Bachelorarbeit, 2016
42 Seiten, Note: 2,0
Abbildungsverzeichnis
Einleitung
1 Geschäftsgrundlage der Volker F. Lanzenberger Steuerberatungs- und Treuhand GmbH
2 Jahresabschlussanalyse der Volker F. Lanzenberger Steuerberatungs- und Treuhand GmbH
2.1 Grundlagen und Ziele der Jahresabschlussanalyse und der Wertermittlung
2.2 Schritte zur Aufbereitung der Jahresabschlussdaten
2.3 GuV und Bilanz der Volker F. Lanzenberger Steuerberatungs- und Treuhandanalyse
2.4 Datenaufbereitung
2.4.1 Strukturbilanz
2.4.2 Strukturerfolgsrechnung
3 Betriebswirtschaftliche Analyse der Volker F. Lanzenberger Steuerberatungs- und Treuhand GmbH
3.1 Allgemeine Bilanzanalyse der Volker F. Lanzenberger Steuerberatungs- und Treuhand GmbH
3.2 Allgemeine Analyse der Gewinn- und Verlustrechnung der Volker F. Lanzenberger Steuerberatungs- und Treuhand GmbH
3.2.1 Grenzen der Bilanz / Gewinn- und Verlustrechnungsanalyse
3.3 Auswertungsmethoden der Bilanzanalyse
3.4 Finanzwirtschaftliche Analyse
3.4.1 Debitorenlaufzeit
3.5 Erfolgswirtschaftliche Analyse
3.5.1 Eigenkapitalrentabilität
3.5.2 Eigenkapitalquote
3.5.3 Fremdkapitalrentabilität
3.5.4 Gesamtkapitalrentabilität
3.5.5 Umsatzrentabilität
3.5.6 Verschuldungsgrad
4 Unternehmensbewertung der Volker F. Lanzenberger Steuerberatungs- und Treuhand GmbH
4.1 Grundlagen und Ansätze der Unternehmensbewertung
4.2 Bewertung der Volker F. Lanzenberger Steuerberatungs- und Treuhand GmbH
4.2.1 Ertragswertverfahren
4.2.2 Bewertung der Volker F. Lanzenberger Steuerberatung- und Treuhand GmbH
5 Vergleichszahlen anderer Steuerberater / Steuerberatungsgesellschaften
6 Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
The present thesis is concerned with the balance sheet analysis and assessment of value of Volker F. Lanzenberger Steuerberatungs- und Treuhand GmbH, which is based in Torgau, Saxony.
The analysis of both balance sheet and profit and loss statement is an important tool for evaluating the economic situation of a company. Various key data, as e.g. debt ratio, equity ratio and return on investment play a major role for the evaluation of an enterprise.
When making an analysis external analyst often face the problem of limited access to the required data. Thereby it generally concerns data and information that are announced, for example, in the Federal Gazette by the companies or on their web page. A further big problem is the backward orientation of the balance sheet, since all used data originate from past years or periods. Therefore, only a limited projection to the future is possible. After all, a balance of accounts is considered according to the principle of cut-off date, and which in addition the payer receives only with some time delay.
The value of the enterprise is influenced by many factors, which can be, e.g. the order situation, the location of the enterprise or the general economic situation in the region. There are several methods available for assessing the value of a company. Most used is the income approach. Eventually the market situation determines if the vendor can enforce a favoured sales price.
Zusammenfassung
Vorliegende Thesis befasst sich mit der Bilanzanalyse und Wertermittlung der im sächsischen Torgau ansässigen Volker F. Lanzenberger Steuerberatungs- und Treuhand GmbH.
Die Analyse von Bilanzen und den Gewinn- und Verlustrechnungen stellt ein wichtiges Instrument zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens dar. Verschiedene Kennzahlen, wie Verschuldungsgrad, Eigenkapitalquote oder Gesamtrentabilität spielen bei der Analyse und Bewertung von Unternehmen eine große Rolle.
Ein Problem bei der Analyse ist, dass externen Analysten die benötigten Daten oft nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich in der Regel um die Daten und Informationen, die von den Unternehmen zum Beispiel im Bundesanzeiger oder auf deren Internetseite veröffentlicht werden.
Ein weiteres großes Problem ist die Vergangenheitsorientierung der Bilanzen, da sämtliche verwendete Daten aus vergangenen Jahren / Perioden stammen. Eine Prognose für die Zukunft ist deshalb nur begrenzt möglich. Schließlich handelt es sich bei einer Bilanz um eine Stichtagsbetrachtung, die den Adressaten zudem erst mit einiger zeitlichen Verzögerung vorliegt.
Der Wert eines Unternehmens wird durch viele Faktoren beeinflusst, diese können zum Beispiel Auftragslage, Standort des Unternehmens oder die allgemeine wirtschaftliche Situation in der Region sein.
Zur Wertermittlung eines Unternehmens steht eine Reihe von Verfahren zur Verfügung. Als gebräuchlichste Methode kann das Ertragswertverfahren genannt werden. Letztendlich bestimmt die Marktsituation ob ein vom Veräußerer gewünschter Verkaufspreis durchsetzbar ist.
Danksagung
Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die an mich geglaubt haben.
