Magisterarbeit, 2007
92 Seiten, Note: 1,8
1. Einleitung
1.1. Vorgeschichte der Reformen des Föderalismus in Deutschland
1.2. Fragestellung und Vorgehen
1.3. Literatur
1.4. Theoretischer Rahmen
2. Die Versuche einer Reform des Föderalismus in Deutschland
2.1. Föderalismusreform im Rahmen der gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat sowie des Gesetzgebungsverfahrens 1991 bis 1994
2.1.1. Notwendigkeit und Gelegenheit zur Verfassungsreform
2.1.2. Akteure, Akteurskonstellationen und effektive Vetospieler
2.1.3. Parteipolitische und bundesstaatliche Präferenzen und Konfliktlinien
2.1.4. Die Entscheidungsprozesse
2.1.4.1. Allgemeine Analyse
2.1.4.2. Verhandlungen zum Thema „Grundgesetz und Europa“
2.1.4.3. Verhandlungen zur „Gesetzgebung im Bundesstaat“
2.1.5. Fazit der Verhandlungen 1991-1994
2.2. Die Rot-Grün-Schwarze Föderalismusreform – Scheitern in letzter Minute
2.2.1. Vorgeschichte der Reform
2.2.2. Die Arbeit der „KoMbO“
2.2.2.1. Akteure und Konfliktlinien in der Vor- und Frühphase der KoMbO
2.2.2.2. Analyse des politischen Verhandlungsprozesses bis Dezember 2004
2.2.3. Bilanz des Reformprozesses 2003/2004
2.3. Neuer Anlauf – die Föderalismusreform der Großen Koalition
2.3.1. Von der KoMbO zur Großen Koalition
2.3.2. Entscheidungsprozesse in der Reform der bundesstaatlichen Ordnung 2005/2006
2.3.2.1. Vorbemerkungen
2.3.2.1. Die Verhandlungen in der Koalitionsarbeitsgruppe und mit den Ländern
2.3.2.3. Das parlamentarische Verfahren
2.3.3. Zusammenfassung und Bilanz
3. Vergleich der Föderalismusreformprozesse und Fazit
3.1. Die Phase der Kommissionsarbeit
3.2. Das parlamentarische Verfahren
Diese Arbeit analysiert die Reformprozesse des deutschen Föderalismus seit der Wiedervereinigung (1991–1994, 2003/2004, 2005/2006). Das primäre Ziel ist es, den politischen Verhandlungsprozess darzustellen, zu vergleichen und zu erklären, warum Reformanläufe scheiterten oder gelangen. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, welche Akteurskonstellationen, Konfliktlinien und Verhaltensmuster das Gelingen bzw. Scheitern der Reformen unter den Bedingungen der Politikverflechtungsfalle beeinflussten.
1.1. Vorgeschichte der Reformen des Föderalismus in Deutschland
Die Reform der bundesstaatlichen Ordnung ist seit gut 20 Jahren Gegenstand einer intensiven Debatte in Deutschland. Ziel der in den 60er Jahren geschaffenen verfassungsrechtlichen Regelungen des Bundesstaates, „der Finanzverfassung, der Gemeinschaftsaufgaben, des Hochschulrahmengesetzes und anderer, war stets die Ausweitung der Staatstätigkeit und die Verbesserung der Regierungseffektivität durch verfassungsrechtlich abgesicherte Politikverflechtung“ sowie die „Veränderung von Entscheidungsverhältnissen, durch die entweder die Problemverarbeitungsfähigkeit politisch-administrativer Institutionen gesteigert oder die Beteiligungs- und Entfaltungschancen bisher unterprivilegierter Gruppen verbessert werden sollte“.
Die Politikverflechtungstheorie, die Theorie des dynamischen Föderalismus sowie die Theorie des Parteienstaats im Bundestaat sahen sich seit Mitte der 80er Jahre in einer stetig intensiver werdenden Debatte als theoretische Grundpfeiler der Debatte um den deutschen Föderalismus. Den Gestaltungswünschen von Politikern aller staatlichen Ebenen stand eine ständig steigende Anzahl von Zustimmungsgesetzen gegenüber. Diese schien ein eigenverantwortliches Agieren der Ebenen nahezu unmöglich zu machen und machte die Akteure in ihrem Handeln voneinander abhängig: „Die Verschränkung der Kompetenzen, …, zwingt die Beteiligten zur Betonung von Kooperation statt Wettbewerb.“ Die Chance für eine Reform der bundesstaatlichen Ordnung wurde daher als eher gering eingestuft.
Nach den Theorien von Scharpf, Benz und Lehmbruch führt die Entscheidungsblockade, die auch die Reform des Systems selbst betrifft, durch die „kooperative Ausrichtung des Föderalismus, dessen Arena eine Zusammenarbeit von Bundestag und Bundesrat verlangt“, in Zeiten unterschiedlicher Parteienmehrheiten zur Überlagerung durch die kompetitive Parteienarena.
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Debatte um die Reform des deutschen Föderalismus ein, erläutert die theoretischen Grundlagen (Politikverflechtung) und definiert die Fragestellung sowie das methodische Vorgehen der Arbeit.
2. Die Versuche einer Reform des Föderalismus in Deutschland: Hier werden die drei Reformphasen detailliert analysiert, wobei die Akteurskonstellationen, Entscheidungsprozesse und die spezifischen Konfliktlinien in den einzelnen Kommissionen untersucht werden.
3. Vergleich der Föderalismusreformprozesse und Fazit: Das abschließende Kapitel synthetisiert die Ergebnisse, vergleicht die unterschiedlichen Reformphasen systematisch miteinander und bewertet die prozessualen Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren.
Föderalismusreform, Politikverflechtung, Bund-Länder-Beziehungen, Verfassungskommission, Gesetzgebungsverfahren, Reformstau, Akteurszentrierter Institutionalismus, Vetospieler, Bildungspolitik, Finanzverfassung, Koalition, Kompetenzverteilung, Verhandlungssystem, Entscheidungsblockade, Parteienwettbewerb
Die Arbeit befasst sich mit dem politischen Prozess der Föderalismusreformen in Deutschland nach der Wiedervereinigung bis 2006.
Die zentralen Themen sind die Reform der Gesetzgebungskompetenzen, das Verhältnis von Bund und Ländern sowie die Auswirkungen der Politikverflechtung auf die Reformfähigkeit des deutschen Bundesstaates.
Das Ziel ist es, zu erklären, warum Reformversuche wie die von 2004 scheiterten, während andere, wie die von 1994 oder 2006, zu einem erfolgreichen Abschluss geführt wurden.
Es wird die Methode des akteurszentrierten Institutionalismus angewandt, um das Verhalten politischer Akteure in den Verhandlungsarenen zu analysieren.
Der Hauptteil analysiert detailliert drei Reformanläufe (1991-94, 2003/04 und 2005/06) unter Berücksichtigung von Akteurskonstellationen und den jeweiligen Entscheidungsprozessen.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Politikverflechtung, Reformstau, Veto-Spieler und Bund-Länder-Beziehungen charakterisiert.
Die Bildungspolitik erwies sich als hochstrittiger Bereich, in dem die gegensätzlichen Interessen der Länder nach Autonomie und des Bundes nach Mitbestimmung nicht zu einem tragfähigen Kompromiss zusammengeführt werden konnten.
Der Koalitionsvertrag diente als Auffangkompromiss und stabilisierte das Verfahren, indem er einen gemeinsamen Rahmen vorgab, von dem nur bei Einstimmigkeit abgewichen werden durfte.
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