Diplomarbeit, 2002
79 Seiten, Note: 2,7
Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit der Zwischenberichterstattung nach DRS 6. Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen, die inhaltliche Ausgestaltung und die Prüfung des Zwischenberichts. Dabei wird insbesondere auf die Rolle des Wirtschaftsprüfers und die Möglichkeiten zur Verbesserung der Informationssicherheit im Rahmen der Zwischenberichterstattung eingegangen.
Kapitel 2 beleuchtet das Wesen der Zwischenberichterstattung. Es gibt einen Überblick über das Publizitätssystem börsennotierter Unternehmen und beleuchtet die rechtlichen Bestimmungen zur Zwischenberichterstattung im deutschen und internationalen Kontext.
Kapitel 3 widmet sich der Darstellung und kritischen Würdigung des DRS 6. Es werden die Zielsetzung, der Anwendungsbereich, der Gegenstand und die inhaltliche Ausgestaltung der Zwischenberichterstattung nach DRS 6 erläutert.
Kapitel 4 behandelt die Prüfung der Zwischenberichterstattung nach DRS 6. Es werden die Notwendigkeit der Prüfung, verschiedene Arten der Prüfung und die Bedeutung des IDW PS 900 für die Prüfung des Zwischenberichts beleuchtet. Darüber hinaus werden Möglichkeiten zur Verbesserung der Informationssicherheit im Rahmen der Zwischenberichterstattung diskutiert.
Zwischenberichterstattung, DRS 6, Rechnungslegung, Publizität, Wirtschaftsprüfer, Prüfung, Informationssicherheit, Kapitalmarkt, Anleger, Börsenrecht, Handelsgesetzbuch, IDW PS 900.
Der DRS 6 konkretisiert die Anforderungen an die Zwischenberichterstattung börsennotierter Unternehmen in Deutschland und nähert diese an internationale Standards an.
Sie dient der zeitnahen Information internationaler Kapitalgeber und erhöht die Transparenz in einem globalisierten Wettbewerb um Investitionen.
Die Arbeit erläutert den Anwendungsbereich, der primär börsennotierte Unternehmen umfasst, sowie mögliche Ausnahmen von der Anwendungspflicht.
Es gibt die Möglichkeit einer freiwilligen prüferischen Durchsicht durch einen Abschlussprüfer, wobei die Arbeit auch die Notwendigkeit gesetzlicher Pflichtprüfungen diskutiert.
Ein Zwischenbericht nach DRS 6 besteht aus dem Zahlenwerk (Bilanz, GuV), erläuternden Angaben und ergänzenden Informationen zur wirtschaftlichen Lage.
Dieser Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer regelt die Grundsätze für die Planung, Durchführung und Berichterstattung bei der prüferischen Durchsicht von Zwischenabschlüssen.
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