Bachelorarbeit, 2019
67 Seiten, Note: 2,2
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Klassische Anlageberatung im Vergleich zur digitalen Vermögensverwaltung
2.1 Klassische Anlageberatung
2.1.1 Definition der klassischen Anlageberatung
2.1.2 Regulatorische Anforderungen an eine klassische Anlageberatung
2.1.3 Abgrenzungen zur klassischen Anlageberatung
2.2 Digitale Vermögensverwaltung
2.2.1 Definition der digitalen Vermögensverwaltung
2.2.2 Regulatorische Anforderungen an die digitale Vermögensverwaltung
2.2.3 Entstehung und Verbreitung der digitalen Vermögensverwaltung
2.3 Vergleich zwischen der klassischen Anlageberatung und der digitalen Vermögensverwaltung
2.3.1 Benennung von Vergleichskriterien
2.3.2 Vergleichsdurchführung
2.3.3 Zusammenfassung der Vergleichsergebnisse
3. Analyse der Anforderungen von Privatkunden an ihre Geldanlagen im Hinblick auf Anlagemöglichkeiten und gewünschte Beratungsleistungen
3.1 Befragung von Privatkunden über die Anforderungen an ihre Geldanlagen
3.1.1 Erklärung der in der Befragung angewendeten Forschungsmethode
3.1.2 Fragestellungen in der durchgeführten Befragung
3.1.3 Erkenntnisziele aus der durchgeführten Befragung
3.2 Durchführung der Befragung
3.2.1 Durchführungsmethodik der Befragung
3.2.2 Aufbau der Befragung
3.2.3 Hypothese für die Ergebnisse aus der Befragung
3.3 Ergebnisse der Befragung
3.3.1 Auswertung der Befragungsergebnisse im Allgemeinen
3.3.2 Analyse der Ergebnisse in Bezug auf die Erkenntnisziele
3.3.3 Abgleich der Ergebnisse mit der aufgestellten Hypothese
4. Bewertung der Zukunftsfähigkeit der klassischen Anlageberatung und der digitalen Vermögensverwaltung
4.1 Bewertung der Ergebnisse aus der Befragung im Hinblick auf die Datenqualität
4.1.1 Vorteile des Befragungsablaufs und der Methodik
4.1.2 Nachteile des Befragungsablaufs und der Methodik
4.1.3 Empfehlungen für die Durchführung weiterer Befragungen
4.2 Bewertung der Befragungsergebnisse im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit der klassischen Anlageberatung und der digitalen Vermögensverwaltung
4.2.1 Bewertung der Kundenanforderungen an ihre Geldanlagen
4.2.2 Bewertung der derzeitigen Erfüllung der Kundenanforderungen von Banken in Bezug auf die Befragungsergebnisse
4.2.3 Erklärungen für die ermittelten Ergebnisse aus der Befragung
4.3 Bedeutung der Befragungsergebnisse für Banken im Privatkundengeschäft
4.3.1 Bewertung der derzeitigen Implementierung von Robo-Advisor in Banken
4.3.2 Bewertung der zukünftigen Nutzung der digitalen Vermögensverwaltung und der klassischen Anlageberatung im Privatkundengeschäft der Banken
4.3.3 Handlungsempfehlung für Genossenschaftsbanken im zukünftigen Umgang mit der digitalen Vermögensverwaltung
5. Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Anhang
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
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Die klassische Anlageberatung wird durch die digitale Vermögensverwaltung verdrängt. Diese Aussage kann die Zukunft der klassischen Anlageberatung trist aussehen lassen. Viele Anlageberater könnten zukünftig ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausführen. Das Thema dieser Bachelorarbeit ist diese mögliche Veränderung im Finanzsektor. Die Negativzinspolitik, die Digitalisierung und die weiter ansteigende Regulatorik sorgen auf dem europäischen Bankenmarkt für Veränderungen und Schwierigkeiten.1 Es sind Herausforderungen für den Finanzsektor erkennbar.
Das Wertpapiergeschäft ist für Finanzdienstleister und Kreditinstitute eine wichtige Ertragskomponente. Auch für die Anleger ist besonders in der Niedrigzinsphase das Thema Geldanlage sehr wichtig. Im Vergleich zu Zeiten vor der Niedrigzinsphase ist es für den Anleger schwieriger geworden die richtigen Geldanlagen zu finden. Ein verfügbareres Vermögen der Deutschen für Geldanlagen ist vorhanden. In der alle drei Jahre stattfindenden Befragung der Bundesbank wurde ermittelt, dass das Durchschnittsvermögen der privaten Haushalte in Deutschland weiter angestiegen ist. Die Haushalte in Deutschland investieren jedoch weiterhin nur zögerlich in Wertpapiere. Stattdessen legen sie ihr Geld in risikoarmen Geldanlagen an oder lassen es zu nur niedrigen Renditen in der Liquidität liegen.2 Möglicherweise wird von vielen potenziellen Anlegern nicht einmal eine Anlageberatung wahrgenommen. Das immer längere Anhalten der Niedrigzinsphase kann im Zeitverlauf dazu führen, dass Anleger bei der Geldanlage umdenken. Darauf sollten Finanzdienstleister vorbereitet sein.
Durch eine Analyse der digitalen Vermögensverwaltung soll bewertet werden, ob sie die Zukunft der Geldanlage für das Mengengeschäft im Privatkundenbereich von Banken sein kann. Weitergeführt soll die Forschungsfrage beantwortet werden, wann die digitale Vermögensverwaltung in Form von Robo-Advisor die klassische Anlageberatung und somit den Anlageberater ersetzen kann. Das ist der Kern des Forschungsproblems. Lösungen werden hierzu durch eine quantitative Studie in Form einer Befragung gegeben. Mit dieser Methode können viele Meinungen eingeholt werden und Rückschlüsse auf das Anlegerverhalten und Anlegerwünsche gezogen werden. Es gibt zahlreiche Studien und Berichte über die Zukunft von Robo-Advisor.3 Mit einer neueren Befragung können Veränderungen zu bisherigen Ergebnissen gezeigt werden und diese nochmal auf die Genossenschaftsbanken konkretisiert werden.
Als Grundlage dieser Arbeit werden die Anlageberatung und die digitale Vermögensverwaltung genauer definiert und einem Vergleich unterzogen. In der anschließenden Befragung soll ermittelt werden, ob die Befragten überhaupt für eine Anlage in Wertpapieren bereit sind und was ihnen beim Thema Geldanlage wichtig ist. Es wird erwartet, dass insbesondere die jüngeren Teilnehmer der Befragung Interesse an einer Anlage in Wertpapieren haben und ihnen der persönliche Ansprechpartner unwichtiger ist, als den älteren Teilnehmern der Befragung. Zudem wird gefragt, wie die Befragten einer automatisierten Anlagelösung, wie der digitalen Vermögensverwaltung als Anlageform, gegenüber stehen.
Die Ergebnisse werden zusammengestellt und dienen als Basis für die Bewertung und die daraus folgenden Handlungsempfehlungen. Es soll zunächst die angewendete Methodik in der Befragung bewertet werden. Anschließend werden die Ergebnisse der Befragung in den Zusammenhang der Zukunftschancen von der digitalen Vermögensverwaltung und der klassischen Anlageberatung gebracht und bewertet. Abschließend wird eine Handlungsempfehlung gegeben. Die Handlungsempfehlung bezieht sich explizit auf Genossenschaftsbanken, wie sie im Umgang mit der digitalen Vermögensverwaltung vorgehen sollten.
Für die Wertpapierdienstleister ist es wichtig zu wissen, was die Anleger wollen. Mit den Ergebnissen dieser Arbeit sollen Antworten gegeben werden, was Anlegern bei ihren Geldanlagen wichtig ist. Ebenso wie die Zukunftschancen der Robo-Advisor sind und was die Anbieter bisher richtig oder falsch gemacht haben. Möglicherweise ist das Angebot noch nicht ausreichend oder bei einigen Dienstleistern noch gar nicht vorhanden. Die Bewertungen und Handlungsempfehlungen sollen den Finanzdienstleistern helfen, die Implementierung oder Nutzung der digitalen Vermögensverwaltung zu optimieren.
Die gesetzliche Definition der klassischen Anlageberatung ist unter anderem im Kreditwesengesetz einzusehen. Sie wird dort definiert als: „die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung).“4 Bevor es zu einer Empfehlung kommt, müssen die persönlichen Umstände des Anlegers vom Anlageberater ausführlich analysiert werden. Bestimmte Aufgaben und Anforderungen muss der Anlageberater bereits in die Analyse der Kundensituation einfließen lassen, da von einer Geeignetheit im Gesetzestext geschrieben wird. Im Anschluss an die Prüfung der durchgeführten Analyse soll dem Anleger eine für ihn geeignete Empfehlung für seine Geldanlage ausgesprochen werden.
