Magisterarbeit, 2006
88 Seiten, Note: 2,85
Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...)
Die Magisterarbeit untersucht die Vereinbarkeit des geltenden Unterhaltsrechts mit aktuellen Gerechtigkeitstheorien der Praktischen Philosophie. Sie analysiert, ob die rechtlichen Regelungen zur Unterhaltspflicht mit den Prinzipien der Fairness, der gerechten Verteilung von Ressourcen und der Berücksichtigung sozialer Beziehungen in Einklang stehen.
Die Einleitung stellt das Thema der Arbeit vor und definiert den Begriff „Unterhalt“ im Kontext des deutschen Rechts. Sie gibt einen Überblick über die verschiedenen Unterhaltsformen und ihre historische Entwicklung. Das Hauptteil der Arbeit befasst sich mit der Vereinbarkeit des geltenden Unterhaltsrechts mit aktuellen Gerechtigkeitstheorien. Es werden die Ansätze von John Rawls, Robert Nozick und Otfried Höffe zur Gerechtigkeit dargestellt und im Kontext des Unterhaltsrechts analysiert. Der Abschnitt 2.2 untersucht die sozialen Gegebenheiten als Rahmenbedingungen für das Unterhaltsrecht, indem er die Konzepte der sozialen Beziehung nach Max Weber und der Normstrukturen nach Heinrich Popitz einbezieht. Die relevanten Rechtsnormen des Grundgesetzes, des BGB, des Strafgesetzbuches und der Europäischen Sozialcharta werden analysiert. Das Kapitel „Zwischenanmerkungen zu Platons Aufbau des Staates“ setzt die Thematik der Gerechtigkeit in einen historischen Kontext, indem es Platons Gedanken zum Staat und zur gerechten Ordnung beleuchtet.
Unterhaltsrecht, Gerechtigkeitstheorien, John Rawls, Robert Nozick, Otfried Höffe, soziale Beziehungen, Normstrukturen, Familienformen, Rechtsnormen, Grundgesetz, BGB, Strafgesetzbuch, Europäische Sozialcharta, Platon, Staat, Gerechtigkeit.
Die Hauptfrage ist die moralische Legitimität gerichtlicher Erzwingung von Zahlungen, wenn keine emotionale oder soziale Bindung mehr zwischen den Beteiligten besteht.
Rawls' Konzept der „Gerechtigkeit als Fairness“ wird genutzt, um zu prüfen, ob Unterhaltspflichten eine faire Verteilung von Lebensrisiken und Ressourcen darstellen.
Nozick betont die Gerechtigkeit bei den Besitztümern und lehnt staatliche Umverteilung weitgehend ab, was im Konflikt mit erzwungenen Unterhaltszahlungen stehen kann.
Ja, das Gesetz sieht vor, dass Kinder für pflegebedürftige oder sozialhilfepflichtige Eltern unter bestimmten Voraussetzungen finanziell aufkommen müssen.
Eine unabhängige Lebensplanung schützt vor den rechtlichen und ethischen Fallstricken langjähriger Unterhaltsabhängigkeiten und ermöglicht eine partnerschaftliche Beziehung auf Augenhöhe.
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