Fachbuch, 2008
101 Seiten
Fall 1: Haftung des Forenbetreibers für einen eigenen Beitrag
Fall 2: Zu Eigen machen eines fremden Beitrags
Fall 3: Zu Eigen machen eines fremden Beitrags bei Vorgabe der Struktur des Forums
Fall 4: Zu Eigen machen durch Anonymisierung der Beiträge?
Fall 4: Zu Eigen machen eines Beitrags im Laufe der Zeit
Sollte ein Distanzierungshinweis in die Nutzungsbedingungen eines Forums aufgenommen werden?
Fall 6: Muss ein Forenbetreiber eine Vorabkontrolle aller Beiträge machen, bevor sie online gestellt werden?
Fall 7: Sollte ein Forenbetreiber eine Vorabkontrolle aller Beiträge machen, bevor sie online gestellt werden?
Fall 8: Eigene Inhalte bei Erstellung im Auftrag oder auf Anordnung des Anbieters (nachgebildet OLG Hamburg, Urteil vom 26.9.2007, Az.: 5 U 165/06)
Fazit Fall 1-8:
Fall 9: Kenntniserlangung einer Rechtsverletzung durch einen Beitrag - Pflicht zur Entfernung
Fall 11: Kenntnis einer Rechtsverletzung bei pauschalem Hinweis?
Fall 12: Kenntnis einer Rechtsverletzung - Darlegung der Rechteinhaberschaft
Fall 13: Kenntnis einer Rechtsverletzung - Nachforschungspflicht des Forenbetreibers
Fall 14: Kenntnis einer Rechtsverletzung - Beurteilung von Rechtsfragen
Fall 15: Erstattungsfähigkeit des Anwalthonorars nach Hinweis auf einen rechtswidrigen Beitrag
Fazit Fälle 9-15 - Pflicht zur Löschung eines rechtswidrigen Beitrags
Fall 16: Schadensersatzanspruch nach Hinweis auf einen rechtswidrigen Beitrag
Fall 17: Pflicht zur Verhinderung gleichartiger Verstöße im Forum? - Persönlichkeitsrechtsverletzung
Fall 18: Pflicht zur Verhinderung gleichartiger Verstöße im gleichen Thread? - Persönlichkeitsrechtsverletzung
Darf ich über die Entfernung des Beitrags im Forum berichten?
Fall 19: Pflicht zur Verhinderung gleichartiger Verstöße? - Urheberrechtsverletzung
Vorbeugender Unterlassungsanspruch bei Erstbegehungsgefahr
Das Urteil des LG Düsseldorf zu einem Sharehoster
Ist eine proaktive Kontrolle aller neuen Beiträge nach dem ersten Rechtsverstoß sinnvoll?
Fall 18: Trotz Filter ein neuer Beitrag mit rechtsverletzendem Inhalt
Fazit Fälle 16-20
Fall 21: Auskunftspflicht bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung
Fall 22: Auskunftsanspruch bei einer Urheberrechtsverletzung
Dieses Buch zielt darauf ab, Forenbetreibern ein grundlegendes Verständnis für ihre rechtliche Haftung im Internet zu vermitteln. Die zentrale Forschungsfrage untersucht, inwieweit Betreiber von Foren für die Inhalte ihrer Nutzer verantwortlich sind, wann eine Zurechnung als "eigene Inhalte" erfolgt und welche Pflichten bei Kenntniserlangung von Rechtsverstößen bestehen, ohne dabei die freie Meinungsbildung im Netz unzulässig zu behindern.
Fall 2: Zu Eigen machen eines fremden Beitrags
Ein Vorgehen gegen den Urheber einer Äußerung scheitert oft schon an dem rein faktischen Problem der Unkenntnis von dessen Identität. Der in seinen Rechten Verletzte wird sich daher in den meisten Fällen zunächst an den Betreiber des Forums halten.
An dieser Stelle wird es zum ersten Mal "richtig juristisch", denn eine wichtige Weichenstellung ist die Unterscheidung zwischen eigenen und fremden Inhalten. Die Unterscheidung ist deshalb so wichtig, weil fremde Inhalte zunächst ohne Kenntnis von ihnen keine Schadensersatzansprüche auslösen (das wird in späteren Fällen natürlich noch vertiefter und differenzierter dargestellt) und keine strafrechtliche Verantwortlichkeit besteht. Für eigene Beiträge hingegen ist der Betreiber umfassend verantwortlich.