Eine weitere Definition für die Anlageberatung findet sich im Wertpapierhandelsgesetz wieder. Hierin ist ein ähnlicher Wortlaut wie im KWG nachzulesen: „Wertpapierdienstleistungen im Sinne dieses Gesetzes sind die Abgabe von persönlichen Empfehlungen im Sinne des Artikels 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 an Kunden oder deren Vertreter […].“5 Als Schlussfolgerung zu diesem Gesetzesauszug aus dem WpHG kann eine Anlageberatung als eine Wertpapierdienstleistung aufgefasst werden. Die Frage, ob ein Kunde für ein Wertpapier geeignet ist, wird in der Anlageberatung vom Anlageberater anhand der Analyse der persönlichen Umstände des Anlegers geklärt.
Aus diesen Definitionen kann abgeleitet werden, dass eine Beratung zu einem Sparbuch oder Tagesgeldkonto keine Anlageberatung im Sinne dieser Definitionen darstellt, da es sich um keine Wertpapiere handelt. Gleichwohl kann eine Empfehlung zu den genannten Bankeinlagen aus dem Gespräch einer Anlageberatung hervorgehen.
Der Weg zu einer Anlageberatung beginnt damit, dass Privatpersonen mit einem bestehenden Vermögen und monatlichen Überschüssen, ihr Vermögen optimieren wollen. Da die meisten Privatpersonen nicht über das nötige Finanzwissen verfügen, nutzen sie das Beratungsangebot von Finanzdienstleistern. Die Verantwortung für die eigenen Finanzen und das Handeln trägt jedoch der Anleger selbst.6 Diese Verantwortung sollte auch jeder Anleger, der diese Beratung in Anspruch nehmen möchte, tragen können. Die Anlageberatung bedeutet Verantwortung für den Anleger, aber auch große Verantwortung für den Anlageberater. Der Anlageberater hat bei seinen Empfehlungen für den Anleger Vorschriften zu beachten. Das Wertpapierdepot des Kunden steht im Mittelpunkt. Das muss dem Anlageberater bewusst sein. Außerdem werden die persönlichen Anlageziele und Bedürfnisse des Kunden und die Leistungen der Bank betrachtet. Aufgrund der Vielzahl der Bedürfnisse, Anlageziele, Risikobereitschaften und persönlichen Verhältnisse ist die Anlageberatung sehr komplex.7
Nach den bisherigen Erkenntnissen kann jeder Kunde für eine Anlageberatung in Frage kommen. Für seine Anlageempfehlungen kann der Anlageberater Ausgabeaufschläge erhalten und in vielen Fällen können noch weitere Kosten aus Erwerb, Verwaltung und Veräußerung entstehen.8 Der Anlageberater hat nach den beschriebenen Definitionen besondere Fürsorgepflichten und steht aufsichtsrechtlich stark im Fokus. Durch die beschriebene Kostenstruktur, die häufig auf Provisionsbasis stattfindet, ist für den Anlageberater ein möglichst hoher Umsatz von Vor-teil.
Aufgrund der hohen volkswirtschaftlichen Relevanz eines funktionierenden Banken- und Finanzdienstleistungswesens bekommen Kreditinstitute durch die Bankenaufsicht einen großen Regulationsdruck zu spüren. Hieraus gründen viele Einzelmaßnahmen.9 Im Rahmen der Anlageberatung muss das Wertpapierdienstleistungsunternehmen einige Informationen von dem Kunden einholen und aufnehmen. Diese sind in § 64 Abs. 3 WpHG geregelt: „Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss von einem Kunden alle Informationen
1. über Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen,
2. über die finanziellen Verhältnisse des Kunden, einschließlich seiner Fähigkeit, Verluste zu tragen, und
3. über seine Anlageziele, einschließlich seiner Risikotoleranz, einholen, die erforderlich sind, um dem Kunden ein Finanzinstrument oder eine Wertpapierdienstleistung empfehlen zu können, das oder die für ihn geeignet ist und insbesondere seiner Risikotoleranz und seiner Fähigkeit, Verluste zu tragen, entspricht. Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen darf seinen Kunden nur Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen empfehlen oder Geschäfte im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung tätigen, die nach den eingeholten Informationen für den Kunden geeignet sind.“10
Durch diese gesetzlichen Rahmenbedingungen werden dem Wertpapierdienstleister klare Vorgaben gegeben, welche Inhalte bei einem Beratungsgesprächen zu thematisieren sind, was erfragt und im Abschluss protokolliert werden muss. Diese Rahmenbedingungen sind näher definiert in der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente. Ein Schwerpunkt der MiFID II ist der Anlegerschutz.11 Die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II ist zum 3. Januar 2018 in Kraft getreten und soll den Anlegerschutz und die Transparenz in den Märkten steigern. Für die telefonische Beratung besteht seitdem eine Aufzeichnungspflicht. Die Offenlegung der Kosten der angebotenen Produkte in noch verschärfterer Form führe zu weiterer Transparenz beim Vertrieb.12
Durch diese Regelungen wird ein weiterer Kostendruck auf die Banken oder Wertpapierdienstleister deutlich. Mit weiteren Informations- und Prüfpflichten auf Seiten der Anlageberater entsteht ein weiterer Aufwand, der die Beratungsgespräche kostenintensiver macht. Beim Blick auf die regulatorischen Anforderungen im direkten Kundengespräch einer Anlageberatung hat die Bank einige Informationspflichten. Bei den Kenntnissen und Erfahrungen wird der Kunde gefragt, ob er bereits mit bestimmten Wertpapieren Kenntnisse und Erfahrungen gemacht hat. Bei der Verlusttragfähigkeit geht es darum herauszufinden, in welcher Höhe der Anleger Verluste tragen kann. Eine weitere Ergänzung zu den Anlagezielen ist der Anlagehorizont. Hier wird zwischen kurzfristig, mittelfristig und langfristig unterschieden.13 Der Kunde muss dem Anlageberater diese Informationen geben, um eine auf ihn zugeschnittene Anlageempfehlung erwarten zu können. Hat der Anlageberater diese Informationen nicht, ist es für ihn schwer eine passende Empfehlung auszusprechen. Im Eigeninteresse sollte der Kunde Informationen über die genannten Punkte preisgeben.
Vor dem Vertragsabschluss erhalten Privatkunden bei der Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung.14 In dieser Geeignetheitserklärung sind die gesammelten Informationen und Empfehlungen niedergeschrieben. Das Ziel der Geeignetheitserklärung ist, dass der Kunde in der Lage ist, die Art und die Risiken, der ihm angebotenen Dienstleistung einschätzen zu können.15 Im Vergleich zum Vorgänger, dem Beratungsprotokoll nach WpHG, ist die Geeignetheitserklärung für den Wertpapierdienstleiter einfacher geworden. Es müssen hierin nur noch die Empfehlungen gegeben werden und nicht mehr der gesamte Gesprächsverlauf protokolliert werden.16
Im Zuge der MiFID II wurden auch die Kosteninformationen für den Anleger neu eingeführt. Die ex ante Kosteninformation wird dem Anleger vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt. Sie enthält die Kosten, die mit dem Wertpapiergeschäft in Verbindung stehen. Im Jahr 2019 wurde erstmals die ex post Kosteninformation den Anlegern zur Verfügung gestellt. Diese enthalten die Kosten, die im vergangenen Jahr für den Anleger angefallen sind.17 Bei den Protokollierungen sind unter den neuen Bedingungen nach MiFID II Vereinfachungen zu erkennen. Trotzdem bleibt für den Dienstleister ein hoher Protokollierungsaufwand.
