Bachelorarbeit, 2020
49 Seiten, Note: 1,8
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Theoretische Erkenntnisse
2.1 Interdependenztheoretischer Ansatz
2.2 Energiesicherheit als Versorgungssicherheit
2.3 Die Relevanz von Energiesicherheit in der Außenpolitik
3. Energie in der Bundesrepublik Deutschland
3.1 Der deutsche Energiemix
3.2 Importe und Bedeutung von Erdgas für Deutschland
3.3 Zwischenfazit und ein Wort zur Versorgungssicherheit
4. Gasversorger Russland
4.1 Ausgangssituation
4.2 Die deutsch-russische Erdgasbeziehungen
4.3 Gazprom
5. Importabhängigkeit und Energiewende
5.1 Importabhängigkeit als ökonomisches Problem
5.2 Energiewende und Importabhängigkeit
6. Die Ostseepipeline Nord Stream 2
6.1 Sicherheitspolitische Bedenken
6.2 Die „Gaswaffe“: Eine Gefahr für Deutschlands Versorgungssicherheit?
7. Die deutsch-russische Interdependenz
8. Schlussbetrachtung
9. Literaturverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Prozentuale Anteile der Energieträger am Primärenergieverbrauch 2019
Abbildung 2: Primärenergieverbrauch nach Energieträgern in Prozent in 1990
Abbildung 3: Erdgasverbrauch in Deutschland von 2008-2018 (in Mrd. Kubikmetern)
Abbildung 4: Nettoimportquote bezogen auf den PEV 2018 in Prozent
Abbildung 5: Die deutschen Erdgasbezugsquellen in 2017
Abbildung 6: Entwicklung der Erdgasimporte in die BRD (in Terajoule)
Abbildung 7: Auswirkungen der Energiewende auf die Importabhängigkeit
Die Corona-Krise ist derzeit in aller Munde und beschäftigt Politiker und Bürger gleichermaßen. Doch vorher gab es ein Thema, welches als eines der kontroversesten Themen innerhalb der gegenwärtigen internationalen Politik angesehen werden kann. Die Rede ist von der Offshore-Pipeline Nord Stream 2, welche von Russland auf direktem Weg durch die Ostsee Erdgas nach Deutschland transportieren und hierbei die Kapazitäten der bereits betriebenen Nord Stream-Pipeline verdoppeln soll. Allerdings wurde der Bau kurz vor der Fertigstellung aufgrund von Sanktionen seitens der Vereinigten Staaten von Amerika unterbrochen.
Edward Heerma, CEO der Schweizer Allseas Group, erhielt am 18. Dezember 2019 einen Brief der US-Senatoren Ted Cruz und Ron Johnson, in dem diese ihn darauf hinwiesen, dass der US-Präsident ein Gesetz unterzeichnen werde, welches ihm erlaube, Personen oder Unternehmen, welche am Bau der Ostseepipeline Nord Stream 2 beteiligt sind, mit schwerwiegenden Sanktionen zu belegen. Die Senatoren Cruz und Johnson betonten zudem, dass die Pipeline die nationale Sicherheit Amerikas bedrohe (Cruz/John- son, 2019), womit die Sanktionen gerechtfertigt seien.
Kurz bevor der Protecting Europe's Energy Security Act of 2019, auf welchen sich Cruz und Johnson in ihrem Brief bezogen, von Präsident Donald Trump unterzeichnet wurde, veröffentlichte die Allseas Group ein Statement, wonach das Unternehmen seine Schiffe vom Bau der Pipeline bis auf weiteres abziehen werde (Dornis, 2019).
Im ,Gesetz zum Schutz von Europas Energiesicherheit‘ wird auch darauf hingewiesen, dass die Beziehungen zwischen den USA und Deutschland für die nationalen Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten sowie für den globalen Wohlstand und Frieden von entscheidender Bedeutung seien (Congress, 2019: 2). Dem US-Botschafter in Deutschland, Richard Grenell, zufolge beabsichtigt die US-Regierung mit den Sanktionen gegen Nord Stream 2 einen zu starken Einfluss Russlands mittels Erdgas auf Europa zu verhindern (Leppin, 2019).
Deutschland ist Gazproms und somit Russlands wichtigster ausländischer Abnehmer von Erdgas (Statista, 2019a). Die Frage ist jedoch, ob dies auch zur Folge hat, dass die deutsche Energiesicherheit durch Nord Stream 2 von Russland bedroht wird? Besteht eine einseitige Abhängigkeit zwischen Deutschland und Russland oder kann von einer Interdependenz, also einer gegenseitigen Abhängigkeit zwischen den beiden Staaten gesprochen werden?
