Bachelorarbeit, 2020
54 Seiten, Note: 2,3
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit dem Berufsfeld der Schulbegleitung, insbesondere im Hinblick auf psychische Störungen bei Kindern im Grundschulalter. Das Ziel der Arbeit ist es, einen theoretischen Einblick in das Berufsfeld zu gewinnen, die Herausforderungen von Schulbegleiter*innen in ihrer Arbeit mit psychisch erkrankten Kindern zu beleuchten und mögliche Entwicklungen des Konzepts des Arbeitsfelds in der Zukunft aufzuzeigen.
Die Bachelorarbeit setzt sich zunächst mit dem Begriff des Schulwesens und der Schulpflicht in Deutschland auseinander. Im ersten Kapitel wird die historische Entwicklung des Schulwesens beleuchtet und die Bedeutung der Schulpflicht im Kontext der gesellschaftlichen Veränderungen hervorgehoben. Dabei wird insbesondere der Übergang zum „Ernst des Lebens“ für Kinder im Grundschulalter beleuchtet.
Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit psychischen Störungen im Grundschulalter. Es werden verschiedene psychische Erkrankungen wie Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung, Persönlichkeitsstörung und posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) thematisiert. Die Kapitel fokussieren auf die Entstehung und Ursachen dieser Störungen und beleuchten dabei die Schule als potenziellen Risikofaktor.
Im dritten Kapitel wird der Begriff der Schulbegleitung als Feld Sozialer Arbeit vorgestellt. Das Kapitel behandelt die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen für das Beantragen einer Schulbegleitung. Zudem werden die Handlungsfelder und Qualifikationen von Schulbegleiter*innen, sowie die Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartner*innen und die Herausforderungen durch Kooperationskonflikte beleuchtet.
Schlüsselwörter der Arbeit sind: Schulwesen, Schulpflicht, Grundschule, psychische Störungen, Schulbegleitung, Soziale Arbeit, Kooperation, Konflikte, Professionalisierung, Herausforderungen.
Schulbegleiter unterstützen Kinder mit Beeinträchtigungen oder psychischen Störungen im Schulalltag, um ihnen die Teilhabe am Unterricht und das Erreichen von Lernzielen zu ermöglichen.
Zu den behandelten Störungen zählen ADHS, Persönlichkeitsstörungen und posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS).
Die Beantragung erfolgt in der Regel über das Jugendamt (bei seelischen Behinderungen nach SGB VIII) oder das Sozialamt (bei körperlichen/geistigen Behinderungen nach SGB XII).
Das Feld ist heterogen; es gibt sowohl Fachkräfte (Sozialpädagogen, Erzieher) als auch ungelernte Kräfte, wobei eine Professionalisierung angestrebt wird.
Häufige Konflikte entstehen durch unklare Rollenverteilung zwischen Lehrkräften und Begleitern sowie durch unterschiedliche Erwartungen der Eltern und Kooperationspartner.
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