Entscheidend ist die Abgrenzung der Anlageberatung von anderen Wertpapierdienstleistungen. Andere Wertpapierdienstleistungen sind im WpHG zu finden. Hier ist unter anderem die Finanzportfolioverwaltung aufgeführt. Diese ist definiert als: „die Verwaltung einzelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung).“18 Das Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu dieser Wertpapierdienstleistung liefert die genauere Erklärung und erläutert den Entscheidungsspielraum. Der Finanzportfolioverwalter kann selbst Entscheidungen treffen und handeln. Er ist nicht auf separate Weisung des Anlegers angewiesen. Bei der Anlageberatung obliegt dem Kunden die Entscheidung, wie er die Anlageempfehlung für sich nutzt.19
Die Verantwortung über die Entscheidung liegt bei der Finanzportfolioverwaltung und nicht mehr beim Kunden. Der Kunde vertraut sein Vermögen dem Vermögensverwalter an und muss keine Entscheidungen für Kauf, Halten oder Verkauf treffen. Per Vertrag delegiert der Kunde die Verwaltung über die Anlageentscheidungen an seinen eigens ausgewählten Vermögensverwalter. Die Kosten werden in Form einer Gebühr an die Vermögensverwaltung entrichtet, wobei auch noch erfolgsabhängige Vergütungen dazu kommen können. Der grundlegende Abgrenzungspunkt ist die Entscheidungsgewalt des Vermögensverwalters im Vergleich zum Anlageberater.20
Eine weitere Abgrenzung zur Anlageberatung kann mit dem beratungsfreien Geschäft angeführt werden. Die gesetzliche Grundlage für das beratungsfreie Geschäft findet sich in § 63 Abs. 10 WpHG. Es sind Wertpapierdienstleitungen, die keine Anlageberatung oder Finanzportfolioverwaltung darstellen. Der Wertpapier-dienstleister ist zur Einholung von Informationen vom Kunden verpflichtet. Der Kunde wird gefragt, inwieweit beispielsweise Kenntnisse und Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument oder der Wertpapierdienstleistung vorliegen. Außerdem hat der Dienstleister die Angemessenheit des Kunden für den Dienstleistungswunsch festzustellen. Kommt der Wertpapierdienstleister zu dem Schluss, dass die Angemessenheit nicht gegeben ist, muss darauf hingewiesen werden. Wenn der Kunde keine Informationen zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen preisgibt, muss er auf die nicht ausgebbare Angemessenheitsbeurteilung hingewiesen werden. Es wäre nur eine Ausführung des Kundenwunsches ohne einen Beratungsbedarf. Der Wertpapierdienstleister ist zur Ausführung des Geschäfts verpflichtet und muss den Kunden über die zuvor beschriebenen Gegebenheiten unterrichten. Diesem Gesetzestext zur Folge ist der Wertpapierdienstleister gegenüber dem Anleger nicht mehr in der Haftung, wenn alle Informationspflichten von ihm erbracht wurden. Das ist eine entscheidende Abgrenzung zur Anlageberatung.21
Die Anlagevermittlung ist eine weitere Abgrenzung zur Anlageberatung. Laut KWG ist diese Finanzdienstleistung definiert als: „die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung).“22 In der Gesetzesdefinition fehlt im Vergleich zur Anlageberatung die Ab-gabe einer Empfehlung. Das bedeutet, dass dies in der Anlagevermittlung nicht stattfindet. Es ist die größte Abgrenzung. Der Anlagevermittler nimmt von den Anlegern die Aufträge entgegen und übermittelt diese. Ebenfalls liegt eine Anlagevermittlung vor, wenn bewusst auf einen Anleger eingewirkt wird, damit dieser ein Geschäft eingeht. Der Anlagevermittler versucht den Kunden von seinem Finanzinstrument zu überzeugen, um ihn zum Kauf zu bewegen.23
Durch diese Geschäftsart ist eine Anlagevermittlung auch ein reiner Produktverkauf. Die Käufer und Verkäufer beschränken sich bei der Anlagevermittlung auf den Kauf und Verkauf des Wertpapiers. Es findet keine Beratung statt, aber es müssen seitens des Vermittlers dieselben Informationspflichten wie bei der Anlageberatung erbracht werden.24
Weitere Ergänzungen zu den Grundsätzen der Anlagevermittlung finden sich im WpHG unter § 63 Abs. 11 S. 1: „Die Pflichten nach Absatz 10 gelten nicht, soweit das Wertpapierdienstleistungsunternehmen auf Veranlassung des Kunden Finanzkommissionsgeschäft, Eigenhandel, Abschlussvermittlung oder Anlagevermittlung erbringt […].“25 Demnach kann von einem reinen Ausführungsgeschäft gesprochen werden. Der Schutz für den Kunden ist geringer, da die gesamten Pflichten aus dem beratungsfreien Geschäft nicht zum Tragen kommen. Auch für das Angebot einer Anlagevermittlung wird die Erlaubnis von der BaFin benötigt.26 Je nachdem wie viel Verantwortung der Anleger tragen möchte, entscheidet er sich für eine der genannten Dienstleistungsmöglichkeiten.
Für die digitale Vermögensverwaltung ist keine einheitliche Definition zu finden. Im Jahresbericht 2017 der BaFin ist folgende Aussage zu lesen, die die Begrifflichkeit der digitalen Vermögensverwaltung näher erläutert als: „Der automatisierte Vertrieb von Finanzinstrumenten und ähnliche digitale Angebote – auch Robo-Advice genannt – erfüllen in der Regel den Tatbestand der Anlageberatung oder der Finanzportfolioverwaltung und bedürfen daher einer Erlaubnis nach Bank- oder Gewerberecht.“27 Der Begriff Robo-Advice kann den Aussagen der BaFin zu Folge als Synonym für die digitale Vermögensverwaltung benutzt werden.
Das Konzept von einem Robo-Advisor ist nachvollziehbar. Der Anlageberater wird durch den Computer ersetzt. Der Kunde klickt sich durch die Fragen, die sonst in ähnlicher Form durch den Anlageberater gestellt werden. Hiermit werden grundsätzliche Anlagepräferenzen aufgenommen und das persönliche Risikoprofil ermittelt.28 Der Kunde hat keinen physischen Roboter vor sich sitzen, sondern kann den Dienst selbst und von jedem beliebigen Ort über das Internet nutzen. Der Robo-Advisor selbst ist eine algorithmenbasierte Software, die die Vermögensverwaltung übernimmt. Die Anlageempfehlungen werden komplett computergestützt angeboten, sodass nichts von menschlicher Intuition oder menschlicher Entscheidung abhängt. Aus den Anlagewünschen des Kunden werden Anlage- und Portfoliostrategien konfiguriert.29
Der Kunde wählt seine Anlagestrategie aus und während des Anlagezeitraums entscheidet der Algorithmus über die Verwaltung des Vermögens. Der Kunde hat mit dem Vertragsabschluss dem Robo-Advice-Anbieter eine Dispositionsvollmacht erteilt, die zur Verwaltung des Vermögens im Rahmen der festgelegten Anlagerichtlinien berechtigt.30 Daraus folgt, dass der Kunde keine Einflussmöglichkeiten auf Anlageentscheidungen hat und auf die automatisierten Prozesse des Robo-Advisors angewiesen ist. Der Kunde kann lediglich Verkäufe oder Käufe aus oder in seinem Depot vornehmen.
Um ein Beispiel über mögliche Portfoliolösungen zu zeigen, wird der deutsche Robo-Advisor VisualVest betrachtet. VisualVest investiert das Vermögen in weltweite Aktien, Rohstoffe, Anleihen und Geldmarktinstrumente. Dabei wird auf börsengehandelte Fonds und auch auf aktiv gemanagte Fonds gesetzt. Das Besondere an diesem Anbieter ist, dass auch ein Portfolio gewählt werden kann, das auf das Thema Nachhaltigkeit setzt. In allen Portfolios erfolgt das Rebalancing anhand der Kennzahl der Volatilität. Die Veränderungen werden vorgenommen, sobald die Volatilität über oder unter einer vorab festgelegten Schwelle fällt.31
Die zuvor beschriebenen automatisierten Vermögensverwaltungen sind derzeit im Bereich der Robo-Advice-Anbieter in Deutschland am häufigsten anzutreffen. Es gibt auch noch wenige Anbieter, die Einmalanlagen als Robo-Advice anbieten.32 Da das Vermögen nach der Empfehlung nicht weiter verwaltet wird, liegt keine digitale Vermögensverwaltung vor.
Die meisten Robo-Advisor setzen auf ETFs, da die Technologie der Robo-Advisor noch in den Kinderschuhen steckt. Somit ist die Qualität der Software entscheidend, wie gut der Robo-Advisor funktioniert.33 Die meisten Robo-Advisor nutzen bei der Vermögensverwaltung als Gerüst die moderne Portfoliotheorie von Markowitz.34 Die digitale Vermögensverwaltung steht hierbei im engen Konkurrenzkampf zu den traditionellen Vermögensverwaltern. Bisher kann nur auf einen kurzen Beobachtungszeitraum zurückgeblickt werden, weshalb noch nicht viele Vergleiche im Bereich Performance getätigt werden können. Zudem ist die Aussagekraft eingeschränkt, da in dem zurückliegenden Betrachtungszeitraum noch starke Kursrückgänge fehlen. Der Markt der Robo-Advisor befindet sich zurzeit im Aufbau.35 Als Kosten für eine digitale Vermögensverwaltung haben die Anleger eine Pauschale zu zahlen, die sich nach der Höhe ihres investierten Vermögens errechnet. Zusätzlich kann für den Anleger eine Erfolgsbeteiligung für angefallene Gewinne anfallen, die alle direkt auf der Depotebene verbucht werden.36
Robo-Advisor können zudem noch in aktive und passive Anlagestrategien unter-schieden werden. In den passiven Strategien sind hauptsächlich ETFs enthalten. Die aktiven Strategien setzen auf eine zum Kunden passende Vermögensaufteilung, wo die vorhandenen Einzelanlagen aktiv verwaltet werden. Dies sind meistens Investmentfonds, die allerdings noch weitere Kosten durch die Verwaltung entstehen lassen können.37
Die digitale Vermögensverwaltung ist, ebenso wie die klassische Anlageberatung, an regulatorische Vorgaben gebunden. Hierzu können, wie bei der Anlageberatung, Aussagen der BaFin eine Konkretisierung geben. Grundsätzlich schreibt die BaFin vor, dass Robo-Advice den Tatbestand einer Anlageberatung erfüllt. Daher ist auch eine Erlaubnis zum Angebot einer digitalen Vermögensverwaltung nach dem Bank- oder Gewerberecht zwingend erforderlich. Liegt keine Erlaubnis vor, unterliegt der Anbieter einem Rechtsrisiko. Nach dem WpHG gibt es Pflichten, die zwingend zu beachten sind. Die BaFin warnt davor die Anforderungen und Pflichten, die an eine Anlageberatung gestellt sind, nicht zu umgehen, nur um schneller einen Robo-Advisor auf den Markt zu bringen.38 Als Grundlage für die Robo-Advisor gilt somit, dass sie ähnliche regulatorische Anforderungen haben wie eine klassische Anlageberatung.
