Examensarbeit, 2007
133 Seiten, Note: 1,0
Geowissenschaften / Geographie - Bevölkerungsgeographie, Stadt- u. Raumplanung
1 Einleitung
2 Der Begriff »Städtebauliches Erbe«
3 Kurzer Abriss der Geschichte und Stadtentwicklung der Fallstudienstädte Greifswald, Rostock und Stralsund
3.1 Die Stadt Greifswald bis 1945
3.2 Die Stadt Rostock bis 1945
3.3 Die Stadt Stralsund bis 1945
4 Das zentralistisch – gesteuerte System der DDR
4.1 Die SED als Staatspartei
4.2 Zentralismus in der Stadtplanung
5 Die Entwicklung der Stadtplanung, des Städtebaus und der städtebaulichen Leitbilder in der SBZ und in der DDR
5.1 1945 - 1949: Anfänge der Stadtplanung und des Städtebaus in der SBZ – Leitbild der funktionellen Stadt?
5.2 1950 - 1955: Anknüpfung an nationale Bautraditionen – Leitbild der schönen kompakten Stadt
5.3 1955 – 1960: Industrialisierung des Bauwesens – Fehlen eines städtebaulichen Leitbildes
5.4 1961 – 1971: Industrialisierung des Bauwesens – Leitbild der kompakten Stadt mit sozialistischen Dominanten
5.5 1971 – 1981: Lösung der Wohnungsfrage – Leitbild des extensiven Städtebaus
5.6 1981 – 1990: Senkung des Bauaufwandes und Rückbesinnung auf die Altbausubstanz – Leitbild der intensiven Stadtentwicklung
6 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Greifswald zwischen 1945 und 1990
6.1 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Greifswald zwischen 1945 und 1949
6.2 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Greifswald zwischen 1950 und 1955
6.3 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Greifswald zwischen 1955 und 1960
6.4 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Greifswald zwischen 1961 und 1971
6.5 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Greifswald zwischen 1971 und 1981
6.6 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Greifswald zwischen 1981 und 1990
7 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Rostock zwischen 1945 und 1990
7.1 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Rostock zwischen 1945 und 1949
7.2 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Rostock zwischen 1950 und 1955
7.3 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Rostock zwischen 1955 und 1960
7.4 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Rostock zwischen 1961 und 1971
7.5 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Rostock zwischen 1971 und 1981
7.6 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Rostock zwischen 1981 und 1990
8 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Stralsund zwischen 1945 und 1990
8.1 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Stralsund zwischen 1945 und 1949
8.2 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Stralsund zwischen 1950 und 1955
8.3 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Stralsund zwischen 1955 und 1960
8.4 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Stralsund zwischen 1961 und 1971
8.5 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Stralsund zwischen 1971 und 1981
8.6 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Stralsund zwischen 1981 und 1990
9 Zusammenfassende Schlussbetrachtung
Die Arbeit untersucht, wie Städte in der ehemaligen DDR zwischen 1945 und 1990 städtebaulich gestaltet wurden und wie in diesem Prozess mit dem städtebaulichen Erbe umgegangen wurde. Dabei wird analysiert, inwieweit das politisch-ideologische System der SED die Stadtplanung beeinflusste und welche Auswirkungen dies auf die historischen Stadtkerne der drei Fallstudienstädte Greifswald, Rostock und Stralsund hatte.
3.1 Die Stadt Greifswald bis 1945
Im ausgehenden 12. Jahrhundert hatte sich ein vom Kloster Esrom (Dänemark) begründeter Konvent auf der südlichen Seite der Ryckmündung niedergelassen und dort 1199 das Zisterzienserkloster Hilda errichtet, welches später in Eldena umbenannt wurde. Für den Bau des Klosters wurde dieser Ort gewählt, da die Mönche bereits seit Jahren auf der gegenüberliegenden Flussseite des Klosters Salzquellen besaßen, „neben denen ein alter Handelsweg längs der Küste von West nach Ost verlief“ (BENTHIEN 1968: 64). In unmittelbarer Nähe der Saline entwickelte sich in topographisch günstiger Lage auf einer flachen, breiten und vor allem sturmflutsicheren Erhebung, die einen trockenen und festen Baugrund bot, eine Siedlung, für die das Kloster 1241 das Marktrecht erhielt (ebd.; BÜCHNER 1990: 125).
Erstmals urkundlich erwähnt wurde dieser Ort 1248 als »oppidum Gripheswald« (BENTHIEN 1968: 64). Bereits 1249 ging die Siedlung in die Lehnshoheit der pommerschen Herzöge über und erhielt schon ein Jahr später, also im Jahr 1250, das lübische Stadtrecht. Die schnelle Entwicklung Greifswalds wurde nicht nur durch die Salzgewinnung begünstigt, sondern vor allem auch durch die „Lagegunst […] an einem küstenparallelen Handelsweg, der Möglichkeit der Ryckquerung und des freien Zugangs zur Ostsee“ (BRUNNER 1996: 342).
