Diplomarbeit, 2007
96 Seiten, Note: 1,7
I. Einleitung. Was ist Mobbing, Ursachen und Folgen
1. Begriffsdefinition
2. Ursachen von Mobbing
2.1 Motive des Mobbing-Täters
2.2 Das Mobbing-Opfer
2.3. Weitere Ursachen
2.3.1 Gesellschaftliche Ursachen
2.3.2 Betriebliche Ursachen
2.3.2.1 Organisation der Arbeit
2.3.2.2 Ursachen in der Sozialstruktur
3. Folgen von Mobbing
3.1 Folgen auf der individuellen Ebene
3.1.1 Auswirkungen auf der privaten und familiären Ebene
3.2 Betriebs- und volkswirtschaftliche Folgen
II. Arbeits- und zivilrechtliche Aspekte des Mobbing im Individualarbeitsrecht
1. Einleitung
2. Überblick
2.1 Schadensersatz für Mobbinghandlungen
3. Ansprüche bei Mobbing durch Kollegen gegen Kollegen
3.1 Deliktische Ansprüche
3.2 Besonderheiten der deliktischen Haftung
3.3 Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
3.4 Schmerzensgeld
3.5 Unterlassungsanspruch
3.6 Widerruf ehrenverletzender Erklärungen
4. Ansprüche gegen den Arbeitgeber bei Mobbing durch Kollegen
4.1 Haftung für Verrichtungsgehilfen, § 831 BGB
4.2 Haftung für Organisationsverschulden
4.2.1 Haftung aus Vertrag
4.2.2 Haftung aus Delikt
4.3 Vertragliche Schadensersatzansprüche, § 280 I BGB
4.3.1 Eigene Haftung
4.3.2 Haftungszurechnung
4.4 Schmerzensgeldansprüche
4.4.1 Definition von Schmerzensgeld
4.5 Ersatz des immateriellen Schadens und Schmerzensgeld
4.6 Gestaltungsrechte
4.6.1 Eigenkündigung des Arbeitnehmers
4.6.2 Kündigung des Mobbingtäters durch den Arbeitgeber
4.6.3 Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers
4.6.4 Beschwerderecht des Arbeitnehmers
5. Ansprüche und Möglichkeiten des Arbeitgebers wegen Mobbing am Kollegen
5.1 Arbeitgeberseitige Kündigung des Mobbingtäters
5.1.1 Außerordentliche Kündigung
5.1.2 Ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung
5.2 Ultima ratio der Kündigung und mildere Mittel
5.2.1 Abmahnung des Arbeitnehmers
5.2.2 Versetzung, Umsetzung des Arbeitnehmers
6. Ansprüche des Gemobbten bei Mobbing durch den Arbeitgeber
6.1 Deliktische Ansprüche
6.1.1 Verjährung deliktischer Ansprüche
6.2 Vertragliche Ansprüche
6.2.1 Verletzung der Fürsorgepflicht
6.3 Ersatz des immateriellen Schadens und Schmerzensgeld/ Höhe des Schmerzensgelds
6.4 Gestaltungsrechte des Arbeitnehmers
6.5. Vorgehen gegen arbeitgeberseitige Kündigungen
6.5.1 Wirksamkeit der Kündigung
7. Beweisfragen/Beweislast
III. Kollektivrechtliche Aspekte von Mobbing
1. Überblick
2. Hilfe des Betriebsrats für Mobbingopfer
3. Beschwerderecht des Arbeitnehmers aus § 85 BetrVG
4. Sanktionen gegen den Betriebsrat bei Mobbing
5. Betriebsvereinbarungen gegen Mobbing
IV. Sozialrechtliche Aspekte des Mobbing
1. Mobbing und Arbeitslosenversicherung
2. Rechtsweg bei Streitigkeiten aus dem sogenannten Ein-Euro-Job
3. Eingliederungsvereinbarungen bei Hartz 4
4. Sozialrechtliches Mobbing
V. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
1. Einleitung
2. Präventionspflichten nach dem AGG
3. Rechtliche Mobbingprävention
4. Benachteiligungsformen
4.1 Rechtfertigung einer Benachteiligung
5. Rechte der Beschäftigten
VI. Intervention und Prävention
1. Was ist Intervention?
2. Individuelle Interventionen
2.1 Individuelle Interventionen aus betroffener Sicht
2.1.1 Eigenkompetenzen stärken
2.1.2 Hilfsangebote in Anspruch nehmen
2.1.3 Neue berufliche Perspektiven suchen
3. Betriebliche Interventionen
3.1 Moderation
3.2 Outplacement
3.3 Mediation
4. Was ist Prävention
4.1 Das Betriebsklima
4.2 Die Vorbildfunktion des Vorgesetzten
4.3 Transparenz der Arbeitsorganisation
4.4 Konfliktfähigkeitstraining
4.5 Abschluss einer Betriebsvereinbarung zum Mobbing
4.6 Kündigung und Präventionsverfahren für schwerbehinderte Beschäftigte
5. Maßnahmen gegen Mobbing in der praktischen Umsetzung
5.1 Beispiele aus der Praxis
5.2 Schlussfolgerung
Die Arbeit untersucht die juristischen Herausforderungen und Handlungsoptionen im Zusammenhang mit Mobbing am Arbeitsplatz, analysiert die Ursachen und Folgen und beleuchtet die Möglichkeiten der Prävention sowie Intervention unter Berücksichtigung der aktuellen arbeits-, zivil-, sozial- und kollektivrechtlichen Rahmenbedingungen.
