wertvorstellungen der Europäischen Union hinsichtlich der für alle Bürger der Gemeinschaft geltenden Grundrechte und ist seit Juni 2004 ein elementarer Teil des Verfassungsvertrags.[26] Nach gescheiterten Referenden über den Verfassungsvertrag in Frankreich und den Niederlanden wurde der Ratifizierungsprozess jedoch vorläufig ausgesetzt und erst Anfang 2007 begannen erneute Reformverhandlungen unter Leitung der deutschen Ratspräsidentschaft.
Hinsichtlich des Beitrittsprozesses der mittel- und osteuropäischen Länder konnte der „Post-Nizza-Prozess“ bis 2004 zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden. Bereits auf dem Gipfel in Göteborg im Juni 2001 verlangten die Bewerberländer einen festen Zeitplan für ihren Beitritt. Diesem Wunsch kam die Europäische Union dann in Laeken nach, indem sie sich darauf einigte, die Beitrittsverhandlungen bis Ende 2002 abzuschließen. Demzufolge gelang auf dem Gipfel in Kopenhagen im Dezember 2002 der Durchbruch. Die Verhandlungen über einen Beitritt konnten erfolgreich abgeschlossen werden und zugleich wurde der 1. Mai 2004 als Beitrittstermin für zehn der Kandidaten festgelegt. Lediglich bei den Kandidatenländern Bulgarien und Rumänien sah man noch keine ausreichenden Fortschritte und plante daher einen Beitritt im Jahr 2007, der inzwischen vollzogen worden ist (1. Januar 2007). In einigen der Verhandlungskapitel konnten die Kandidatenländer Übergangsregelungen durchsetzen, wovon vor allem Polen als größtes der neuen Länder Gebrauch machte. In Kopenhagen wurde zudem der Finanzrahmen für die Jahre 2004 bis 2006, unmittelbar nach dem Beitritt, verabschiedet, der vorsah die Agrarhilfen der erweiterten Europäischen Union auf nunmehr 49 Milliarden Euro anzuheben und den neuen Ländern eine Regionalförderung in Höhe von 23 Milliarden Euro auszuzahlen. Schließlich stimmte im März 2003 auch das Europäische Parlament der Osterweiterung zu, so dass es am 16. April 2003 in Athen zur feierlichen Unterzeichnung der Beitrittsverträge kam. Auch die nötigen Beitrittsreferenden, die von März bis September 2003 durchgeführt wurden, spiegelten eine deutliche Unterstützung der Osterweiterung durch die Bevölkerung in den mittel- und osteuropäischen Ländern wider. Die Zustimmung lag zwischen 67 Prozent (Estland und Lettland) und 92 Prozent (Slowakei) und ebnete den Weg zum Beitritt der zehn neuen Mitgliedsländer am 1. Mai 2004, sowie zur erstmaligen Teilnahme an der Europawahl im Juni 2004.[27]
Neben den politischen Gründen für eine Osterweiterung der Europäischen Union spielten vor allem wirtschaftliche Interessen eine gewichtige Rolle. Die bisherigen Mitglieder erhofften sich von der Aufnahme der Neumitglieder die Erschließung neuer Absatzmärkte für ihre Wirtschaft. Die Beitrittsstaaten hingegen setzten auf einen anhaltenden wirtschaftlichen Aufschwung, der nicht zuletzt durch die Milliardenzahlungen aus der Europäischen Union gestützt werden sollte. Langfristig verfolgt die Europäische Union das Ziel das Bruttoinlandsprodukt der mittel- und osteuropäischen Länder so weit wie möglich an das Niveau der alten Mitglieder anzugleichen und somit die gesamte Wirtschaftskraft der Gemeinschaft zu verstärken.
