Magisterarbeit, 2006
88 Seiten, Note: 2,85
Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...)
1. Einleitung
2. Hauptteil: Vereinbarkeit geltenden Unterhaltsrechts mit Gerechtigkeitstheorien in der gegenwärtigen Praktischen Philosophie
2.1 Aktuelle Ansätze von Gerechtigkeitstheorien
2.1.1 John Rawls und seine Gerechtigkeit als Fairness
2.1.2 Robert Nozick und die Gerechtigkeit bei den Besitztümern
2.1.3 Otfried Höffe und die soziale Gerechtigkeit als Tausch
2.2 Realität der sozialen Gegebenheiten als Rahmenbedingungen
2.2.1 Soziale Beziehung nach Max Weber
2.2.2 Normstrukturen (Handlungsmuster) innerhalb der sozialen Beziehungen nach Heinrich Popitz
2.2.3 Geltende Rechtsnormen
2.2.3.1 Das Grundgesetz
2.2.3.2 BGB
2.2.3.3 Strafgesetzbuch
2.2.3.4 Europäische Sozialcharta
3. Zwischenanmerkungen zu Platons Aufbau des Staates
4. Zusammenfassung
5. Literaturverzeichnis
Diese Arbeit untersucht die ethische Rechtfertigung von einklagbaren Unterhaltsansprüchen zwischen erwachsenen Personen im deutschen Rechtssystem unter Rückgriff auf moderne Gerechtigkeitstheorien. Die Forschungsfrage fokussiert dabei auf die Vereinbarkeit dieser Ansprüche mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung der veränderten soziokulturellen Rahmenbedingungen von Familienformen.
2.1.1 John Rawls und seine Gerechtigkeit als Fairness
In der Theorie der Gerechtigkeit als Fairneß spielt die ursprüngliche Situation der Gleichheit dieselbe Rolle, wie der Naturzustand in der herkömmlichen Theorie des Gesellschaftsvertrags. Dieser Urzustand wird natürlich nicht als ein wirklicher geschichtlicher Zustand vorgestellt, noch weniger als primitives Stadium der Kultur. Er wird als rein theoretische Situation aufgefaßt, die so beschaffen ist, daß sie zu einer bestimmten Gerechtigkeitsvorstellung führt. Zu den wesentlichen Eigenschaften dieser Situation gehört, daß niemand seine Stellung in der Gesellschaft kennt, seine Klasse oder seinen Status, ebensowenig sein Los bei der Verteilung natürlicher Gaben wie Intelligenz oder Körperkraft (S. 28). Ich nehme sogar an, dass die Beteiligten ihre Vorstellung vom Guten und ihre besonderen psychologischen Neigungen nicht kennen. Die Grundsätze der Gerechtigkeit werden hinter einem Schleier des Nichtwissens festgelegt. Dies gewährleistet, dass dabei niemand durch die Zufälligkeiten der Natur oder der gesellschaftlichen Umstände bevorzugt oder benachteiligt wird. Da sich alle in der gleichen Lage befinden und niemand Grundsätze ausdenken kann, die ihn aufgrund seiner besonderen Verhältnisse bevorzugen, sind die Grundsätze der Gerechtigkeit das Ergebnis einer fairen Übereinkunft oder Verhandlung. (S. 29)
1. Einleitung: Definition des Unterhaltsbegriffs und Darstellung der verschiedenen Unterhaltsformen im deutschen Recht bei gleichzeitiger Problematisierung des einklagbaren Anspruchs unter Erwachsenen.
2. Hauptteil: Vereinbarkeit geltenden Unterhaltsrechts mit Gerechtigkeitstheorien in der gegenwärtigen Praktischen Philosophie: Theoretische Auseinandersetzung mit Gerechtigkeitskonzepten von Rawls, Nozick und Höffe und deren Anwendung auf das Unterhaltsrecht.
3. Zwischenanmerkungen zu Platons Aufbau des Staates: Betrachtung des platonischen Modells als Extrembeispiel für die Verlagerung familiärer Konfliktbereiche auf die staatliche Ebene.
4. Zusammenfassung: Synthese der Ergebnisse mit der Forderung nach einer Abkehr von zeitlich unbegrenzten Unterhaltsansprüchen zugunsten einer stärkeren individuellen Eigenverantwortung.
5. Literaturverzeichnis: Auflistung der verwendeten Quellen.
Unterhalt, Gerechtigkeitstheorie, John Rawls, Robert Nozick, Otfried Höffe, Familienrecht, Sozialphilosophie, Eigenverantwortung, Familienformen, Normstrukturen, Rechtsstaat, Unterhaltsklage, soziale Gerechtigkeit, Tauschgerechtigkeit, Grundgesetz.
Die Arbeit hinterfragt die ethische Legitimation des einklagbaren Unterhaltsanspruchs zwischen erwachsenen Personen, die nicht in einer Hausgemeinschaft leben, unter dem Aspekt der Gerechtigkeit.
Die Arbeit behandelt die Entwicklung moderner Familienstrukturen, die philosophischen Gerechtigkeitsgrundsätze sowie die soziologische Fundierung sozialer Normen.
Die Forschungsfrage lautet, inwieweit die geltenden Unterhaltsregelungen des BGB mit den Grundgedanken zeitgenössischer Gerechtigkeitstheorien vereinbar sind.
Es wird eine normative sozialphilosophische Untersuchung durchgeführt, die verschiedene philosophische Theorien auf die geltende deutsche Rechtspraxis anwendet.
Der Hauptteil analysiert die Theorien von Rawls, Nozick und Höffe und ergänzt diese durch die soziologische Perspektive von Max Weber und Heinrich Popitz.
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Gerechtigkeit als Fairness, Anspruchstheorie, soziale Tauschgerechtigkeit, Hausgemeinschaft und Unterhaltspflicht.
Die Autorin sieht das derzeitige Unterhaltsrecht als nicht mehr zeitgemäß an, da es auf Rollenbildern basiert, die den Anforderungen einer emanzipierten, individualisierten Gesellschaft widersprechen.
Die Arbeit fordert eine grundlegende Reform des Rechts, um Abhängigkeiten abzubauen und die Eigenverantwortung der Individuen zu stärken, anstatt an lebenslangen Unterhaltsansprüchen festzuhalten.
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