In dieser Arbeit beschäftige ich mich mit den Folgen der Nord Stream 2 Pipeline für die deutsche Energiesicherheit. Unter Anwendung des interdependenztheoretischen Ansatzes nach Robert Keohane und Joseph Nye und einer Arbeitsdefinition des Begriffs der Energiesicherheit soll eine Antwort auf die Forschungsfrage ,Welche Auswirkungen hat Nord Stream 2 auf die deutsche Energiesicherheit?4 gefunden werden. Eingangs sei die Hypothese aufgestellt, dass die US-amerikanische Argumentation, wonach sich Deutschland durch die Nord Stream-Pipelines - insbesondere Nord Stream 2 - von Russland abhängig macht und somit die Energiesicherheit Deutschlands in Gefahr sei, nicht zutreffend ist, da ein ,Abdrehen‘ der Erdgaslieferungen nach Deutschland negative Folgen für Russland haben würde.
Die vorliegende Arbeit gliedert sich in sechs Kapitel: Das erste Kapitel befasst sich mit dem interdependenztheoretischen Ansatz, dem Begriff der Energiesicherheit sowie dessen Relevanz in der Außenpolitik. Anschließend wird im zweiten Kapitel der deutsche Energiemix vorgestellt und mithilfe verschiedener Statistiken die Importe sowie die Bedeutung des Energieträgers Erdgas für die BRD hervorgehoben. Daran anschließend befasst sich das dritte Kapitel mit dem größten Erdgasversorger Deutschlands: Russland, sowie den deutsch-russischen Energiebeziehungen und dem halbstaatlichen Energiekonzern Gazprom. Kapitel vier beschreibt die ökonomischen Probleme einer Importabhängigkeit und thematisiert die Auswirkungen der deutschen Energiewende auf die Importabhängigkeit. Kapitel fünf ist der Ostseepipeline Nord Stream 2 gewidmet. Hierbei soll zunächst das Projekt NS2 vorgestellt und anschließend die möglichen Sicherheitsrisiken für die deutsche Energiesicherheit erörtert werden. Im Fokus des sechsten Kapitels steht die deutsch-russische Interdependenz. Abschließend werden die Erkenntnisse der einzelnen Kapitel in einer Schlussfolgerung zusammengefasst. Auch soll hieraus eine Antwort auf die eingangs gestellte Forschungsfrage gegeben werden.
Der folgende Abschnitt dient der Erarbeitung theoretischer Erkenntnisse, welche für die Beantwortung der Forschungsfrage bzw. für die Überprüfung der Hypothese unerlässlich sind. Für die Analyse der deutsch-russischen Energiebeziehungen und die von den USA befürchtete Abhängigkeit Deutschlands von Russland bietet sich der interdependenztheoretische Ansatz nach Robert Keohane und Joseph Nye an. Daran anschließend wird der Begriff der Energiesicherheit definiert und in Verbindung mit den Erkenntnissen des interdependenztheoretischen Ansatzes gebracht.
Das analytische Konzept der Interdependenz, welches 1977 von Keohane und Nye in die Internationalen Beziehungen eingeführt wurde, besaß vorher bereits eine lange Begriffsgeschichte (Muir, 1932; Morse, 1972: 132ff.). Jedoch wird der Begriff der Interdependenz in unterschiedlichen Zusammenhängen mit unterschiedlichen Sinninhalten in Verbindung gebracht.
Laut Elias (1977: 336f.) steht hinter dem Begriff der Interdependenz das ökonomische Phänomen der sich im Zivilisationsprozess beständig ausweitenden Spezialisierung und Arbeitsteilung. Diese wurde durch die Industrialisierung verstärkt und hat sich im Zuge des 20. Jahrhunderts zunehmend transnational organisiert. Die kapitalistische Produktionsweise sowie die Ausweitung und Entgrenzung der Wirtschaftsprozesse, in Verbindung mit einer internationalen Arbeitsteilung, begünstigen seit Mitte des vergangenen Jahrhunderts die Auflösung der nationalstaatlichen Gebundenheit des Wirtschaftens und führten somit zu transnationalen wechselseitigen Abhängigkeiten. Einerseits wurde dieser Prozess durch politische Entscheidungen, den freien Handel zu institutionalisieren, sprich den Handel über Grenzen hinweg zu erleichtern, und andererseits durch den technologischen Wandel vorangetrieben (Morse, 1972: 135f., 146). Die politischen Entscheidungen sind auf Konzepte des Wirtschaftsliberalismus zurückzuführen. Somit beschreibt der Interdependenzbegriff eine Folge liberalen Denkens und widerspricht daher der Annahme von Waltz (1970: 206), dass „[e]ach state regulates its own affairs and supplies largely out of its own resources the food, clothing, housing [...] consumed and used by its citizens” - vielmehr wird das Gegenteil angestrebt.