Ein besonderer Dank gilt meinem Mann, meinem Sohn und meinen Eltern.
Die Zeit dieses Studiums war oft hart, aber aufgeben war für mich nie eine Option.
Abbildung 1: Strukturbilanz der Volker F. Lanzenberger Steuerberatungs- und Treuhand GmbH – eigene Darstellung, in Anlehnung an die Bilanz des Unternehmens
Abbildung 2: Strukturerfolgsrechnung der Volker F. Lanzenberger Steuerberatungs- und Treuhand GmbH – eigene Darstellung in Anlehnung an die Bilanz des Unternehmens (nach Wöltje, 2011)
Abbildung 3: Umsatzentwicklung der Volker F. Lanzenberger Steuerberatungs- und Treuhand GmbH – eigene Darstellung
„Bilanzen (im folgenden im Zweifel immer im Sinne von Jahresabschlüssen) sind Informationskomplexe. Durch sie wendet sich eine bilanzierende Unternehmung an eine ihr mehr oder weniger bekannte Öffentlichkeit. Bilanzen sind Träger einer Botschaft.“ (Hauschild, 1996, Seite 1)
Die Hauptaufgabe der Bilanzanalyse ist nach der Erstellung und Verdichtung der Kennzahlen die anschließende Beurteilung dieser. (Gräfer, 2008)
Gleichzeitig sind die aufbereiteten Kennzahlen unerlässlich für die Bewertung eines Unternehmens.
Neben einer Reihe von möglichen Methoden zur Unternehmensbewertung, wie zum Beispiel das Substanzwertverfahren, Stuttgarter Verfahren, dem Mittelwertverfahren oder das Discount cash flow verfahren (DCF) , wird in Deutschland die Ertragswert – Methode als vorherrschend bezeichnet. (Drukarczyk & Schüler, 2009)
Ziel der vorliegenden Bachelor – Thesis ist die Bilanzanalyse und Unternehmensbewertung der Volker F. Lanzenberger Steuerberatungs- und Treuhandgesellschaft zum Zweck der Wertermittlung für einen geplanten Verkauf der Kanzlei.
Volker Lanzenberger eröffnete nach bestandener Steuerberaterprüfung 1979 seine erste Steuerberatungskanzlei in Hügelsheim bei Baden – Baden. Später kamen weitere Kanzleien an den Standorten Baden – Baden, Quedlinburg und Torgau dazu.
Erst später (2001) erfolgte nach Verkauf der Kanzleien in Quedlinburg und Baden- Baden eine Umwandlung der Torgauer Kanzlei in eine GmbH.
Der alleinige Gesellschafter / Geschäftsführer ist Volker Lanzenberger selbst.
Herr Lanzenberger plant nun für 2017 oder 2018 den Verkauf seines Unternehmens aus Altersgründen.
Dazu erklärt Herr Lanzenberger „Auf Grund eines mangelnden Nachfolgers aus der Familie und, um einen Fortbestand der Kanzlei zu sichern, suche ich nun einen Nachfolger. Dies resultiert auch aus der Verantwortung und Verpflichtung gegenüber meinen Mitarbeitern und Mandanten. Aufgrund meines Alters und der Dauer des Überganges des noch zu suchenden Nachfolgers ist die rechtzeitige Nachfolgersuche wichtig. Ich rechne dabei mit 2 – 5 Jahren als Zeitfenster für eine optimale Abwicklung. Der Erlös aus dem geplanten Verkauf soll auch einen Teil meiner Altersvorsorge darstellen.“
Die Steuerberatungs- und Treuhand GmbH Lanzenberger berät kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Arbeitnehmer.
Zu den Aufgabengebieten gehören:
1. Finanzbuchhaltung
Die Erstellung der Finanzbuchhaltung beginnt zunächst mit dem Sortieren und Zuordnen der einzelnen Belege. Anschließend werden die Geschäftsvorfälle gebucht und alle Konten abgestimmt. Die gebuchten Daten fließen in die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ein. Für umsatzsteuerpflichtige Mandanten erfolgt noch die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung, die abschließend an das Finanzamt übermittelt wird.
2. Lohnbuchhaltung
Im Lohnbüro werden Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellt, oder Lohnfortzahlungsleistungen bearbeitet. Die sich aus den Abrechnungen ergebenden Lohnsteuerzahlungen und Krankenkassenbeiträge werden an das zuständige Finanzamt oder die Krankenkassen weitergeleitet. Außerdem ist diese Abteilung für die Anmeldung der Arbeitnehmer bei den Krankenkassen und Berufsverbänden beziehungsweise Berufsgenossenschaften zuständig.
3. Jahresabschlüsse / Bilanzen
Die unter dem Jahr gebuchten Belege der Mandanten bilden die Grundlage für die Jahresabschlüsse und Bilanzen. Die beiden geprüften Bilanzbuchhalter führen Abschlussbuchungen, wie Bildung von Rückstellungen, Korrekturbuchungen im Anlagevermögen, der Abschreibung oder des Eigenverbrauches durch.
Es wird ein Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) mit Gewinnermittlung erstellt oder eine einfache Überschussrechnung, in der die Einnahmen um die Ausgaben vermindert werden.
