Diplomarbeit, 2007
87 Seiten, Note: 2,0
I. Schöne neue Welt
II. Verwertung von Musik- und Filmwerken im Internet
A. Kostenpflichtige Portale
B. Filesharing
C. Web 2.0
III. Urheberrecht
A. Allgemeines
1. Schutzfähige Werke
2. Wirkung des Urheberrechts
a. Urheberrechtspersönlichkeitsrechte (§§ 12 – 14 UrhG)
b. Verwertungsrechte (§§ 15 – 24 UrhG)
c. Sonstige Rechte (§§ 25 – 27 UrhG)
d. Verletzungen des Urheberrechts
3. Schranken des Urheberrechts (§§ 44a ff. UrhG)
4. Leistungsschutzrechte (§§ 70 – 87e UrhG)
B. Urheberrecht im Internet
1. Neue Medien und das Urheberrecht
2. Weitere Reform des Urheberrechts: Der Zweite Korb
C. Verwertungsgesellschaft GEMA
1. Musikverwertungsrechte
2. Struktur der GEMA
a. Mitglieder
b. Vereinsorgane
3. Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche der GEMA
a. Berechtigungs- und Gegenseitigkeitsverträge
b. Santiago- und Barcelona- Agreement
4.Tarifgestaltung und Verteilungsgrundsätze
a. Einzel- und Gesamtverträge
b. Systematik der GEMA-Tarife
c. Verteilungsprinzipien
5. Aktuelle Situation
IV. Urheberrechtsverletzung im Web 2.0 am Beispiel Youtube
A. Youtube: Videos für die ganze Welt
B. Aktuelle Rechtsstreitigkeiten
C. Schutzrechtsverletzungen und ihre Folgen
1. Verletzungen der absoluten Rechte der Urheber
a. Verwertungsrechte
b. Urheberpersönlichkeitsrechte
c. Rolle der privaten Interessen
2. Leistungsschutzrechte
D. Rechtliche Sanktionen
1. Strafrechtliche Sanktionen
2. Zivilrechtliche Sanktionen
E. Haftung im Online-Bereich
1. Diensteanbieter allgemein
2. Access-Provider
3. Host-Provider
F. Weitere Entwicklungen
V. Alternative einer Kulturflatrate
A. Technischer Fortschritt und kein Ende in Sicht
B. Kulturflatrate, Content-Flatrate und Globallizenz
C. Umsetzung einer Kulturflatrate
1. Welche Güter werden mit der Kulturflatrate besteuert?
2. Höhe der Kompensierung
3. Verteilung der Einnahmen
4. Kritik
5. Vereinbarkeit der Kulturflatrate mit den rechtlichen Rahmenbedingungen
a. Nationale Ebene
b. Internationale Ebene
D. Ist die Kulturflatrate eine echte Alternative?
VI. Der Fluch des Web 2.0 oder: Macht das Urheberrecht im digitalen Kontext überhaupt noch Sinn?
Die Diplomarbeit untersucht die Herausforderungen des deutschen Urheberrechts durch das Web 2.0, insbesondere am Beispiel der Videoplattform Youtube. Das primäre Ziel besteht darin, die aktuelle Rechtslage zu analysieren und zu prüfen, ob alternative Vergütungsmodelle wie eine „Kulturflatrate“ eine tragfähige Lösung für die Musik- und Filmindustrie darstellen könnten.
C. Web 2.0
Das Web 2.0 stellt einen neuen Umgang mit dem Medium Internet dar. Es geht nicht mehr nur um den Datenaustausch als solches, sondern um die Außenwirkung bzw. die Selbstdarstellung im Internet. Der Grundgedanke des Web 2.0 liegt deshalb in der Mitgestaltung im Netz und der öffentlichen Kommunikation. Begrifflich geprägt wurde dieses Phänomen von Tim O’Reilly und Jahn Battelle im Oktober 2004. Die Ausdrucksformen des Web 2.0 sind dabei so unterschiedlich wie auch zahlreich. Das simpelste Beispiel ist der einfache Blog. Der Nutzer kann diesen z.B. als Internettagebuch verwenden oder auch nur zu bestimmten Anlässen seine Ansichten und Meinungen kundtun.
Im Internet haben sich mittlerweile regelrechte „Kult-Blogs“ entwickelt. Als Beispiel wäre hier ein Blog zur der TV-Serie Lost anzuführen, der sich ausnahmslos damit beschäftigt, Geheimnisse dieser Serie aufzudecken. Der Wahrheitsgehalt dieser Entdeckungen lässt dabei häufig zu wünschen übrig, was jedoch viele Leser nicht davon abhält, ihre Emotionen im Kommentarbereich des Blogs auszudrücken. Eine weitere Form des Web 2.0 sind Wikis, deren bekannteste Erscheinungsform Wikipedia ist. Wikis sind Webseiten, auf denen Nutzer, direkt und ohne Vorkenntnisse, Einträge verfassen oder verändern können.