Zu unterscheiden ist, ob der Robo-Advisor eine Empfehlung für den Kunden anbietet oder nur als Informationsmedium genutzt wird. Wenn der Robo-Advisor keine Empfehlungen ausspricht, sondern nur über eine Suchfunktion eine Produktpalette neutral zur Information anbietet, liegt nicht der Tatbestand der Anlageberatung vor. Werden Empfehlungen ausgesprochen und diese dann auch laufend in einem Portfolio verwaltet, gelten dieselben regulatorischen Anforderungen, wie bei der klassischen Anlageberatung.39 Es ist jedoch zu beachten, dass aktuell auf dem Markt der Robo-Advisor die meisten Anbieter aus dem Nichtbankensektor zu den reinen Anlagevermittlern zählen. Damit unterliegen sie nicht der Bankenaufsicht.40 Einige regulatorische Anforderungen der BaFin sind bei dieser Anbietergruppe nicht erforderlich.
Die Rahmenbedingungen für Finanzanlagevermittler sind in § 34f der Gewerbeordnung geregelt. Die Finanzanlagevermittler benötigen die Erlaubnis der zuständigen Behörde.41 Meistens sind diese zuständigen Behörden die jeweils regional zuständige Industrie- und Handelskammer.42 Es findet keine Regulierung seitens der BaFin statt, sondern nur die Aufsicht der GewO.
Bei der Finanzanlagevermittlung wird in der Regel eine Willenserklärung des Anlegers für einen Wertpapierkauf oder Verkauf als Bote überbracht.43 Demzufolge sind ein eigenmächtiges Umschichten des Vermögens oder andere Veränderungen vom Robo-Advisor nicht möglich. Die Weisung des Anlegers ist zwingend erforderlich. Die Bezeichnung eines solchen Robo-Advisors, bei dem der Anleger bei jeder Veränderung zustimmen muss, werden Half-Service-Robo-Advisor genannt.44
Im Folgenden sollen jedoch die Finanzportfolioverwalter betrachtet werden, die den regulatorischen Anforderungen der BaFin unterliegen. Zu der Anlageberatung sind in der Literatur im Bereich der Regulatorik sehr präzise Anforderungen zu finden. Bei der digitalen Vermögensverwaltung ist dies nicht der Fall. Insbesondere der Ablauf der Dokumentation oder wie die Prüfung der Geeignetheit des Anlegers geregelt ist, kann nicht so wie bei der Anlageberatung ermittelt werden.
Bei der Durchführung einer Depoteröffnung und vorausgehender Beantwortung der Fragen zur Bestimmung des Anlagevorschlags gibt es bei der Anlage in einem Robo-Advisor ähnliche Hinweise durch den Anbieter, wie bei der Anlageberatung. Es werden beispielsweise die Basisinformationen für Investmentfonds und die Kosteninformation als Dokumente per Mail ausgegeben. Eine Geeignetheitserklärung, wie sie an den Anleger nach der klassischen Anlageberatung herausgegeben wird, gibt es allerdings nicht. Diese Erkenntnisse stammen aus der Erfahrung des Autors dieser Bachelorarbeit bei der Eröffnung eines Depots des Robo-Advisor VisualVest. Durch die Auswahl vom Anleger bei den einzelnen Fragen zu den Anlagepräferenzen werden diese Antworten gespeichert und protokolliert, womit die Pflicht zur Protokollierung ausreichend erfüllt wird.45 Es sind sehr starke Parallelen zur Anlageberatung zu erkennen, da es sich auch um eine persönliche Empfehlung für den Anleger handelt. Der Unterschied ist, dass die Empfehlung standardisiert für mehrere Anleger ist.
Im weiteren Vermögensverwaltungsprozess hat der Vermögensverwalter vom Anleger den Auftrag und die rechtliche Erlaubnis, das Vermögen aktiv zu verwalten. Das betrifft sowohl Erstanlageentscheidungen, als auch Verkäufe oder andere Veränderungen des zu verwaltenden Vermögens.46 Der Vermögensverwalter hat somit einen eigenen Entscheidungsspielraum und ist im Gegensatz zu den Finanzanlagenvermittlern nicht weisungsgebunden. Diese Komplettlösung für den Anleger wird auch als Full-Service-Robo-Advisor bezeichnet.47
Im Jahr 2008 gingen in den USA die weltweit ersten Robo-Advisor an den Markt. Betterment und Wealthfront sind ihre Namen. In ihrer Anfangszeit wurden sie von den Privatbanken nicht ernst genommen. In den Folgejahren hat sich gezeigt, dass viele Banken ebenfalls einen Robo-Advisor anboten.48 Seit 2015 sind Anbieter der digitalen Vermögensverwaltung auch in Deutschland auf dem Markt aktiv.49 Für die Entstehung der Robo-Advisor ist das Jahr 2008 bezeichnend. In dem Jahr der Finanzkrise haben viele Anleger das Vertrauen zu ihren Banken oder Finanzdienstleistern verloren. Ein weiterer Förderer der Entstehung ist die Kritik an den Fondsmanagern. Viele bemängeln, dass die Kosten zu hoch seien und die verwalteten Gelder im Vergleich zu den Indizes schlechter abschneiden würden.50 Die Anbieter von Robo-Advisor nutzten nach der Finanzkrise die niedrigen Eintrittsbarrieren in die Finanzwelt. Da das Vertrauen in die Banken gelitten hatte, vertrauten die Kunden diesen neuen Anbietern damals sofort.51
Durch die zunehmende Regulatorik ist der Kostendruck immer stärker angestiegen, was mehr und mehr auf die Profitabilität von Wertpapierdienstleistern drückt. Durch die MiFID II ist es für Banken teurer geworden den Kunden persönlich zu beraten, insbesondere was kleinere Geldanlagebeträge angeht.52 Die Profitabilität der klassischen Vermögensverwaltung und Anlageberatung ist aufgrund steigender Kosten und aufgrund des Margendrucks durch die erhöhte Preissensitivität der Kunden immer weiter zurückgegangen.53 Die klassische Vermögensverwaltung war vermögenden Personen vorbehalten. Die digitale Vermögensverwaltung bietet allen Anlegern die Möglichkeit kostengünstig eine professionelle Vermögensverwaltung für die eigene Geldanlage zu nutzen.54
Kunden geben immer mehr ihre passive Haltung auf und fragen selbst digitale Angebote wie Robo-Advisor nach. Demnach hat der Verbraucher seine Anlagegewohnheiten verändert. Der Kunde hat mit der digitalen Vermögensverwaltung die Möglichkeit, sehr schnell das digitale Angebot abzufragen. Er kann sich sofort entscheiden, ohne zur Beratung in seine Bankfiliale gehen zu müssen. Durch diese Rahmenbedingungen haben immer mehr Wertpapierdienstleister Robo-Advisor angeboten.55
Es ist eine steigende Bedeutung dieser Innovation erkennbar, wenn auf die Prognosen geblickt wird, wie viel gemanagtes Kapital von Robo-Advisors in Zukunft verwaltet werden könnte. Die Prognosen hierüber sind sehr unterschiedlich. Weltweit wird bis zum Jahr 2020 ein insgesamt verwaltetes Vermögen von mehr als zwei Billionen US-Dollar erwartet.56
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Rezmer (2019), S. 33.
Abb. 1: Gemanagtes Kapital von Robo-Advisors.