4. Steuererklärungen
Es werden Steuererklärungen für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelpersonen gefertigt. Hierzu zählen beispielsweise Einkommensteuer-, Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- oder Körperschaftsteuererklärungen.
5. Unternehmensberatung
Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, dienen als Grundlage für die Unternehmensberatung. Diese sind einmal für die Investitionsplanung und Finanzierungsplanung und zum anderen für Umsatz und Budgetplanung, Personalplanung notwendig. Hierfür werden die Erkenntnisse aus der Vergangenheit mit den Zielvorstellungen des Unternehmers unter Einbeziehung aller bestimmenden Faktoren in die Zukunft fortgeschrieben (Rentabilitätsvorschau beziehungsweise Businessplan).
6. Investitionsberatung
In dieser Sparte erfolgen die Planungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen für zukünftige Investitionen. Insbesondere unter Berücksichtigung der Finanzierungsmöglichkeiten, dem Einsatz von Fördermitteln, Liquiditätsplanung und Amortisation der Investition.
7. Existenzgründerberatung
Der Steuerkanzleigeschäftsführer ist bei der KFW – Bank als Berater gelistet. Die Existenzgründungsberatung reicht von der Prüfung der Tragfähigkeit des Konzeptes über die Erstellung des Geschäftskonzeptes bis zur Ermittlung des Kapitalbedarfs. Hilfestellung erhalten Existenzgründer aber auch bei der Wahl der für sie geeignetsten Gesellschaftsform, dem richtigen Marketingmix oder der passenden Fördermöglichkeiten durch Förderbanken.
8. Nachfolgeberatung
Tragen sich Firmeninhaber mit dem Gedanken, ihre Firma an einen internen oder externen Nachfolger zu übergeben, sollte dies langfristig vorbereitet werden, insbesondere die Vorbereitung des Nachfolgers in die Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern, der Kunden- und Lieferantenakzeptanz, die Ermittlung des Kaufpreises (Wertermittlung des Betriebes) und Einführung des Nachfolgers in die Geschäftsführung.
9. Erbschaftsteuer- / Schenkungsteuerangelegenheiten
Hierzu zählen die Planung von Schenkungen und Erbschaften, insbesondere in Hinblick auf die steuerlichen Möglichkeiten, wie wiederkehrende Steuerfreibeträge und die Gestaltung des Vermögens, welches übertragen werden soll (Immobilien, Barvermögen, Betriebsvermögen) unter steuerlichen Gesichtspunkten.
10. Betriebsprüfungen / Steuerfahndungen
Es erfolgt die Begleitung bei den regelmäßig wiederkehrenden Betriebsprüfungen (durch Finanzamt, Krankenkassen und Rentenversicherung) und der Vertretung der Interessen der Mandanten.
Aber auch die Durchsetzung der Interessen des Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung im Rechtsbehelfsverfahren, bis hin zum Klageverfahren und in letzter Instanz dem Bundesgerichtshof, wird von der Kanzlei übernommen außerdem der Beistand und Vertretung bei Steuerfahndungen und Steuerstrafverfahren.
Dafür stehen den Mandanten, neben dem Geschäftsführer selbst, neun Mitarbeiter, ein Azubi und mehrere freie Mitarbeiter zur Seite.
Das nachfolgende Kapitel beschäftigt sich mit der Analyse des Jahresabschlusses 2015, der Volker F. Lanzenberger Steuerberatungs- und Treuhand GmbH. Diese Analyse bildet die Grundlage, um die finanz- und erfolgswirtschaftliche Lage der Kanzlei einzuschätzen und später darauf aufbauend eine Unternehmensbewertung durchführen zu können.
Soll die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens beurteilt werden, ist der Jahresabschluss mit samt den Erläuterungen und Berichten die wichtigste Quelle. Handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, sind diese Daten im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die offen zulegenden Rechnungsunterlagen sind gemäß § 325 HGB spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzabschlussstichtag beim Bundesanzeiger einzureichen.
Für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267 (1) HGB gelten dabei Erleichterungen bei der Offenlegung nach § 326 HGB.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft. Alle notwendigen Daten wurden direkt vom Geschäftsführer des Unternehmens zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Daten können aus verschiedenen Internetquellen oder, wie in diesem Fall, von den Berufskammern bezogen werden.
„Bilanzen haben die Aufgabe, die Bilanzadressaten nach Ablauf des Geschäftsjahres über die Ergebnisse der unternehmerischen Tätigkeit zu unterrichten. Zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang bilden sie den Jahresabschluss, der nach § 264 Abs. 2 HGB, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage … zu vermitteln hat.“ (Wöhe, 1997, Seite 801)
Küting & Weber (2012) verstehen dabei die Adressaten des Jahresabschlusses als Koalition. Demnach ist der Anlass für eine Bilanzanalyse das Informationsbedürfnis der verschiedenen Koalitionsmitglieder.
