Forschungsarbeit, 2006
138 Seiten
1. Einleitung
2. Die Osterweiterung der Europäischen Union – ein Überblick
2.1. Grundsätzliche Kriterien und Voraussetzung für den EU-Beitritt
2.2. Ausgewählte Instrumentarien der EU-Osterweiterung
2.3. Beigetretene Staaten im Zuge der EU-Osterweiterung
2.3.1. Estland
2.3.2. Lettland
2.3.3. Litauen
2.3.4. Polen
2.3.5. Slowakei
2.3.6. Slowenien
2.3.7. Tschechien
2.3.8. Ungarn
2.4. Wirtschaftliche Auswirkungen der EU-Osterweiterung nach dem Beitritt und Aussicht auf Beitritt zur Währungsunion
3. Die Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit – Eine Bestandsaufnahme
3.1. Erwartungen und Befürchtungen auf dem Arbeitsmarkt
3.2. Gesetzliche Regelungen und Maßnahmen
3.2.1. Die Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit in der Europäischen Union
3.2.2. Das 2 – 3 – 2 –Modell
3.2.3. Der Arbeitsmarktzugang für ausgewählte Arbeitnehmergruppen
3.2.3.1. Werkvertragsarbeitnehmer
3.2.3.2. Saisonarbeiter
3.2.3.3. Grenzgänger
3.2.3.4. Gastarbeiter
3.2.4. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
4. Ausgewählte Regeln und Maßnahmen in der Kritik
4.1. Bedeutungen und Übergangsfristen im Rahmen der 2 – 3 – 2 – Regelung
4.1.1. Aufhebung der Übergangsregeln nach zwei Jahren
4.1.2. Beibehaltung der Übergangsfristen in Deutschland
4.1.2.1. Der deutsche Arbeitsmarkt und die allgemeinen Wirtschaftsprobleme im Osten als Rechtfertigung
4.1.2.2. Grenzland als Rechtfertigung
4.1.2.3. Gezielte Steuerung des Arbeitsmarktzuganges als Rechtfertigung
4.2. Entsendegesetz, Mindestlöhne und Missbrauch der Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit
4.3. Exkurs: Schwarzarbeit und deutsche Arbeitslose
4.4. Ausweitung des Entsendegesetzes auf alle Branchen – Richtig oder falsch?
4.5. Position polnischer Experten zur Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit
5. Die Brisanz der Bolkestein-Direktive
5.1. Potenziale der geplanten Dienstleistungsrichtlinie
5.2. Entstehung und Ziele der Dienstleistungsrichtlinie
5.3. Inhalte der Dienstleistungsrichtlinie
5.4. Herkunftslandprinzip als Kernstück der Dienstleistungsrichtlinie
5.5. Kompromiss zur Dienstleistungsrichtlinie
6. Schlussbetrachtung
Ziel der Arbeit ist es, den Prozess der EU-Osterweiterung darzustellen, die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten zu analysieren und die kontroversen Regelungen zur Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit, insbesondere das 2-3-2-Modell sowie das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, kritisch zu beleuchten.
3.2.4. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Nach den Ausführungen der Europäischen Kommission handelt es sich bei dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz um ein Instrument im Dienst der Unternehmen und der Arbeitnehmer. Ein immer größer werdender Anteil an Unternehmen entsendet Arbeitskräfte, „die für einen bestimmten Zeitraum und im Rahmen einer transnationalen Dienstleistung einen Auftrag in einem anderen Mitgliedstaat ausführen. Die ‚entsandten’ Arbeitskräfte kommen nicht in den Genuss der Freizügigkeit der Arbeitnehmer/Innen, da sie keinen Zugang zum Arbeitsmarkt des Landes haben, in dem sie ihre Dienstleistungen erbringen. Sie fallen unter eine neue Kategorie mit der Bezeichnung ‚Entsendung’.“
Mit diesem Gesetz schützt der Staat in Deutschland insbesondere den Arbeitsmarkt und Arbeitnehmer – insbesondere aus den Bereichen der Bauwirtschaft und des Baunebengewerbes – gegen die so genannte Billiglohnkonkurrenz aus dem (osteuropäischen) Ausland. Der deutsche Arbeitsmarkt kann nicht nur dann, wenn das Arbeitskräfteangebot durch zuwandernde Personen ansteigt, unter Druck geraten, sondern auch dadurch, dass Dienstleistungen in Deutschland von osteuropäischen Bürgern verrichtet werden, welche hierfür beispielsweise von Polen nach Deutschland oder Österreich einwandern. Konkret legt das Gesetz die zwingenden Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen fest. Hierzu müssen die geltenden Arbeitsbedingungen in Gestalt eines allgemeinverbindlichen bzw. durch Rechtsverordnung eines dazu erklärten Tarifvertrags festgelegt worden sein. Mit dem Inkrafttreten der letzten Änderung des im Jahre 1996 verkündeten Gesetzes wurden durch die Bundesregierung am 27. April 2005 neue Eckpunkte bestimmt.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Herausforderungen der EU-Osterweiterung und definiert das Ziel der Untersuchung, den Erweiterungsprozess sowie aktuelle Regelungen zur Arbeitskräftemobilität kritisch zu bewerten.
