Masterarbeit, 2012
141 Seiten, Note: 2,0
Einleitung
A. Einordnung und Begriffsbestimmung
II. Geistiges Eigentum
III. Der internationale Schutz des geistigen Eigentums und des Urheberrechts
1. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)
2. Der Internationale Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR)
IV. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
V. Territorialitätsprinzip
VI. Verfassungsrechtlicher Schutz des geistigen Eigentums
VII. Der Werkbegriff als Schutzvoraussetzung im Urheberrecht
VIII. Globalisierung
IX. Das geistige Eigentum als Menschenrecht
C. Bestehende Urheberrechtssystematik
I. Kontinental - Europäisches Urheberrechtssystem (droit d´auteur) mit Beispielen
1. Urheberrecht in Deutschland
1.1 Rechtsgrundlage
1.2 Schutzgegenstand
1.2.1 Urheber
1.2.2 Werk
1.3 Schutzbereich
1.3.1 Urheberpersönlichkeitsrechte
1.3.2 Verwertungsrecht
1.4 Schutzdauer
1.5 Rechtsfolgen
1.6 Geltungsbereich
2. Urheberrecht in Frankreich
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Schutzgegenstand
2.3 Schutzbereich
2.3.1 Urheberpersönlichkeitsrechte
2.3.2 Urheberverwertungsrechte
2.4 Rechtsnachfolge
2.5 Schutzdauer
2.6 Geltungsbereich
II. Urheberrecht im Vereinigten Königreich - „Copyright Law“
1. Gesetzesgrundlage
2. Schutzgegenstand
3. Schutzbereich
4. Schutzdauer
4.1 Crown copyright
4.2 Parliamentary copyright
III. Urheberecht in den USA – „Copyright Law“
1. Rechtsgrundlage
2. Schutzbereich
3. Formale Anforderungen
4. Schutzdauer
D. Vergleich der Urheberrechtssysteme
I. Urheberrechts-System (Kontinentales System)
II. Copyright-System (Angelsächsisches System)
E. Internationale Abkommen
I. Hintergrund
II. Funktion internationaler Abkommen
III. Ausgewählte Abkommen
1. (Revidierte) Berner Übereinkunft (RBÜ)