Es wird zwischen drei Formen der Interdependenz unterschieden (de Wilde, 1991: 17ff.): Als integrative Interdependenz bezeichnet man Beziehungen, welche auf den ökonomischen Transaktionen und der Arbeitsteilung zwischenstaatlich verfasster Gesellschaften beruhen. Diese Form der Interdependenz zeichnet sich dadurch aus, dass Akteure aus einer Interdependenzbeziehung austreten können, was jedoch Konsequenzen für die anderen Teilnehmer zur Folge hat. Die funktionalistische Interdependenz bezeichnet jenen Typus, bei welchem einzelne Akteure durch eine Struktur - wie etwa ein staatliches Gewaltmonopol oder IGOs - miteinander verbunden sind. Der dritte Typus ist die systemische Interdependenz. Bei diesem Typus sind die einzelnen Akteure bereits durch ihre Existenz mit dem Gesamtsystem verbunden. Zwar sind die Interdependenzbeziehungen sozial veränderbar, jedoch können sie nicht aufgelöst werden.
Für diese Arbeit ist jedoch ausschließlich der Typus der integrativen Interdependenz von Bedeutung, da dieser eine einseitige Beendigung der Interdependenzbeziehung und die damit verbundenen Konsequenzen thematisiert. Zunächst ist es ratsam den Abhängig- keits- bzw. den Dependenzbegriff zu betrachten. Duvall zufolge ist „dependence [...] the basis of existence“ (1978: 61f.). Somit ist unter Interdependenz die gegenseitige Sicherung eines gewünschten Zustands zu verstehen. Nur die gegenseitige Unterstützung befriedigt die jeweiligen grundlegenden Bedürfnisse. Beendet ein (Vertrags-) Partner hingegen das Verhältnis, so verursacht dies Kosten auf beiden Seiten. Die integrative Interdependenz ist somit als eine Beziehung sozialen Tausches anzusehen (Baldwin, 1978), welche jedoch auch eine gegenseitige Kontrolle ermöglicht (Caporaso, 1978: 18). Keo- hane und Nye zufolge sind bereits gegenseitige kostenverursachende Transaktionen zwischen Staaten der Akteure unterschiedlicher Staaten als Interdependenz zu betrachten (Keohane/Nye, 1977: 8f.). Allerdings sagt das Vorhandensein von Transaktionen noch nichts über alternative Handlungsmöglichkeiten der Akteure aus (Baldwin, 1980: 490). Verursachen Transaktionen zwischen Akteuren unterschiedlicher Staaten mit Kosten verbundene Effekte, wie es beim Handel mit Gütern, beispielsweise Erdgas oder Erdöl, der Fall ist, so bezeichnet Baldwin diesen Zustand als Sensitivität bzw. Empfindlichkeit (Baldwin, 1980: 491). Eine wechselseitige Abhängigkeit bzw. eine Interdependenz liegt erst dann vor, wenn zwei Voraussetzungen gegeben sind. Dies ist zum einen die Sensiti- vität, welche stattfindet, wenn ein teurer, von beiden Partnern erwünschter Vertrag vorhanden ist. Zum anderen muss eine Beendigung dieses Vertrags für beide Akteure teurer sein als der eigentliche Vertrag, somit müssten für Alternativen höhere Kosten hingenommen werden (Baldwin, 1980: 499; Waltz, 1970: 210). Es besteht also noch keine Abhängigkeitsbeziehung, wenn ein hohes Niveau an Austauschbeziehungen besteht, sondern erst dann, wenn sich die Tauschpartner von dieser Beziehung nicht oder nur mit hohen Kosten lösen können (Kohler-Koch, 1990: 113; Jones, 1984: 21f.).
Zwischenstaatliche Kooperation durch internationalen Handel und die Hoffnung auf Frieden stehen im Zeitalter der wechselseitigen Kooperation im Vordergrund, da Kriege keinen Gewinn einbringen und daher als sinnlos erachtet werden. Anfang der 1930er Jahre formulierte Ramsay Muir dies wie folgt: „Having become not only ruinous but futile, war can no longer be, in an interdependent world, the ultima ratio in the relations between nations, except at the cost of whelming them all in a common destruction” (Muir, 1932: 57). Demzufolge bewirkt zwischenstaatlicher Handel wechselseitige Abhängigkeiten, da ein durch Krieg beeinträchtigter Handel zu kostenintensiv wäre (Dorussen, 2006: 89; Polachek, 1980: 60f.; Rosecrance, 1987: 36). Des Weiteren hat die allgemeine Machtüberlegenheit eines Staates keine große Relevanz mehr für die Erreichung bestimmter Ziele, da Macht für jeden Bereich spezifisch ist (Spindler, 2003: 99). Außerdem regen Interdependenzen in internationalen Organisationen zu kooperativen Lösungen an (Spindler 2003: 104f.; Russett/Oneal, 2001).
