Bachelorarbeit, 2018
56 Seiten, Note: 1,3
A. Einleitung – Sinn und Zweck der Umstrukturierungsprivilegien im deutschen Steuerrecht
I. Negative Abgrenzungen
1. Umwandlungssteuergesetz von § 6 Abs 3 und 5 EStG und § 16 Abs. 3 S. 2 EStG
2. § 6 Abs. 3 EStG
II. Handelsrechtliche und steuerrechtliche Bilanzierung
III. Übertragung und Überführung von Wirtschaftsgütern durch § 6 Abs. 5 EStG
1. § 6 Abs. 5 S. 1 und S. 2 EStG
2. § 6 Abs. 5 S. 3 EStG
3. Zusammenfassende Übersicht des Anwendungsbereiches des § 6 Abs. 5 EStG
IV. Realteilung von Mitunternehmerschaften
1. Voraussetzungen der Realteilung und Entstehung durch zivilrechtlichen Einfluss vor der Rechtsprechung (17.09.2015) des BFH
2. „Echte“ und „unechte“ Realteilung
a) Entstehung durch kasuistische Entwicklung
b) Übertragungsfähige Wirtschaftsgüter bei der „unechten“ Realteilung
V. Wertausgleichsmethoden
1. Kapitalanpassungsmethode
2. Spitzenausgleich
B. Rechtsproblematik durch Überschneidung durch die Umstrukturierungsprivilegien
I. Betrachtung der Konkurrenzverhältnisse im Einzelnen
1. Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern und Mitunternehmeranteilen
a) Vermeintlich fehlender Aufgabetatbestand
b) Unstimmigkeiten bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern bei zweigliedrigen Mitunternehmerschaften
c) Annahme einer wesentlichen Betriebsgrundlage
d) Anknüpfung an den wesentlichen Gedanken der Realteilung
e) Abschließende Regelungen des § 6 Abs. 5 EStG
f) Gesetzesauslegung / Gesetzessystematik
II. Unterschiedliche Rechtsfolgen der Umstrukturierungsprivilegien
1. Günstigere Sperrfristregelungen des § 16 Abs. 3 S. 4 EStG
2. Rückwirkender Teilwertansatz bei der Verletzung der Sperrfristen
3. (Mit-) Übertragung von Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung der Einheits- und Trennungstheorie
III. Abschließende Gegenüberstellung der konkurrierenden Normen
IV. Anwendungsvorrang
C. Schlusswort
Die Arbeit analysiert das komplexe Konkurrenzverhältnis zwischen den Umstrukturierungsmöglichkeiten nach § 6 Abs. 5 EStG und der Realteilung gemäß § 16 Abs. 3 S. 2 EStG. Das primäre Ziel besteht darin, die Anwendungsbereiche der verschiedenen Normen systematisch abzugrenzen und die steuerlichen Konsequenzen bei Übertragungen von Wirtschaftsgütern aus einer Mitunternehmerschaft zu evaluieren, insbesondere im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung zur „echten“ und „unechten“ Realteilung.
„Echte“ und „unechte“ Realteilung
In der neueren Rechtsprechung des BFH vom 17. 09. 2015 änderte sich der Anwendungsbereich der Realteilung. In diesem Rahmen wurden die Begriffe der echten und der unechten Realteilung eingeführt. Dabei ist die Begriffsdefinition maßgeblich von dem Aufgabebegriff („echt“) und dem Merkmal des Fortbestehens („unecht“) der Mitunternehmerschaft geprägt.77
Entgegen der beschriebenen Anknüpfungspunkte an die Naturalteilung findet nun auch die Realteilung Anwendung, wenn ein Mitunternehmer aus der weiterhin fortbestehenden Mitunternehmerschaft ausscheidet. Damit wird aus Sicht des BFH von den zivilrechtlichen Anknüpfungspunkten abgewichen und ein eigener steuerrechtlicher Terminus entwickelt, welcher besagt, dass der Tatbestand der Betriebsaufgabe nicht (mehr) zwingend vorliegen muss.78
Anknüpfend an der Entwurfsbegründung des § 16 Abs. 3 S. 2 EStG (StEntlG 1999/2000/2002), soll auch die Realteilung die Umstrukturierungen erfassen, die nicht von der Auflösung der Mitunternehmerschaft abhängig gemacht werden, sondern sich auf Fälle beziehen, in denen der Mitunternehmer gegen Abfindung aus der Mitunternehmerschaft ausscheidet.79