2. Welturheberabkommen (WUA)
3. TRIPS-Abkommen
4. WCT und WPPT
IV. Resümee
F. Europäische Kompetenz
I. Ausgangslage und Entwicklung der Europäischen Kompetenz für Geistiges Eigentum
II. Modernisierung des EU-Rechtsrahmens für Urheberrechte
III. Ansätze zur Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie
IV. Resümee
G. Der Werkbegriff als rechtlicher Ausgangspunkt der Harmonisierung im Urheberrecht
I. Geschützte Werke
II. Begriff „eigene geistige Schöpfung“ im europ. Urheberrecht
III. Praxis in den Mitgliedstaaten
1. Exkurs: Die "kleine Münze" – eine europ. Mindestanforderung an den „Originalitätsgrad" beim Werkbegriff
2. Exkurs: Die „kleine Münze“ des Urheberrechts am Beispiel der dt. Rechtsprechung
3. Fazit
IV. Werkbegriff aus der Sicht nationaler Urheberrechte
V. Werkbegriff gemäß den Vorgaben der RBÜ
VI. Werkbegriff im Sinne der Vorgaben der Computer-, Datenschutz- und SchutzdauerRL
1. Anforderungen an den Werkbegriff bei Computerprogrammen
2. Anforderungen an den Werkbegriff bei Fotografien
3. Anforderungen an den Werkbegriff bei Datenbanken
4. Folgerung
VII. Einheitlicher europäischer Werkbegriff durch Harmonisierung anderer Richtlinien
H. Die Infopaq - Entscheidung
I. Sachverhalt
II. Entscheidung des EuGH zu Infopaq I
III. Fragen an den EuGH zu Infopaq I
IV. Antwort des EuGH zu Infopaq I
V. Begründung zu Infopaq I
VI. Auslegung des EuGH zum Werkcharakter von Snippets
VII. Folgerungen zur Auslegung
1. Aus völkerrechtlicher Sicht
2. Aus gemeinschaftsrechtlichen Gesichtspunkten
3. Auslegung des EuGH
4. Zwischenergebnis
5. Ergebnis
6. Exkurs: Entscheidung des EuGH zu Infopaq II
7. Schlussfolgerung
VIII. Abschließende Betrachtung
1. Problemkreis: Werkart
2. Problemkreis: Bereits Geschütztes Werk, oder nur Idee?
3. Problemkreis: Eigene geistige Schöpfung
4. Problemkreis: Notwendige Verkörperung des Werkes
5. Problemkreis: Einheitliches Werk oder verbundene Werke?
6. Folgerungen aus deutscher Sicht (droit d´auteur)
7. Folgerungen aus britischer Sicht
1. Leistungsschutzrecht vs. Urheberrecht
I. Aktuelle Entwicklungen Internationaler Abkommen am Beispiel von SOPA und ACTA
1. Der Stop Online Piracy Act (SOPA)
2. Begriffsklärung
3. Inhalt
4. Geführter Diskurs
II. Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA-Abkommen)
5. Begriffsklärung
6. Ausgangspunkt der ACTA- Problematik
7. Verlauf der internationalen Verhandlungen
8. Standardsicherung durch das ACTA-Abkommen
9. Kritik an ausgewählten Punkten des ACTA-Abkommens
10. Mangelnde Berücksichtigung der Internet- Nutzer
11. Vorwurf der Intransparenz des Verfahrens
12. Filtern und Überwachen als „Quasi-Netzsperre“
13. Problematik der "Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld"
14. Problem des „Internet-Serviceproviders“ als kommender Privatpolizist
15. Kopierschutz und Privatkopie im ACTA-Abkommen
16. Ratifizierung von Acta
17. Neueste Entwicklung
J. Fazit
K. Schlusswort
Die vorliegende Masterarbeit untersucht den Harmonisierungsprozess des Urheberrechts in der Europäischen Union vor dem Hintergrund der globalen Digitalisierung. Die zentrale Forschungsfrage fokussiert darauf, inwieweit ein einheitlicher europäischer Werkbegriff als Grundlage für die Harmonisierung dienen kann und welche Herausforderungen internationale Abkommen wie ACTA dabei darstellen.
Der Werkbegriff als Schutzvoraussetzung im Urheberrecht
Erste wichtige Voraussetzung für die Zuerkennung von Urheberrechtsschutz ist, dass es sich bei der Leistung um ein schutzfähiges Werk handelt. Der urheberrechtliche Werkbegriff, der somit für die Anwendung des Urheberrechtsschutzes entscheidend ist, wurde noch nicht umfassend harmonisiert. Er wird in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich definiert, weswegen die Werke nicht in allen Mitgliedstaaten in gleicher Weise geschützt sind. Gleichwohl gehen alle Rechtsordnungen davon aus, dass ein ästhetischer Wert oder besonderer Verwendungszweck eines Werks für die Schutzfähigkeit nicht entscheidend ist, sondern nur originell, individuell oder persönlich gestaltete Leistungen urheberrechtlichen Schutz genießen. Jedoch ist das Verständnis der Originalität wiederum kein einheitliches. Man könnte auch sagen, der internationale Schutz des geistigen Eigentums gestaltet sich Janusköpfig und ist keineswegs so gestaltet, dass er allen (juristischen) Anforderungen genügt.
Einleitung: Die Arbeit beleuchtet den Harmonisierungsprozess im europäischen Urheberrecht und den Bedarf an einer einheitlichen Rechtsdogmatik in Zeiten fortschreitender Digitalisierung.
A. Einordnung und Begriffsbestimmung: Es werden grundlegende Begriffe wie geistiges Eigentum, der internationale Schutzstatus und die Rolle des Territorialitätsprinzips sowie der Globalisierung definiert.
