Bachelorarbeit, 2019
42 Seiten, Note: 2,0
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2 Ermittlung eines passiven (negativen) Unterschiedsbetrages nach HGB/DRS und IFRS
2.1 Ermittlung eines passiven (negativen) Unterschiedsbetrages im Rahmen der Vollkonsolidierung
2.1.1 Entstehung des passiven (negativen) Unterschiedsbetrages
2.1.2 Anschaffungskosten/Wert der übertragenen Gegenleistung
2.1.3 Neubewertetes Eigenkapital
2.2 Ermittlung eines passiven (negativen) Unterschiedsbetrages im Rahmen weiterer Verfahren
3 Ursachen und bilanzielle Konsequenzen der Entstehung eines passiven (negativen) Unterschiedsbetrages nach HGB/DRS und IFRS
3.1 Ursachen und bilanzielle Konsequenzen der Entstehung eines passiven Unterschiedsbetrages nach HGB/DRS
3.1.1 Ausweis des passiven Unterschiedsbetrages
3.1.2 Ursachen und Fortschreibung des passiven Unterschiedsbetrages
3.1.2.1 Fremdkapitalcharakter
3.1.2.1.1 Ursachen
3.1.2.1.2 Bilanzierung
3.1.2.2 Eigenkapitalcharakter
3.1.2.2.1 Ursachen
3.1.2.2.2 Bilanzierung
3.1.2.3 Technischer Charakter
3.1.2.3.1 Ursachen
3.1.2.3.2 Bilanzierung
3.1.3 Anhangangaben
3.2 Ursachen und bilanzielle Konsequenzen der Entstehung eines negativen Unterschiedsbetrages nach IFRS
3.2.1 Ursachen für die Entstehung eines negativen Unterschiedsbetrages
3.2.1.1 Günstiger Erwerb
3.2.1.2 Bewertungsausnahmen
3.2.1.3 Ansatz- oder Bewertungsfehler
3.2.2 Reassessment
3.2.3 Bilanzierung des negativen Unterschiedsbetrages
3.2.4 Anhangangaben
4 Analyse der DAX 30-Unternehmen und der Aareal Bank hinsichtlich des Auftretens eines negativen Unterschiedsbetrages
4.1 Analyse der DAX 30-Unternehmen
4.2 Analyse der Aareal Bank
5 Zusammenfassung
Die Arbeit untersucht die Bilanzierung und wirtschaftliche Bedeutung des passiven (negativen) Unterschiedsbetrages, der bei Unternehmenskäufen im Konzernabschluss nach den Vorschriften des HGB/DRS und der IFRS entstehen kann, und analysiert deren Auftreten in der Praxis.
3.2.1.1 Günstiger Erwerb
Wird das Unternehmen von dem Erwerber zu einem Preis erworben, der unterhalb des eigentlichen Wertes liegt, handelt es sich hier um einen sog. „bargain purchase“. Dieser Fall ist vergleichbar zum „lucky buy“ nach HGB/DRS, denn auch hier wird der daraus resultierende negative Unterschiedsbetrag durch die gute Verhandlungsposition oder durch das Verhandlungsgeschick des Erwerbers im Rahmen der Kaufpreisverhandlung begründet. Dabei handelt es sich jedoch nach Auffassung des IASB um eine absolute Ausnahme, da Unternehmenseigentümer ihr Unternehmen üblicherweise nicht wissentlich und willentlich zu einem Preis unter dem Fair Value verkaufen würden. In der Regel ist ein „bargain purchase“ also auszuschließen; es wird hingegen eine Ausgeglichenheit zwischen Leistung und Gegenleistung unterstellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es hier jedoch durchaus zu solchem Ausnahmefall kommen. So kann sich ein günstiger Kauf zum einen dadurch ergeben, dass die beiden an der Transaktion beteiligten Parteien voneinander unabhängig sind und anderen dadurch, dass sich der Verkäufer gemäß IFRS 3.35 in einer Notlage befindet. Er sieht sich daher zu einem Verkauf unter Fair Value gezwungen. Beispiele für eine solche Notlage sind Zahlungsprobleme des Verkäufers, wodurch dieser dringend einen neuen Investor sucht, um eine drohende Insolvenz abzuwenden, oder dass die rentable Fortführung des Unternehmens nicht mehr möglich ist. Auch der Tod eines maßgeblichen Unternehmers kann eine Notlage darstellen und zu einem Zwangsverkauf des Unternehmens führen.