Ungefähr drei Jahre nach der großen Osterweiterungswelle und einige Monate nach dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union sind die mittel- und langfristigen ökonomischen Folgen noch nicht genau absehbar. Einige kurzfristige Konsequenzen der Osterweiterung lassen sich anhand der weiter unten analysierten Quellen jedoch schon erkennen. Im Mittelpunkt dieses Abschnitts sollen daher die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien stehen, welche die zukünftigen wirtschaftlichen Auswirkungen der Osterweiterung prognostizieren. Andererseits sollen auch Untersuchungen berücksichtigt werden, die davon ausgehen, dass ein Großteil der wirtschaftlichen Veränderungen bereits vor dem Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder zur Europäischen Union stattgefunden hat. Hier ist beispielsweise die Untersuchung von Hugo Dicke und Federico Foders zu nennen.[28]
Nach dem Zusammenbruch des Sowjetsystems im Jahr 1990 befanden sich die Wirtschaftssysteme der ehemaligen Satellitenstaaten der Sowjetunion in keinem guten Zustand. Nicht besser war die Situation in den baltischen Staaten nach der erreichten Unabhängigkeit. Die jahrzehntelange Planwirtschaft und der Kommunismus hatten deutliche Spuren hinterlassen. Zu Beginn der neunziger Jahre kam es zu einer schrittweisen Öffnung der Märkte und einer weitgehenden Liberalisierung des Handels in den mittel- und osteuropäischen Ländern. Bei diesen ersten Schritten der wirtschaftlichen Integration war auch die Europäische Union mit finanzieller und politischer Hilfe zur Stelle. So kam es beispielsweise schon vor Abschluss der Europaabkommen zur Anwendung der Meistbegünstigungsklausel im Rahmen des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade), sowie zur Einbindung in das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der Europäischen Union. Bis zur Mitte der neunziger Jahre traten viele der Mittel- und Osteuropäischen Staaten weiteren Organisationen bei, wie etwa der WTO (World Trade Organisation) oder dem Internationalen Währungsfonds (IWF). Zudem gründeten die drei „Visegrádstaaten“ Tschechoslowakei, Polen und Ungarn die Mitteleuropäische Freihandelszone (CEFTA), die später in die Europäische Freihandelszone (EFTA) integriert wurde.[29]
In der Folge dieses Transformationsprozesses ersetzte der Handel mit der europäischen Union zunehmend den zusammengebrochenen Warentransfer der ehemaligen Ostblockstaaten untereinander. So wurde die Europäische Union bis 1997 zum wichtigsten Handelspartner dieser Länder und ihr relativer Anteil am Gesamt-Export sowie –Import stieg auf jeweils ungefähr 60 Prozent an. Im Jahr 1998 lag der Anteil der Europäischen Union am Export der zehn 2004 beziehungsweise 2007 beigetretenen mittel- und osteuropäischen Länder schon bei rund 65 Prozent. Eine der Hauptursachen für diesen raschen Transformationsprozess im europäischen Handel waren die finanziellen Unterstützungsleistungen aus der gesamten Welt, besonders jedoch aus der Europäischen Union. Die internationalen Finanzinstitutionen, wie etwa die Weltbank und der Internationale Währungsfonds überwiesen mit europäischer Beteiligung allein zwischen 1990 und 1994 mehr als 20 Milliarden Euro in die vom Umbruch betroffene Region. Zusätzlich flossen allein im Rahmen des bereits erwähnten PHARE-Programms der Europäischen Union bis 1999 knapp sieben Milliarden Euro in die Länder der Osterweiterung.[30]
Der Transformationsprozess in den mittel- und osteuropäischen Ländern begann folglich bereits unmittelbar nach dem Zusammenbruch des Kommunismus in der Sowjetunion. Im Laufe der neunziger Jahre gelang es der Europäischen Union, gemeinsam mit den internationalen Wirtschafts- und Währungsinstitutionen, die sich im Umbruch befindenden Länder nach und nach wirtschaftlich zu integrieren. Parallel zur politischen Zusammenarbeit, wie beispielsweise bei der Übernahme des „Acquis communautaire“, die dem Beitritt vorausging, kam es also auch schon geraume Zeit vor der Osterweiterung zu einem umfassenden und weitgehend barrierefreien Handel zwischen den europäischen Staaten.
Dennoch sind mit dem endgültigen Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder zur Europäischen Union auch einige neue Chancen wie Risiken verbunden, die in verschiedenen Szenarien untersucht worden sind. So könnte beispielsweise die vollständige Übernahme des „Acquis communautaire“ in den neuen Ländern zu Produktions- und Beschäftigungsrückgängen führen, da das vorgeschriebene Recht vielerorts nicht dem Entwicklungsstand entspricht und den Unternehmen zusätzliche Anpassungskosten entstehen. Auch ein Boom der Wirtschaft in den Beitrittsstaaten ist nicht zu erwarten, weil bereits vor dem Beitritt die meisten Handelsbeschränkungen aufgehoben wurden. Andererseits entsteht durch die Vollmitgliedschaft der mittel- und osteuropäischen Länder eine größere Sicherheit für Investoren als in der bisherigen Assoziierungsphase. Der Wohlfahrtsgewinn der neuen Mitglieder könnte in Folge der steigenden Investitionen um bis zu 20 Prozent des derzeitigen Niveaus steigen. Hinsichtlich des Außenhandels und des Wachstums dürfte sich der positive Trend der Assoziierungsphase fortsetzen und verstetigen. Bis es zu einer Angleichung des Bruttoinlandsprodukts an das Niveau der alten Mitgliedsstaaten kommt, wird es voraussichtlich jedoch noch eine bis zwei Generationen dauern, da der aktuelle Wert der Beitrittsländer bei lediglich 15 bis 20 Prozent des Durchschnitts der Europäischen Union liegt. Die Befürchtung einiger alter Mitgliedsstaaten, wie etwa Deutschlands, es könne in Anbetracht der nach wie vor bestehenden Wohlfahrtsunterschiede zwischen alten und neuen Mitgliedern zu einer Migrationswelle aus Mittel- und Osteuropa kommen, wird in den Studien nicht gestützt. Vielmehr stelle der Vollzug des Beitritts für die Einwohner der mittel- und osteuropäischen Länder eine Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Perspektiven dar und führe somit zu einer Abnahme des Migrationsdrucks.[31]
Auch in den deutschen Regionen läuft die Auseinandersetzung mit den Folgen der Osterweiterung schon seit einigen Jahren. Neben den oben genannten Befürchtungen, dass eine Migrationswelle die deutschen Sozialsysteme, aber auch den Arbeitsmarkt belasten könnte, gibt es allerdings auch zahlreiche positive Konsequenzen in politischen und wirtschaftlichen Bereichen. Besonders intensiv ist die Debatte um die Osterweiterung verständlicherweise in den Regionen, die in unmittelbarer Nähe der Länder liegen, die neu zur Europäischen Union beigetreten sind. In Deutschland sind dies die Grenzgebiete zu Polen und zu Tschechien.