Das erwartete zu verwaltende Vermögen durch Robo-Advisors steigt nahezu exponentiell. Gemäß diesen Prognosen scheint die digitale Vermögensverwaltung weiter zu wachsen. Das bedeutet auch, dass mehr Neukunden Interesse an Robo-Advice haben werden. In Deutschland wurden 2015, im ersten Jahr nach der Markteinführung, 0,1 Milliarden Euro verwaltet.57 Die Zahl der Anbieter wächst in Deutschland jährlich an. Während im Jahr 2018 noch 25 Anbieter auf dem Markt präsent waren, ist die Zahl in 2019 bereits auf 33 Anbieter angestiegen. Jedoch ist von einer Konsolidierung des Marktes auszugehen, da viele noch nicht profitabel arbeiten können. Die Nachfrage ist noch nicht groß genug. Die erfolgreichsten Marktteilnehmer werden die Anbieter sein, die zu großen oder finanzstarken Unternehmen gehören.58 Insbesondere für standardisierte Prozesse im Privatkundengeschäft werden immer stärker die digitalen Vermögensverwaltungen genutzt. Hier scheinen noch große Potenziale möglich zu sein.59
Um einen kritischen Vergleich durchzuführen, werden unterschiedliche Vergleichskriterien angeführt, die die klassische Anlageberatung und die digitale Vermögensverwaltung in wichtigen Punkten möglichst gut vergleichen sollen. Die Vergleichsergebnisse sollen einen Überblick über die beiden Dienstleistungsarten darstellen. Es werden Punkte verglichen, die auf Anbieter- und Anlegerseite im Bereich der Geldanlage wichtig sind. Grundlage des Vergleichs ist das Privatkundengeschäft der Banken.
In vorherigen Kapiteln wurden bereits die regulatorischen Anforderungen, die an eine Anlageberatung und an einen Robo-Advisor gestellt werden, beschrieben. Diese Erkenntnisse sollen nochmal verglichen werden. Für den Anleger bedeutet Regulatorik Schutz und für die Anbieter stellt es einen Aufwand dar. Für beide Seiten ist es ein wichtiger Vergleichspunkt.
Viele Anleger achten schwerpunktmäßig auf die Kosten der gewünschten Dienstleistung. Sowohl innerhalb der Anbieter einer klassischen Anlageberatung und ihren Produkten gibt es Kostenunterschiede, als auch zwischen den Anbietern der digitalen Vermögensverwalter. Es soll ein Preisrahmen ermittelt werden, der die beiden Anlagemöglichkeiten im Hinblick auf die Dienstleistungskosten vergleichbar macht.
Bei der Nutzung von Wertpapieren kann keine feste Rendite verglichen werden, da es eine Vielzahl von Geldanlagevarianten gibt. Jeder Anbieter hat hier unterschiedliche Erfolge oder Misserfolge zu verzeichnen. Bei einem ungefähren Vergleich zwischen verschiedenen Geldanlagen und den Robo-Advisors kann ein Ergebnis im Hinblick auf die Rendite ermittelt werden.
Ein weiterer interessanter Vergleichspunkt ist der Ablauf der Beratung. Es geht hierbei um den Ablauf vom Aussprechen einer Empfehlung bis hin zur Depoteröffnung. Dabei sollen auch die Zielgruppen der beiden Arten mit einbezogen werden, insbesondere welche Marketingmaßnahmen oder Vertriebswege für die Beratungsarten genutzt werden. Ebenfalls ist wichtig, wie die Betreuung nach der Depoteröffnung in den beiden Arten abläuft. Abschließend soll zu erkennen sein, welche Dienstleistung für welchen Anleger am besten zutrifft.
Anhand geeigneter Fachliteratur sollen diese Vergleichskriterien verglichen werden. Die Ergebnisse bieten eine Grundlage für die durchzuführende Befragung im dritten Kapitel. Die Befragung kann diese Ergebnisse dann bestärken oder abschwächen und Erkenntnisse über die Bekanntheit der digitalen Vermögensverwaltung geben.
In Kapitel 2.2.2 wurden zwei Abgrenzungen zu den regulatorischen Anforderungen an die Robo-Advisor betrachtet. In diesem Kapitel sollen lediglich die Full-Service-Robos betrachtet werden und nicht die Robo-Advisor der Anlagevermittler. In Kapitel 2.2.2 wurde beschrieben, dass sich bei der digitalen Vermögensverwaltung sehr viele Anforderungen wiederfinden, die auch in der Anlageberatung festgesetzt sind. Die BaFin legt ganz klar fest, wann eine Anlageberatung vorliegt. Dies ist erfolgt, wenn ein Robo-Advisor einem Anleger einen konkreten Vorschlag zur Strukturierung seines Portfolios unterbreitet und dies anhand einer persönlichen Empfehlung abgibt. Der Anbieter muss dann die gesetzlich erforderlichen Kundenangaben aufnehmen.60
Es wird deutlich, dass die Regulatorik genauso befolgt werden muss, wie bei einer Anlageberatung. Durch die regulatorischen Anforderungen, wie z.B. die MiFID II, ist der Vertrieb von Anlageprodukten durchaus teurer. Die automatisierten Anlagelösungen können die Kosten für den Beratungs- bzw. Empfehlungsprozess deutlich geringer halten. Weitere Verschärfungen bei den regulatorischen Anforderungen werden zu steigenden Kosten in der klassischen Anlageberatung führen.61 Beim Robo-Advisor sind durch die Automatisierung niedrige Kosten vorzufinden. In der Regel gibt es eine vereinbarte Fixgebühr.62 Diese Vergütungen orientieren sich prozentual am verwalteten Depotvolumen.63 Die günstigsten Robo-Advisor verlangen 0,6 % jährlich von der Anlagesumme. Manche liegen auch bei mehr als 1,27 %. Diese werden jedoch in Vergleichstests als mangelhaft bewertet. Robo-Advisor sind damit günstiger, als viele klassische Mischfonds.64
In Fondsprodukten sind die Gebühren zur Bezahlung der Manager enthalten, die das Fondsvermögen verwalten und der Berater, die die Fonds den Kunden empfehlen. Die Kosten sind hier häufig nicht so klar erkenntlich, wie bei den digitalen Vermögensverwaltern. Meistens sind die Managementgebühren höher, als bei den Robo-Advisors. Daher wird auch verstärkt dazu übergegangen, die Kosten deutlich zu nennen. Dabei soll auch detailliert angegeben werden, welche für das Management anfallen und welche für den Berater anfallen.65 Nicht zuletzt ist das eine Anforderung in der MiFID II, in der die Kosteninformation neu eingeführt wurde, die dem Anleger ausgehändigt werden muss.
Nachdem der Anleger die Kosten gezahlt hat, erwartet er eine Rendite. Diese ist bei der Vielzahl, der am Markt vertretenden Robo-Advisor auch sehr unterschiedlich. Die genannten Werte ergeben sich per Stand Juli 2019. Insbesondere zum Jahresende 2018 kam es zu Verwerfungen an den Aktienmärkten. Dadurch sind die letzten zwölf Monate als ein schwieriger Anlagezeitraum zu bezeichnen. Die Robo-Advisor haben in diesem Zeitraum im Schnitt 0,38 % Rendite erzielt. Beim Blick auf den Zeitraum von drei Jahren, können weniger Anbieter am Markt verglichen werden, da einige noch nicht im gesamten Zeitraum aktiv waren. In diesem Zeitraum wurde eine Rendite in Höhe von 12,09 % erzielt. Im Vergleich hierzu haben ausgewogene, weltweit investierende Mischfonds, die von der Fondsstruktur ähnlich zu den Portfolios der Robo-Advisor sind, über zwölf Monate eine Wertentwicklung von minus 0,9 % erzielt. Im Zeitraum über drei Jahre erzielten die Vergleichswerte eine Rendite von 6,5 %. Es ist anzumerken, dass einzelne Mischfonds auch über 20 % in den letzten drei Jahren erzielt haben. Allerdings kann es auch Mischfonds geben, die eine geringere Rendite erzielten.66
Der nächste Vergleichspunkt ist der Ablauf der Beratung. Der Ablauf der Anlageberatung wurde bereits ausführlich dargestellt. Die spezielle Anlageempfehlung kann dem Kunden in einer Beratung persönlich, telefonisch oder per Livevideo mitgeteilt werden. Nach der umfassenden Analyse der persönlichen und finanziellen Gegebenheiten des Kunden, kann der Anlageberater seine Anlageempfehlung aussprechen. Um die verschiedenen Fragen zu beantworten, wird Zeit in einem Beratungsgespräch benötigt. Wie bereits beschrieben, muss der Anlageberater allerdings in irgendeiner Form mit dem Kunden persönlich in Kontakt treten. Auf einem anderen Wege kann keine Beratung durchgeführt und kein Produkt verkauft werden.
Dem eher langen Prozess der Anlageberatung steht die problemlos gehaltene Empfehlung des Robo-Advisors gegenüber. Mit nur wenigen Klicks bekommt der Anleger seine persönliche Empfehlung. Die Empfehlung für den Kunden besteht aus einem Portfolio mit unterschiedlichen Titeln.67 Der schnellere Ablauf ist auch dadurch gegeben, dass dem Anleger nicht alle Einzelwerte erklärt werden müssen, wie bei der Anlageberatung. Der Kunde entscheidet selbst, wie viel Zeit er in das Studieren der Produktinformation investiert.
