Magisterarbeit, 2007
121 Seiten, Note: 1,2
1. Muslime in Deutschland
1.1 Ethnische und nationale Hintergründe
1.2 Zahlen
1.3 Muslimische Vereinigungen
1.3.1 Tabellarischer Überblick
1.3.2 Mitgliederzahlen - Repräsentativität
1.3.3 Ausrichtung
1.3.4 Vernetzung - Strukturen
2. Der säkulare Rechtsstaat aus juristischer und theologischer Perspektive
2.1 Der säkulare Rechtsstaat
2.2 Das Verhältnis von Christentum und Islam zum säkularen Rechtsstaat
2.2.1 Christentum
2.2.2 Islam
2.2.2.1 Relevante Koraninhalte
2.2.2.2 Islamismus
2.2.2.3 Traditionalisten
2.2.2.4 Reformer
2.2.2.5 Säkularisten
2.2.2.6 Muslime in der Diaspora
3. Die Zusammenarbeit von Staat und Religion in der Schule –Anforderungen und Status Quo bezüglich des Islams
3.1. Rechtliche Hintergründe und Voraussetzungen der Zusammenarbeit
3.2 Stand der Erfüllung der rechtlichen Kriterien zur Einführung eines Islamischen Religionsunterrichts
3.2.1 Vorliegen einer Religionsgemeinschaft
3.2.2 Erfüllung der praktischen Voraussetzungen
3.2.3 Erfüllung der inhaltlichen Voraussetzungen
3.2.4 Fazit: Erfüllung der Voraussetzungen
4. Ziele und Realisationsmöglichkeiten eines religiösen Angebots für Muslime
4.1 Ziele
4.1.1 Primäre Ziele
4.1.2 Sekundäre Ziele
4.2 Realisationsmöglichkeiten
4.2.1 Modelltypen
4.2.2 Bewertung der Modelle
4.2.2.1 Die bisherigen Dachorganisationen als Ansprechpartner
4.2.2.2 Zusammenschluss der Dachverbände als Ansprechpartner
4.2.2.3 Übergangsmodell: Zusammenarbeit am „Runden Tisch“
4.2.2.4 Islamkunde in deutscher Sprache
4.2.2.5 Religionsunterricht für alle
5. Ausblick
Die Arbeit untersucht, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Zielen ein islamischer Religionsunterricht in deutschen öffentlichen Schulen realisiert werden kann, wobei die organisatorischen Strukturen muslimischer Vereinigungen und das theologische Verhältnis des Islams zum säkularen Rechtsstaat analysiert werden.
1.3.3 Ausrichtung
Mindestens so schwierig, aber noch weitaus bedeutsamer stellt sich die Einschätzung der Ausrichtung der Vereinigungen dar. Nur wenn eine positive Haltung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands vorausgesetzt werden kann, scheint eine muslimische Organisation geeignet, um mit dem Staat über die Regelung muslimischer Angelegenheiten, wie die Einführung islamischen Religionsunterrichts, zu beraten.
Dass terroristische oder Gewalt befürwortende islamistische Organisationen dieses Kriterium nicht erfüllen, steht außer jedem Zweifel. Der mit Abstand größte Teil des islamistischen (nicht des islamischen) Spektrums in Deutschland zählt jedoch zu den so genannten legalistischen Organisationen, die einer differenzierten Einschätzung bedürfen.
Gemäß dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz beschreibt dieser Begriff: „Organisationen, die den Terror verurteilen und selbst keine Gewalt einsetzen. Ihre Strategie besteht in der allmählichen Durchdringung der Gesellschaft mit ihren ideologischen Vorstellungen, ohne diese als solche, nämlich ideologisch, aufscheinen zu lassen.“
Dazu gehören die „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e.V.“ (IGMG), die „Islamische Gemeinschaft in Deutschland“ (IGD), die „Muslimbruderschaft“ und das „Islamische Zentrum Aachen“ (IZA). Von den geschätzten 32.100 Personen, die Mitglied in aktiven islamistischen Vereinigungen sind (rund 1% der Muslime in Deutschland), gehören ca. 26.500 allein der IGMG an.