Für viele dieser Regionen, insbesondere in den neuen deutschen Bundesländern, kommt es nach der Osterweiterung in der Tat zu einer Einschränkung beziehungsweise Einstellung der Förderungszahlungen im Rahmen der Struktur- und Kohäsionsfonds der Europäischen Union. Da sich das durchschnittliche Gesamtbruttoinlandsprodukt in der Europäischen Union nach dem Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder verringert, fallen viele ostdeutsche Regionen aus der Förderung heraus. Diese fehlenden Gelder können jedoch nur zum Teil durch verstärkte nationale Unterstützungen vom Bund ersetzt werden. Hinzu kommen bei der Bevölkerung Ängste vor einer einsetzenden Ost-West-Migration aus den neuen Beitrittsstaaten, die sich mit einer abstrakten Gefahr für die Sicherheit in der Grenzregion verbinden. Außerdem wird befürchtet, dass zahlreiche deutsche Unternehmen besonders in den Grenzregionen Arbeitsplätze nach Osteuropa verlagern. Wissenschaftliche Untersuchungen zum Thema können diese Ängste vor den Konsequenzen der Osterweiterung jedoch nicht bestätigen. Die beschriebenen Migrationseffekte mit den entsprechenden Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt werden sich Studien zufolge sehr in Grenzen halten. Des Weiteren ergibt sich aus der Osterweiterung der Europäischen Union auch für deutsche Unternehmen die Chance neue Absatzmärkte in Mittel- und Osteuropa zu erschließen. Diese positiven wirtschaftlichen Auswirkungen würden sich demnach mit den negativen aufwiegen und zu einer ökonomisch stabilen Situation auch in den deutschen Grenzregionen führen.[32]
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[1] Landtag Nordrhein-Westfalen (13.Wahlperiode): Osterweiterung kommt – NRW fit machen für Europa!, in: Plenarprotokoll 13/121, 12.05.2004, S. 11913f.
[2] Günter Bischof: Der Marshall-Plan in Europa 1947 - 1952, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B22-23, 1997, S. 3 – 17.
[3] Frank R. Pfetsch: Die Europäische Union – Geschichte, Institutionen, Prozesse, München 2005, S. 57f.
[4] Zur Geschichte der Entstehung und Vertiefung der Europäischen Union: Frank R. Pfetsch: Die Europäische Union – Geschichte, Institutionen, Prozesse, München 2005, S. 28-72.
[5] Timm Beichelt: Die Europäische Union nach der Osterweiterung, Wiesbaden 2004; Matthias Chardon (Hrsg.): EU-Osterweiterung – Chancen und Perspektiven, Schwalbach im Taunus 2005; Barbara Lippert (Hrsg.): Bilanz und Folgeprobleme der EU-Erweiterung, Baden-Baden 2004.
[6] Roland Sturm und Heinrich Pehle (Hrsg.): Die neue Europäische Union: die Osterweiterung und ihre Folgen, Opladen 2006.
[7] Zum Vertrag von Nizza: Mathias Jopp/ Barbara Lippert/ Heinrich Schneider (Hrsg.): Das Vertragswerk von Nizza und die Zukunft der Europäischen Union, Institut für Europäische Politik, Bonn 2001; Zur „Agenda 2000“: Rolf Caesar und Hans-Eckart Scharrer (Hrsg.): Die Zukunft Europas im Lichte der Agenda 2000, Baden-Baden 2000; Dauderstädt, Michael: Transformation und Integration der Wirtschaft der postkommunistischen Beitrittsländer, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 5-6, 2004, S. 15-24.
[8] Timm Beichelt: Die Europäische Union nach der Osterweiterung, Wiesbaden 2004, S. 20-25.
