Bachelorarbeit, 2020
77 Seiten, Note: 1,0
1. Aussagekraft der dienstlichen Beurteilung – Wunschdenken oder Wirklichkeit?
2. Die dienstliche Beurteilung und deren Bedeutung in Stellenbesetzungsverfahren
2.1 Was ist eine „dienstliche Beurteilung“?
2.2 Rechtsgrundlagen
2.3 Multifunktionalität
2.4 Beurteilungsverfahren
2.5 Beurteilungsinhalt
2.6 Beurteilungsmaßstab
2.7 Rolle der dienstlichen Beurteilung in Stellenbesetzungsverfahren
3. Kritik an der dienstlichen Regelbeurteilung
3.1 Funktionen
3.2 Person des Beurteilers
3.3 Beurteilungssystem
4. Zielsetzung und Fragestellung
5. Datenerhebung
5.1 Methodenwahl
5.2 Durchführung und Stichprobenerhebung
5.3 Aufbau des Fragebogens
6. Auswertung
6.1 Teil A – Persönliche Angaben
6.2 Teil B – Ziele der dienstlichen Regelbeurteilung
6.3 Teil C – Realitätsgerechte Erfassung von Eignung, fachlicher Leistung und Befähigung
7. Interpretation der Ergebnisse
8. Kritik am Vorgehen
9. Fazit
Ziel dieser Arbeit ist es, durch die Erhebung eines Meinungsbildes von Beurteilern zu analysieren, inwiefern die dienstliche Regelbeurteilung aus deren Sicht die tatsächliche Eignung, fachliche Leistung und Befähigung von Beamten widerspiegelt und welche Faktoren die Qualität der Leistungserfassung beeinflussen.
1. Aussagekraft der dienstlichen Beurteilung – Wunschdenken oder Wirklichkeit?
Dienstlichen Beurteilungen kommt eine bedeutsame Rolle in der kommunalen Praxis zu: Sie fungieren als Hauptauswahlkriterium in Auswahlverfahren und dienen der Verwirklichung des Grundsatzes der Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 GG (Bodanowitz, 2019, Rn. 87). Darüber hinaus unterstützen sie unter anderem als Personalführungsinstrument die Personalplanung (Leppek, 2010, S. 9) und liefern Informationen für die Personalentwicklung (§ 46 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 BLV). Diese „Multifunktionalität“ (Bieler & Lorse, 2012, Rn. 71) bedingt hohe Anforderungen an die dienstliche Beurteilung, damit diese ihren Funktionen gerecht werden kann (Nokiel, 2013, S. 284).
Die inhaltliche Aussagekraft der dienstlichen Beurteilung ist ausschlaggebend für deren Eignung als Vergleichsgrundlage bei personellen Auswahlentscheidungen (Gourmelon & Hoffmann, 2017, S. 128f.). Neben der Einhaltung eines vorgegebenen Beurteilungsverfahrens sind die Heranziehung zuverlässiger Erkenntnisquellen, eine ganzheitliche und differenzierte Leistungserfassung sowie die Anwendung gleicher Beurteilungsmaßstäbe nur einige der Voraussetzungen für eine inhaltlich aussagekräftige Beurteilung.
1. Aussagekraft der dienstlichen Beurteilung – Wunschdenken oder Wirklichkeit?: Das Kapitel führt in die hohe Bedeutung und Multifunktionalität dienstlicher Beurteilungen ein und skizziert das grundlegende Problem ihrer inhaltlichen Aussagekraft.
2. Die dienstliche Beurteilung und deren Bedeutung in Stellenbesetzungsverfahren: Hier werden die rechtlichen Grundlagen, die Verfahrensabläufe sowie die zentrale Rolle der Beurteilung bei Auswahlentscheidungen im öffentlichen Dienst detailliert dargestellt.
3. Kritik an der dienstlichen Regelbeurteilung: Dieses Kapitel setzt sich kritisch mit verschiedenen Fehlerquellen, dem Einfluss der Beurteilerpersönlichkeit und Schwachstellen im Beurteilungssystem auseinander.
4. Zielsetzung und Fragestellung: Das Kapitel definiert das Ziel der Arbeit, ein subjektives Meinungsbild der Beurteiler zur Praxis der dienstlichen Regelbeurteilung zu erheben.
5. Datenerhebung: Es wird die methodische Vorgehensweise erläutert, wobei insbesondere die Durchführung einer Online-Befragung bei Erstbeurteilern beschrieben wird.
6. Auswertung: Dieses Kapitel präsentiert die empirischen Ergebnisse der Umfrage, gegliedert in persönliche Angaben, Zielerreichung und Einflussfaktoren auf die Leistungserfassung.
7. Interpretation der Ergebnisse: Die erhobenen Daten werden analysiert, wobei Tendenzen hinsichtlich der geringen Zielerreichung und der Wahrnehmung einzelner Einflussfaktoren abgeleitet werden.
8. Kritik am Vorgehen: Eine methodische Reflexion über die Gestaltung des Fragebogens, die Teilnehmerstruktur und mögliche Grenzen der Aussagekraft der Ergebnisse.
9. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse und betont den Bedarf an einer kritischen Überarbeitung des Instruments der dienstlichen Beurteilung.
Dienstliche Beurteilung, Regelbeurteilung, Bestenauslese, Leistungsprinzip, Beurteiler, Beurteilungsfehler, Personalführung, Stellenbesetzungsverfahren, Online-Befragung, Personalentwicklung, Objektivität, Vergleichbarkeit, Beurteilungssystem, öffentliche Verwaltung, Wahrnehmungsverzerrungen.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Aussagekraft und der praktischen Anwendung von dienstlichen Regelbeurteilungen im öffentlichen Dienst, insbesondere aus Sicht der Beurteiler.
Zentral sind die Funktionen der Beurteilung, die rechtlichen Rahmenbedingungen, kritische Erfolgsfaktoren für die Objektivität sowie die empirische Untersuchung von Verzerrungseffekten durch den Beurteiler.
Das Ziel ist es, mittels einer Umfrage zu ermitteln, inwiefern Beurteiler die dienstliche Regelbeurteilung als ein Instrument empfinden, das die Eignung und Leistung von Beamten realitätsgerecht widerspiegelt.
Es wurde eine empirische Online-Befragung unter Erstbeurteilern in sieben Kommunen durchgeführt, um ein breites Meinungsbild zur Praxis der Beurteilung zu erhalten.
Der Hauptteil analysiert neben den theoretischen Grundlagen der Beurteilung kritisch die verschiedenen Faktoren, die den Beurteilungsprozess verzerren können, wie etwa Persönlichkeitsmerkmale, Konfliktvermeidung oder formale Vorgaben wie Richtwerte.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie „Dienstliche Beurteilung“, „Bestenauslese“, „Beurteilungsfehler“ und „Realitätsgerechte Leistungserfassung“ definiert.
Die Ergebnisse zeigen ein kritisches Bild: Die befragten Beurteiler sind überwiegend der Ansicht, dass die angestrebten Ziele wie Bestenauslese oder Motivationsförderung kaum bis gar nicht erreicht werden.
Laut den Studienergebnissen werden vor allem „Niveauvorgaben“ und „Richtwerte“ als Faktoren wahrgenommen, die die realitätsgerechte Leistungserfassung am stärksten beeinträchtigen.
Die Mehrheit der befragten Beurteiler sieht in der dienstlichen Beurteilung nur einen geringen Nutzen für die praktische Personalarbeit und warnt vor einem reinen „Ritualcharakter“.
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