Diplomarbeit, 2006
60 Seiten, Note: 2,3
1 Problemstellung
2 Reform des Rechnungswesens der öffentlichen Verwaltung
2.1 Grundzüge der Kameralistik und ihre Schwächen
2.2 Anlässe und Zwecke einer Reform des Rechnungswesens
3 Die Doppik als Grundlage eines neuen öffentlichen Rechnungswesens
3.1 Vorteile der Doppik gegenüber Kameralistik
3.2 Konzeption eines neuen öffentlichen Rechnungswesens
4 Untersuchung der Relevanz der Rechnungslegungszwecke nach HGB für das öffentliche Rechnungswesen
4.1 Rechenschaft
4.2 Kapitalerhaltung
5 Beurteilung der Eignung der handelsrechtlichen GoB für das öffentliche Rechnungswesen
5.1 Basisgrundsätze
5.1.1 Going-Concern-Prinzip
5.1.2 Periodisierungsgrundsatz
5.2 Ansatzprinzipien
5.2.1 Ansatzgrundsätze für Vermögensgegenstände
5.2.2 Ansatzgrundsätze für Rückstellungen
5.3 Bewertungsprinzipien
5.3.1 Anschaffungskostenprinzip
5.3.2 Einzelbewertungsprinzip
6 Fazit
7 Thesenförmige Zusammenfassung
Die Arbeit analysiert die Übertragbarkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) auf das öffentliche Rechnungswesen vor dem Hintergrund der aktuellen Reformen hin zur kaufmännischen doppelten Buchführung (Doppik) in deutschen Verwaltungen.
2.1 Grundzüge der Kameralistik und ihre Schwächen
Das traditionelle Rechnungswesen öffentlicher Verwaltungen ist die Kameralistik, die ihren Ursprung im historischen Kameralismus im 17. Jahrhundert hat. Der Begriff Kameralismus stammt vom lateinischen camera principis und bedeutet fürstliche Schatzkammer. Kameralistischer Rechnungsstil wurde von Beratern der Landesfürsten in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung entwickelt, um unkontrollierte und unerlaubte Zugriffe der Verwalter auf die fürstliche Kasse zu vermeiden. Seither fand niemals eine bewusste und rationale Entscheidung hinsichtlich der instrumentellen Basis öffentlicher Rechnungslegung statt.
Charakteristisch für die Kameralistik ist demnach ihre stark finanzwirtschaftliche Orientierung. Aufbauend auf dem vom Parlament verabschiedeten Haushaltsplan liegt der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Erfassen und Verarbeiten von Geldbewegungen. Die Rechnungslegungszwecke der Kameralistik sind hauptsächlich die Überwachung des ordnungsmäßigen Vollzugs des Haushaltsplans und der Haushaltsgesetze sowie die Überwachung der kassenmäßigen Liquidität und die Dokumentation der rechtmäßigen Mittelverwendung. Ziel ist dabei einen sog. Deckungserfolg bzw. einen Haushaltsausgleich zu erreichen, d. h. in jeder Haushaltsperiode sollen die Ausgaben durch die Einnahmen gedeckt werden. Da die einzelnen Einnahmen und Ausgaben weitgehend ohne Bezug zu dem von der Verwaltung erbrachten Output geplant und abgerechnet werden, spricht man auch von einer Inputorientierung der Kameralistik.
1 Problemstellung: Einführung in den weltweiten Veränderungsprozess des öffentlichen Rechnungswesens und die zentrale Rolle der Reform hin zur doppelten Buchführung.
2 Reform des Rechnungswesens der öffentlichen Verwaltung: Analyse der kameralistischen Tradition, ihrer Schwächen in Bezug auf Ressourcenverbrauch und Generationengerechtigkeit sowie der Anlässe für eine Reform.
3 Die Doppik als Grundlage eines neuen öffentlichen Rechnungswesens: Darstellung der Vorzüge der Doppik gegenüber der Kameralistik sowie Erläuterung der Konzeption eines Drei-Komponenten-Rechnungssystems.
4 Untersuchung der Relevanz der Rechnungslegungszwecke nach HGB für das öffentliche Rechnungswesen: Prüfung, inwieweit Rechenschafts- und Kapitalerhaltungsziele des HGB auf öffentliche Verwaltungen übertragbar sind.
5 Beurteilung der Eignung der handelsrechtlichen GoB für das öffentliche Rechnungswesen: Detaillierte Untersuchung spezifischer Basisgrundsätze, Ansatzprinzipien und Bewertungsregeln des HGB auf ihre Tauglichkeit im öffentlichen Sektor.
6 Fazit: Zusammenfassende Bewertung, dass eine Anlehnung an das HGB sinnvoll ist, jedoch branchenspezifische Anpassungen für die öffentliche Verwaltung erfordert.
7 Thesenförmige Zusammenfassung: Kompakte Darstellung der wesentlichen Ergebnisse und Erkenntnisse der Arbeit in elf Leitthesen.
Kameralistik, Doppik, Öffentliche Verwaltung, Rechnungslegung, HGB, GoB, Generationengerechtigkeit, Ressourcenverbrauch, Rechenschaft, Kapitalerhaltung, Jahresabschluss, Bilanzierung, Bewertung, Haushaltsrecht, Finanzmanagement.
Die Arbeit untersucht, ob die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aus dem HGB als Basis für das neue, doppische Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung geeignet sind.
Die zentralen Themen sind der Übergang von der Kameralistik zur Doppik, die Rechnungslegungszwecke (Rechenschaft und Kapitalerhaltung) sowie die praktische Anwendbarkeit spezifischer Buchführungsprinzipien wie das Going-Concern-Prinzip und Ansatz- sowie Bewertungsprinzipien im öffentlichen Sektor.
Das Ziel ist die kritische Analyse der Eignung des handelsrechtlichen Regelwerks für den öffentlichen Bereich und die Beantwortung der Frage, ob eine Modifikation für eine sachgerechte Anwendung notwendig ist.
Es handelt sich um eine theoretisch-analytische Untersuchung, die auf Basis von einschlägiger Fachliteratur, Rechtsnormen und den Erkenntnissen aus der Reformdiskussion die Übertragbarkeit der GoB bewertet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Rechnungslegungszwecke sowie eine detaillierte Prüfung von Ansatz- und Bewertungsprinzipien (wie Anschaffungskosten, Rückstellungen und Periodisierung) auf ihre Übertragbarkeit auf öffentliche Verwaltungen.
Die wichtigsten Schlüsselwörter umfassen Begriffe wie Doppik, Kameralistik, öffentliche Verwaltung, Generationengerechtigkeit, GoB, HGB, Ressourcenverbrauch und Rechnungslegung.
Da das Imparitätsprinzip Verluste antizipiert, argumentieren Kritiker, dass es die Informationsfunktion des Jahresabschlusses im öffentlichen Bereich einschränken könnte, während Befürworter es als notwendiges Instrument der Generationengerechtigkeit sehen.
Eine zentrale Herausforderung ist die erstmalige Erfassung und Bewertung in der Eröffnungsbilanz, da für viele öffentliche Güter keine Marktpreise existieren und historische Anschaffungskosten oft nicht oder nur mit geringer Aussagekraft verfügbar sind.
Das neue System basiert auf einem Drei-Komponenten-Modell, das die Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung mittels der Technik der doppelten Buchführung systematisch verknüpft.
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