Diese gliedern sich in externe Adressaten, wie Banken und Lieferanten, und in interne Adressaten, wie zum Beispiel die Geschäftsführung des Unternehmens. Externe Adressaten erwarten von der Analyse hauptsächlich Aussagen über die aktuelle und künftige Zahlungsfähigkeit des zu beurteilenden Unternehmens. (Wöhe, 1997)
Zu Beginn sollten die Ziele der Analyse genau festgelegt werden. Analyseziele können zum Beispiel die Personalpolitik, die Umweltpolitik oder wie in diesem Fall Bewertung ganzer Unternehmen sein (Schult, 1999)
„Die Bewertung ganzer Unternehmen (Ermittlung des Unternehmenswertes) ist bei verschiedenen Anlässen notwendig. Diese lassen sich in zwei Gruppen aufteilen. Die eine Gruppe umfasst den Kauf oder Verkauf ganzer Unternehmen. Hier stellt sich die Frage, welchen Wert (bzw. Preis) das betreffende Unternehmen höchstens aus der Sicht des Käufers bzw. mindestens aus Sicht des Verkäufers hat. (Schult, 1999, Seite 205)
Die Analyse selbst gliedert Peemöller (2001) in vier Schritte.
1. Zunächst sollen alle notwendigen Informationen beschafft werden, die für die Analyse notwendig sind. Dazu gehören die Unternehmensdaten, Branchenvergleichszahlen und sonstige Informationen über das Unternehmen.
2. Anschließend werden die gesammelten Daten aufbereitet und eine Strukturbilanz und eine Strukturerfolgsrechnung erstellt.
3. Punkt drei erfasst die Analyse selbst und gliedert sich in Ertragslage, Finanzlage und Vermögenslage des Unternehmens.
4. Abschließend werden die Daten interpretiert. Möglich ist hier zum Beispiel ein Soll – Ist – Vergleich, ein Vorjahresvergleich oder ein Branchenvergleich.
Grundsätzlich müssen alle Unternehmen ihre Bilanz in Kontenform erstellen. Die GuV von Kapitalgesellschaften ist dabei in Staffelform zu erstellen. Dabei kann die Gewinn- und Verlustrechnung sowohl nach dem Gesamtkostenverfahren, dass heißt, die Gliederung erfolgt nach den Aufwandsarten als auch nach dem Umsatzkostenverfahren, bei dem den Umsatzerlösen nur den Herstellungskosten, der im laufenden Geschäftsjahr veräußerten Produkte oder Leistungen gegenüberstehen, erstellt werden. Die meisten deutschen Unternehmen bevorzugen das Gesamtkostenverfahren. (Langenbeck, 2007)
Die Ermittlung des Gewinnes hat dabei nach den Vorschriften des § 5 EStG zu erfolgen.
Bevor Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung analysiert werden, soll noch eine Aufbereitung der erfassten Daten erfolgen. Dieses Vorgehen ermöglicht eine bessere Vergleichbarkeit der Daten im Zeitverlauf und mit anderen Unternehmen der gleichen Branche.
Dabei sollten die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung durch die Zusammenfassung von Posten vereinfacht werden.
„Die Strukturbilanz, als Grundlage aller weiteren Untersuchungen, stellt eine nach den Zielsetzungen und Aufgaben der Bilanzanalyse aufbereitete und umgestaltete Originalbilanz dar. Bei der Erstellung der Strukturbilanz werden im Rahmen der Aufbereitungsmaßnahmen die Posten der Aktiv- und der Passivseite zweckmäßigerweise zu jeweils zwei Kategorien – dem bilanzanalytischen Anlage- und Umlaufvermögen auf der Aktivseite, sowie dem bilanzanalytischen Eigen- und Fremdkapital auf der Passivseite zusammengefasst.“ (Küting & Weber, Seite 56, 2001)
Der Vorteil einer Strukturbilanz besteht darin, dass es möglich ist, sich schnell einen Überblick über das gesamte Unternehmen zu verschaffen. Von Nachteil ist die in der Realität sehr einfache Wiedergabe der Fakten. (Kütig & Weber, 2001)
Auf der Aktivseite sollten folgende Aufbereitungsmaßnahmen erfolgen:
Sind aus der Bilanz „Ausstehende Einlagen auf das Kapital“ ersichtlich, wurde das gezeichnete Kapital von den Gesellschaftern noch nicht vollständig in das Unternehmen eingebracht. Das bedeutet, dass dieses Kapital dem Unternehmen nicht zur Verfügung steht. Trotzdem gehört es zur Haftungsmasse für das Gläubigerkapital. Da ausstehende Einlagen aus erfolgswirtschaftlicher Sicht nicht zur Erwirtschaftung von Überschüssen beitragen, stehen sie nicht zur Verfügung und müssen als Wertberichtigung zum Eigenkapital angesehen werden. Das bedeutet, dass dieser Betrag vom Eigenkapital abgezogen werden muss und somit eine Bilanzverkürzung eintritt.
Außerdem müssen Bilanzierungshilfen, die keinen Vermögensgegenstand darstellen, wie Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs aus der Bilanz entfernt werden. Ein etwa ausgewiesener derivativer Geschäfts- oder Firmenwert wird mit dem Eigenkapital verrechnet. Der Grund ist die zweifelhafte Veräußerbarkeit dieses Postens. (Burger, 1995)
Die Passivseite ist um folgende Posten zu korrigieren:
Zunächst ist ein etwaiger Ausschüttungsbetrag aus dem Bilanzgewinn herauszurechnen und dem kurzfristigen Fremdkapital zuzurechnen, weil dieser Betrag das Unternehmen in Bälde verlässt.