In der Literatur wird vielfach diskutiert, ob Globalisierung bzw. Handel zu einer internationalen Kooperation beiträgt oder vielmehr Konflikte zwischen Staaten anregt. Es gibt viele empirische Studien, welche diesbezüglich zu gegenteiligen Ergebnissen kommen (Schneider et al., 2003). Hierbei wird häufig Handel mit Interdependenz gleichgesetzt, wobei jedoch nicht berücksichtigt wird, dass Handel nicht automatisch eine Interdependenz erzeugt, sondern lediglich kostspielige Transaktionen und somit wechselseitige Sensitivität der Staaten. Die integrative Interdependenz entsteht grundsätzlich nur dann, wenn beide Akteure ein Interesse an der Erhaltung der Tauschbeziehung haben, wodurch die Opportunitätskosten im Falle einer Beendigung des Verhältnisses immerhin nicht negativ sind. Nur dann kann Handel auch Frieden bringend sein (Dorussen, 2006: 91). Allerdings ist dies nur dann der Fall, wenn die notwendigen Wirtschaftsinteressen auch im politischen System angemessen repräsentiert sind (Schneider/Schulze, 2003), wobei die Wahrscheinlichkeit hierfür in Demokratien höher ist als in Autokratien. Senghaas (1997: 562ff.) führt weiter aus, dass für eine dauerhafte Friedensstruktur weitere hinreichende Bedingungen erfüllt werden müssen: Zunächst muss die Interdependenzstruktur positiv sein, was dann der Fall ist, wenn beide Seiten in etwa gleichem Maß aufeinander angewiesen sind. Außerdem muss die Beziehung zwischen den Akteuren annähernd symmetrisch sein. Hiermit ist gemeint, dass die Akteure über vergleichbare Wertschöpfungsmöglichkeiten verfügen müssen - das Gegenteil hierfür stellt die koloniale Austauschbeziehung da. Des Weiteren müssen in den analysierten Staaten vergleichbare soziale, politische und ökonomische Bedingungen herrschen. Schließlich muss auch eine gewisse Unordnung in den Austauschbeziehungen vorliegen, was durch möglichst viele transnationale Akteure gewährleistet wird, die zueinander in Beziehung stehen. Gemeinsame Institutionen sind schließlich erforderlich, um Erwartungssicherheit herzustellen (Senghaas, 1997: 562ff.).
Bei der integrativen Interdependenz können durch die relative interne Kostenverteilung zwischen den voneinander abhängigen Akteuren auch Machtdifferenzen auftreten. Keohane und Nye schreiben diesbezüglich, dass „[a] less dependent actor in a relationship often has a significant political resource, because changes in a relationship [...] will be less costly to that actor than to its partners“ (Keohane/Nye, 1977: 11). Befinden sich zwei 5 Akteure - egal ob Staaten oder private Akteure - in einer asymmetrischen Interdependenz, so lässt sich deren Machtbeziehung für einen bestimmten Bereich über Kosten beschreiben: Angenommen Akteur A verfügt über ein bestimmtes Gut, welches für Akteur B von wesentlicher Bedeutung ist. Je wichtiger dieses Gut für Akteur B ist, über desto mehr Machtpotential verfügt Akteur A über Akteur B. Dieses Machtpotential ist auch vom Grad der Kontrolle von Akteur A über das von Akteur B begehrte Gut und den Kosten abhängig, welche auftreten, wenn Akteur B das begehrte Gut versucht zu ersetzen (Caporaso, 1978: 21). Ist im Ergebnis eine erhebliche Ungleichverteilung der Kosten vorhanden, welche beim Ausstieg aus der Interdependenzbeziehung bzw. bei einer Veränderung derselben auftritt, so liegt eine Machtdifferenz zwischen den beiden Akteuren vor. Solch eine Machtdifferenz wird häufig mit dem Begriff der asymmetrischen Interdependenz gefasst, welche sich vor allem durch Verwundbarkeit auszeichnet (Maul, 1984: 11f.).
Auf Grund ihrer der strukturellen Vielschichtigkeit kann die asymmetrische Interdependenz zwischen zwei Staaten am besten als institutionelle Macht beschrieben werden (Hirschman, 1980: 14ff.; Barnett/Duvall, 2005: 51f; Bachrach/Baratz, 1962: 948f). Durch das bestehende Interdependenzgeflecht zwischen Staaten entsteht eine institutionelle Struktur, welche die Handlungsmöglichkeiten jenes Staates, der in der Beziehung der abhängigere Akteur ist, zugunsten des Staates, welcher der weniger abhängige Akteur ist, einschränkt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig hervorzuheben, dass das Verhältnis von Angebot und Nachfrage nach Ressourcen immer dem einen Akteur Macht über den anderen verschafft (Sander, 2006: Fn.. 24). Asymmetrische Interdependenz zwischen Staaten ist somit ein Resultat vieler sozialer Tauschbeziehungen zwischen privaten Akteuren, die das Entstehen von Machtdifferenzen erst ermöglichen.
