Bachelorarbeit, 2020
41 Seiten, Note: 1,3
Einleitung
1. Was wird unter Jugendberufshilfe verstanden?
1.1. Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII als Grundlage der Jugendberufshilfe
1.2 Historische Skizzierung zur Entstehung der Jugendberufshilfe
1.3 Die Komplexität der Lebensphase Jugend
1.4 Adressat*innen der Jugendberufshilfe und ihre sozialen Problemlagen
1.5 Junge Erwachsene als besondere Zielgruppe der Jugendberufshilfe
2. Das SGB II – die Grundsicherung für Arbeitssuchende und ihre Bedeutung für die Soziale Arbeit
2.1 Das Prinzip des Förderns und Forderns und die Sanktionspraxis
2.2 Die Schnittstellenproblematik zwischen SGB II und SGB VIII
3. Zur Vereinbarkeit der Arbeitsvermittlung und Jugendhilfe – eine Herausforderung für die Jugendberufshilfe
3.1 Der Grundgedanke der ganzheitlichen Lebensweltorientierung im SGB VIII und die Bedeutung für die Jugendberufshilfe
3.2 Die Jugendberufsagentur als Möglichkeit der Zusammenführung ..... von Trägern der Arbeitsvermittlung und Jugendhilfe
Fazit und Ausblick
Die Arbeit untersucht die Herausforderungen der Jugendberufshilfe im Spannungsfeld zwischen der jugendhilferechtlichen Zuständigkeit (SGB VIII) und den arbeitsmarktpolitischen Anforderungen (SGB II). Ziel ist es, die strukturellen Schnittstellenproblematiken zu analysieren und Möglichkeiten der besseren Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen, insbesondere durch das Modell der Jugendberufsagentur, zu beleuchten.
3.1 Der Grundgedanke der ganzheitlichen Lebensweltorientierung im SGB VIII und die Bedeutung für die Jugendberufshilfe
Der Ansatz der Lebensweltorientierung im SGB VIII bestimmt maßgeblich das Handeln der Sozialpädagog*innen in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe und soll mit folgendem Zitat verdeutlicht werden:
„Das Konzept [Lebensweltorientierte Soziale Arbeit] betont, dass der Ausgang aller Sozialen Arbeit in den alltäglichen Deutungs- und Handlungsmustern der Adressat_innen und ihren Bewältigungsanstrengungen liegt, dass – zum zweiten – dieser Alltag in Bezug auf seine Stärken, seine Probleme und seine Ressourcen im Horizont des Projekts Sozialer Gerechtigkeit verstanden und im Hinblick auf einen gelingenderen Alltag stabilisiert, verändert und neu strukturiert werden muss und – zum dritten – Soziale Arbeit vor hier aus ihre wissenschaftlich, insbesondere sozial-wissenschaftlich gestützten institutionellen und methodischen Konzept entwirft“ (Grundwald/Thiersch 2016: 24, Hervorhebung NH).
Für die kommenden Ausführungen sind zwei Ebenen der Lebenswelt wichtig. Die Alltagsorientierung definiert, dass der Mensch nicht als abstraktes Individuum gesehen wird, sondern als Individuum mit einer eigenen Wirklichkeit, die das Handeln bestimmt und mit der sich das Individuum tagtäglich eigens auseinandersetzt (vgl. Grundwald/Thiersch 2018: 908). Die eigene Wirklichkeit wird in heutigen Zeiten durch Brüchigkeit und Offenheit gekennzeichnet (vgl. ebd.). Die Biografie des Individuums gestaltet sich durch Interaktion mit sozialen Gruppen wie Familie, Arbeit, Freundeskreise(n) und der sonstigen Öffentlichkeit und erfordert eine Begründung und Hinterfragung dieser Beziehungen (vgl. ebd.). Die zweite Ebene beschreibt das Wechselspiel zwischen lebensweltlichen Bewältigungsmustern und sozialen sowie gesellschaftlichen Strukturen in Form von Gesetzen, die die Regeln des alltäglichen Lebens bestimmen (vgl. ebd.). Ihre Probleme und Ressourcen, Freiheiten und Anstrengungen und ihre sozialen Beziehungen bestimmen die Eingebundenheit in Widersprüche des alltäglichen Lebens und erfordern die Fähigkeit seitens der Adressat*innen, mit diesen Belastungen umzugehen
1. Was wird unter Jugendberufshilfe verstanden?: Dieses Kapitel definiert die Jugendberufshilfe als sozialpädagogische Unterstützung junger Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf und skizziert deren historische Entwicklung.
2. Das SGB II – die Grundsicherung für Arbeitssuchende und ihre Bedeutung für die Soziale Arbeit: Hier werden die Mechanismen des SGB II, insbesondere das Prinzip des Förderns und Forderns sowie die Sanktionspraxis, erläutert und deren problematische Auswirkungen auf junge Menschen analysiert.
3. Zur Vereinbarkeit der Arbeitsvermittlung und Jugendhilfe – eine Herausforderung für die Jugendberufshilfe: Dieses Kapitel untersucht die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe, wobei die lebensweltorientierte Soziale Arbeit als notwendiger Ansatz und die Jugendberufsagentur als organisatorische Lösungsstrategie hervorgehoben werden.
Jugendberufshilfe, SGB VIII, SGB II, Jugendsozialarbeit, Arbeitslosigkeit, Sanktionen, Lebensweltorientierung, Übergang Schule-Beruf, Jugendberufsagentur, Soziale Benachteiligung, Arbeitsverwaltung, Hilfeplanung, Kooperation, Grundsicherung, Integration.
Die Arbeit analysiert die Problemlagen der Jugendberufshilfe im Kontext der gesetzlichen Anforderungen des SGB II und SGB VIII.
Die zentralen Themen sind der Übergang von der Schule in den Beruf, die sozialpädagogische Unterstützung bei Benachteiligungen, die Anforderungen des "Förderns und Forderns" sowie die institutionelle Kooperation.
Das Ziel ist die kritische Analyse der Schnittstellenproblematik zwischen Jugendhilfe und Arbeitsverwaltung sowie die Bewertung der Jugendberufsagentur als Instrument zur besseren Unterstützung junger Menschen.
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse, die theoretische Konzepte der Sozialen Arbeit mit gesetzlichen Rahmenbedingungen und aktuellen Entwicklungen in der Praxis verknüpft.
Der Hauptteil gliedert sich in die definitorische und historische Einordnung der Jugendberufshilfe, die Analyse der Sanktionspraxis im SGB II und die Erörterung des Konzepts der Lebensweltorientierung in der Jugendberufsagentur.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Jugendberufshilfe, SGB II/VIII-Schnittstelle, Jugendberufsagentur, Lebensweltorientierung und Sanktionspraxis charakterisiert.
Die Lebensphase gilt als "risikobelastetes Projekt", in dem der Übergang in das Erwachsenenalter nicht mehr fremdbestimmt ist, sondern vom Individuum in einer pluralisierten Landschaft an Entscheidungsmöglichkeiten selbst gestaltet werden muss.
Sie dienen als Bündnisse, die Institutionen wie Jobcenter, Arbeitsagentur und Jugendhilfe zusammenführen, um Hilfeprozesse durch eine engere Abstimmung und Koordination konstruktiver für die Betroffenen zu gestalten.
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