Bachelorarbeit, 2020
73 Seiten, Note: 1,4
1 Einleitung
2 Grundlagen
2.1 Beispiel einer doppelstöckigen Personengesellschaft
2.2 Begriffliche Grundlagen
2.3 Steuerliche Grundlagen
3 Problemfelder
3.1 Gewerbesteueranrechnung gem. § 35 EStG
3.1.1 Auffassungen
3.1.1.1 Funktionsweise und gesetzgeberische Absicht
3.1.1.2 Betriebsbezogene Betrachtungsweise
3.1.1.3 Unternehmerbezogene Betrachtungsweise
3.1.2 Differenzierung
3.1.3 Lösungsansatz
3.2 Bilanzierung
3.2.1 Auffassungen
3.2.1.1 Rechtsprechung
3.2.1.2 Bilanzierung der Anteile an Personengesellschaften entsprechend dem handelsrechtlichen Ansatz
3.2.1.3 Bilanzierung der Anteile an Personengesellschaften entgegen dem handelsrechtlichen Ansatz- Spiegelbildmethode
3.2.2 Differenzierung
3.3 Veräußerung der Anteile an der Obergesellschaft
3.3.1 Auffassungen
3.3.1.1 Einheitliche Veräußerung inklusive der mittelbaren Beteiligung an der Untergesellschaft
3.3.1.2 Getrennte Veräußerung der Ober- und Untergesellschaft
3.3.2 Differenzierung hinsichtlich der jeweiligen Steuerarten
3.3.2.1 Einkommensteuer
3.3.2.2 Gewerbesteuer
3.4 Erstellung Ergänzungsbilanzen bei dem Erwerb der Anteile an der Obergesellschaft
3.4.1 Auffassungen
3.4.1.1 Bildung einer Ergänzungsbilanz für den Obergesellschafter über die Obergesellschaft bei der Untergesellschaft
3.4.1.2 Bildung einer unmittelbaren Ergänzungsbilanz des Obergesellschafters bei der Untergesellschaft
3.4.1.3 Bildung einer Ergänzungsbilanz der Obergesellschaft bei der Untergesellschaft
3.4.2 Differenzierung
4 Zusammenfassung
Die Arbeit analysiert aktuelle steuerliche Problemfelder bei doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaften. Ziel ist es, die strittigen Aspekte bei der Gewerbesteueranrechnung, Bilanzierung, Anteilsveräußerung und Ergänzungsbilanzierung kritisch zu untersuchen und, sofern möglich, systematisch konsistente Lösungsansätze abzuleiten.
3.1.1.2 Betriebsbezogene Betrachtungsweise
Nach Auffassung des BFH ist der Steuerermäßigungsbetrag bei mehrstöckigen Personengesellschaften betriebsbezogen zu berechnen. Das heißt, dass die Begrenzung auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG, oder die Deckelung auf das 3,8- fache des Gewerbesteuermessbetrags nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG für den jeweiligen Betrieb separat zu berechnen ist. Der Ermäßigungshöchstbetrag ist so auf Ebene der Untergesellschaft nicht mehr zu ermitteln, sondern lediglich der auf die Obergesellschaft entfallende Gewerbesteuermessbetrag und die tatsächlich anteilig gezahlte Gewerbesteuer. Für die Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrages werden die jeweiligen Gewerbesteuermessbeträge der Unter- und Obergesellschaft dann auf Ebene der Obergesellschaft addiert. Laut dem BFH überwiegen die betriebsbezogenen Ausgangsgrößen der Norm und der gesamte § 35 EStG ist als betriebs- und nicht unternehmerbezogen auszulegen. Die Konsequenz daraus ist, dass niedrige Hebesätze nicht überkompensiert werden können, andererseits hohe Hebesätze in ihrer Anrechnung gedeckelt sind. Diese Auffassung vertritt nun auch das BMF, welches zwischenzeitlich von einer Saldierung der beiden Beträge und damit der unternehmerbezogenen Berechnung ausgegangen ist. Die betriebsbezogene Berechnung ist ab dem Veranlagungszeitraum 2020 anzuwenden, auf Antrag können Steuerpflichtige diese aber auch für frühere Veranlagungszeiträume anwenden. Nach der neuen Auffassung des BMF ist nun auch ein aus Hinzurechnungen nach § 8 GewStG entstehender positiver Gewerbesteuermessbetrag zu berücksichtigen, selbst wenn ihm negative gewerbliche Einkünfte unterliegen. So wird das Anrechnungsvolumen erhöht.
