Bachelorarbeit, 2020
101 Seiten, Note: 1,0
1 Hinführung zum Thema sowie Gang und Zielsetzung der Arbeit
2 Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7-14 AStG – ein Überblick
2.1 Tatbestandsvoraussetzungen
2.1.1 Inländerbeherrschung
2.1.2 Passive Einkünfte
2.1.3 Niedrigbesteuerung
2.1.4 Substanznachweis und Freigrenzen
2.2 Rechtsfolgen
2.2.1 Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags
2.2.2 Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags
3 Ausgewählte Problemfelder und Reformpotentiale der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung de lege lata
3.1 Ausmaß und Reichweite des Beherrschungskriteriums
3.2 Regelungstechnik sowie grundlegende Defizite des Aktivkatalogs
3.3 Gewerbesteuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags und Doppelbesteuerungen im Kontext zur Niedrigsteuerschwelle
3.4 Unionsrechtskonformität der Hinzurechnungsbesteuerung im Verhältnis zu Drittstaatenbeteiligungen
4 Hintergründe zur Verabschiedung der ATAD I
4.1 Initiativen gegen Base Erosion and Profit Shifting
4.2 BEPS-Aktionspunkt 3
4.3 Europäische Maßnahmen
5 AStG vs. ATAD I – Auswirkungen der EU-Richtlinie auf die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung
5.1 Verbindliche sekundärrechtliche Vorgaben der ATAD I
5.1.1 Vorschrift für beherrschte ausländische Unternehmen nach Art. 7 ATAD I
5.1.2 Berechnung der Einkünfte eines beherrschten ausländischen Unternehmens nach Art. 8 ATAD I
5.2 Referentenentwurf zur Umsetzung der ATAD I in nationales Recht
5.3 Wesentliche Änderungen durch das ATADUmsG
5.3.1 Beherrschungskonzept des § 7 AStG-E
5.3.2 Katalogtatbestände nach § 8 Abs. 1 AStG-E
5.3.3 Niedrigsteuerschwelle gem. § 8 Abs. 5 AStG-E
5.3.4 Substanztest in § 8 Abs. 2-4 AStG-E
5.3.5 Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter nach § 13 AStG-E
5.3.6 Rechtsfolgen gem. §§ 10 ff. AStG-E
6 Zusammenfassende Feststellung und Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7-14 AStG) auf ihre konzeptionelle, systematische und verfassungsrechtliche Belastbarkeit. Vor dem Hintergrund der EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD I) wird analysiert, inwieweit das deutsche Regelungssystem den Anforderungen an eine effektive Missbrauchsbekämpfung gerecht wird, ohne dabei die internationale Wettbewerbsfähigkeit unangemessen zu beeinträchtigen.
3.1 Ausmaß und Reichweite des Beherrschungskriteriums
Die aus § 7 Abs. 1 und 2 S. 1 AStG resultierende Kernproblematik ist die Frage, ob die gesetzliche Annahme des Missbrauchs seitens der Inlandsbeteiligten, allein durch das Beherrschungskriterium gerechtfertigt ist. Ist die Mehrheitsbeteiligung an der Zwischengesellschaft insgesamt erreicht, fallen alle beteiligten Steuerpflichten in den persönlichen Tatbestand der Hinzurechnungsbesteuerung, ohne etwaige Berücksichtigung der individuellen Beteiligungsverhältnisse der Steuerpflichtigen. Sofern die Zwischengesellschaft einer Beherrschung unterliegt, fallen damit neben Schachtelbeteiligungen auch sämtliche Streubesitzbeteiligungen in den Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung. Mithin werden selbst Kleinstbeteiligungen mit einer Beteiligungsquote von beispielsweise 0,1 Prozent in die Hinzurechnung einbezogen. Liegt insoweit der Hinzurechnungsbesteuerung als Rechtsfolge eine legitime Beurteilung zugrunde, wenn der Fiskus als quantitative Voraussetzung, lediglich auf die Gesamtbeteiligung aller Inländer abstellt?
Nebstdem lassen sich missbräuchliche Gestaltungen zumeist auf ein Zusammenwirken unter nahestehenden Personen (§ 1 Abs. 2 AStG) zurückführen. Insofern ist die Beherrschungsnorm kritisch zu hinterfragen, da es für eine schädliche Gesamtbeteiligung gerade nicht darauf ankommt, ob die Inlandsbeteiligten sich kennen respektive zusammenwirken. Da die Voraussetzung einer gewissen Verbundenheit unter den Anteilseignern fehlt, ergibt sich insoweit folgende praktische Erschwernis: Da dem Steuerpflichtigen in der Regel keine Informationen vorliegen, ob noch möglicherweise weitere inländische Steuerpflichtige eine Beteiligung an der Auslandsgesellschaft besitzen, kann der Steuerpflichtige im Zweifel nicht wissen, ob er mit seiner Beteiligung der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegt.