Bei den Zielgruppen zeigen sich größere Unterschiede. Bei der Anlageberatung sind es in erster Linie Kunden, die für eine Beratung in Wertpapieren, wie Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikate etc. in Frage kommen.68 Der Kreis der Zielgruppe ist nicht so stark begrenzt. Die digitale Vermögensverwaltung hat hier andere Zielgruppen. Der Blick richtet sich auf Personen im Alter zwischen 35 und 45 Jahren. Diese Personen haben bereits ein Vermögen aufgebaut und leben digitaler, als ältere Personen. Zudem erkennen diese Menschen häufig, dass noch etwas für die Altersvorsorge zu tun ist. Aufgrund starker Beschäftigung im Job, Alltag und Familie werden schnelle Lösungen von dieser Altersgruppe bevorzugt. Wer eine Anlageberatung nicht wahrnimmt oder nicht wahrnehmen will, befindet sich in der Zielgruppe der digitalen Vermögensverwalter.69 Zudem gehören der Zielgruppe auch sehr preissensible Anleger an, die sich möglicherweise eher für neue, technische Lösungen begeistern können.70
Für viele Kunden sind trotz ausgiebiger Beratung die Unterschiede zwischen den einzelnen angebotenen Produkten aus einer Anlageberatung nicht immer verständlich. Viele beschäftigen sich zu wenig mit diesem Thema oder haben kein Interesse daran. Viele Anleger müssen auf die Empfehlungen aus der Anlageberatung vertrauen, wenn sie einen Teil ihres Vermögens in einem Wertpapierdepot anlegen möchten. Für die Anlageberater ist das Hauptziel, dem Kunden Beratungsqualität zu bieten. Seit der Finanzkrise 2008 wird jedoch stärker hinterfragt, ob eine Beratungsqualität für den Anleger geboten wird.71 Stellvertretend für die digitalen Vermögensverwalter kann die Philosophie des digitalen Vermögensverwalters VisualVest betrachtet werden. Die Zielsetzung ist einem individuellen Anleger einen musterhaften Modellanleger zuordnen zu können. Dieser Musteranleger ist die Grundlage für das Portfolio des individuellen Anlegers.72
Die regulatorischen Anforderungen sind für die Anbieter der Wertpapierdienstleistungen zunächst die absolute Grundlage des Handelns. Beide Varianten haben in Form der Bestimmungen des WpHG die gleiche Basis. Die digitalen Vermögensverwalter sind genauso reguliert, wie die Anbieter der klassischen Anlageberatung. Hier sind keine Unterschiede erkennbar.
Im Bereich der Kosten sind viele digitale Vermögensverwalter günstig. Die Kosten, die bei Annahme der Empfehlungen aus einer Anlageberatung folgen würden, sind in vielen Fällen deutlich höher. Der Vergleich wurde anhand ähnlich gemischten Anlagen, wie ein Portfolio eines Robo-Advisors, durchgeführt. Mit weniger als einem Prozent an Verwaltungskosten sind die Robo-Advisor auf der Kostenseite günstiger, als Vorschläge aus einer Anlageberatung.
Beim Blick auf die erzielten Renditen kann unter Berücksichtigung derselben Vergleichswerte, wie bei den Kosten, ebenfalls die digitale Vermögensverwaltung als Gewinner hervorgehen. Gleichwohl ist es schwierig einen allgemeinen Vergleich zwischen den beiden Varianten durchzuführen, da die Anzahl der Anbieter und die Möglichkeiten der Anlagelösungen sehr umfangreich und vielseitig sind. Eine detailliertere Aussage kann nicht getroffen werden. Unter Berücksichtigung der Kosten und des Wertentwicklungsgesamtbildes ist die digitale Vermögensverwaltung die bessere Variante. Allerdings können auch viele Empfehlungen aus Anlageberatungen angeführt werden, die eine bessere Wertentwicklung aufweisen.
Ein weiterer Nachteil der Anlageberatung ist die Gefahr der asymmetrischen Information zugunsten des Verkäufers. Der Verkäufer kann die Leistungen und Kosten des empfohlenen Produktes besser einschätzen, als der Anleger. Ein moral hazard kann resultieren, indem der Verkäufer seinen Informationsvorteil gegenüber dem Anleger ausnutzt, um sich einen Vorteil zu verschaffen.73 Diese Gefahr ist beim Vergleich mehrerer Robo-Advisor nicht gegeben, da hier historische Wertentwicklung und Kosten auch von unerfahrenen Anlegern transparent verglichen werden können.
Für den Ablauf der Beratung ist erkennbar, dass der Faktor Zeit der entscheidendste Unterschied ist. Der Robo-Advisor kann eine schnellere Entscheidung und eine schnellere Depoteröffnung herbeiführen. Durch die direkte Legitimation ist das Depot in kürzerer Zeit eröffnet. Als Zielgruppe setzt der Robo-Advisor eher auf jüngere und technisch affinere Geldanleger. Die Anlageberatung ist grundsätzlich für jeden nutzbar, insbesondere aber für Anleger, die bereits Erfahrungen mit Wertpapieren gemacht haben oder ein bestehendes Depot besitzen. Der Kreis der Nutzer von einer digitalen Vermögensverwaltung ist durch die starke online-basierte Komponente kleiner.
Robo-Advice hat den Markt der Geldanlagen in den letzten Jahren stark verändert. Technische Innovationen werden genutzt, um eine kostengünstige, flexible und passende Geldanlage für den Anleger zu finden. Der Faktor Mensch, der durchaus auch eine Fehlerquelle sein kann, kann somit fast komplett ausgeschaltet wer-den.74
Zur Beantwortung der gestellten Forschungsfrage ist eine geeignete wissenschaftliche Forschungsmethode erforderlich. Es eignet sich eine empirische Forschungsmethode. Der Begriff empirisch bedeutet, dass die Wissenschaft auf Erfahrungen basiert. Unter empirischen Forschungsmethoden sind Methoden zu verstehen, die Daten oder Informationen über die Realität gewinnen sollen. Hierzu können unterschiedliche Datenerhebungsinstrumente genutzt werden, wie beispielsweise eine Beobachtung, eine Inhaltsanalyse, ein Experiment oder eine Befragung. Die Bedeutung der Statistik ist groß, da die Methoden der Datenermittlung und der Datenauswertung grundlegend sind.75
Die empirischen Forschungsmethoden unterscheiden sich in quantitative und qualitative Methoden. Beim quantitativen Verfahren werden anhand bestimmter Faktoren Zusammenhänge durch Tests messbar gemacht. Die Daten sollen objektiv messbar gemacht werden. Die Definitionen der Sachverhalte stehen bei diesem Verfahren fest. Die aufgestellten Hypothesen sollen überprüft werden, um die gewonnenen Ergebnisse zu verallgemeinern. Dafür sollen messbare Ergebnisse herauskommen.76
Das qualitative Verfahren setzt auf Interpretationen, in der die bestehenden Theorien oder Sachverhalte überprüft bzw. analysiert werden. Diese Theorien können dann auf andere Typen repräsentativ übertragen werden. Das Ziel sollen neue Definitionen für diese Sachverhalte sein, wodurch noch nicht vorhandene tragfähige Theorien ermittelt werden können. Zur Erklärung der Theorien werden subjektive Einstellungen aufgenommen. Die individuellen Aussagen werden einer Interpretation unterzogen.77
Beide Verfahren sind sehr unterschiedlich, weshalb diese Verfahren ergänzend genutzt werden sollten. Um eine gute Herangehensweise an die Problemstellung zu haben, macht nach dem modernen wissenschaftlichen Verständnis eine Kombination Sinn. Die messbaren Ergebnisse können mit neu aufgestellten Definitionen untermauert werden.78
Das Themengebiet der digitalen Vermögensverwaltung ist intensiv erforscht. In der Literatur waren zu den bisher beschriebenen Kapiteln dieser Bachelorarbeit sehr viele Informationen zu finden. Es ist daher sinnvoll, bevorzugt einen quantitativen Forschungsansatz zu verfolgen. Es können bestehende Theorien und Definitionen genutzt werden. Um Antworten auf die Forschungsfrage zu finden, soll eine Befragung genutzt werden. Hierdurch kann das Stimmungsbild, das Interesse am Thema Geldanlage und die Präferenzen der Befragten in Bezug auf Anforderungen an Geldanlagen eingeholt werden. Durch die Befragung soll eine breite Masse erreicht werden und Meinungen über die Zukunftsperspektiven können unterstützt oder abgeschwächt werden. Es sollen möglichst viele Befragte herangezogen werden, um ein möglichst großes Auswertungsergebnis zu erzielen. Das macht die Ergebnisse repräsentativer.
