Bachelorarbeit, 2007
62 Seiten, Note: 1,3
Diese Arbeit untersucht den Anspruch des Urhebers auf angemessene Vergütung nach §§ 32, 36 UrhG. Sie analysiert sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die praktische Anwendung dieser Vorschriften.
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in das Thema und stellt die rechtlichen Grundlagen des Anspruchs auf angemessene Vergütung dar. Kapitel B analysiert die Anspruchsvoraussetzungen des § 32 UrhG im Detail, während Kapitel C sich mit der Bestimmung der Angemessenheit der Vergütung befasst. Kapitel D führt eine dogmatische Einordnung des § 32 UrhG durch, und untersucht seine Verfassungsrechtlichkeit. Schließlich behandelt Kapitel E das Verfahren zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln nach § 36 UrhG.
Urheberrecht, Urhebervergütung, Angemessenheit, Vergütungsregeln, Schlichtungsverfahren, § 32 UrhG, § 36 UrhG
Der § 32 UrhG regelt den Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werken.
Das Ziel war es, die wirtschaftliche Unterlegenheit von Kreativen gegenüber Verwertern auszugleichen und eine Vertragsparität herzustellen, um gerechte Entlohnung zu sichern.
Die Angemessenheit bestimmt sich primär nach gemeinsamen Vergütungsregeln oder Tarifverträgen. Fehlen diese, gilt eine Vergütung als angemessen, wenn sie dem entspricht, was im Geschäftsverkehr üblich und redlich ist.
Es dient der Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln zwischen Urhebervereinigungen und Werknutzern, oft unter Einbeziehung einer Schlichtungsstelle.
Die Schlichtungsstelle kann angerufen werden, wenn sich die Parteien nicht auf Vergütungsregeln einigen können. Sie erarbeitet Einigungsvorschläge zur Beilegung des Konflikts.
Häufige Modelle sind das Absatzhonorar (Beteiligung an jedem verkauften Stück), das Pauschalhonorar oder hybride alternative Vergütungsmodelle.
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