Fachbuch, 2008
186 Seiten
Geltungsbereich der Tarifverträge
Tarifrechtliche Eckpunkte zur betrieblichen Altersversorgung
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
Tarifgebundenheit
Vermögenswirksame Leistungen und die betriebliche Altersversorgung
Tarifvertragsgesetz (TVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG)
Dieses Handbuch dient als Leitfaden für den Versicherungsaußendienst, um die komplexe Tariflandschaft in Deutschland im Kontext der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu durchdringen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber rechtssicher zur Entgeltumwandlung zu beraten.
Tarifvertragsrecht
Dieses Kapitel soll einen Überblick über das in Deutschland geltende Tarifrecht ermöglichen. Da in vielen Rechtsbereichen darauf Bezug genommen wird. So auch ist das Tarifrecht spätestens seit der Rentenreform 2002 auch für den Bereich der Betrieblichen Altersversorgung zu berücksichtigen. Zuerst erfolgt eine Darstellung des Tarifrechtes und der drei verschiedenen Arten der Tarifgebundenheit. Danach wird sich der Problematik Betriebsrentenrecht und Tarifrecht gewidmet.
Es werden üblicherweise zwei Bereiche des Arbeitsrechts unterschieden: Das Individual-Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es umfasst insbesondere Fragen der Gestaltung der wesentlichen Arbeitsbedingungen wie Arbeitsleistung, Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, des Erholungsurlaubs, der Teilzeitatbeit, der Befristung von Arbeitsverträgen sowie des Kündigungsschutzes. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehört die Unternehmensmitbestimmung und die betriebliche Mitbestimmung sowie das Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht. Bedeutung für beide Bereiche des Arbeitsrechts haben insbesondere die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit und zum Ladenschluss.
Im Hinblick auf ein wachsendes und stärker werdendes Europa und damit die verbundenen grenzüberschreitenden Aktivitäten von Unternehmen und Arbeitnehmern kommt der Umsetzung europäischer Rechtsakte in nationales Recht auch im Bereich des Arbeitsrechts verstärkt Bedeutung zu.
Ein Tarifvertrag ist der schriftliche Vertrag zwischen einem oder mehreren Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und einer oder mehreren Gewerkschaften zur Regelung von arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten der Tarifvertragsparteien und zur Festsetzung von Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen und gemeinsame Einrichtungen der Vertragsparteien.
Geltungsbereich der Tarifverträge: Erläutert die Bedingungen der Tarifgebundenheit und die Bedeutung der Allgemeinverbindlichkeit für die Umsetzung von Altersversorgungssystemen.
Tarifrechtliche Eckpunkte zur betrieblichen Altersversorgung: Beschreibt die wesentlichen Auswirkungen der Rentenreform 2002 auf die betriebliche Altersvorsorge.
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung: Definiert den individuellen Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung und die Rahmenbedingungen der förderfähigen Durchführungswege.
Tarifgebundenheit: Analysiert die Notwendigkeit tariflicher Regelungen oder Öffnungsklauseln für eine rechtskonforme Entgeltumwandlung im tarifgebundenen Unternehmen.
Vermögenswirksame Leistungen und die betriebliche Altersversorgung: Stellt Modelle zur Umwandlung von VL-Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge inklusive eines Berechnungsbeispiels dar.
Tarifvertragsgesetz (TVG): Liefert den vollständigen Gesetzestext für die rechtliche Einordnung von Tarifverträgen.
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG): Bietet den vollständigen Gesetzestext als Basis für die betriebliche Altersversorgung.
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Die Arbeit bietet eine umfassende Übersicht über die Verknüpfung von betrieblicher Altersversorgung und geltendem Tarifrecht in Deutschland.
Die zentralen Felder sind das Tarifvertragsrecht, die gesetzlichen Grundlagen zur Entgeltumwandlung (BetrAVG) sowie die praktische Anwendung durch eine Vielzahl branchenspezifischer Tarifabschlüsse.
Das Ziel ist es, Mitarbeitern im Versicherungsaußendienst eine schnelle Orientierung in der komplexen Tariflandschaft zu bieten, um Kunden kompetent zur Entgeltumwandlung beraten zu können.
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Recherche der deutschen Rentengesetzgebung und einer detaillierten Dokumentation sowie Analyse der seit 2001 geltenden Tarifverträge.
Der Hauptteil gliedert sich in rechtliche Grundlagen des Tarifrechts, die Darstellung der Entgeltumwandlungsansprüche und eine tabellarische Aufarbeitung zahlreicher Branchen-Tarifverträge.
Schlüsselbegriffe sind vor allem Entgeltumwandlung, Tarifgebundenheit, BetrAVG und arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge.
Ja, nicht tarifgebundene Unternehmen unterliegen den einschränkenden Restriktionen tariflicher Öffnungsklauseln nicht, sofern sie sich nicht freiwillig per Arbeitsvertrag an einen Tarif binden.
Durch die Umwandlung von VL-Leistungen in eine bAV können in der Regel anteilige Sozialversicherungsbeiträge sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite eingespart werden.
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