Mittlerweile in über 50 Sprachen verfügbar ist Wikipedia das größte weltweite Internetlexikon. Die Besonderheit und zugleich der größte Nachteil ist, dass jeder Nutzer Wikipedia um Erläuterungen erweitern kann. Das führt dazu, dass manche Angaben, die zu bestimmten Begriffen gemacht werden überhaupt nicht oder zumindest teilweise nicht der Wahrheit entsprechen. Immer größerer Beliebtheit erfreuen sich auch die sozialen Netzwerke. Gerade im deutschsprachigen Raum machte StudiVZ häufig von sich reden. Das global größte soziale Netzwerk ist Myspace. Diese Netzwerke stellen Kommunikationsplattformen dar, die es ermöglichen in direkten Kontakt mit anderen Nutzern zu treten. Jeder Nutzer hat seine eigene Profilseite, die er mit Bildern, Kommentaren, Zitaten u. ä. versehen kann. Die Absicht eine gewisse Außendarstellung zu erzeugen ist deshalb bei sozialen Netzwerken auch ein zentraler Punkt.
I. Schöne neue Welt: Diese Einleitung führt in die Problematik ein, dass das Internet den Alltag durchdringt, aber gleichzeitig den Urheberschutz vor neue, dystopisch anmutende Herausforderungen stellt.
II. Verwertung von Musik- und Filmwerken im Internet: Dieses Kapitel erläutert die technischen und wirtschaftlichen Wege der Online-Distribution, angefangen bei legalen Portalen über Filesharing bis hin zum Web 2.0.
III. Urheberrecht: Das Kapitel bietet einen fundierten theoretischen Überblick über das deutsche Urheberrecht, dessen Schranken, Leistungsschutzrechte und die Rolle der Verwertungsgesellschaften wie der GEMA.
IV. Urheberrechtsverletzung im Web 2.0 am Beispiel Youtube: Hier wird die rechtliche Problematik des Streamings und der Haftung von Host-Providern anhand des Beispiels Youtube detailliert analysiert.
V. Alternative einer Kulturflatrate: Das Kapitel befasst sich mit der theoretischen Konzeption der Kulturflatrate, ihrer Umsetzung, der notwendigen gesellschaftlichen Debatte sowie den rechtlichen Hürden auf nationaler und internationaler Ebene.
VI. Der Fluch des Web 2.0 oder: Macht das Urheberrecht im digitalen Kontext überhaupt noch Sinn?: Die Schlussbetrachtung hinterfragt die Zukunftsfähigkeit des bestehenden Urheberrechts und plädiert für einen konstruktiven, chancenorientierten Umgang mit der digitalen Entwicklung.
Urheberrecht, Web 2.0, Youtube, Kulturflatrate, Filesharing, GEMA, Verwertungsrechte, Internetrecht, Streaming, Host-Provider, Digital Rights Management, Leistungsschutzrechte, Privatkopie, Online-Distribution, Haftung.
Die Arbeit befasst sich mit der Konfrontation zwischen klassischem Urheberrecht und den modernen, kollaborativen Strukturen des Web 2.0, exemplifiziert an Videoportalen wie Youtube.
Zentrale Themen sind die Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke im digitalen Raum, die rechtliche Einordnung von Nutzerinteraktionen, die Haftungsprivilegierung von Providern und alternative Vergütungsmodelle.
Das Ziel ist die kritische Evaluation, ob das bestehende deutsche Urheberrecht den Anforderungen des Web 2.0 noch gerecht wird und ob alternative Ansätze, wie die Kulturflatrate, Lösungen bieten können.
Die Arbeit basiert primär auf einer Literatur- und Rechtsquellenanalyse des geltenden deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sowie einer theoretischen Diskussion von Modellen der Internet-Vergütung.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Einführung in das Urheberrecht, eine praxisorientierte Analyse der Rechtslage bei Youtube sowie eine Diskussion über die Machbarkeit und Kritik an einer Kulturflatrate.
Urheberrecht, Web 2.0, Streaming, GEMA, Kulturflatrate, Haftung und digitale Distribution.
Die Arbeit analysiert die Haftung als Host-Provider nach dem TMG und kommt zu dem Schluss, dass Youtube zwar Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten haben kann, eine allgemeine Überwachungspflicht jedoch entfällt, wobei eine Schadensersatzpflicht bei grober Fahrlässigkeit bestehen bleiben kann.
Zu den genannten Kritikpunkten zählen die soziale Ungerechtigkeit durch pauschale Belastung, der Kontrollverlust der Urheber, die potenzielle Zerstörung bestehender Märkte und die schwierige internationale Durchsetzbarkeit.
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