Bachelorarbeit, 2019
43 Seiten, Note: 1,3
1. EINLEITUNG
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2. GRUNDLAGEN UND AKTUELLE RECHTLAGE ZUR VERLUSTABZUGSBESCHRÄNKUNG
2.1 Grundlagen der Verlustabzugsbeschränkung
2.1.1 Gesetzliche Entwicklungen zur Verlustabzugsbeschränkung
2.1.1.1 Mantelkaufregelung nach § 8 Abs. 4 KStG a.F.
2.1.1.2 Einführung des § 8c KStG
2.1.2 Regelungen des § 8c KStG
2.1.2.1 Schädlicher Beteiligungserwerb
2.1.2.2 Fünf-Jahres-Zeitraum
2.1.2.3 Vergleichbarer Sachverhalt
2.1.2.4 Ausnahmetatbestände
2.1.2.4.1 Konzernklausel
2.1.2.4.2 Stille-Reserven-Klausel
2.1.2.4.3 Sanierungsklausel
3. VERFASSUNGSMÄßIGKEIT DES § 8C KSTG
3.1 § 8c Satz 1 KStG bzw. § 8c Abs. 1 S.1 KStG a.F. verfassungswidrig
3.2 Verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich § 8c KStG Abs. 1 S.2 KStG a.F.
4. EINFÜHRUNG DES § 8D KSTG
4.1 Regelungszweck der Vorschrift
4.2 Inhalte der Regelung
4.2.1 Antragstellung
4.2.2 Unterhaltung desselben Geschäftsbetriebes
4.2.3 Rechtsfolge: Nichtanwendung des § 8c KStG
4.3 Verfassungswidrigkeit des § 8c KStG i.V.m. § 8d KStG
5. HEILUNG DER VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DER VERLUSTNUTZUNGSBESCHRÄNKUNG UND KRITISCHE WÜRDIGUNG
5.1 Geplante Neufassung der §§ 8c, 8d KStG
5.2 Kritische Würdigung
6. ZUSAMMENFASSUNG
Diese Bachelorarbeit analysiert kritisch die gesetzlichen Regelungen zur Verlustnutzungsbeschränkung bei Kapitalgesellschaften in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf ihre Verfassungsmäßigkeit und die Entwicklung durch § 8c und § 8d KStG.
2.1.2.1 Schädlicher Beteiligungserwerb
Ein schädlicher Beteiligungserwerb ist nach § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gegeben, wenn
- innerhalb von fünf Jahren
- mittelbar oder unmittelbar
- (In der ursprünglichen Fassung nach Satz 1: mehr als 25 %) oder
- mehr als 50 Prozent
- des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, Beteiligungsrechte oder Stimmrechte an
- einer Körperschaft
- an einen Erwerber oder eine diesem nahe stehende Person
übertragen werden oder ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt. Als Erwerber gilt nach Satz 2 auch eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen. Nach § 8c Abs. 1 Satz 3 ist eine Kapitalerhöhung der Übertragung des gezeichneten Kapitals gleichgestellt soweit diese zu einer Veränderung der Beteiligungsquoten am Kapital der Körperschaft führt.
1. EINLEITUNG: Darstellung der historischen Konflikte zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen bezüglich der Verlustnutzung sowie des Anlasses zur Erstellung dieser Untersuchung.
2. GRUNDLAGEN UND AKTUELLE RECHTLAGE ZUR VERLUSTABZUGSBESCHRÄNKUNG: Erläuterung der gesetzlichen Entwicklung von der Mantelkaufregelung hin zu § 8c KStG sowie detaillierte Betrachtung der Tatbestandsmerkmale und Ausnahmen.
3. VERFASSUNGSMÄßIGKEIT DES § 8C KSTG: Analyse der verfassungsrechtlichen Kritik, insbesondere des Paukenschlags des Bundesverfassungsgerichts zur Teil-Verfassungswidrigkeit.
4. EINFÜHRUNG DES § 8D KSTG: Erörterung der neuen Regelung zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag als Antwort auf die verfassungsrechtlichen Probleme des § 8c KStG.
5. HEILUNG DER VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DER VERLUSTNUTZUNGSBESCHRÄNKUNG UND KRITISCHE WÜRDIGUNG: Darstellung geplanter Neufassungen und eine kritische Auseinandersetzung mit der Systematik der Verlustversagung.
6. ZUSAMMENFASSUNG: Zusammenfassende Darstellung der Kernaussagen und des aktuellen Stands der Rechtsentwicklung zur Verlustabzugsbeschränkung.
Verlustabzug, Körperschaftsteuer, § 8c KStG, § 8d KStG, Mantelkauf, Beteiligungserwerb, Verlustvortrag, Bundesverfassungsgericht, wirtschaftliche Identität, Sanierungsklausel, Konzernklausel, Stille-Reserven-Klausel, Anteilsübertragung, Steuerrecht, Leistungsfähigkeitsprinzip.
Die Arbeit befasst sich mit der kritischen Analyse der steuerlichen Regelungen zur Verlustnutzungsbeschränkung bei Kapitalgesellschaften in Deutschland, insbesondere unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Problematik.
Die zentralen Felder umfassen die Entwicklung und Problematik des § 8c KStG (Mantelkauf), die Einführung des § 8d KStG (fortführungsgebundener Verlustvortrag) sowie die verfassungsrechtliche Einordnung durch das Bundesverfassungsgericht.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie der Gesetzgeber auf verfassungsrechtliche Mängel bei der Verlustabzugsbeschränkung reagiert hat und inwieweit die neuen Regelungen eine sachgerechte Lösung darstellen.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung aktueller Gesetzgebung, einschlägiger Literatur und der Rechtsprechung (insbesondere BVerfG und BFH) basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Grundlagen der Verlustabzugsbeschränkung, die Analyse der Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Regelungen sowie die kritische Würdigung der Lösungsansätze wie § 8d KStG.
Die wesentlichen Begriffe sind Verlustabzug, § 8c/8d KStG, Mantelkauf, wirtschaftliche Identität und Verfassungsmäßigkeit.
Die Sanierungsklausel ist ein zentraler Ausnahmetatbestand, der aufgrund beihilferechtlicher Probleme der EU-Kommission suspendiert und später durch den EuGH sowie Gesetzesänderungen neu bewertet wurde.
Die Antragstellung ist an die Steuererklärung gebunden; ein Versäumnis dieser Frist führt dazu, dass die steuerlichen Vorteile des § 8d KStG dauerhaft nicht in Anspruch genommen werden können.
Das BVerfG erklärte die Regelung für teilweise verfassungswidrig, da sie mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz kollidiert und das Leistungsfähigkeitsprinzip verletzt.
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