Mit Bezug auf die innerstaatlichen gesellschaftlichen und politischen Institutionen ergeben sich beim Interdependenzansatz drei theoretische Probleme. Erstens besteht die Annahme, dass Interdependenzen selbstständige Ergebnisse eines eigenständigen Bereichs transnationaler gesellschaftlicher Arbeitsteilung sind und somit das Resultat gesellschaftlicher Akteure, wie etwa Wirtschaftsunternehmen, darstellen. Demnach wird von einer Trennung des politischen vom wirtschaftlichen Einflussbereich ausgegangen. Es wird argumentiert, dass die Bürger sich dem Nationalstaat nicht unterordnen, sondern freie, autonom handelnde Subjekte sind (Rosecrance, 1987: 38). Jedoch sei dies nicht auf alle politischen Systeme zutreffend. Zweitens besteht ein Kategorienproblem: Interdependenzen sind eigenständige Ergebnisse transnationaler gesellschaftlicher Arbeitsteilung, jedoch beschäftigt sich die Interdependenzanalyse mit den sich daraus ergebenden 6 politischen Machtdifferenzen und den Handlungsoptionen politischer Akteure, welche mit ihren Handlungen über Konflikte oder Kooperationen entscheiden (Reuveny, 2003: 190). Hierbei wird der Staat häufig als einheitlicher Akteur betrachtet. Allerdings ist eine Verbindung zwischen gesellschaftlicher Interdependenz und politischen Akteuren nicht vorhanden, wodurch ungeklärt bleibt, ob gesellschaftliche Interdependenzen in pluralistischen Gesellschaften, in denen viele transnational aktive Akteure existieren, in politisches Machtpotential umgewandelt werden könnten. Eine Lösung dieses Problems stellt die liberale Theorie der Internationalen Beziehungen (Moravcsik, 1997) dar. Dieser Theorie zufolge tendieren Akteure in repräsentativen staatlichen Institutionen dazu die Präferenzen bestimmter gesellschaftlicher Akteure (vornehmlich Interessensgruppen), welche für sie relevant sind, zu verfolgen. Die verschiedenen gesellschaftlichen Interessen haben dabei unterschiedlichen Zugang zum politischen System. Erwartungsgemäß orientieren sich die Präferenzen von Wirtschaftsakteuren an den bereits bestehenden bzw. an den zukünftig erwarteten Interdependenzen, zumal diese Akteure in den Prozess transnationaler Arbeitsteilung involviert sind (Hirschman, 1980: 29). Je nachdem, welche gesellschaftlichen Akteure im politischen System repräsentiert werden, sind politische Akteure in ihren Präferenzen mehr oder weniger an die bestehenden Interdependenzen gebunden.
Das dritte Problem stellt die implizierte Annahme einer gemeinwohlorientierten Politik dar, welche sich an sämtlichen bestehenden transnationalen Interdependenzen orientiert, da nur auf diese Weise Interdependenzen pazifistisch wirken können. Allerdings sind für die verfolgte Politik vielmehr die staatlichen Institutionen und der unterschiedliche Zugang von Interessengruppe zum politischen System ausschlaggebend, was zur Folge hat, dass bestimmte Präferenzen auf zu spezifischen Interdependenzbeziehungen überstimmt werden.
In diesem Zusammenhang sollen auch die Gestaltungs- und Eingriffsmöglichkeiten in unterschiedlichen politischen Systemen in Bezug auf Interdependenzen aufgegriffen werden. Demokratische politische Systeme, welche über freie Gesellschaften und selbstständige Rechtssysteme verfügen, sind nur beschränkt in der Lage in Interdependenzbeziehungen einzugreifen. Sie können dies lediglich indirekt über die Regulierung interner Rahmenbedingungen, wie beispielsweise von Zöllen oder Steuern, oder über die Schaffung internationaler Institutionen erreichen. Als Resultat sind politische Akteure in pluralistisch-demokratischen Systemen infolge der nur indirekt vorhandenen Eingriffsmöglichkeiten in der Wahl ihrer Mittel zur Machtpotentialaktivierung eingeschränkt. Darüber hinaus sind sie nicht in der Lage theoretisch vorhandene Eingriffsmöglichkeiten aufgrund der zu erwartenden Kosten für die für sie wichtigen Wähler auszunutzen (Schneider et 7 al., 2003: 25). Anders stellt es sich in Gesellschaften dar, in denen das Rechtssystem nur schwach institutionalisiert ist und die politische und die ökonomische Macht stärker konzentriert sind, wodurch die Vielfalt relevanter Interessengruppen begrenzt ist. In solchen politischen Systemen können staatliche Akteure ohne wesentliche Hindernisse die Interdependenzen bearbeiten, wodurch sie in die Lage versetzt werden, die Verflechtungen bzw. Entflechtungen ihrer Staaten auf direktem Wege zu beeinflussen. Aufgrund dessen besitzen politische Akteure in unfreieren Gesellschaften oftmals einen strategischen Vorteil gegenüber solchen Akteuren, welche in freien, pluralistischen Gesellschaften leben, da in diesen auf eine größere Anzahl unterschiedlicher, gesellschaftlicher Interessen Rücksicht genommen werden muss.