1 Hinführung zum Thema sowie Gang und Zielsetzung der Arbeit: Diese Einleitung erläutert die Grundmotivation der Hinzurechnungsbesteuerung als Mittel zur Bekämpfung von Gewinnverlagerungen und formuliert das Ziel, die bestehende Regelung kritisch auf Reformbedarf hin zu untersuchen.
2 Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7-14 AStG – ein Überblick: In diesem Kapitel wird der Aufbau der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung detailliert dargestellt, insbesondere die Tatbestandsvoraussetzungen (Inländerbeherrschung, passive Einkünfte, Niedrigbesteuerung) und die Rechtsfolgen.
3 Ausgewählte Problemfelder und Reformpotentiale der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung de lege lata: Hier werden kritische Aspekte wie das Beherrschungskriterium, die Defizite des Aktivkatalogs, die Gewerbesteuerpflicht und unionsrechtliche Bedenken analysiert.
4 Hintergründe zur Verabschiedung der ATAD I: Dieses Kapitel erläutert die internationale Entstehung der ATAD I, insbesondere durch die BEPS-Initiativen der OECD/G20, sowie die europäischen Bestrebungen für eine fairere Unternehmensbesteuerung.
5 AStG vs. ATAD I – Auswirkungen der EU-Richtlinie auf die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung: Diese Analyse vergleicht die Anforderungen der ATAD I mit dem deutschen AStG und untersucht den Referentenentwurf zum ATADUmsG auf seine geänderten Beherrschungs- und Zurechnungskonzepte.
6 Zusammenfassende Feststellung und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und bewertet die Reformbemühungen des Gesetzgebers im Kontext der anhaltenden Kritik und der laufenden Vertragsverletzungsverfahren.
Hinzurechnungsbesteuerung, Außensteuergesetz, AStG, ATAD I, Niedrigbesteuerung, Zwischengesellschaft, Beherrschungskriterium, Gewinnverlagerung, Gewerbesteuerpflicht, BEPS, Substanznachweis, Kapitalanlagecharakter, EU-Recht, Steuerplanung, Steuerumgehung
Die Arbeit analysiert die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung (AStG) im Kontext aktueller Reformen durch die EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD I) und untersucht deren Notwendigkeit sowie Schwachstellen.
Zentrale Schwerpunkte sind die Kriterien für eine Inländerbeherrschung, die Definition passiver Einkünfte im sogenannten Aktivkatalog, die gewerbesteuerliche Belastung sowie die europarechtliche Konformität der deutschen Regelungen.
Ziel ist es, die konzeptionellen und systematischen Mängel der §§ 7-14 AStG aufzudecken und zu prüfen, ob die Rechtsfolgen in Anbetracht des Ziels der Missbrauchsbekämpfung noch angemessen sind.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse der geltenden Gesetzeslage, ergänzt durch eine Auswertung der relevanten Fachliteratur, aktueller Rechtsprechung (EuGH/BFH) und der offiziellen Reformvorschläge (Referentenentwurf ATADUmsG).
Der Hauptteil gliedert sich in eine Übersicht der Tatbestandsvoraussetzungen, eine kritische Auseinandersetzung mit Problemfeldern (z.B. Beherrschung, Aktivkatalog) und einen intensiven Vergleich der deutschen Regelungen mit den Vorgaben der europäischen ATAD I.
Wichtige Begriffe sind Hinzurechnungsbesteuerung, AStG, ATAD I, Niedrigbesteuerung, Zwischeneinkünfte, Beherrschung, Gewerbesteuer und Substanznachweis.
Die Arbeit verdeutlicht, dass die Einbeziehung der Hinzurechnungsbeträge in die Gewerbesteuer durch § 7 S. 7 GewStG zu einer systemwidrigen Überbelastung und potenziellen Mehrfachbesteuerung führt, da ausländische Steuern nicht auf die Gewerbesteuer angerechnet werden können.
Der Autor sieht in dem Entwurf zwar Ansätze zur Modernisierung, kritisiert aber, dass wesentliche Reformpotentiale (wie die starre Niedrigsteuergrenze oder der Aktivkatalog) weitgehend unangetastet bleiben und teils sogar Verschärfungen (z.B. Outsourcing-Regelungen) eingeführt werden.
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