In der Rechtsprechung vom 17. 09. 2015 hat der BFH deutlich gemacht, dass der Tatbestand der Auflösung der Mitunternehmerschaft nicht mehr erfüllt sein muss, sondern es auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters zu einer Realteilung kommen kann.80 So sollen „...vor dem Hintergrund des gesetzgeberischen Willens, betriebswirtschaftliche Umstrukturierungen zu fördern...“81 auch Realteilungen von dem Realteilungsgrundsatz gedeckt werden, die bei Fortbestehen der Mitunternehmerschaft vorgenommen werden. Indem das Ausscheiden eines Gesellschafters und die Fortführung der in der Substanz unveränderten Mitunternehmerschaft durch die übrigen Mitunternehmer als Tatbestand der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils (§ 16 Abs. 1 S.1 Nr. 2 EStG) oder als Aufgabe des Mitunternehmeranteils (§ 16 Abs. 3 S.1 EStG) gewertet werden, was dazu führt, dass die Realteilungsgrundsätze anzuwenden sind, weicht der BFH von seiner früheren Ansicht ab.82 Das BMF folgt in seiner jüngsten Rechtsprechung83 dem Urteil des BFH, jedoch mit der Einschränkung, dass der Tatbestand des Fortbestehens der Mitunternehmerschaft nicht als Sachwertabfindung zu sehen sei, sondern als Sonderform der Realteilung.84
A. Einleitung – Sinn und Zweck der Umstrukturierungsprivilegien im deutschen Steuerrecht: Einführung in die Thematik der Umstrukturierung von Personengesellschaften sowie Abgrenzung der relevanten Steuergesetzgebungen wie UmwStG und EStG.
B. Rechtsproblematik durch Überschneidung durch die Umstrukturierungsprivilegien: Detaillierte Analyse der Anwendungskonkurrenz zwischen § 6 Abs. 5 EStG und § 16 Abs. 3 EStG sowie Diskussion der daraus resultierenden Rechtsfolgen und Sperrfristregelungen.
C. Schlusswort: Fazit der Analyse mit dem Ausblick auf die Notwendigkeit einer konsistenten steuerlichen Behandlung von Umstrukturierungen zur Förderung des unternehmerischen Engagements.
Realteilung, § 6 Abs. 5 EStG, § 16 Abs. 3 EStG, Umstrukturierung, Mitunternehmerschaft, Buchwertübertragung, Betriebsaufgabe, stille Reserven, Sachwertabfindung, Spitzenausgleich, Trennungstheorie, Einheitstheorie, Sperrfrist, Teilbetrieb, Betriebsvermögen.
Die Bachelorarbeit behandelt das komplexe Konkurrenzverhältnis zwischen steuerrechtlichen Privilegien bei Umstrukturierungen von Personengesellschaften, speziell zwischen den Vorschriften des § 6 Abs. 5 EStG und der Realteilung nach § 16 Abs. 3 EStG.
Zentral sind die Abgrenzung der Anwendungsbereiche, die Definition von „echter“ und „unechter“ Realteilung, die steuerliche Behandlung von Buchwertübertragungen sowie die Auswirkungen von Sachwertabfindungen und Spitzenausgleichen.
Das Ziel ist die systematische Analyse der Konkurrenz zwischen den Umstrukturierungsmöglichkeiten, um zu klären, unter welchen Bedingungen die Realteilungsgrundsätze trotz fortbestehender Mitunternehmerschaft angewendet werden können.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die schwerpunktmäßig auf der Auswertung aktueller BFH-Rechtsprechung, finanzverwaltunglicher Erlasse (BMF) sowie einschlägiger steuerrechtlicher Fachliteratur basiert.
Der Hauptteil analysiert detailliert die Anwendungsbereiche der verschiedenen Normen, diskutiert die Konkurrenzproblematiken bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern und bewertet die unterschiedlichen Rechtsfolgen, wie etwa Sperrfristen und die Anwendung der Trennungs- bzw. Einheitstheorie.
Die Arbeit lässt sich maßgeblich durch Begriffe wie Realteilung, Mitunternehmerschaft, Buchwertübertragung, stille Reserven und Umstrukturierungsprivilegien charakterisieren.
Die „echte“ Realteilung ist durch die vollständige Betriebsaufgabe gekennzeichnet, während bei der „unechten“ Realteilung die Mitunternehmerschaft fortbesteht und ein Mitunternehmer gegen Abfindung ausscheidet.
Der Spitzenausgleich dient dazu, Wertdifferenzen zwischen erhaltenen Wirtschaftsgütern und dem Kapitalkonto auszugleichen; er kann jedoch zu einer (teil-)entgeltlichen Gewinnrealisierung führen, was die steuerliche Privilegierung einschränkt.
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