Resümierend lässt sich festhalten, dass sich das Machtpotential der beteiligten Staaten aus den Kosten ergibt, welche durch eine Veränderung oder Auflösung bereits bestehender Interdependenzen für die relevanten Gruppierungen in den Staaten auftreten. Die Höhe dieser Kosten ist wiederum vom Grad der Relevanz des Gutes für das politische System und den Kosten, welche für Alternativen in Kauf genommen werden müssten, abhängig. Theoretisch bestehen in pluralistischen Systemen mehr Alternativen zu bereits bestehenden Interdependenzen. Jedoch weisen die repräsentierten Interessen in solchen politischen Systemen zumeist eine hohe Vielfalt auf, wodurch die Innovationsfähigkeit in diesen Systemen nicht gewährleistet ist. Für die Umsetzung von Alternativen müssen in pluralistischen Systemen höhere Kosten in Kauf genommen werden, da es weder möglich ist, bestimmte gesellschaftliche Interessen zu ignorieren noch die Kosten ohne weiteres auf die Gesellschaft ausgelagert werden können. Im Gegensatz dazu fallen die Kosten der gesellschaftlichen Anpassung für politische Akteure in unfreien Gesellschaften tendenziell niedriger aus als in freien Gesellschaften. Dies ist für die Interdependenzanalyse von Bedeutung, da hierdurch die Kosten für Alternativen und die damit einhergehende Asymmetrie der Interdependenz beeinflusst werden.
Energiesicherheit (engl. energy security) ist, obwohl der Begriff zunehmend gebraucht wird, nicht eindeutig definierbar. Für eine möglichst genaue Darstellung sollen in diesem Abschnitt die unterschiedlichen Definitionen vorgestellt und Gemeinsamkeiten herausgearbeitet werden, um eine für den Zweck dieser Arbeit dienliche Definition zu erhalten.
In der Literatur wird zwischen jenen unterschieden, die die Energiesicherheit aus einer wirtschaftlichen Perspektive interpretieren, und jenen, welche die politische und strategische Sicht hervorheben (Checci/Behrens/Egenhofer, 2009: 1). Letztere sind der Ansicht, dass das Konzept der Energiesicherheit ein Mythos sei (Noël, 2008). Die Mehrheit der Vertreter der wirtschaftlichen Perspektive ist der Auffassung, dass der Begriff der Energiesicherheit bedeutungslos sei. Sie argumentieren, dass Fragen der Energie einzig den Regeln des Marktes unterliegen. Hierdurch bleiben politische Faktoren, welche das Ziel einer Energiesicherheit verfolgen, außen vor. Staatliche Eingriffe seien jedoch erwünscht, sofern die Märkte versagen (Checci et al., 2009: 1).
Die zunehmende Verstaatlichung von Energieressourcen und die damit einhergehende Politisierung der Verwaltung der Ressourcen durch rohstoffreiche Staaten haben dazu geführt, dass das Thema der Energiesicherheit zu einer Frage der nationalen Sicherheit geworden ist. (Yergin, 2000). Demzufolge sei es dem Markt allein nicht möglich, den zukünftigen Herausforderungen zu begegnen, denen sich Staaten mit einem hohen Energiekonsum in Zukunft ausgesetzt sehen. Checci et al. vertreten die Auffassung, dass „Energiesicherheit [...] demzufolge internationale Zusammenarbeit, staatliche Eingriffe und militärische Kontrolle“ (2009: 1) erfordere.
Für Checci et al. sind die beiden Ansätze nicht widersprüchlich, sondern komplementär (2009: 1) und wichtig für den Umgang mit der Energieversorgungssicherheit in Europa (Checci, 2008). Beide Ansätze haben zwei Faktoren gemein: die physische Verfügbarkeit von Rohstoffen und deren Preise. Wenn die Preise unbegrenzt steigen könnten, gäbe es per Definition immer einen ausreichend hohen Preis, zu dem die Nachfrage dem Angebot gleichkommt - aber in diesem Fall wäre es naiv zu sagen, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Inwieweit es akzeptabel ist, die Preise variieren zu lassen, um die Nachfrage einzuschränken und knappe Lieferungen zuzuweisen, ist eine Frage, die nur von Regierungen oder internationalen Kartellen (wie der OPEC) politisch geregelt werden kann. Die Versorgungssicherheit impliziert jedoch auch eine .ununterbrochene Verfügbarkeit4 von Ressourcen, die von der geologischen und wirtschaftlichen Dynamik sowie von staatlichen Eingriffen (insbesondere auf der Nachfrageseite) und einigen politischen Kompromissen abhängt (Checci et al., 2009:1f.).
