Bachelorarbeit, 2016
55 Seiten, Note: 1,0
1 Einführung in die Thematik
2 Verfassungsrechtlicher Rahmen
2.1 Entwicklung der bundesdeutschen Wehrverfassung
2.1.1 Wehrverfassung von 1956
2.1.2 Notstandsverfassung von 1968
2.2 Der verfassungsrechtliche Status Quo
2.2.1 Bestimmung verfassungsrechtlicher Begriffe
2.2.1.1 Grenzen des Streitkräftebegriffes
2.2.1.2 Bestimmung des Verteidigungsbegriffes und Verteidigungsfalles
2.2.1.3 Der „Einsatzbegriff“ als Knackpunkt des Verfassungsvorbehalts
2.2.1.4 Abgrenzung der Notstandsbegriffe
2.2.1.5 Der Begriff der Amtshilfe
2.2.1.6 Der Katastrophennotstand
2.2.2 Einsatzmöglichkeiten nach dem Grundgesetz
2.2.2.1 Der Einsatz als Verteidigungsauftrag sowie im Verteidigungsfall
2.2.2.2 Einsatz im inneren Staatsnotstand
2.2.2.3 Amtshilfe der Bundeswehr im Inland
2.2.2.4 Katastrophenhilfe im Katastrophennotstand
3 Fazit
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Grundlagen und Grenzen für Inlandseinsätze der Bundeswehr unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus. Dabei wird analysiert, inwieweit die bestehenden verfassungsrechtlichen Normen den Anforderungen moderner Einsatzszenarien im Inland gerecht werden und wo Interpretationsspielräume oder Reformbedarf bestehen.
2.1 Entwicklung der bundesdeutschen Wehrverfassung
„In der Bundesrepublik Deutschland ist eine institutionelle Trennung der inneren und äußeren Sicherheit nach 1949 besonders strikt und konsequent vorgenommen worden. Das ist vor allem eine Reaktion auf den Machtmissbrauch der bewaffneten Kräfte in der Weimarer Republik und der nationalsozialistischen Diktatur.“
Durch zwei einschlägige Verfassungsänderungen in Form der Wiedereinführung einer Wehrverfassung 1956 und der Notstandsgesetze 1968 sind die beiden Felder der inneren und äußeren Sicherheit klar geregelt und voneinander abgegrenzt.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten der inneren Sicherheit liegen im Verantwortungsbereich der Polizei, einschließlich Bundesgrenzschutz, heute Bundespolizei. „Nach der Ordnung des Grundgesetzes ist die Polizei grundsätzlich Ländersache“ (Art. 30 GG). Hauptaufgabe der Polizei stellt dabei die Einhaltung der Sicherheit und Ordnung im Inland dar, also jegliche Gefahren vom Einzelnen und der Gesellschaft abzuwehren. Neben der präventiven Gefahrenabwehr ist die repressive Strafverfolgung als Unterstützung der judikativen Gewalt der zweite Aufgabenbereich der Polizeieinheiten der Länder. Dementgegen besteht „eine Zuständigkeit des Bundes [...] hauptsächlich in den Bereichen der Bundespolizei sowie des kriminalamtes und der internationalen Verbrecherbekämpfung“ (Art. 87 bzw. Art. 73 Nr. 10 GG).
Währenddessen ist äußere Sicherheit, sprich der Schutz vor äußeren Gefahren, Hauptaufgabe der Bundeswehr, einem Exekutivumorgan des Bundes. Die Bundeswehr untersteht im Frieden dem Verteidigungsministerium des Bundes (Art. 65a GG); im Verteidigungsfall geht sie auf den Bundeskanzler über (Art. 115b GG).
1 Einführung in die Thematik: Hinführung zur Fragestellung des Inlandseinsatzes der Bundeswehr vor dem Hintergrund aktueller terroristischer Bedrohungen.
2 Verfassungsrechtlicher Rahmen: Detaillierte Darstellung der historischen Entwicklung sowie Analyse der geltenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen und Einsatzgrundlagen.
3 Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse und kritische Reflexion über die Angemessenheit der aktuellen Verfassungsnormen.
Bundeswehr, Inlandseinsatz, Grundgesetz, Verfassungsrecht, Terrorismus, Amtshilfe, Katastrophennotstand, Notstandsgesetze, Verteidigungsfall, äußere Sicherheit, innere Sicherheit, Aufgabentrennung, Streitkräfte, Verteidigungsbegriff, Gefahrenabwehr
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Einsätzen der Bundeswehr auf deutschem Staatsgebiet und beleuchtet die Spannungen zwischen historischen Vorgaben und modernen Sicherheitsanforderungen.
Zentrale Themen sind die Entwicklung der deutschen Wehrverfassung, die Interpretation verfassungsrechtlicher Begriffe im Kontext von Inlandseinsätzen sowie die rechtlichen Voraussetzungen für Hilfeleistungen bei Katastrophen und in Notstandslagen.
Das Ziel ist eine Bestandsaufnahme der aktuellen rechtlichen Lage, um zu prüfen, ob die geltenden Normen des Grundgesetzes bei terroristischen Bedrohungen eine hinreichende Grundlage für Inlandseinsätze der Bundeswehr bieten.
Es handelt sich um eine verfassungsrechtliche Analyse auf Basis fachspezifischer Literatur, Rechtsquellen (Grundgesetz) und einschlägiger Rechtsprechung.
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Entwicklung der Wehrverfassung sowie eine detaillierte Auslegung der relevanten Artikel des Grundgesetzes hinsichtlich des Einsatzbegriffes, der Amtshilfe und verschiedener Notstandskategorien.
Die Arbeit lässt sich primär durch die Begriffe Inlandseinsatz, Bundeswehr, Grundgesetz, Terrorismus, Notstandsverfassung und Amtshilfe definieren.
Die Amtshilfe ist eine unterstützende Tätigkeit für zivile Behörden ohne Ausübung von Hoheitsgewalt, während der Verteidigungsauftrag originäre militärische Aufgaben unter verfassungsrechtlich strengeren Vorgaben und Voraussetzungen umfasst.
Das Weißbuch dient als aktueller politischer Kontextgeber, der die Debatte über eine mögliche Ausweitung oder Konkretisierung der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inland maßgeblich vorantreibt.
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