1 Einleitung: Einführung in die steuerliche Problematik bei doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaften als Reaktion auf die Rechtsprechung des BFH zu § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG.
2 Grundlagen: Erläuterung der Struktur doppelstöckiger Personengesellschaften sowie der zentralen Begriffe und steuerlichen Voraussetzungen wie die ununterbrochene Mitunternehmerkette.
3 Problemfelder: Detaillierte Analyse spezifischer steuerlicher Herausforderungen in den Bereichen Gewerbesteueranrechnung, Bilanzierung, Veräußerung von Anteilen und Ergänzungsbilanzierung.
4 Zusammenfassung: Zusammenführende Betrachtung der Ergebnisse und Diskussion der Notwendigkeit einer systemgerechten Besteuerung, da die aktuellen Regelungen häufig zu unbefriedigenden oder widersprüchlichen Ergebnissen führen.
Doppelstöckige Personengesellschaft, § 35 EStG, Gewerbesteueranrechnung, Mitunternehmerkette, Spiegelbildmethode, Ergänzungsbilanz, Sonderbetriebsvermögen, Transparenzprinzip, Anteilsveräußerung, Steuerermäßigung, Bilanzierung, Mitunternehmer, Gewerbeertrag, Steuerliche Gestaltung, Ertragsbesteuerung.
Die Arbeit befasst sich mit den komplexen steuerlichen Herausforderungen, die sich durch die Struktur doppel- oder mehrstöckiger Personengesellschaften ergeben.
Die zentralen Felder sind die Gewerbesteueranrechnung gemäß § 35 EStG, die Bilanzierung von Beteiligungen, die steuerliche Behandlung der Anteilsveräußerung und die Erstellung von Ergänzungsbilanzen.
Die Arbeit analysiert die bestehenden steuerlichen Probleme in den genannten Bereichen und sucht nach Lösungen, die der gesetzlichen Systematik am besten entsprechen.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzen, Rechtsprechung (insbesondere BFH-Urteile) und der Fachliteratur basiert.
Im Hauptteil werden die Problemfelder detailliert nach Kapiteln (Gewerbesteueranrechnung, Bilanzierung, Veräußerung, Ergänzungsbilanzen) aufgearbeitet, jeweils unterteilt in Auffassungen, Differenzierung und Lösungsansätze.
Zu den Schlüsselwörtern zählen unter anderem doppelstöckige Personengesellschaft, § 35 EStG, Ergänzungsbilanz, Spiegelbildmethode und Transparenzprinzip.
Die Diskussion dreht sich darum, ob die Anrechnung betriebsbezogen oder unternehmerbezogen erfolgen sollte, da dies bei unterschiedlichen Hebesätzen oder Beteiligungsstrukturen zu unterschiedlichen steuerlichen Ergebnissen führt.
Da die Beteiligung an einer Personengesellschaft steuerlich kein eigenständiges Wirtschaftsgut darstellt, gibt es Streit über den Ausweis in der Steuerbilanz, wobei die Spiegelbildmethode und die anteilige Bilanzierung der Wirtschaftsgüter konkurrieren.
Beim Erwerb von Anteilen werden stille Reserven aufgedeckt, deren Abbildung in Ergänzungsbilanzen bei doppelstöckigen Strukturen methodisch komplex ist, da sie Auswirkungen auf die Untergesellschaft haben können.
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