Für die Validität der Definition von Energiesicherheit als Versorgungssicherheit spricht die Verwendung dieses Konzepts in der Fachliteratur (Yergin, 1988: 111; Erdal, 2015: 154ff.) oder wichtigen Institutionen (IEA, 2001). Entsprechend soll Energiesicherheit in dieser Arbeit im Sinne einer Versorgungssicherheit verstanden werden.
Die deutsche Energiepolitik zählte über Jahrzehnte zum Aufgabenbereich des Bundeswirtschaftsministeriums, während das Auswärtige Amt lediglich in einzelnen Fällen an den entsprechenden Entscheidungsprozessen beteiligt war. Man begründete dies damit, dass die Versorgungssicherheit Deutschlands am ehesten durch wirtschaftlich starke Unternehmen und die Gesetze des Marktes gewährleistet wäre. Jedoch hat sich in den Jahren ab 1999 gezeigt, dass sowohl Öl als auch Erdgas als politische Waffen eingesetzt werden können. Mit Blick auf den Markt werden monopolistische Tendenzen durch eine Konzentration des Angebots und eine zunehmende Verstaatlichung oder staatliche Kontrolle der Energieerzeugung in den wichtigsten Erzeugerländern verschärft. Beispielsweise setzte die OPEC 1999 erstmalig seit dem Preisverfall Ende 1985 das ihr zur Verfügung stehende Hauptinstrument (die Begrenzung der Mengen um Preissteigerungen zu erzielen) erfolgreich ein. Die darauffolgende Verpflichtung der OPEC, Öl nicht als politische Waffe einzusetzen, wurde Anfang des neuen Jahrtausends von Mitgliedstaaten wie Venezuela und Iran nicht mehr als verbindlich angesehen: Beide Länder drohten wiederholt mit einem Lieferboykott (Lenzen, 2018: 4f.). Als Ergebnis steht „eine staatlich regulierte Investitionspolitik, die marktwirtschaftliche Regeln unterläuft, indem dort investiert wird, wo Gewinne winken“ (Müller, 2006: 5) und/oder die Produktion begrenzt wird, um die Preise hochzutreiben oder -halten. Dies wiederum ermöglicht es großen Förderländern Druck auszuüben, um politische Ziele durchzusetzen. Vor diesem Hintergrund trat der Begriff Energie-Außenpolitik schließlich in die außenpolitische Debatte ein. Die Außenpolitik hat daher die Aufgabe, politische Machtkonstellationen zu erfassen, die sich aus dem Scheitern des Wettbewerbsmarktes ergeben (Müller, 2006: 5f.).
Um herauszufinden, welchen Einfluss die Ostseepipeline Nord Stream 2 auf die deutsche Energiesicherheit hat und ob Deutschland - wie von den USA befürchtet - völlig von Russland abhängig ist und sich somit „in Gefahr“ einer Energieknappheit begibt, soll in diesem Kapitel zunächst der deutsche Energiemix beschrieben und analysiert werden. Wie ist die deutsche Ausgangslage? Trifft es zu, dass Deutschland all sein Erdgas aus Russland bezieht? Welche Bedeutung hat Erdgas für Deutschland? Gibt es Alternativen?
Der deutsche Energiemix bzw. die Struktur des deutschen Primärenergieverbrauchs (kurz: PEV) basiert trotz der 2011 eingeleiteten Energiewende noch zum größten Teil aus 10 fossilen Energieträgern wie Mineralöl, Erdgas, Stein- und Braunkohle (s. Abb. 1). Im Jahr 2019 stellten laut der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. (kurz: AGEB) die fossilen Energieträger 78% des PEV, wobei allein 35,3% auf Mineralöl und 25% auf Erdgas entfielen (AGEB, 2019a: 4).
Abbildung 1: Prozentuale Anteile der Energieträger am Primärenergieverbrauch 2019
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung nach AGEB 2019b
Der PEV gibt den Energiegehalt aller im Inland eingesetzter Energieträger wieder, wobei hierbei zwischen Primär- und Sekundärenergieträgern unterschieden wird. Zu den Primärenergieträgern zählen all jene Energieträger, welche nicht umgewandelt werden müssen. Zu dieser Gruppe gehören „Stein- und Braunkohlen (roh) einschließlich Kokskohlen, Hartbraunkohle, Erdöl, Erdgas und Erdölgas, Grubengas sowie die erneuerbaren Energieträger“ (AGEB, 2019b: 26). Darüber hinaus werden auch energetisch genutzte Abfälle und die sonstigen Energieträger zu den Primärenergieträgern gezählt. Die Primärenergieträger werden entweder direkt genutzt oder in Sekundärenergieträger umgewandelt - hierzu gehören beispielsweise Kohlebriketts, Strom, Fernwärme und Kraftstoffe (AGEB, 2019b: 26). Der PEV eines betrachteten Zeitraums berechnet sich aus der Energieinlandsproduktion plus dem Saldo aus den importierten und den exportierten Energiequellen (abzüglich Hochseebunkerungen) sowie der Bestandsveränderung.