[9] Martin Große Hüttmann: Die Osterweiterung der Europäischen Union, in: Matthias Chardon (Hrsg.): EU-Osterweiterung – Chancen und Perspektiven, Schwalbach im Taunus 2005, S. 19f.
[10] Timm Beichelt: Die Europäische Union nach der Osterweiterung, Wiesbaden 2004, S. 28-34.
[11] Commission of the European Communities: Communication from the Commission to the European Parliament and the Council - Enlargement Strategy and Main Challenges 2006-2007, Brüssel, 08.11.2006, unter: http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2006/nov/com_649_strategy_paper_en.pdf (09.07.2007)
[12] Ansgar Belke und Martin Hebler: EU-Osterweiterung, Euro und Arbeitsmärkte, Forum Wirtschaft und Soziales, München 2002, S. 3f.
[13] Ebd.: S. 4f.
[14] Matthias Chardon (Hrsg.): EU-Osterweiterung – Chancen und Perspektiven, Schwalbach im Taunus 2005, S. 21-26.
[15] Ansgar Belke und Martin Hebler: EU-Osterweiterung, Euro und Arbeitsmärkte, Forum Wirtschaft und Soziales, München 2002, S. 4-7.
[16] Ebd.: S. 8.
[17] Jürgen Stehn: Agenda 2000: Ouvertüre oder Finale der Reformen im Zuge der EU-Osterweiterung?, Kieler Diskussionsbeiträge, Institut für Weltwirtschaft Kiel, Kiel 1999, S. 3-24.
[18] Peter Becker: Die Reformbereitschaft der Europäischen Union auf dem Prüfstand – die Agenda 2000, in: Barbara Lippert (Hrsg.): Osterweiterung der Europäischen Union – die doppelte Reifeprüfung, Bonn 2000, S. 77-96.
[19] Timm Beichelt: Die Europäische Union nach der Osterweiterung, Wiesbaden 2004, S. 42-45.
[20] Stefan Lehner: „Agenda 2000“, Erweiterung und Reform der EU: Der strategische Ansatz der Europäischen Kommission, in: Rolf Caesar und Hans-Eckart Scharrer (Hrsg.): Die Zukunft Europas im Lichte der Agenda 2000, Baden-Baden 2000, S. 20.
[21] Jürgen Stehn: Agenda 2000: Ouvertüre oder Finale der Reformen im Zuge der EU-Osterweiterung?, Kieler Diskussionsbeiträge, Institut für Weltwirtschaft Kiel, Kiel 1999, S. 24.
[22] Andreas Maurer: Die institutionelle Ordnung einer größeren Europäischen Union – Optionen zur Wahrung der Handlungsfähigkeit, in: Barbara Lippert (Hrsg.): Osterweiterung der Europäischen Union – die doppelte Reifeprüfung, Bonn 2000, S. 31-59.
[23] Gunter Pleuger: Der Vertrag von Nizza: Gesamtbewertung der Ergebnisse, in: Barbara Lippert (Hrsg.): Osterweiterung der Europäischen Union – die doppelte Reifeprüfung, Bonn 2000, S. 9-15.
[24] Klaus Hänsch: Maximum des Erreichbaren – Minimum des Notwendigen? Die Ergebnisse von Nizza, in: Barbara Lippert (Hrsg.): Osterweiterung der Europäischen Union – die doppelte Reifeprüfung, Bonn 2000, S. 24-31.
[25] Timm Beichelt: Die Europäische Union nach der Osterweiterung, Wiesbaden 2004, S. 46.
[26] Frank R. Pfetsch: Die Europäische Union – Geschichte, Institutionen, Prozesse, München 2005, S. 68-72.
[27] Timm Beichelt: Die Europäische Union nach der Osterweiterung, Wiesbaden 2004, S. 46-51.
[28] Hugo Dicke und Federico Foders: Wirtschaftliche Auswirkungen einer EU-Erweiterung auf die Mitgliedstaaten, Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel, Kieler Studien 309, Tübingen 2000, S. 157-163.
[29] Michael Dauderstädt: Die wirtschaftliche Integration der Beitrittsländer: zwischen neuer Abhängigkeit und vorweggenommener Mitgliedschaft, in: Barbara Lippert (Hrsg.): Osterweiterung der Europäischen Union – die doppelte Reifeprüfung, Bonn 2000, S. 287-292.
[30] Ebd.: S. 292-308.
[31] Hugo Dicke und Federico Foders: Wirtschaftliche Auswirkungen einer EU-Erweiterung auf die Mitglied-staaten, Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel, Kieler Studien 309, Tübingen 2000, S. 136-163.
[32] Ansgar Belke und Martin Hebler: EU-Osterweiterung, Euro und Arbeitsmärkte, Forum Wirtschaft und Soziales, München 2002, S. 122-187.
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