C. Bestehende Urheberrechtssystematik: Die Arbeit vergleicht das kontinentaleuropäische System (droit d'auteur) mit dem angelsächsischen Copyright-System anhand ausgewählter Länderbeispiele.
D. Vergleich der Urheberrechtssysteme: Hier werden die Kernunterschiede zwischen den Systemen herausgearbeitet, insbesondere in Bezug auf den Schöpfungsbegriff und die ökonomische Ausrichtung.
E. Internationale Abkommen: Dieser Abschnitt analysiert die Funktion und Bedeutung internationaler Verträge wie der RBÜ, des WUA und des TRIPS-Abkommens für das Urheberrecht.
F. Europäische Kompetenz: Es wird die historische und rechtliche Entwicklung der europäischen Zuständigkeiten für geistiges Eigentum und die Modernisierungsansätze der Kommission untersucht.
G. Der Werkbegriff als rechtlicher Ausgangspunkt der Harmonisierung im Urheberrecht: Das Kapitel befasst sich detailliert mit dem Begriff der eigenen geistigen Schöpfung und den Anforderungen an verschiedene Werkarten wie Software und Fotografien.
H. Die Infopaq - Entscheidung: Eine eingehende juristische Analyse der Infopaq-Rechtsprechung des EuGH und deren Auswirkung auf den europäischen Werkbegriff.
I. Aktuelle Entwicklungen Internationaler Abkommen am Beispiel von SOPA und ACTA: Die Arbeit diskutiert kritisch die politischen und rechtlichen Kontroversen rund um aktuelle Abkommen zur Internetregulierung und deren Einfluss auf Grundrechte.
J. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der erreichten Harmonisierung und Ausblick auf die zukünftige Entwicklung eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens.
Urheberrecht, Geistiges Eigentum, Harmonisierung, Werkbegriff, Eigene geistige Schöpfung, Europäischer Gerichtshof, Infopaq, Globalisierung, Copyright, Droit d'auteur, ACTA, Binnenmarkt, Leistungsschutzrecht, Digitalisierung, Rechtssicherheit.
Die Arbeit analysiert die Herausforderungen der Harmonisierung des Urheberrechts in einem global vernetzten digitalen Umfeld und untersucht die Rolle der Europäischen Union sowie internationaler Abkommen.
Zentrale Themen sind der Vergleich verschiedener Urheberrechtssysteme, der einheitliche europäische Werkbegriff, die wegweisende Infopaq-Entscheidung des EuGH und aktuelle politische Kontroversen um internationale Abkommen wie ACTA.
Ziel der Arbeit ist es, den Harmonisierungsprozess im Urheberrecht zu beleuchten und zu prüfen, ob der Werkbegriff der "eigenen geistigen Schöpfung" als einheitliche Grundlage für ein umfassendes europäisches Urheberrecht dienen kann.
Die Autorin wendet eine rechtsvergleichende und analytische Methode an, indem sie nationale Gesetzeslagen, internationale Abkommen und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs systematisch gegenüberstellt und interpretiert.
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den Unterschieden zwischen dem kontinentaleuropäischen und angelsächsischen System, der Rechtfertigung supranationaler Kompetenzen in der EU sowie einer tiefgehenden Analyse zur Auslegung des Werkbegriffs durch den EuGH in der Infopaq-Entscheidung.
Die wichtigsten Schlagworte sind Urheberrecht, Harmonisierung, Werkbegriff, Eigene geistige Schöpfung, Infopaq und ACTA.
Der EuGH hat postuliert, dass auch kleine Textbausteine (Snippets) als Teil eines Werks schutzfähig sein können, sofern sie die "eigene geistige Schöpfung" des Urhebers im Sinne der "einfachen Individualität" darstellen.
Die Arbeit analysiert die Proteste als Ausdruck der Sorge um Meinungsfreiheit und Datenschutz und kritisiert die Intransparenz der Verhandlungen sowie die Gefahr, dass Internet-Serviceprovider durch solche Abkommen zu "Privatpolizisten" werden könnten.
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