Weitere Korrekturposten sind Sonderposten mit Rücklageanteilen. Da es sich um vorläufig unversteuerte Rücklagen handelt, die Versteuerung in einer künftigen Periode erfolgt und der darauf entfallende Steueranteil noch nicht bekannt ist, erfolgt eine Hinzurechnung von 50% des Sonderpostens auf Eigenkapital und 50 % des Sonderpostens auf Fremdkapital. (Burger, 1995)
Das Anlagevermögen der Steuerkanzlei auf der Aktivseite gliedert sich in entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten. Hierbei handelt es sich um die entgeltlich erworbene EDV – Software. Diese Position wurde planmäßig abgeschrieben. Dieser Posten kann ohne Änderungen in die Strukturbilanz übernommen werden.
Im Anlagevermögen des zu bewertenden Unternehmens befindet sich außerdem ein Geschäfts- oder Firmenwert. Es handelt sich dabei um einen im Jahr 2001 für 60.000,00 Euro erworbenen Mandantenstamm. Die Abschreibung erfolgte deshalb gemäß § 5 (2) EStG in Verbindung mit § 7 (1) EStG in gleichen Jahresbeträgen. Die Übernahme in die Strukturbilanz erfolgt ohne Korrekturen.
Ebenfalls keine Änderungen ergeben sich bei der Position andere Anlagen-, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Hierbei handelt es sich um Büromöbel und Computer. Die reguläre Abschreibung wurde hier bereits vorgenommen.
Die bilanzierten Finanzanlagen in Höhe von insgesamt 1.005,00 Euro sind noch in voller Höhe werthaltig, so dass keine Wertberichtigung beziehungsweise Änderung vorgenommen werden muss.
Im Umlaufvermögen befinden sich in Arbeit befindliche Aufträge. Es handelt sich dabei um Jahresabschlüsse und Bilanzen, die per 31.12.2015 noch nicht fertig gestellt waren. Korrekturen müssen hier nicht vorgenommen werden.
Der Posten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ist von zentraler Bedeutung. Notwendige Einzelwertberichtigungen wurden bereits vorgenommen, so dass diese Position ohne weitere Berichtigungen in die Strukturbilanz übernommen werden kann.
Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen hauptsächlich die Kaution für die gemieteten Büroräume in Höhe von 15.000,00 Euro und ein ausgereichtes Darlehen in Höhe von 115.807,68 Euro. Das Darlehen ist durch Grundschulden abgesichert. Auch dieser Posten ist in voller Höhe werthaltig und bedarf keiner Korrektur.
Die Position Zahlungsmittel ist für die Liquiditätsanalyse von zentraler Bedeutung. Dieser Posten kann ohne Änderungen in die Strukturbilanz übernommen werden.
Beim gezeichneten Kapital auf der Passivseite ergeben sich ebenfalls keine Änderungen. Das gezeichnete Kapital wurde voll eingezahlt.
Gewinnrücklagen und Jahresfehlbetrag gehören, wie das gezeichnete Kapital, zur Position Eigenkapital. Korrekturen erfolgen hier nicht.
Rückstellungen wurden für die Umsatzsteuer, die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen, die Berufsgenossenschaft und für noch existierende Urlaubsansprüche gebildet und können ohne Änderungen in die Strukturbilanz übernommen werden.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen stellen A - conto Zahlungen auf die noch zu erstellenden Jahresabschlüsse und Bilanzen des laufenden Jahres dar. Eine Übernahme in die Strukturbilanz erfolgt ohne Korrekturen.
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind laufende Verbindlichkeiten, die in voller Höhe zu zahlen sind. Es besteht keine Möglichkeit Skonto zu ziehen, deshalb erfolgt auch keine Berichtigung des Betrages.
Auf der Passivseite stellen die sonstigen Verbindlichkeiten den größten Posten dar. Er setzt sich aus Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 5.304,04 Euro und einem erhaltenen Darlehen zusammen. Die Steuerzahlungen werden im Jahr 2016 fällig und sind somit mit dem bilanzierten Wert anzusetzen. Gleiches gilt für das vom Geschäftsführer der Kanzlei gegebene verzinsliche Darlehen in Höhe von 162.822,58 Euro.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Strukturbilanz der Volker F. Lanzenberger Steuerberatungs- und Treuhand GmbH – eigene Darstellung, in Anlehnung an die Bilanz des Unternehmens
Bei einer Strukturerfolgsrechnung handelt es sich um eine Zusammenfassung von Positionen und dem Einfügen von Zwischenergebnissen. Sie stellt somit eine für die Jahresabschlussanalyse aufbereitete Gewinn- und Verlustrechnung dar. (Wöltje, 2011)
Die Umsatzerlöse bilden dabei die Ausgangsgröße. Zusammen mit sonstigen betrieblichen Erträgen bilden diese Positionen die Betriebsleistung. Um den Rohertrag zu erhalten, werden von der Betriebsleistung die Aufwendungen für Material abgezogen. Da es sich im vorliegenden Fall um die Analyse einer Steuerberatungsgesellschaft handelt, in der der Materialeinsatz 0 Euro beträgt, stellt die Betriebsleistung gleichzeitig den Rohertrag dar. Aus dem ermittelten Rohertrag müssen sämtliche Aufwendungen, wie Personalkosten, Abschreibungen und sonstige Aufwendungen gedeckt werden. Alle Aufwandspositionen zusammen ergeben den Gesamtaufwand.