1 Einleitung: Die Einleitung definiert das Thema, grenzt es ein und erläutert den Gang der Untersuchung zur Behandlung des passiven Unterschiedsbetrages.
2 Ermittlung eines passiven (negativen) Unterschiedsbetrages nach HGB/DRS und IFRS: Dieses Kapitel erläutert die technischen Grundlagen zur Ermittlung des Unterschiedsbetrages innerhalb der verschiedenen Konsolidierungsmethoden.
3 Ursachen und bilanzielle Konsequenzen der Entstehung eines passiven (negativen) Unterschiedsbetrages nach HGB/DRS und IFRS: Hier werden die spezifischen Ursachen und die daraus resultierenden unterschiedlichen Bilanzierungsvorschriften nach HGB/DRS einerseits und IFRS andererseits detailliert analysiert.
4 Analyse der DAX 30-Unternehmen und der Aareal Bank hinsichtlich des Auftretens eines negativen Unterschiedsbetrages: Das Kapitel bietet eine praxisorientierte Untersuchung anhand von DAX 30-Daten und einer spezifischen Fallstudie zur Aareal Bank.
5 Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einer Synthese der Ergebnisse und bewertet die praktische Relevanz des Themas.
Passiver Unterschiedsbetrag, Negativer Unterschiedsbetrag, Goodwill, Badwill, Kapitalkonsolidierung, HGB, DRS, IFRS, Kaufpreisallokation, Fair Value, Bargain Purchase, Reassessment, Aareal Bank, Unternehmenserwerb, Konzernabschluss.
Die Arbeit befasst sich mit der bilanziellen Behandlung und Entstehung des sogenannten passiven (negativen) Unterschiedsbetrages, der auftritt, wenn bei einem Unternehmenskauf der Kaufpreis niedriger ist als das neu bewertete Eigenkapital des erworbenen Unternehmens.
Zentral sind die Unterschiede zwischen dem deutschen Handelsrecht (HGB/DRS) und den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) hinsichtlich der Ermittlung, Ursachenzuordnung und bilanziellen Fortschreibung dieses Betrags.
Das Ziel ist es, die Entstehung und bilanzielle Konsequenz des passiven Unterschiedsbetrages unter beiden Regelwerken transparent zu machen und seine praktische Bedeutung für Unternehmen aufzuzeigen.
Es handelt sich um eine literaturgestützte theoretische Analyse, ergänzt durch eine empirische Untersuchung der DAX 30-Unternehmen und einer detaillierten Fallbetrachtung der Aareal Bank.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Herleitung der Bilanzierungsvorschriften (HGB vs. IFRS) und die praktische Analyse des Auftretens in Geschäftsberichten.
Wichtige Begriffe sind insbesondere Kapitalkonsolidierung, Badwill, Bargain Purchase, Kaufpreisallokation sowie die Differenzierung zwischen Eigenkapital-, Fremdkapital- und technischem Charakter.
Nach IFRS 3 ist vor der Anerkennung eines negativen Unterschiedsbetrages als Ertrag zwingend ein Reassessment durchzuführen, um sicherzustellen, dass Ansatz und Bewertung aller identifizierten Vermögenswerte und Schulden korrekt sind und keine Fehler vorliegen.
Nach HGB/DRS wird der passive Unterschiedsbetrag als eigener Posten bilanziell ausgewiesen und fortgeschrieben, während er nach IFRS nach einem Reassessment in der Regel unmittelbar ergebniswirksam als Ertrag vereinnahmt wird.
Die Aareal Bank dient als spezifisches Fallbeispiel, an dem aufgezeigt wird, dass ein negativer Unterschiedsbetrag trotz seiner theoretischen Seltenheit für bestimmte Branchen – insbesondere Banken – erhebliche Auswirkungen auf das operative Ergebnis haben kann.
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