1. Muslime in Deutschland: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Hintergründe der muslimischen Bevölkerung in Deutschland und beleuchtet die komplexen Strukturen der verschiedenen organisierten Vereinigungen.
2. Der säkulare Rechtsstaat aus juristischer und theologischer Perspektive: Hier wird das Verhältnis von Religion und Staat untersucht, wobei sowohl die rechtlichen Grundlagen des säkularen Staates als auch theologische Positionen des Islams und Christentums gegenübergestellt werden.
3. Die Zusammenarbeit von Staat und Religion in der Schule –Anforderungen und Status Quo bezüglich des Islams: Das Kapitel spezifiziert die rechtlichen Kriterien, die eine Religionsgemeinschaft erfüllen muss, um Kooperationspartner des Staates für den Religionsunterricht zu werden.
4. Ziele und Realisationsmöglichkeiten eines religiösen Angebots für Muslime: Dieses Kapitel stellt pädagogische sowie politische Ziele vor und diskutiert verschiedene Modelle zur praktischen Umsetzung des Religionsunterrichts.
5. Ausblick: Der Ausblick fasst die zentralen Ergebnisse zusammen und erörtert, wie der Staat sein Verhältnis zur islamischen Religion in Zukunft gleichberechtigt gestalten kann.
Islam, Religionsunterricht, säkularer Rechtsstaat, Religionsgemeinschaft, Muslime in Deutschland, IGMG, DITIB, Islamrat, Zentralrat, Religionsfreiheit, Kooperation, Integration, Verfassungstreue, Scharia, Modellversuche.
Die Arbeit analysiert die Möglichkeiten und Herausforderungen bei der Einführung eines islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen in Deutschland vor dem Hintergrund des säkularen Rechtsstaats.
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Organisation der muslimischen Verbände, dem Verhältnis des Islams zur staatlichen Ordnung und den Kriterien für eine schulische Kooperation zwischen Staat und Religionsgemeinschaften.
Das Ziel ist es, die organisatorischen und inhaltlichen Voraussetzungen für einen islamischen Religionsunterricht zu ermitteln und konkrete Modelle der Verwirklichung kritisch zu diskutieren.
Die Autorin kombiniert eine politikwissenschaftliche und juristische Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen mit einer Auswertung von Studien und Dokumenten zur Struktur und Ideologie muslimischer Verbände.
Der Hauptteil befasst sich mit der Vielfalt muslimischer Strömungen, dem Spannungsfeld zwischen islamischer Lehre und Demokratie, den rechtlichen Kriterien für einen Religionsunterricht sowie der Evaluation bestehender Modellversuche.
Wichtige Begriffe sind Islamischer Religionsunterricht, Religionsgemeinschaft, Säkularität, Kooperation, Verfassungstreue, Integration und muslimische Verbände.
Es fehlen oft eine klare hierarchische Struktur, ein autoritativer Ansprechpartner, der für alle Muslime spricht, und der eindeutige Nachweis einer vollständigen Verfassungstreue, was die juristische Anerkennung gemäß Art. 7 Abs. 3 GG erschwert.
Die IGMG wird als Beispiel für eine "legalistische Organisation" angeführt, die zwar nicht verboten ist, aber deren ideologische Ausrichtung und Nähe zur Scharia-Ideologie kritisch hinterfragt wird.
Das Hamburger Modell verfolgt einen interreligiösen Ansatz ("Religionsunterricht für alle"), bei dem Schüler verschiedener Konfessionen gemeinsam Grundfragen menschlicher Existenz bearbeiten, anstatt ausschließlich die Lehren einer einzelnen Gemeinschaft dogmatisch zu vermitteln.
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