Die Differenz aus dem Rohertrag und dem Gesamtaufwand stellt das Betriebsergebnis vor Steuern und Finanzierungsaufwand dar.
Der Saldo zwischen Finanzaufwand und sonstigen Finanzerträgen wird als Finanzergebnis bezeichnet. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wird aus der Summe zwischen Betriebsergebnis und Finanzergebnis ermittelt.
Um schlussendlich den Jahresgewinn oder Jahresfehlbetrag zu erhalten, werden vom Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit noch die Steuern vom Einkommen und Ertrag abgezogen. (Wöltje, 2011)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Strukturerfolgsrechnung der Volker F. Lanzenberger Steuerberatungs- und Treuhand GmbH – eigene Darstellung in Anlehnung an die Bilanz des Unternehmens (nach Wöltje, 2011)
Die komplette Gewinn- und Verlustrechnung, sowie die Bilanz und die entsprechenden Kontennachweise wurden als Anhang beigefügt.
Erkennbar ist, dass auf der Aktivseite der Kanzleibilanz die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände dominieren. Beide Positionen zusammen machen ca. 72 % der Bilanzsumme aus. Bezogen auf den Umsatz des Unternehmens ergibt sich somit ein Prozentsatz von 34 % und damit eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von ca. 4 %. Diese Prozentsätze erscheinen sehr hoch. Es ist viel Kapital in diesen beiden Positionen gebunden.
Ein weiterer hoher Aktivposten sind die Zahlungsmittel. Kassen- und Bankbestand machen mit 63.526,36 Euro ca. 24 % der Bilanzsumme aus. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Finanzmittelbestand um 6 % der Bilanzsumme gesunken.
Der Finanzmittelbestand ist trotz der Minderung immer noch sehr hoch und deshalb kann dieser Rückgang nicht als schädlich für das Unternehmen angesehen werden.
Laut dem Geschäftsführer Herrn Lanzenberger (2016) bewegte sich der Kassen- und Bankbestand in den letzten Jahren immer auf diesem hohen Niveau (zwischen 22% und 30% der Bilanzsumme).
Die größten Posten der Passivseite entfallen auf die Verbindlichkeiten. Es kann festgestellt werden, dass die kurzfristigen Verbindlichkeiten in den Jahren 2014 und 2015 fast konstant geblieben sind. Schwankungen gab es keine. Ihr Anteil an der Bilanzsumme betrug 14 %. Da es sich hier, laut Aussage der für die Finanzbuchhaltung zuständigen Mitarbeiterin Frau Hönemann (2016), hauptsächlich um Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Rechenzentrum DATEV, der Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember 2015 und einer Lieferung neuer PC handelt, deren Fälligkeiten im Januar beziehungsweise Februar 2016 lagen, sind diese Verbindlichkeiten bereits beglichen.
Deutlich höher fallen die Schwankungen bei den sonstigen (langfristigen) Verbindlichkeiten aus. Ihr Anteil an der Bilanzsumme betrug 2015 63 %. Dieser Prozentsatz stellt eine Steigerung um 3 % gegenüber 2014 dar. Diese Position erscheint zunächst stark überhöht, da der Geschäftsführer der GmbH der einzige Gläubiger dieser Verbindlichkeiten ist, kann diese Entwicklung ebenfalls nicht als dramatisch angesehen werden, zumal dieses ausgereichte Darlehen mit Sicherheitsleistungen in Form von Grundschulden abgesichert wurde.
Im Jahr 2015 konnte eine Umsatzsteigerung auf 565.323 Euro, von 550.621 Euro im Jahr 2014 verzeichnet werden.
Grund für die Umsatzsteigerung waren Anpassungen der Honorare für Löhne, Finanzbuchhaltung und Jahresabschlüsse / Bilanzen (im Rahmen der Steuerberatergebührenverordnung) und Neumandate.
Wie aus der folgenden Abbildung ersichtlich ist, entwickeln sich die Umsätze des Unternehmens seit 2010 konstant positiv. Eine weitere Umsatzsteigerung wird durch neue Mandate und weiterer Honoraranpassungen in 2016 und 2017 erwartet.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Umsatzentwicklung der Volker F. Lanzenberger Steuerberatungs- und Treuhand GmbH – eigene Darstellung
Die überdurchschnittlich hohen sonstigen Erträge lassen sich auf die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin zurückführen, die bereits ab Feststellung der Schwangerschaft, dem Beschäftigungsverbot unterlag und sich später im Mutterschutz, beziehungsweise Elternzeit befand. Die dem Unternehmen entstehenden Lohnaufwendungen werden überwiegend von der Krankenkasse erstattet.
Einen weiteren großen Aufwandsposten stellen die Zahlungen an Volker F. Lanzenberger mit 103.200,00 Euro, selbst dar. Der Geschäftsführer ist noch Inhaber einer Einzelberatungsfirma. Die Zahlungen erfolgen im Rahmen von Honorarzahlungen an den Geschäftsführer als Ausgleich für die Geschäftsführertätigkeit.