2. Ursachen von Mobbing
Ist das Klima am Arbeitsplatz gut, fühlen sich alle Mitarbeiter wohl, niemand denkt an „Mobbing“. Anders wird es sein, wenn sich das Arbeitsklima verschlechtert. In solchen Situationen entsteht Mobbing, entwickeln sich Mobbing-Täter und Mobbing-Opfer.
Doch wie kommt es dazu?
Es muss sich etwas geändert haben. Wäre die Situation dieselbe geblieben, hätte es auch keine Veränderung im Verhalten der Mitarbeiter gegeben. Doch welche Ursachen spielen eine Rolle, warum geschieht Mobbing?
2.1 Motive des Mobbing-Täters
Warum mobbt ein Täter?
Zuschlag ist der Überzeugung, dass die Beantwortung dieser Frage zwingend ist, um Maßnahmen gegen Mobbing einzuleiten. Er beschreibt die Motive des Mobbing-Täters nach (positiven) Zielsetzungen, Ängsten vor eigenem Versagen, Erleiden von Verlusten, usw. Einige seiner Beispiele werden in der folgenden Tabelle beschrieben, um die verschiedenen Motive deutlich zu machen.
I. Einleitung. Was ist Mobbing, Ursachen und Folgen: Dieses Kapitel definiert den Mobbing-Begriff, untersucht die psychologischen Motive hinter Mobbinghandlungen sowie die gesellschaftlichen und betrieblichen Ursachen und analysiert die tiefgreifenden individuellen sowie betriebs- und volkswirtschaftlichen Folgen.
II. Arbeits- und zivilrechtliche Aspekte des Mobbing im Individualarbeitsrecht: Dieser Abschnitt erörtert die rechtlichen Anspruchsgrundlagen für gemobbte Arbeitnehmer gegenüber Kollegen und Arbeitgebern, beleuchtet die deliktische und vertragliche Haftung und analysiert arbeitsrechtliche Gestaltungsrechte wie Kündigung und Beschwerderecht.
III. Kollektivrechtliche Aspekte von Mobbing: Hier werden die Beteiligungsrechte des Betriebsrats, das Beschwerderecht nach dem BetrVG sowie die Möglichkeiten und Grenzen von Betriebsvereinbarungen als Instrumente zur Mobbingprävention untersucht.
IV. Sozialrechtliche Aspekte des Mobbing: Dieses Kapitel befasst sich mit der Schnittstelle von Mobbing und Arbeitslosenversicherung, insbesondere im Hinblick auf Sperrzeiten, sowie mit Problematiken rund um Ein-Euro-Jobs und Eingliederungsvereinbarungen.
V. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Die Erläuterungen konzentrieren sich auf die Anforderungen des AGG an Arbeitgeber zur Mobbingprävention, die verschiedenen Benachteiligungsformen und die rechtlichen Rechte der Beschäftigten bei Diskriminierung.
VI. Intervention und Prävention: Abschließend werden individuelle und betriebliche Interventionsstrategien wie Mediation oder Outplacement sowie präventive Maßnahmen wie Konfliktfähigkeitstrainings und die Gestaltung eines positiven Betriebsklimas zur Vermeidung von Mobbing vorgestellt.
Mobbing, Arbeitsrecht, Arbeitgeberhaftung, Schmerzensgeld, Fürsorgepflicht, Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, AGG, Diskriminierung, Prävention, Intervention, Mediation, Kündigung, Mobbingprävention, Arbeitsklima.
Die Arbeit analysiert die verschiedenen rechtlichen Aspekte von Mobbing im Arbeitsverhältnis, von der Begriffsdefinition bis hin zu konkreten Interventions- und Präventionsmaßnahmen.
Die Schwerpunkte liegen auf dem Arbeits- und Haftungsrecht, den kollektivrechtlichen Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats, sozialrechtlichen Implikationen und den neuen Anforderungen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Ziel ist es, Betroffenen, Arbeitgebern und Betriebsräten einen Überblick über die rechtliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen sowie über Möglichkeiten zur Konfliktlösung und Prävention zu geben.
Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die auf einer umfassenden Literaturanalyse und der Auswertung relevanter Rechtsprechung (BAG, LAG, Sozialgerichte) basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Prüfung der Haftungsgrundlagen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht, der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen sowie spezifischer Schutzpflichten nach dem AGG.
Die wesentlichen Begriffe sind Mobbing, Haftung, Arbeitgeberfürsorge, Betriebsrat, Prävention, Diskriminierung und Schadensersatz.
Der Arbeitgeber kann bei Verletzung seiner Fürsorgepflicht oder bei Organisationsverschulden haftbar gemacht werden. Zudem besteht eine Zurechnungshaftung für Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen gemäß §§ 831, 278 BGB.
Das AGG verpflichtet den Arbeitgeber zu präventiven Maßnahmen, wie der Einrichtung von Beschwerdestellen und der Schulung von Mitarbeitern, um Diskriminierung effektiv zu verhindern.
Der Betriebsrat fungiert als Anlaufstelle für Beschwerden, unterstützt Betroffene, kann Betriebsvereinbarungen initiieren und hat bei der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften eine Überwachungspflicht.
Ja, sofern eine schwerwiegende Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, können Mobbingopfer gemäß § 253 Abs. 2 BGB Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
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