Magisterarbeit, 2004
99 Seiten, Note: 2,5
1. Teil: Überblick über die gesetzlichen Vorschriften
1. Überblick
1.1 Status quo der gesetzlichen Vorschriften
1.2. Verwaltungsvorschriften zum Jugendstrafvollzug (VVJug)
1.3. Fazit
1.4. Vollstreckungsrechtlicher Rahmen i.S.d. §§ 91, 92 JGG
2. Leitprinzip Erziehung
2.1 Ziel des Jugendstrafvollzuges
2.2 Erziehungsmittel und Methoden
2.3 Grundlinien vollzuglicher Erziehung
2.3.2 Belohnungsorientiert
2.4 Fazit
3. Reflektion der besonderen Situation von Mädchen und jungen Frauen
3. Rechtsstellung der Gefangenen
3.1. Anspruch auf Entwicklung und Erziehung
3.2 Umfassende Beteiligung
3.3. Ergebnis
4. Vorrang offener Vollzugsformen
5. Mindeststandards für den Jugendstrafvollzug
5.1. Größe der Anstalten
5.2. Verbot der Überbelegung
5.3. Unterbringung
5.4. Qualifizierte Angebote
5.5. Personal (Arten, Ausbildung, Supervision)
5.6. Externe Programmteilnehmer
5.7. Evaluation aller Behandlungsprogramme
5.8 Beschwerderecht
5.9 Diskriminierungsverbot
2. Teil: Neuere Entwicklung in Daten
1. Daten
1.1 Gefangenenziffern
1.2 Belegungssituation
1.3. Altersstruktur
1.4 Fazit
2. Einschätzung bzgl. der Realisierung des Referentenentwurfs
3. Hintergründe
3.1 Steigende Jugendkriminalität?
3.2. Die Wirkung der Medien in Bezug auf Jugendkriminalität und Jugendgewalt
3. Teil: Besondere Probleme
1. Überrepräsentation von Minoritäten
2. Neue „Problemgruppe“ Spätaussiedler
3. Zusammenfassung
4. Teil: Neuere Vorschläge in der Diskussion
1. Neuere Diskussion
1.1 „Wehret den Anfängen“
1.2 „Zero Tolerance“
1.3 Neutralisierung, „Incapacitation“
1.4 Haftverschärfung; Boot- Camp
1.5 „Modell Glen Mills“
1.6 Konfrontative Pädagogik
1.7 Fazit
2. Verurteilungen zurückdrängen, Entlassung beschleunigen
3. Beachtung der Vorschriften des Ausländergesetzes
4. Jugendstrafvollzug in freien Formen
4.1 „Projekt Chance“
4.2 Soziales Jugendprojekt „UZ“
4.3 Zahlen und Fakten
4.4 Stellungnahme
5. Teil: Anforderungen an ein künftiges Jugendvollzugsgesetz
1. Festhalten am Erziehungsgedanken
2. Festschreiben von Standards
3. Gestaltung des Umfelds
4. Umstrukturierung der Ausbildung der Bediensteten
5. Soziales Lernen
6. Positive Sanktionen
6. Teil: Ausblick
Die Arbeit analysiert die aktuelle rechtliche und praktische Situation des deutschen Jugendstrafvollzugs vor dem Hintergrund des Referentenentwurfs für ein neues Jugendstrafvollzugsgesetz. Dabei wird insbesondere untersucht, inwieweit der Erziehungsgedanke als zentrales Leitprinzip gewahrt bleibt, welche Auswirkungen eine zunehmende Überbelegung auf die pädagogische Arbeit hat und wie jungen Inhaftierten durch moderne, partizipative und angebotsorientierte Strukturen eine erfolgreiche Resozialisierung ermöglicht werden kann.
2.3.2.1 Umfassendes System der Belohnung und Anerkennung
Als gesicherte Erkenntnis der Lerntheorie darf gelten, dass gesellschaftliche Reaktionen insbesondere dann devianzreduzierend wirken, wenn sie belohnungsorientiert sind: „Je häufiger die Aktivität einer Person belohnt wird, desto wahrscheinlicher wird sie diese Aktivität ausführen.“
Durch ein sogenanntes „Belohnungssystem“ wohnt den erreichten Verhaltensänderungen die bei weitem größere Wahrscheinlichkeit dauernden Bestehenbleibens inne als jenen, die mit repressiven Mitteln erzielt werden. Deswegen muss der Blick auch im Jugendvollzug vom unerlaubten Verhalten weg auf das erlaubte Verhalten hingerichtet werden. In diesem Sinne sollte eine Reduzierung des vorhandenen Malussystems, wie z.B. Disziplinarmaßnahmen, besondere Sicherheitsmaßnahmen, Strafanzeigen erfolgen und ein Bonussystem (Credit- Points) entwickelt werden. Eine Differenzierung wäre dann über den Umfang der jeweils zu gewährenden Gutschriften erreichbar.