Als Datenerhebungsinstrument für wissenschaftliche Erkenntnisse wird die Befragung am häufigsten eingesetzt. Es kann in standardisiert (für alle Befragten sind die Fragen gleich und in der gleichen Reihenfolge), teilstandardisiert (nur teilweise gleich) oder nicht standardisiert (ungleich) unterschieden werden. Es muss nicht zwingend ein Fragebogen verwendet werden.79 In dieser Befragung wird ein einheitlicher, komplett standardisierter Fragebogen genutzt. Durch eine komplette Standardisierung können die besten Rückschlüsse aus den Antworten der Befragten gezogen werden, da allen Teilnehmern dieselben Fragen gestellt werden. Die Datenerhebung ist als eine strukturierte schriftliche Befragung, in Form eines Fragebogens durchzuführen.80
Es wird bevorzugt, dass die Befragung an die Allgemeinheit gerichtet und nicht nur ein Experteninterview durchgeführt wird. Bei einem Experteninterview besteht die Gefahr, dass nur eine subjektive Meinung eines oder mehrerer Experten eingeholt wird. Es sollten jedoch allgemein verwendbare Antworten auf die Forschungsfrage gegeben werden. Durch die Verwendung eines standardisierten Fragebogens kann eine gute Vergleichbarkeit erzielt werden. Zudem ist die Auswertung der Ergebnisse einfach.
Der gesamte Forschungsprozess kann in fünf Phasen unterteilt werden. Zunächst wird das Forschungsproblem formuliert. Danach wird die Datenerhebung geplant, vorbereitet und anschließend durchgeführt. Die gesammelten Daten können daraufhin aufbereitet und ausgewertet werden. Final kann die Berichterstattung erfolgen.81
Um eine hohe praktische Relevanz sicherzustellen, sollten die Fragestellungen auf das Forschungsproblem abgestimmt sein. Die Fragen sollten zu den Anspruchsgruppen passen.82 Der Fragebogen darf die Befragten nicht überfordern und sollte durchgehend für die Befragten selbsterklärend sein.83
Bei dem formalen Aufbau der Fragestellungen muss zwischen offenen und geschlossenen Fragen unterschieden werden. Bei den geschlossenen Fragen gibt es Antwortvorgaben, während bei den offenen Fragen nur eine Antwort in Worten erwartet wird. Bei der offenen Frage wird der Befragte nicht in eine bestimmte Richtung gelenkt oder beeinflusst. Stattdessen wird eine freie Antwort erwartet. Der Befragte muss jedoch eindeutig antworten, damit die Ergebnisse verständlich sind. Die Anforderungen an die Befragten sind damit höher. Allerdings sind auch die Anforderungen für die Auswertung gestiegen, da der Aufwand wesentlich höher ist. Der Auswerter muss die Antworten genau verstehen können.84
Die geschlossenen Fragen sind bei der Durchführung oder bei der Auswertung der Befragung problemloser. Es kann jedoch passieren, dass die Befragten aus den gegebenen Antwortmöglichkeiten keine richtige Antwort für sich herausfinden können. Das Auswahlspektrum ist unter Umständen nicht zutreffend oder es fehlen Auswahlvarianten. Ein weiteres Problem besteht, wenn den Befragten zu viele Antwortmöglichkeiten zur Auswahl gestellt werden. Die Kriterien könnten zu detailliert werden. Der Befragte darf weder das Gefühl der Langeweile noch der Überforderung bekommen.85 Bei der Abwägung beider Fragetypen gegeneinander, setzt sich die geschlossene Frage durch.
Es soll nicht passieren, dass viele die Befragung nicht ordnungsgemäß durchführen, da sie sich nicht die Mühe machen wollen auf die offenen Fragen zu antworten. Zudem besteht bei den offenen Fragen unter Umständen zu viel Interpretationsspielraum. Durch ein falsches Verständnis der Fragen könnten die Antworten unlogisch erscheinen. Aus diesen Gründen soll im Fragebogen auch weitestgehend auf die Formulierung von offenen Fragen verzichtet werden. Gleichwohl ist eine Frage dabei, die als offene Frage formuliert ist. Auf die Verwendung von Hybridfragen wird verzichtet. Bei dieser Frageform werden Antwortmöglichkeiten angeboten, gleichzeitig aber den Befragten auch die Möglichkeit gegeben, eine unvorhersehbare Antwort abzugeben, die in einem leeren Feld erfolgen kann.86
Der standardisierte Fragebogen wird normalerweise während der Durchführung der Befragung nicht mehr verändert. Dazu werden keine Ergänzungen, Kürzungen oder andere Änderungen an dem Datensatz der Stichprobe mehr vorgenommen. Insbesondere gibt es auch nach Abschluss der Befragung keine Veränderungen mehr.87
Um eine erfolgreiche Durchführung der Befragung sicherzustellen, muss die befragte Person die Bedeutung der Fragen genauso verstehen können, wie der Interviewer sie gemeint hat. Der Befragte muss zudem Interesse am Thema haben, sodass Unterstützung und Kooperation sichergestellt sind. Die Antworten müssen ehrlich sein und diese im Gegenzug auch vom Interviewer ernst genommen werden.88
Die unterschiedlichen Fragen können in die fünf Kategorien: Einstellungen, Fakten und Wissen, Ereignisse und Verhalten, sozialstatistische Merkmale und Netzwerkfragen eingeteilt werden.89 Bei der Auswahl dieser Fragen sollten von vornherein einige Fehlerquellen ausgeschlossen werden. Potenzielle Fehlerquellen können fehlende Antwortmöglichkeiten oder unverständliche Frageformulierungen sein. Gegen Fehler der Befragten kann zur Verhinderung nichts gemacht werden. Das kann passieren, wenn bewusst falsche Angaben gemacht werden oder unaufmerksam gelesen und dann nicht richtige Antworten abgegeben werden.90 Daneben sollten bei den Frageformulierungen lange und komplexe Fragen und hypothetische Fragen vermieden werden. Unterstellungen sollten in den Fragen genauso selten vorkommen, wie Suggestivfragen. Die gegebenen Antwortkategorien sollten immer erschöpfend und überschneidungsfrei sein, sodass der Befragte die Antworten zweifelsfrei zuordnen kann.91
Anhand eines Fragebogens, der die in Kapitel 3.1.2 genannten Anforderungen erfüllt, soll die Befragung durchgeführt werden, um Erkenntnisziele zu dem Forschungsproblem zu erzielen. Das Forschungsproblem wurde als Forschungsfrage formuliert. Grundlegend wurde bereits geklärt, dass der quantitative Forschungsansatz verfolgt werden soll. Die grundsätzlichen Erkenntnisziele, die aus diesem Ansatz heraus abgeleitet werden können, sind unter anderem die Überprüfung der unterstellten Theoriehypothesen und die theorieüberprüfende Forschungslogik. Diese Theoriekonstrukte sollen einer empirischen Validierung unterzogen werden, das als Kern des Erkenntnisziels bezeichnet wird.92
Es wird zwischen einer direkten und indirekten Befragungstaktik unterschieden. Bei der direkten Befragungstaktik erkennt der Befragte sofort, was das Erkenntnisziel ist. Bei der indirekten Befragungstaktik ist es durch geschickte Formulierungen nicht so unkompliziert erkennbar. Die indirekte Taktik wird häufig für Sachverhalte eingesetzt, die sonst nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden würden.93 In dieser Befragung wird die direkte Befragungstaktik angewendet, da es keinen Grund gibt, die Fragen falsch zu beantworten. Bereits in der Einleitung zur Befragung werden die Erkenntnisziele für die Befragten erklärt.
Durch eine Befragung können viele Informationen und Meinungen zu diesem Thema eingeholt werden. Die Erkenntnisse sollen Antworten auf die Forschungsfrage geben. Im Vorhinein ist jedoch nicht klar, wie die Qualität der Antworten aussieht. Anhand der Fragen soll bei den Befragten herausgefunden werden, wie ihre grundsätzlichen persönlichen und finanziellen Verhältnisse sind und wie sie Geldanlagen bisher nutzen. Daraufhin soll geklärt werden, was sie für Wünsche an Geldanlagen haben. Hieran schließt sich die Frage an, ob der Begriff Robo-Advisor bekannt ist. Abschließend soll der Befragte beantworten, ob er überhaupt zu einem automatisierten rein onlinebasierten Geldanlageprozess bereit wäre.
Die Ergebnisse werden dabei helfen, eine Zukunftsprognose für die digitale Vermögensverwaltung geben zu können. Zudem sollen insbesondere für die Genossenschaftsbanken Erkenntnisse gewonnen werden. Ist diese Bankenbranche mit ihrer jetzigen Nutzung oder ihrem jetzigen Angebot einer digitalen Vermögensverwaltung gut aufgestellt oder nicht? Daher können die Umfrageergebnisse die Grundlage für eine Handlungsempfehlung für Banken im Umgang mit der digitalen Vermögensverwaltung im Privatkundengeschäft sein. Der Blick soll insbesondere auf die Zukunftsperspektive gerichtet werden. Daher ist die Zielgruppe, aus der die Erkenntnisse gesammelt werden sollen, Personen im Alter von 18 bis 50 Jahren.