2. Die Osterweiterung der Europäischen Union – ein Überblick: Das Kapitel beschreibt die Kriterien für den EU-Beitritt, die Instrumente der Heranführungsstrategie und die wirtschaftliche Situation der zehn neuen Mitgliedstaaten.
3. Die Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit – Eine Bestandsaufnahme: Hier erfolgt eine Analyse der Stimmungslage, der Ängste vor Arbeitsplatzverlusten sowie der gesetzlichen Beschränkungsmodelle, wie dem 2-3-2-Modell und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
4. Ausgewählte Regeln und Maßnahmen in der Kritik: Das Kapitel setzt sich kritisch mit der Praxis der Übergangsfristen, dem Phänomen der Schwarzarbeit, der Scheinselbstständigkeit und den Bemühungen zur Ausweitung des Entsendegesetzes auseinander.
5. Die Brisanz der Bolkestein-Direktive: Dieses Kapitel behandelt die Entstehung, die Ziele sowie die heftigen Kontroversen um die EU-Dienstleistungsrichtlinie und den schließlich gefundenen Kompromiss.
6. Schlussbetrachtung: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der wirtschaftlichen Integration der MOEL und dem Ausblick auf die zukünftigen Herausforderungen der EU.
EU-Osterweiterung, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Dienstleistungsfreizügigkeit, Arbeitsmarkt, 2-3-2-Modell, Entsendegesetz, Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit, Bolkestein-Direktive, Herkunftslandprinzip, Mindestlohn, MOEL, Wirtschaftswachstum, Integration, Übergangsfristen.
Die Arbeit untersucht die EU-Osterweiterung von 2004 und deren Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt, insbesondere im Hinblick auf die Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit.
Die zentralen Felder sind die Osterweiterung der EU, die Regelungen zur Freizügigkeit (2-3-2-Modell), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, die Problematik der Schwarzarbeit und die Bolkestein-Direktive.
Ziel ist es, den Prozess der Erweiterung zu schildern, wirtschaftliche Auswirkungen zu analysieren sowie die angewandten restriktiven Maßnahmen praxisnah zu problematisieren.
Die Arbeit basiert auf einer deskriptiven Analyse, der Auswertung von Statistiken, Studien von Instituten sowie der Betrachtung politischer Diskurse und Gesetzesregelungen.
Im Hauptteil liegt der Fokus auf der Analyse von Arbeitsmarktbeschränkungen wie dem 2-3-2-Modell und dem Entsendegesetz, der Kritik an Schwarzarbeit sowie dem politischen Streit um die Dienstleistungsrichtlinie.
Wichtige Begriffe sind EU-Osterweiterung, Arbeitnehmerfreizügigkeit, 2-3-2-Modell, Entsendegesetz, Schwarzarbeit und Bolkestein-Direktive.
Es dient dazu, den Arbeitsmarktzugang aus den neuen EU-Staaten schrittweise zu steuern und einen befürchteten Ansturm von Arbeitskräften in den deutschen Arbeitsmarkt zu verhindern.
Die FKS ist die zuständige Behörde zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, insbesondere in Branchen wie dem Baugewerbe, wo sie Umgehungen des Entsendegesetzes aufdeckt.
Die ursprüngliche Richtlinie wollte das Herkunftslandprinzip stark betonen, während der gefundene Kompromiss den Schutz des Ziellandes stärkt und Ausnahmen für sensible Bereiche vorsieht.
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