Für erwünschtes Verhalten der Insassen könnten Gratifikationen und Vorteile gewährt werden, wie z.B. in Form von Wertmarken, die der Gefangene gegen selbst gewählte Leistungen oder Güter tauschen kann. Allerdings wäre denkbar, dass bestimmte Vergünstigungen nur über Beteiligungen, Wohlverhalten oder Leistungen in bestimmten Bereichen erreicht werden können.
1. Teil: Überblick über die gesetzlichen Vorschriften: Dieses Kapitel erläutert die derzeitige lückenhafte gesetzliche Lage und betont die Notwendigkeit eines eigenständigen Jugendstrafvollzugsgesetzes.
2. Leitprinzip Erziehung: Hier wird der Erziehungsgedanke als zentrales Leitmotiv definiert und auf die Notwendigkeit von angebotsorientierten, motivierenden Erziehungsmethoden hingewiesen.
3. Reflektion der besonderen Situation von Mädchen und jungen Frauen: Es wird die Benachteiligung weiblicher Inhaftierter aufgezeigt und die Forderung nach geschlechtsspezifischen Betreuungs- und Unterbringungsstandards erhoben.
4. Vorrang offener Vollzugsformen: Dieses Kapitel plädiert dafür, den offenen Vollzug als Regel zu etablieren, um schädliche Prisonierungseffekte zu minimieren.
5. Mindeststandards für den Jugendstrafvollzug: Die Autorin definiert qualitative Mindestanforderungen wie Anstaltsgröße, Personalausstattung und das Verbot der Überbelegung als essenziell für einen Erziehungsvollzug.
2. Teil: Neuere Entwicklung in Daten: Eine datenbasierte Analyse belegt den Anstieg der Gefangenenziffern und diskutiert kritisch die Ursachen und die Rolle der Überbelegung.
3. Teil: Besondere Probleme: Es wird auf die Überrepräsentation von Minoritäten, insbesondere Spätaussiedlern, eingegangen und die damit verbundenen Herausforderungen für das Personal beleuchtet.
4. Teil: Neuere Vorschläge in der Diskussion: Hier werden kriminalpolitische Konzepte wie „Zero Tolerance“ oder „Boot-Camps“ kritisch hinterfragt und mit dem „Modell Glen Mills“ verglichen.
5. Teil: Anforderungen an ein künftiges Jugendvollzugsgesetz: Zusammenfassung der Forderungen für ein neues Gesetz, das den Erziehungsgedanken festschreibt und moderne Standards in der Ausbildung der Bediensteten setzt.
6. Teil: Ausblick: Ein Plädoyer dafür, trotz bestehender Problemlagen am erzieherischen Ideal festzuhalten und den verfassungsrechtlichen Resozialisierungsauftrag umzusetzen.
Jugendstrafvollzug, Erziehungsgedanke, Resozialisierung, Jugendkriminalität, Reform, Jugendvollzugsgesetz, Überbelegung, Minoritäten, Offener Vollzug, Pädagogik, Prävention, Strafvollstreckung, Rechtsstellung, Mitwirkungspflicht, Partizipation.
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen und praktischen Situation im deutschen Jugendstrafvollzug und untersucht, wie eine Reform auf Basis des Erziehungsgedankens erfolgreich umgesetzt werden kann.
Zentrale Themen sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Bedeutung des Erziehungsprinzips, die Probleme der Überbelegung, die Situation von Minoritäten sowie die Evaluation von Behandlungsprogrammen.
Das Ziel ist die Erarbeitung von Anforderungen an ein neues Jugendvollzugsgesetz, welches den besonderen Erziehungsbedarfen junger Inhaftierter gerecht wird und verfassungsrechtliche Standards erfüllt.
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Analyse der aktuellen Gesetzeslage, der Auswertung kriminologischer Daten sowie der kritischen Diskussion einschlägiger Fachliteratur und Reformansätze.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Bestandsaufnahme der Gesetze, die Analyse von Erziehungsmethoden, die Reflexion spezifischer Gruppen (wie Mädchen oder Minoritäten) sowie die Bewertung aktueller und künftiger Reformvorschläge.
Die wichtigsten Schlüsselwörter sind Jugendstrafvollzug, Erziehungsgedanke, Resozialisierung, Jugendkriminalität, Reform und Partizipation.
Sie kritisiert, dass ein auf Repression und Disziplinierung basierendes System die Bereitschaft zur Mitwirkung bei Jugendlichen mindert, und plädiert stattdessen für ein positives Bonussystem zur Verhaltenssteuerung.
Sie bewertet das Modell differenziert: Während sie das Konzept „Menschen statt Mauern“ und die Einbindung der Gleichaltrigengruppe positiv hervorhebt, lehnt sie den militärischen Drill und die mangelnde rechtsstaatliche Transparenz der Regeln ab.
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