Die Aufwendungen für Abschreibungen verringerten sich im üblichen Rahmen. Einige Sachanlagen waren bereits in 2014 komplett abgeschrieben, so dass diese in 2015 nur noch mit dem obligatorischen Erinnerungswert von 1 Euro zu Buche stehen.
Bei den betrieblichen Aufwendungen stechen gleich mehrere Positionen hervor.
Zum einen die deutliche Erhöhung der Raumkosten von 60.379 Euro im Jahr 2014 auf 86.452 Euro in 2015. Grund für diese Steigerung von über 14 % ist die Anpassung der Miete für die von der Kanzlei genutzten Jugendstilvilla in Torgau. Es handelte sich um die erste Mietanpassung nach zehn Jahren. Weiterhin wurden notwendige Reparaturen und Instandhaltungen in den Kanzleiräumen in Höhe von 8.280 Euro durchgeführt.
Zum Zweiten fallen die sehr hohen Werbe- und Reisekosten auf. Diese sind von 2014 (32.971 Euro) zu 2015 (35.706 Euro) noch einmal um fast 9 % gestiegen. Die Steuerberatungsgesellschaft betreut nicht nur Mandanten aus Torgau und Umgebung, sondern deutschlandweit (hauptsächlich Süddeutschland, Baden Württemberg). Eine optimale Betreuung setzt auch persönlichen Kontakt voraus. Der Geschäftsführer der Kanzlei, aber auch die Mitarbeiter führen Abschlussbesprechungen oder Unternehmensberatungen oft vor Ort, in den Räumen der Mandanten, durch. Es handelt sich also um Reisekosten, Übernachtungsaufwendungen und Verpflegungsmehraufwendungen.
Für die Steuerberatungs- und Treuhand GmbH sind mehrere freiberufliche Mitarbeiter auf Honorarbasis tätig. Die dadurch entstehenden Kosten wurden unter Kosten der Warenabgabe erfasst. Die Steigerung von rund 4 % ist auf das durch Neumandate gestiegene Arbeitsaufkommen zurückzuführen.
Den Hauptteil des Sammelpostens „verschiedenen Kosten“ verursacht das Rechenzentrum DATEV der Kanzlei mit 27.528 Euro. Außerdem wurden hier Aufwendungen für Fortbildung, Bücher und Fachzeitschriften, Rechts- und Beratungskosten, Porto, Telefon und Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen verbucht.
Auffallend waren die in 2015 deutlich gestiegenen Forderungsverluste, die einzelwertberichtigt wurden. Hier lag der Zuwachs gegenüber 2014 bei 530 %.
Grund für diesen starken Anstieg, ist die immer schlechter werdende Zahlungsmoral der Mandanten. Die Geschäftsführung reagierte umgehend auf den hohen Forderungsausfall. Künftig werden vermehrt Arbeiten nur noch gegen Vorauskasse oder Barzahlung bei Übergabe der Jahresabschlussunterlagen, vor Einreichung bei dem Finanzamt, durchgeführt. Auf diesen Posten wird später bei der Berechnung der Kennzahlen noch tiefer eingegangen.
Die Zinserträge resultieren hauptsächlich aus dem im Umlaufvermögen gebuchten Darlehen. Da sich die Summe des ausgereichten Darlehens in 2015 erhöht hat, sind auch die Zinserträge entsprechend angestiegen.
Ähnlich verhält es sich bei dem vom Geschäftsführer der Kanzlei an das Unternehmen überlassene verzinsliche Darlehen. Auch dieses hat 2015 in Summe zugenommen und damit auch die Zinszahlungen.
Auf Grund des Jahresfehlbetrages 2015 fallen keine Körperschaft- steuerzahlungen an. Lediglich eine Gewerbesteuerzahlung in Höhe von 1.792 Euro muss für das Wirtschaftsjahr 2015 noch entrichtet werden.
Die letzte Position ist der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.266 Euro. Im Jahr 2014 konnte an dieser Stelle noch ein Überschuss von 10.281 Euro verzeichnet werden.
Die Hauptgründe hierfür werden in den hohen Forderungsverlusten sowie in den Reparaturen und Instandhaltungen betrieblicher Räume gesehen.
Auf den Punkt Forderungsverluste wurde, wie oben beschrieben, bereits reagiert, so dass in 2016 diese Position deutlich niedriger ausfallen dürfte. Auch der Punkt Reparaturen und Instandhaltung wird in 2016 nicht mehr mit dieser Höhe zu erfassen sein, da alle Büros in 2015 neu renoviert und instandgesetzt wurden.
Der Geschäftsführer Herr Lanzenberger (2016) erklärt hierzu:
„Aufgrund der in 2016 weiter steigenden Mandats- und Umsatzzahlen, sowie dem Wegfall einiger relevanter Aufwandsposten, rechne ich im Jahr 2016 mit einem Gewinn von ca. 15.000,-- Euro“
Baetge (1998) weist auf die Grenzen der Bilanzanalyse hin. Zwar sieht er als Ziel der Bilanzanalyse die Gewinnung von Informationen über die aktuelle Lage und künftige Entwicklung des Unternehmens, stellt aber gleichzeitig fest: „Ein rein technischer Mangel besteht darin, dass der Jahresabschluss nicht zeitnah analysiert werden kann (Vergangenheitsbezogenheit des Jahresabschlusses).“ (Baetge, 1998, Seite 55) Grund dafür ist, dass erst Monate nach dem Bilanzstichtag den externen Jahresabschlussadressaten der Jahresabschluss zugänglich gemacht wird.
