Doktorarbeit / Dissertation, 2008
200 Seiten, Note: "cum laude" ("gut")
Diese Dissertation untersucht den Prüfungsmaßstab des § 10 Satz 1 AGG bei der Rechtfertigung unmittelbarer Altersdiskriminierung. Die Arbeit analysiert die gesetzliche Regelung und deren Konformität mit Europarecht. Ziel ist es, die rechtliche Handhabung von Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht zu klären.
Teil 1 Das Verbot der Altersdiskriminierung: Dieser Teil befasst sich umfassend mit dem Verbot der Altersdiskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Er analysiert den Anwendungsbereich des Gesetzes, seine Entstehungsgeschichte, die gesetzliche Systematik und die Ausnahmeregelungen. Es wird detailliert auf die verschiedenen Arten der Benachteiligung (unmittelbar, mittelbar, Mischfälle) eingegangen und die jeweilige rechtliche Bewertung erläutert. Der Teil legt die Grundlage für die darauf folgende Auseinandersetzung mit den zulässigen Ausnahmen von diesem Verbot.
Teil 2 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters: Dieser Teil konzentriert sich auf die Analyse von § 10 AGG, der Ausnahmen vom Verbot der Altersdiskriminierung zulässt. Die Dissertation untersucht eingehend den Regelungsgehalt dieses Paragraphen und hinterfragt dessen Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht, insbesondere mit der Richtlinie 2000/78/EG. Die Analyse umfasst eine detaillierte Prüfung des Wortlauts und der Erwägungsgründe der Richtlinie, um die rechtliche Zulässigkeit der Ausnahmeregelung im deutschen Recht zu beurteilen. Der Fokus liegt auf der Klärung der rechtlichen Anforderungen an die Rechtfertigung unterschiedlicher Behandlung aufgrund des Alters.
Altersdiskriminierung, AGG, § 10 AGG, Antidiskriminierungsrecht, Europarecht, Richtlinie 2000/78/EG, Rechtfertigung, unmittelbare Benachteiligung, mittelbare Benachteiligung, Gleichbehandlung, Arbeitsrecht.
Die Dissertation untersucht den Prüfungsmaßstab des § 10 Satz 1 AGG bei der Rechtfertigung unmittelbarer Altersdiskriminierung. Sie analysiert die gesetzliche Regelung und deren Konformität mit Europarecht, mit dem Ziel, die rechtliche Handhabung von Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht zu klären.
Die Arbeit behandelt den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die Systematik des AGG bezüglich Altersdiskriminierung, die Rechtfertigung unterschiedlicher Behandlung aufgrund des Alters gemäß § 10 AGG, die Vereinbarkeit des § 10 AGG mit der Richtlinie 2000/78/EG und die juristische Bewertung des Prüfungsmaßstabs des § 10 Satz 1 AGG.
Die Dissertation ist in zwei Teile gegliedert. Teil 1 befasst sich mit dem Verbot der Altersdiskriminierung im AGG, inklusive Anwendungsbereich, Entstehungsgeschichte, Systematik und Ausnahmeregelungen. Teil 2 analysiert § 10 AGG, die zulässigen Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot, und dessen Vereinbarkeit mit Europarecht (Richtlinie 2000/78/EG).
Teil 1 analysiert umfassend das Verbot der Altersdiskriminierung im AGG. Er untersucht den Anwendungsbereich des Gesetzes, seine Entstehungsgeschichte, die gesetzliche Systematik und die Ausnahmeregelungen. Die verschiedenen Arten der Benachteiligung (unmittelbar, mittelbar, Mischfälle) werden detailliert erläutert und rechtlich bewertet. Dieser Teil legt die Grundlage für die Analyse der zulässigen Ausnahmen.
Teil 2 konzentriert sich auf § 10 AGG und die zulässigen Ausnahmen vom Verbot der Altersdiskriminierung. Es wird der Regelungsgehalt dieses Paragraphen eingehend untersucht und dessen Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht, insbesondere der Richtlinie 2000/78/EG, hinterfragt. Die Analyse umfasst eine detaillierte Prüfung des Wortlauts und der Erwägungsgründe der Richtlinie, um die rechtliche Zulässigkeit der Ausnahmeregelung im deutschen Recht zu beurteilen. Der Fokus liegt auf den rechtlichen Anforderungen an die Rechtfertigung unterschiedlicher Behandlung aufgrund des Alters.
Schlüsselwörter sind: Altersdiskriminierung, AGG, § 10 AGG, Antidiskriminierungsrecht, Europarecht, Richtlinie 2000/78/EG, Rechtfertigung, unmittelbare Benachteiligung, mittelbare Benachteiligung, Gleichbehandlung, Arbeitsrecht.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Begründung eines allgemeinen Rahmens zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, einer Alter oder der sexuellen Ausrichtung stehen im Mittelpunkt der Arbeit.
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