Diplomarbeit, 2002
101 Seiten, Note: 2,0
Diese Diplomarbeit befasst sich mit der Kriminalpolitik im Dritten Reich und untersucht dabei insbesondere den Einfluss der Kriminalbiologie auf die nationalsozialistische Strafrechtspolitik. Die Arbeit analysiert die Entwicklung und Etablierung der Kriminalbiologie als eigenständige Wissenschaft im Kontext der völkischen Rechtserneuerung und die Rolle dieser Disziplin in der Durchsetzung der nationalsozialistischen Strafrechtspolitik.
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die die Zielsetzung und den Aufbau der Arbeit darlegt. Anschließend wird die völkische Rechtserneuerung im Kontext der nationalsozialistischen Weltanschauung beleuchtet, wobei die Ausgangslage im Jahr 1933, die Instrumente der Rechtsumgestaltung und die Leitgedanken der NS-Weltanschauung, insbesondere das Führerprinzip, die Volksgemeinschaft und die Einheitspartei, behandelt werden.
Das zweite Kapitel befasst sich mit der Kriminalbiologie als eigenständige Wissenschaft. Hier wird ihre Entwicklung bis 1933, ihre Etablierung im nationalsozialistischen Kontext und ihre Institutionalisierung durch die Gründung der Kriminalbiologischen Gesellschaft beleuchtet. Es werden zudem konkrete Beispiele für die Anwendung der Kriminalbiologie im Strafvollzug und in der Bevölkerungskontrolle in Bayern, Sachsen, Preußen und Hamburg dargestellt.
Das dritte Kapitel analysiert die Kriminalpolitik des Dritten Reiches und die Entwicklung des Strafrechts. Hier werden der Schulenstreit im späten 19. Jahrhundert, die Reformbewegungen in der Weimarer Republik und die Leitgedanken des nationalsozialistischen Strafrechts behandelt. Zudem werden die Entwürfe für ein nationalsozialistisches Strafrecht und die Gründe für das Scheitern dieser Reformversuche untersucht. Die Arbeit betrachtet auch die nationalsozialistische Strafgesetzgebung, insbesondere das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" und das "Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung".
Die Arbeit fokussiert auf die Schlüsselbegriffe Kriminalpolitik, Kriminalbiologie, Strafrecht, nationalsozialistische Weltanschauung, völkische Rechtserneuerung, Führerprinzip, Volksgemeinschaft, Einheitspartei, Bevölkerungskontrolle, Strafvollzug, erbbiologische Kartei, Tätertypen-Lehre, erbkranker Nachwuchs, Gewohnheitsverbrecher und „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Diese Begriffe spiegeln die zentralen Themen und Fragestellungen der Arbeit wider, die sich mit dem Einfluss der Kriminalbiologie auf die Kriminalpolitik im Dritten Reich auseinandersetzt.
Die Kriminalbiologie lieferte unter dem Deckmantel der Wissenschaft die Rechtfertigung für die rassenpolitische Verfolgung und Ausgrenzung von „Gemeinschaftsfremden“.
Nein, ihre Ursprünge liegen im späten 19. Jahrhundert im Versuch, delinquentes Verhalten naturwissenschaftlich zu erfassen und zu prognostizieren.
Es war die Umgestaltung der Rechtsordnung nach NS-Idealen, weg von objektivem Recht hin zu Führerprinzip und Volksgemeinschaft als Rechtsquellen.
Durch erbbiologische Karteien wurden nicht nur Täter, sondern ganze Familien erfasst, was oft zu Zwangssterilisationen oder lebenslanger Sicherungsverwahrung führte.
Dieses Gesetz von 1933 ermöglichte die zeitlich unbefristete Unterbringung von Tätern in der Sicherungsverwahrung basierend auf kriminalbiologischen Prognosen.
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