Bei der Analyse einer Bilanz ergeben sich mehrere Probleme.
Zum einen stehen für eine externe Analyse, im Gegensatz zur internen Analyse, nur eingeschränkte Daten zur Verfügung. Diese beschränken sich in der Regel nur auf allgemein zugängliche Veröffentlichungen. Sie lassen Aussagen bezüglich zukünftiger Entwicklung und Ertragskraft kaum zu. Weiterhin sind die veröffentlichten Informationen oft nicht detailliert genug gegliedert, um verlässliche Aussagen treffen zu können. Eine interne Bilanzanalyse ist somit als deutlich substantieller zu betrachten, da uneingeschränkter Zugang zu Daten und weitergehenden Informationen besteht.
Zum zweiten dient die Bilanz nicht nur der Information, sondern auch als Grundlage für die steuerliche Ermittlung und als Bemessungsgrundlage für Ausschüttungen. Durch unterschiedliche Anwendung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten, werden zum Beispiel im Vergleich unterschiedlicher Unternehmen auch unterschiedliche Aussagen getroffen. Zwar kam es im Laufe der gesetzlichen Anpassungen des HGB
zu einer stetigen Abnahme bestimmter Wahlrechte, dennoch können Ermessensspielräume und Gestaltungsmöglichkeiten von Sachverhalten Einfluss auf die Billanzierung nehmen. (Coenenberg, Haller & Schulze, 2009)
In der Praxis ist die Kennzahlenrechnung das deutlich dominierende Analyseinstrument, da die Kennzahlen einfach berechnet werden können.
Sie bilden komplizierte betriebliche Sachverhalte und Prozesse in konzentrierter Form ab und geben dadurch Entscheidungshilfen bei verschiedenen Problemen. Es wird zwischen absoluten und relativen Kennzahlen unterschieden. Die relativen Kennzahlen lassen sich wiederum in Gliederungs-, Beziehungs- und Indexzahlen untergliedern. (Burger, 1995)
Die volle Aussagekraft erlangen Kennzahlen durch Vergleiche, das heißt durch Gegenüberstellung mit Richtwerten. (Gräfer, 2008)
Diese können Zeitvergleiche, Betriebsvergleiche oder Soll – Ist – Vergleiche sein. Dabei ist im Vorfeld sicherzustellen, dass das zu verwendende Datenmaterial nach den gleichen Kriterien aufgebaut und aufgearbeitet wurde und die Zahlen auch inhaltlich vergleichbar sind. (Küting & Weber, 2012)
Die finanzwirtschaftliche Analyse beschäftigt sich mit Vermögensstruktur des Unternehmens und der Bindungsdauer des dort eingesetzten Kapitals.
Diese Analyseform kann bei Liquiditätsengpässen eine entscheidende Bedeutung für den Fortbestand des Unternehmens haben.
Eine geringe Bindungsdauer des eingesetzten Kapitals führt zu einer höheren Flexibilität des Unternehmens.
Ziel ist es herauszufinden, ob ein in der Vergangenheit erfolgreiches Unternehmen auch in der Zukunft erfolgreich sein wird. ( Hausschild, 1996)
Die Debitorenlaufzeit, das heißt die Dauer von der Fakturierung bis zur Zahlung durch den Kunden, ist eine wichtige Kennzahl in der finanzwirtschaftlichen Analyse. Ihre Berechnung erfolgt unter zu Hilfenahme von Forderungsbestand und Umsatz.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(controllingportal, 2014)
Die durchschnittliche Debitorenlaufzeit beträgt für die Steuerberatungsgesellschaft 41 Tage. Zu beachten ist, dass es sich bei den Umsatzerlösen in der Gewinn- und Verlustrechnung um Nettobeträge handelt, diese sind somit ohne Umsatzsteuer erfasst, die in bilanzierten Forderungen aus Lieferung und Leistung sind jedoch Bruttobeträge. Es wird somit notwendig eine der Positionen zu korrigieren. Die Korrektur ist hier ohne Probleme möglich, da weder steuerfreie Umsätze, noch Umsätze mit verschiedenen Umsatzsteuersätzen getätigt werden.
Als zweites wird nun die Erfolgs- und Ertragslage der Kanzlei untersucht. Dieses Analysefeld ist insbesondere im Hinblick auf einen geplanten späteren Verkauf wichtig. Die aktuelle und künftige Ertragslage wird erheblich über den künftigen Verkaufserlös entscheiden. Zu beachten ist hierbei, dass eine künftige Ertragslage auf den Daten der Vergangenheit basiert und deshalb nur abgeschätzt werden kann. Diese Analyseform beschäftigt sich somit mit der Beurteilung der nachhaltigen Gewinnerzielungsfähigkeit. (Gräfer & Schneider, 2010)
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