Magisterarbeit, 2006
70 Seiten, Note: 1
Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...)
Einleitung
I. Die menschliche Natur und der Naturzustand
I.1 Hobbes’ Bruch mit der klassischen politischen Philosophie
I.1.1 Der Mensch als zoon politikon oder ein asoziales Individuum?
I.1.2 Die Menschen von Natur aus gleich oder ungleich?
I.2 Die menschlichen Leidenschaften als Hauptkonfliktursachen
I.2.1 Konkurrenz (competition)
I.2.2 Misstrauen (diffidence)
I.2.3 Ruhmsucht (glory)
I.3 „Homo homini deus” contra „Homo homini lupus“
II. Der Widerspruch des Naturzustandes
II.1 Englischer Bürgerkrieg als Ausgangspunkt
II.2 Naturzustand als „hypothetisches Konstrukt“
II.3 Das Recht auf alles zugleich ein Recht auf nichts
III. Die theoretische Begründung des Staates bei Thomas Hobbes
III.1 Aus der Furcht wird Vernunft
III.2 Von den natürlichen Gesetzen
III.3 Die Vertragstheorie
III.4 Die Rechte und Pflichten des Souveräns
III.5 Die Freiheitsrechte der Bürger
III.6 Leviathan oder das sterbliche Gott
IV. Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit setzt sich inhaltlich und theoretisch mit dem Begriff des Naturzustandes bei Thomas Hobbes auseinander, um dessen zentrale Funktion innerhalb seiner Staatsphilosophie zu verdeutlichen. Die zentrale Forschungsfrage untersucht, wie der Übergang vom Naturzustand zum Gesellschaftszustand sowie die Konstruktion des absolutistischen Staates durch die Vertragstheorie erfolgt und welches Verhältnis zwischen Souverän und Bürger daraus resultiert.
I.1.1 Der Mensch als zoon politikon oder ein asoziales Individuum?
Die traditionelle Philosophie und dessen Vertreter, zu denen Hobbes Sokrates, Platon, Aristoteles, Cicero, Seneca, Tacitus und Plutarch zählte, nahmen an, dass der Mensch von Natur aus politisch sei. „Anthropos zoon politikon physei estin“ – der Mensch ist von Natur aus ein politisches Lebewesen. Dieser Grundsatz, von Aristoteles im antiken Griechenland des vierten Jahrhunderts vor Christus entwickelt (deshalb spricht man heute von einem politischen Aristotelismus), hatte in der gesamten antiken und mittelalterlichen Welt seine Geltung. So widmen sich die Anfangssätze in Aristoteles’ Schrift Politik der Erkenntnis, dass der Mensch mit Notwendigkeit den Mitmenschen suche:
[…] Als Erstes ist es notwendig, daß sich jene Wesen verbinden, die ohne einander nicht bestehen können, einerseits das Weibliche und das Männliche der Fortpflanzung wegen […], andererseits das Naturgemäß Regierende und Regierte um der Lebenserhaltung willen. […]
Hierbei ist der Mensch aber „nicht nur in dem Sinne ein animal sociale, dass er nicht außerhalb der Gemeinschaft anderer Menschen leben kann, sondern er ist von Natur her auf das Leben in einer bestimmten Art von Gemeinschaft, der guten Gesellschaft der geordneten Polis als einer von Freien und Gleichen angelegt, in der sich das Leben nach den Tugenden der Seele aktualisieren kann“. Deshalb wirft Aristoteles als nächstes die Frage nach der guten Gesellschaft, der Polis, als der wohlgeordneten Gemeinschaft auf, in der die richtigen Ziele des menschlichen Handelns erreicht werden können:
Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Zäsur der Neuzeit ein und skizziert Thomas Hobbes' revolutionäre Neukonzeption der politischen Philosophie als Antwort auf den englischen Bürgerkrieg.
I. Die menschliche Natur und der Naturzustand: Dieses Kapitel analysiert das Hobbessche Menschenbild, bricht mit dem aristotelischen Ideal des zoon politikon und identifiziert Konkurrenz, Misstrauen und Ruhmsucht als Triebfedern für Konflikte.
II. Der Widerspruch des Naturzustandes: Hier wird der Naturzustand als theoretisches, hypothetisches Konstrukt entlarvt, das den Bürgerkrieg als drohende, ständige Gefahr in Abwesenheit staatlicher Macht reflektiert.
III. Die theoretische Begründung des Staates bei Thomas Hobbes: Das Kapitel erläutert den Übergang vom Naturzustand zum Staat mittels der Vertragstheorie, den Mechanismus der Unterwerfung und die absolute Machtstellung des Souveräns als Garanten für Frieden und Sicherheit.
IV. Zusammenfassung: Diese Zusammenfassung rekapituliert die Hobbessche Argumentation, dass die menschliche Natur und die Furcht vor dem gewaltsamen Tod die künstliche Gründung des Staates zur Überwindung des destruktiven Naturzustandes zwingend erforderlich machen.
Thomas Hobbes, Naturzustand, Leviathan, Vertragstheorie, Souveränität, Selbsterhaltung, Krieg aller gegen alle, Staatsphilosophie, Menschheitsbild, politische Philosophie, Gesellschaftsvertrag, Vernunft, Bürgerkrieg, absolutistischer Staat, Macht.
Die Arbeit befasst sich mit der Staatsphilosophie von Thomas Hobbes, insbesondere mit der Herleitung des Staates aus einem hypothetischen Naturzustand heraus.
Zentrale Themen sind die menschliche Natur, der Naturzustand als Kriegszustand, die Funktion der Vernunft und die Begründung des Staates durch die Vertragstheorie.
Das Ziel ist es, den Naturzustandsbegriff von Hobbes theoretisch zu durchdringen und zu zeigen, welche essenzielle Funktion dieses Theorem für die Notwendigkeit und Konstruktion eines absolutistischen Staates einnimmt.
Der Autor führt eine tiefgehende Analyse und Rekonstruktion von Hobbes' Hauptwerken (insbesondere Leviathan und De Cive) durch und setzt diese in den Kontext der zeitgenössischen Forschung und der historischen Ereignisse des 17. Jahrhunderts.
Der Hauptteil analysiert detailliert die anthropologischen Grundlagen (Leidenschaften, Gleichheit), die Widerlegung klassischer staatsphilosophischer Ansätze und die schrittweise Ableitung des Souveräns und der staatlichen Ordnung aus dem Gesellschafts- und Herrschaftsvertrag.
Wesentliche Begriffe sind Leviathan, Naturzustand, Vertragstheorie, Souveränität, Selbsterhaltung und Krieg aller gegen alle.
Der Autor weist darauf hin, dass Hobbes das negative Menschenbild des "Wolfes" mit dem Begriff "Homo homini deus" (der Mensch ist dem Menschen ein Gott) kontrastiert, wobei ersterer das Verhältnis zwischen Staaten und letzterer das Verhalten von Bürgern innerhalb einer Rechtsordnung beschreibt.
Nach Hobbes zerstört die Teilung souveräner Gewalt deren Einheit, was zu Instabilität führt; ein effektiver Schutz vor dem Rückfall in den Naturzustand erfordert stattdessen eine ungeteilte und starke absolute Staatsgewalt.
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