Die Primärenergieträger kommen in unterschiedlichen Verbrauchsformen zum Einsatz. Beispielsweise wird Mineralöl primär im Verkehrssektor gebraucht, wohingegen Erdgas auf dem Wärmemarkt dominiert und Kohle für die Stromversorgung genutzt wird. Kernenergie wiederum dient ausschließlich der Stromerzeugung und die Erneuerbaren Energien werden sowohl auf dem Wärmemarkt als auch in die Stromerzeugung eingesetzt. Außerdem gewinnen Erneuerbare Energien in Form von Biokraftstoffen zunehmend für den Verkehrssektor an Bedeutung (Schiffer, 2011: 1; AGEB, 2019c).
Der Anteil der Erneuerbaren Energien im deutschen Energiemix wächst stetig. So betrug er im Jahr 1990 lediglich etwa 1% vom gesamten Primärenergieverbrauch (s. Abb. 2). Im Jahr 2019 betrug der Anteil bereits 15% (s. Abb. 1). Bis zum Jahr 2050 sollen in Deutschland rund 80% des Stromverbrauchs durch Wind- und Solaranlagen gewonnen werden. Bis dahin stellt Erdgas eine wichtige Alternative zur Kohle dar (Zha/Shirya- evskaya, 2017). So ist auch der Anteil von (Erd-) Gas am Primärenergieverbrauch seit 1990 angestiegen - von 15% in 1990 (s. Abb. 2) auf 25% in 2019 (s. Abb. 1).
Abbildung 2: Primärenergieverbrauch nach Energieträgern in Prozent in 1990
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung nach UBA, 2020a
Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (kurz: BMWi) ist der Hauptabsatzmarkt für Erdgas der Wärmemarkt, wobei über 90% in diesem Bereich eingesetzt wird. Darüber hinaus merkt das BMWi an, dass Erdgas „auch als flexibler und vielfältiger Energieträger für die Stromerzeugung, die Speicherung von Energie und als Zukunftsperspektive als Ausgleichsspeicher für regenerativen Strom“ (BMWi, 2020a) eingesetzt werden kann. Außerdem wird erwähnt, dass Erdgas im Vergleich mit anderen fossilen Brennstoffen einen geringeren CO2-Ausstoß aufweist und demnach klimafreundlicher sei.
Der Verbrauch von Erdgas in der Bundesrepublik Deutschlandliegt liegt seit 2008 - mit zwei Ausnahmen - kontinuierlich oberhalb von 80 Milliarden Kubikmetern (s. Abb. 3). Im Jahr 2018 lag der Erdgasverbrauch sogar bei rund 88 Mrd. Kubikmetern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geht davon aus, dass der künftige Erdgasbedarf infolge des technischen Fortschritts sowie der Energieeinsparung leicht zurückgehen wird (BMWi, 2020a).
Abbildung 3: Erdgasverbrauch in Deutschland von 2008-2018 (in Mrd. Kubikmetern)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung nach BP, 2019: 35
Der deutsche Energiebedarf kann nur durch den Import von Primärenergieträgern gedeckt werden. Laut dem Umweltbundesamt müssen rund 70% des deutschen Energieaufkommens importiert werden. Die einzigen Energieträger, welche im Inland gewonnen werden, sind Braunkohle, der biogene Anteil des Abfalls und die Erneuerbaren Energien wie Wind, Sonne und Biomasse (UBA, 2020b).
Wie in Abbildung 4 zu erkennen ist, importiert die Bundesrepublik Deutschland Steinkohle, Mineralöl, Erdgas sowie Kernenergie bzw. Uran - Uran und Mineralöl werden sogar zu 100% importiert. Nur Braunkohle wird exportiert (UBA, 2020b). Ende 2018 wurden die letzten zwei deutschen Steinkohlebergwerke geschlossen, wodurch die Steinkohleförderung eingestellt wurde. Braunkohle wiederum wird in Deutschland weiterhin gefördert - Deutschland ist in diesem Bereich noch vor China, Russland und den USA das weltweit größte Braunkohleförderland. Mineralöl oder Rohöl hat mit 36% den größten Anteil am PEV, wobei 2018 rund 97% importiert wurden (BMWi, 2020b). Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass die Abhängigkeit Deutschlands von Steinkohle und Erdgas in naher Zukunft ebenfalls auf 100% ansteigen wird (UBA, 2020b).
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