Die Abgrenzung zwischen eigenen und fremden Inhalten ist nun leider nicht so ganz einfach, wie es sich auf den ersten Blick anhört. Man könnte ja glauben, eigene Inhalte seien nur diejenigen, die man auch selber geschrieben hat. Das ist sicher ein erster Ausgangspunkt, aber die Rechtsprechung kennt die Konstruktion des "Zu Eigen machens" von Inhalten, d.h. dass Beiträge, die von jemand anderem stammen, also hier im konkreten Fall von einem Dritten in das Forum gepostet wurden, dem Betreiber des Forums unter gewissen Umständen zugerechnet werden können. Wir unterscheiden also letztlich auf der einen Seite eigene bzw. zu Eigen gemachte Inhalte und auf der anderen Seite fremde Inhalte.
Entscheidend für die Abgrenzung ist nicht, ob sich der Betreiber des Forums die fremden Beiträge zu Eigen machen will, sondern ob er sich aus der Sicht eines Durchschnittsnutzers mit deren Inhalt identifiziert. Allein die Kenntlichmachung eines fremden Inhalts als eines solchen (unter dem Beitrag wird meistens ein Nickname oder ähnliches stehen) schließt deshalb die Zurechnung zu einem Anbietern keineswegs zwingend aus. Sie sagt allenfalls aus, dass der Forenbetreiber den Beitrag nicht selbst verfasst hat, nicht aber, ob er sich mit ihm identifiziert.
Fall 1: Haftung des Forenbetreibers für einen eigenen Beitrag: Forenbetreiber haften vollumfänglich für selbst verfasste, rechtswidrige Inhalte.
Fall 2: Zu Eigen machen eines fremden Beitrags: Ein "Zu-Eigen-Machen" fremder Beiträge führt zur vollen Haftung des Betreibers und setzt eine Identifikation mit dem Inhalt aus Sicht eines Durchschnittsnutzers voraus.
Fall 6: Muss ein Forenbetreiber eine Vorabkontrolle aller Beiträge machen, bevor sie online gestellt werden?: Es besteht derzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur generellen Vorabkontrolle von Nutzerbeiträgen.
Fall 9: Kenntniserlangung einer Rechtsverletzung durch einen Beitrag - Pflicht zur Entfernung: Sobald der Betreiber Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt erlangt, ist er als Störer zur unverzüglichen Entfernung verpflichtet.
Haftungsrecht, Forenbetreiber, Störerhaftung, Zu-Eigen-Machen, Telemediengesetz, TMG, Rechtsverletzung, Schadensersatz, Unterlassungsanspruch, Vorabkontrolle, Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Abmahnung, Datenschutz, Disclaimer.
Der Ratgeber behandelt die Haftung von Forenbetreibern für rechtswidrige Inhalte in ihrem Forum, insbesondere in Bezug auf die Unterscheidung zwischen eigenen und fremden Beiträgen sowie die daraus resultierenden Pflichten.
Die zentralen Themen umfassen die Störerhaftung, die Frage der Kontrolle von Beiträgen, den Umgang mit Abmahnungen sowie spezifische Aspekte des Urheber- und Persönlichkeitsrechts.
Das primäre Ziel ist es, Forenbetreibern durch praxisnahe Fallbeispiele Hinweise zu geben, wie sie ihr Haftungsrisiko minimieren und sich bei Rechtsverletzungen im Forum korrekt verhalten.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Sachverhalten anhand aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Grundlagen, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG).
Im Hauptteil werden zahlreiche Fallkonstellationen diskutiert, die von der Haftung für eigene Beiträge über die Zurechnung fremder Inhalte bis hin zu Pflichten bei der Kenntniserlangung und der Verhinderung gleichartiger Verstöße reichen.
Wichtige Begriffe sind Forenhaftung, Störerhaftung, Zu-Eigen-Machen, Unterlassungspflichten und Abmahnungen.
Nein, nach geltender Rechtslage besteht keine allgemeine Verpflichtung zur proaktiven Vorabkontrolle aller Beiträge, da dies das Geschäftsmodell und die Meinungsfreiheit im Internet übermäßig einschränken würde.
Die Entfernung muss unverzüglich nach Kenntniserlangung erfolgen; je nach Komplexität des Falles kann ein Zeitraum von 24 Stunden bis zu einer Woche angemessen sein.
Ein Disclaimer (Distanzierungshinweis) bietet Forenbetreibern nur einen sehr begrenzten Schutz und kann im Ernstfall vor Gericht oft wenig bewirken, da es auf die tatsächliche Identifikation mit dem Inhalt ankommt.
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