Aus dieser Befragung entstehen ebenfalls Erkenntnisse, die im Marketing genutzt werden könnten. In dieser Arbeit wird dieser Aspekt jedoch nicht detaillierter untersucht. Banken können die Ergebnisse für zukünftige Entscheidungen oder exaktere Berechnungen zum Einsatz der digitalen Vermögensverwaltung nutzen. Durch die Ergebnisse können Erkenntnisse auf Marktpotenziale, Absatzprognosen oder Kaufgewohnheiten ermittelt werden.94
Für die Durchführung der Befragung gibt es verschiedene Arten. Es wird zwischen schriftlichen und mündlichen Befragungen unterschieden. Die mündlichen Befragungen können noch in persönliche und telefonische Befragungen unterteilt werden. Die mündlichen Befragungen werden häufig für Repräsentativbefragungen angewandt. Die schriftlichen Befragungen kommen ähnlich häufig vor, wie die mündlichen. Ein großer Vorteil der schriftlichen Befragungen ist der einfache Ablauf der Befragung, da wenig Personalaufwand nötig ist. Sie kann postalisch erfolgen oder anhand einer Gruppenbefragung durchgeführt werden.95 Aufgrund der einfachen und kostengünstigen Handhabung soll eine schriftliche Befragung erfolgen. Die Umfrage wird nicht als eine Repräsentativbefragung durchgeführt. Die schriftliche Befragung kann dazu computergestützt bzw. internetbasiert ablaufen.96
Für die Durchführung der Befragung soll eine Online-Befragung genutzt werden. Der Fragebogen wird online eingestellt und hierdurch den Befragten zur Verfügung gestellt. Bereits 2011 wurden die meisten Befragungen online durchgeführt. Die großen Vorteile der Online-Befragung liegen darin, dass sie zeitlich und räumlich komplett unabhängig sind. Zudem wird kein Interviewer benötigt, der die Personen befragen muss.97 Bei den Online-Befragungen erhält der Befragte den Fragebogen per Mail oder über andere Online-Kanäle und bearbeitet sie im Browserfenster. Dort können beliebige Antwortvarianten eingegeben werden.98
Die Online-Befragung ist wesentlich leichter durchzuführen, als Personen persönlich oder telefonisch interviewen zu müssen. Zudem können über die Online-Kanäle viele Personen erreicht werden und damit anonym Ergebnisse zu unterschiedlichen persönlichen und finanziellen Verhältnissen ermittelt werden. Es kann eine breite Masse erreicht werden, sodass die Ergebnisse repräsentativ dargestellt werden können.
Die Befragung wird als Einmalbefragung durchgeführt. Die Auswahl der Befragten erfolgt nach der Zufallsauswahl.99 Hierzu ist zu ergänzen, dass bei einer Online-Befragung grundsätzlich einige Personen ausgeschlossen werden, weil nicht alle die Möglichkeit haben, Online-Inhalte einzusehen. Die Zielgruppe, aus denen die Erkenntnisziele gewonnen werden sollen, sind die Nutzer zwischen 18 und 50 Jahren. Ein Großteil dieser Nutzer ist über Online-Plattformen erreichbar und hat die Möglichkeit, mit dieser Befragung sein Stimmungsbild und seine Anforderungen zum Thema abzugeben.
Für eine quantitative Forschungsmethode sind die Stichprobenumfänge deutlich größer, als bei qualitativen Ansätzen. Für diese Befragung wird die Gelegenheitsstichprobe verwendet. Hierbei handelt es sich um eine willkürliche Auswahl der teilnehmenden Personen. Es nehmen die Personen teil, die im Befragungszeitraum auf die Befragung aufmerksam geworden sind.100 Der Link zur Befragung wurde über soziale Netzwerke, in Foren und per direkter Email-Einladung einer breiten Masse zur Verfügung gestellt.
[...]
1 Vgl. Börse Online (2019), S. 62.
2 Vgl. Deutsche Bundesbank (2019), S. 30.
3 Vgl. Der Bank Blog (2019b), S. 1.
4 § 1 Abs. 1a S. 1a KWG.
5 § 2 Abs. 8 S. 10 WpHG.
6 Vgl. Keller (2013), S. 25.
7 Vgl. Schnieders (2011), S. 8.
8 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (online, 2016a).
9 Vgl. Hellenkamp et. al. (2014), S. 159.
10 § 64 Abs. 3 WpHG.
11 Vgl. Lindmayer et. al. (2019), S. 52.
12 Vgl. Leichsenring (2018), ohne Seite.
13 Vgl. Lindmayer et. al. (2019), S. 52.
14 Vgl. ebenda, S. 53.
15 Vgl. Bohn (2014), S. 79.
16 Vgl. Kohrs (2018), S. 25.
17 Vgl. Hermann (2019), ohne Seite.
18 § 2 Abs. 8 S. 7 WpHG.
19 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (online, 2011a).
20 Vgl. Schnieders (2011), S. 8.
21 Siehe § 63 Abs. 10 WpHG.
22 § 1 Abs. 1a S. 1 KWG.
23 Vgl. Deutsche Bundesbank (2018), S. 5 f.
24 Vgl. Oehler et. al (2018), S. 329.
25 § 63 Abs. 11 S. 1 WpHG.
26 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (online, 2011b).
27 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2018), S. 57.
28 Vgl. Alt et. al. (2016), S. 116 f.
29 Vgl. Dapp (2017), S. 373.
30 Vgl. Dorfleitner et. al. (2018), S. 71.
31 Vgl. Hölscher et. al. (2018), S. 20.
32 Vgl. Dorfleitner et. al. (2018), S. 71.
33 Vgl. ebenda.
34 Vgl. Beketov et. al. (2018), S. 363.
35 Vgl. Speck (2019), S. 31.
36 Vgl. Sennewald (2017), S. 115.
37 Vgl. Schneider-Sickert (2017), S. 150.
38 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2018), S. 57.
39 Vgl. ebenda.
40 Vgl. Dapp (2017), S. 373.
41 Siehe § 34f Abs. 1a S. 1 GewO.
42 Vgl. IHK (2014), S. 4.
43 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (online, 2016b).
44 Vgl. Handelsblatt (online, 2017).
45 Vgl. Alt et. al. (2016), S. 116 f.
46 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (online, 2011a).
47 Vgl. Handelsblatt (online, 2017).
48 Vgl. Finews (online, 2017).
49 Vgl. Geyer (2019), S. 256.
50 Vgl. Köhler (online, 2016).
51 Vgl. Gold (2017), S.140.
52 Vgl. Schneider (online, 2017).
53 Vgl. Müller et. al. (2019), S. 227 f.
54 Vgl. Ji (2017), S. 1544.
55 Vgl. Fleischer (2017), S. 13.
56 Vgl. Grable (2018), S. 56.
57 Vgl. Rezmer (2019), S. 33.
58 Vgl. Zdrzalek (2019), S. 119.
59 Vgl. Paul (2018), S. 36.
60 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (online, 2016b).
61 Vgl. Paddags (2017), S. 395.
62 Vgl. Kumpan (2018), S. 745 f.
63 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (online, 2017).
64 Vgl. Neitzsch (2019), S. 62.
65 Vgl. AssCompact (2019), S. 116.
66 Vgl. Zdrzalek (2019), S. 118.
67 Vgl. Telschow (2018), S. 22.
68 Vgl. Schnieders (2011), S. 8.
69 Vgl. Telschow (2018), S. 22.
70 Vgl. Fischer (2017), S. 185.
71 Vgl. Legner (2011), S. 31.
72 Vgl. Hölscher et. al. (2018), S. 20.
73 Vgl. Baxmann (2015), S. 39.
74 Vgl. Bahlinger et. al. (2018), S. 1.
75 Vgl. Stier (1999), S. 5.
76 Vgl. Hein (2016), S. 155.
77 Vgl. Hein (2016), S. 155.
78 Vgl. ebenda, S. 157.
79 Vgl. Stier (1999), S. 171.
80 Vgl. Bortz et. al. (2016), S. 24.
81 Vgl. Reinecke (2014), S. 602.
82 Vgl. Bortz et. al. (2016), S. 94.
83 Vgl. Reinecke (2014), S. 608.
84 Vgl. Stier (1999), S. 174 f.
85 Vgl. Stier (1999), S. 176.
86 Vgl. Reinecke (2014), S. 604.
87 Vgl. Bortz et. al. (2016), S. 23 f.
88 Vgl. Reinecke (2014), S. 603.
89 Vgl. ebenda, S. 604 f.
90 Vgl. Landrock et. al. (2014), S. 403 f.
91 Vgl. Porst (2014), S. 689 f.
92 Vgl. Seeger (2014), S. 104.
93 Vgl. Battenfeld et. al. (2012), S. 73 f.
94 Vgl. Wilkes (1981), S. 30.
95 Vgl. Eirmbter et. al. (2000), S. 131.
96 Vgl. Steinmetz et. al. (2008), S. 111.
97 Vgl. Hering (2014), S. 661 f.
98 Vgl. Homburg (2012), S. 272.
99 Vgl. Steinmetz et. al. (2008), S. 111.
100 Vgl. Higginbottom (2004), S. 7.
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