Masterarbeit, 2020
82 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Allgemeine Grundlagen und Begriffsbestimmungen
2.1 Institutionelle Investoren
2.2 Common Ownership
2.2.1 Wettbewerbsverzerrung
2.2.2 Instrumente
3 Methodisches Vorgehen
3.1 Ein- und Ausschlusskriterien bei der Studienauswahl
3.2 Suchstrategie
3.3 Studienauswahl
4 Ergebnisse und Kriterien
4.1 Darstellung der eingeschlossenen Studien
4.2 Kriterien zur Bewertung der Studienqualität
4.2.1 Daten
4.2.1.1 Quellen
4.2.1.2 Datenvalidität
4.2.2 Instrument und Methode
5 Diskussion
5.1 Diskussion und Bewertung der Studien hinsichtlich der Kriterien
5.1.1 Daten
5.1.2 Instrument und Methode
5.2 Zusammenfassung und Schlussfolgerung
5.3 Limitationen
6 Fazit
Ziel dieser Masterarbeit ist es, das Phänomen "Common Ownership" (indirekte Horizontalverflechtungen über institutionelle Investoren) im Rahmen einer systematischen Literaturanalyse auf seine wettbewerbsverzerrenden Effekte hin zu untersuchen. Dabei soll geklärt werden, ob institutionelle Investoren durch ihre Beteiligungen an konkurrierenden Unternehmen Anreize schaffen, die zu einer wettbewerbsbeschränkenden Preisgestaltung führen.
2.2 Common Ownership
Common Ownership lässt sich am besten mit indirekten Horizontalverflechtungen (über Minderheitsbeteiligungen) übersetzen. Diese Verflechtungen entstehen durch die bereits angesprochene Diversifizierung der institutionellen Investoren. Beteiligungen an mehreren Unternehmen, welche sich in der gleichen Branche befinden und in einem horizontalen Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen, führen zu einer indirekten Verbindung über ihre gemeinsamen Eigentümer. Abbildungen 3 und 4 zeigen, dass Common Ownership von einseitigen oder wechselseitigen direkten Unternehmensbeteiligungen (im Englischen „Cross Ownership“) zu unterscheiden ist.
Das Auftreten des Phänomens Common Ownership ist weltweit verbreitet. Im Folgenden werden die indirekten Horizontalverflechtungen aus der deutschen Mineralöl-, Telekommunikations- und der amerikanischen Flugzeugbranche als Beispiel für den Grad der Ausbreitung und Stärke von Common Ownership dargestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass große institutionelle Investoren in mehreren Branchen an mehreren im Wettbewerb zueinanderstehenden Unternehmen stark beteiligt sind. Die Daten für die Mineralöl- und Telekommunikationsbranche wurden in einer empirischen Studie der Monopolkommission aus dem Jahr 2018 analysiert. Aus dieser Studie ging hervor, dass große Investmentgesellschaften an den fünf umsatzstärksten Mineralölkonzernen mit einem Tankstellennetz in Deutschland stark beteiligt sind. Tabelle 1 zeigt die fünf beteiligungsstärksten diversifizierten Anteilseigner mit ihren jeweiligen Ausprägungen in den Mineralölkonzernen.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik von Common Ownership durch große Investmentgesellschaften ein und erläutert die Relevanz des Themas für die Finanzwissenschaft und Kartellbehörden.
2 Allgemeine Grundlagen und Begriffsbestimmungen: Das Kapitel definiert institutionelle Investoren und das Phänomen Common Ownership, erläutert die zugrundeliegenden wettbewerbsverzerrenden Theorien und stellt gängige Messinstrumente vor.
3 Methodisches Vorgehen: Hier wird der Ansatz der systematischen Übersichtsarbeit (systematic review) begründet und die Vorgehensweise bei der Studienauswahl sowie die Suchstrategie detailliert beschrieben.
4 Ergebnisse und Kriterien: Dieses Kapitel stellt die sechs eingeschlossenen empirischen Studien objektiv vor und definiert die Kriterien zur Bewertung ihrer Qualität hinsichtlich Daten, Instrumenten und Methodik.
5 Diskussion: Die Studien werden anhand der Kriterien kritisch diskutiert, bewertet und miteinander verglichen, um Schlussfolgerungen über wettbewerbsverzerrende Effekte zu ziehen, während gleichzeitig Limitationen der Arbeit adressiert werden.
6 Fazit: Das Fazit fasst die Erkenntnisse zusammen und kommt zu dem Ergebnis, dass Common Ownership in den untersuchten Branchen höchstwahrscheinlich zu wettbewerbsverzerrenden Preiseffekten führt.
Common Ownership, Institutionelle Investoren, Wettbewerbsverzerrung, Marktkonzentration, Preisgestaltung, Literaturanalyse, MHHI, GHHI, Finanzmärkte, Endogenität, Investmentgesellschaften, Asset Management, Kartellrecht, Systematischer Review, Wettbewerbseffekte
Die Arbeit untersucht das Marktstrukturphänomen Common Ownership und die Frage, ob durch die Beteiligungen großer institutioneller Investoren an konkurrierenden Unternehmen wettbewerbsverzerrende Effekte – insbesondere auf Preise – entstehen.
Die Arbeit umfasst die theoretischen Grundlagen des Common Ownership, die methodische Analyse existierender empirischer Studien sowie die kritische Bewertung von Messinstrumenten wie dem Herfindahl-Hirschman-Index (HHI) und seinen Modifikationen (MHHI/GHHI).
Das primäre Ziel ist es, mittels einer systematischen Literaturanalyse zu ermitteln, ob Common Ownership tatsächlich zu wettbewerbsverzerrenden Effekten führt oder ob die bisherigen empirischen Beweise hierfür in der Literatur kontrovers diskutiert werden.
Die Arbeit verwendet die Methode einer systematischen Übersichtsarbeit (systematic review) in Anlehnung an ein "Critically Appraised Topic" (CAT), um existierende Primärstudien zu vergleichen und deren methodische Qualität zu bewerten.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Begriffsbestimmung, die Darstellung und Dokumentation der Studienrecherche sowie eine detaillierte Ergebnisanalyse von sechs ausgewählten empirischen Studien, die mittels festgelegter Kriterien bewertet werden.
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Common Ownership, Institutionelle Investoren, Marktkonzentration, Wettbewerbsverzerrung und Finanzmarktanalyse charakterisiert.
Das MHHI-Delta wird kritisch gesehen, da es potenziell endogen ist, d.h. die Marktanteile selbst durch die Preissetzung oder Nachfrageänderungen beeinflusst werden können, was die Interpretation des Messwertes erschwert.
Der Autor kommt zu der Schlussfolgerung, dass Common Ownership in den untersuchten Branchen höchstwahrscheinlich zu wettbewerbsverzerrenden Effekten führt, wobei der tatsächliche Effekt in den Studien aufgrund der Konzentration auf unilaterale Effekte eher noch unterschätzt wird.
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