Westlich des ältesten Siedlungskerns, um den von den Zisterziensern errichteten Markt und die Marienkirche, entwickelte sich schnell eine Neustadt, ebenfalls mit Markt und eigener Pfarrkirche, der St.-Jakobi-Kirche. Diese beiden Städte wurden 1264 vereint, anschließend mit Hilfe einer Stadtmauer vom Umland abgegrenzt und in der Folge wurde an der Nord-Süd-Achse, der (ehemaligen) Grenze zwischen Alt- und Neustadt, die Kirche St. Nikolai errichtet, welche 1457 zum Dom erhoben wurde (BENTHIEN 1968: 64; BÜCHNER 1990: 126).
1 Einleitung: Einführung in die Thematik des städtebaulichen Erbes und Zielsetzung der Arbeit unter Betrachtung von Greifswald, Rostock und Stralsund.
2 Der Begriff »Städtebauliches Erbe«: Definition und gesellschaftliche Bedeutung historischer Bausubstanz sowie deren Veränderung durch politische Einflüsse.
3 Kurzer Abriss der Geschichte und Stadtentwicklung der Fallstudienstädte Greifswald, Rostock und Stralsund: Historische Darstellung der drei Städte vor 1945 als Grundlage für die spätere Analyse.
4 Das zentralistisch – gesteuerte System der DDR: Analyse der Machtstrukturen der SED und deren direkte Steuerung des gesamten Bauwesens.
5 Die Entwicklung der Stadtplanung, des Städtebaus und der städtebaulichen Leitbilder in der SBZ und in der DDR: Chronologische Aufarbeitung der verschiedenen städtebaulichen Leitbilder und Gesetze zwischen 1945 und 1990.
6 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Greifswald zwischen 1945 und 1990: Detaillierte Untersuchung der städtebaulichen Eingriffe und des Umgangs mit historischer Bausubstanz in Greifswald.
7 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Rostock zwischen 1945 und 1990: Analyse der Auswirkungen von Zerstörung und städtebaulicher Umgestaltung auf das Erbe der Stadt Rostock.
8 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Stralsund zwischen 1945 und 1990: Betrachtung der städtebaulichen Entwicklung und des Erhalts historischer Bauten in Stralsund unter dem Druck politischer Vorgaben.
9 Zusammenfassende Schlussbetrachtung: Synthese der Ergebnisse und Fazit über den bewussten Umgang mit dem städtebaulichen Erbe in der DDR.
DDR, Städtebau, Stadtplanung, städtebauliches Erbe, historische Bausubstanz, Greifswald, Rostock, Stralsund, sozialistische Umgestaltung, Industriebau, Wohnungsbau, Denkmalschutz, SED, Stadtzentrum, industrielle Bauweise
Die Arbeit untersucht den Umgang mit historischer Bausubstanz und städtebaulichem Erbe in drei ausgewählten Städten der ehemaligen DDR (Greifswald, Rostock, Stralsund) im Zeitraum von 1945 bis 1990.
Zentral sind die Entwicklung sozialistischer städtebaulicher Leitbilder, der Einfluss der zentralistischen SED-Herrschaft auf die Stadtplanung sowie die praktischen Auswirkungen auf die historischen Stadtkerne.
Es soll herausgestellt werden, wie Städte in der DDR unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen und des politischen Systems städtebaulich verändert wurden und welcher Stellenwert dabei dem Erhalt historischer Zeugnisse beigemessen wurde.
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse sowie der Auswertung von Quellenmaterial aus den Stadtarchiven von Greifswald, Rostock und Stralsund, ergänzt durch die Analyse zeitgenössischer Architekturzeitschriften.
Der Hauptteil gliedert sich in eine allgemeine Betrachtung der städtebaulichen Leitbilder in der DDR und eine detaillierte, stadtspezifische Untersuchung der drei genannten Fallstudienstädte in chronologischen Abschnitten.
Zu den Kernbegriffen gehören Städtebau, DDR, städtebauliches Erbe, sozialistische Umgestaltung, industrielle Bauweise, Denkmalschutz und Stadtplanung.
Während Rostock und Stralsund im Zweiten Weltkrieg schwer zerstört wurden, blieb Greifswald unzerstört, was den dortigen Planern eine fundamental andere Ausgangssituation für den Umgang mit dem Erbe bot.
Da Architektur und Städtebau als Ausdrucksformen der sozialistischen Ideologie und des politischen Willens der SED-Staatspartei verstanden wurden, diente die Umgestaltung oft der Negierung der Vergangenheit zugunsten neuer, „sozialistischer“ Repräsentationsbauten.
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