Examensarbeit, 2007
66 Seiten, Note: 1,5
1. Einführung in den Untersuchungsgegenstand
2. Jugendforschung in der DDR
2.1. Der Jugendbegriff in der DDR
2.2. Zur Geschichte der DDR-Jugendforschung und des Zentralinstituts für Jugendforschung
2.3. Aufgabenfelder der Jugendforschung
3. Jugendpolitik der SED
3.1. Gesellschaftliche Stellung der Jugend in der DDR
3.2. Die Programmatik der Jugendpolitik der SED
4. Freizeit der DDR-Jugend
4.1. Vorbetrachtungen
4.2. Ausgewählte Freizeitbereiche
4.2.1. Gesellschaftspolitische Tätigkeiten
4.2.2. Kultur- und Medienverhalten
4.2.3. Körperkultur und Sport
4.3. Herausbildung einer „Jugendkulturszene“ in der DDR
5. Der Pionierpalast “Walter Ulbricht“ als ein regionales Beispiel organisierter Freizeit für die Kinder und Jugendlichen in der DDR
5.1. Vorbetrachtungen: Die Funktion der Arbeitsgemeinschaften
5.2. Organisierte Freizeit im Pionierpalast
6. Schlussbemerkung
Diese Arbeit untersucht das Freizeitverhalten Jugendlicher in der DDR und analysiert, wie staatliche Jugendpolitik und organisierte Freizeitangebote versuchten, die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten zu steuern. Im Zentrum steht die Forschungsfrage, welche Werte das Freizeitverhalten der Jugend bestimmten und in welchem Spannungsfeld zwischen staatlichem Erziehungsanspruch und individuellen Interessen sich dieses bewegte.
2.1. Der Jugendbegriff in der DDR
Die Jugendzeit lässt sich über alle Wandlungsprozesse hinaus, die sich in den letzten Jahrzehnten vollzogen haben, als eine eigenständige Phase im Lebensverlauf markieren, die sich sowohl von der Kindheit als auch vom Erwachsenenalter unterscheidet. Eintritt und Austritt aus der Jugendphase sind nicht an ein bestimmtes Datum im Lebensalter gebunden, sondern sie ist dann beendet, wenn die Entwicklungsaufgaben der Jugendphase bewältigt sind.
Das Jugendgerichtsgesetz der DDR aus dem Jahr 1952 definierte Jugendliche als die Personen, die über 14 Jahre aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Den Jugendlichen wurde in diesem Altersbereich eine verminderte Schuldfähigkeit zugestanden, in der die Einsichts-, Erkenntnis- und Steuerungsfähigkeit noch nicht voll entwickelt ist. Juristisch war die Jugend damit eine Übergangsstufe vom nicht verantwortungsfähigen Kind zum voll verantwortlichen und gesellschaftsreifen Erwachsenen ab 18 Jahren.
In der Jugendsoziologie, besonders aber in der Jugendpsychologie der DDR, herrschten große Unklarheiten über die Definition des Jugendalters vor. Der Jugendbegriff und das Jugendalter wurden hier biologisiert bzw. psychologisiert, d.h. die Jugend wurde vorwiegend noch unter dem Aspekt der individuellen Reifung biologischer und psychologischer Merkmale betrachtet. Die Angaben schwankten zwischen 10 und 16 Jahren bei der unteren Grenze und zwischen 18 und 30 Jahren bei der oberen Grenze. Jedoch entfernte man sich von unterschiedlichen Angaben zu Grenzen und Teiletappen des Jugendalters und ging von der Strategie der Jugendentwicklung der Gesellschaft, also von objektiven gesellschaftlichen Bedingungen aus, womit beispielsweise die frühe Institutionalisierung der Kindes- und Jugendphase zunächst durch die Pionierorganisation und später durch die FDJ gemeint ist.
1. Einführung in den Untersuchungsgegenstand: Diese Einleitung skizziert das Ziel der Untersuchung, das Freizeitverhalten der DDR-Jugend zu beschreiben und die Rolle der Jugendforschung sowie der SED-Jugendpolitik zu kontextualisieren.
2. Jugendforschung in der DDR: Das Kapitel befasst sich mit der Definition des Jugendbegriffs, der Geschichte und den Arbeitsfeldern des Zentralinstituts für Jugendforschung in Leipzig unter den Bedingungen des sozialistischen Staates.
3. Jugendpolitik der SED: Hier wird die gesellschaftliche Stellung der Jugend und die Programmatik der SED analysiert, die darauf abzielte, durch Erziehung "sozialistische Persönlichkeiten" zu formen.
4. Freizeit der DDR-Jugend: Dieses Kapitel untersucht verschiedene Freizeitbereiche, darunter gesellschaftspolitische Tätigkeiten, Kultur- und Medienverhalten, Sport und die Entstehung einer Jugendszene.
5. Der Pionierpalast “Walter Ulbricht“ als ein regionales Beispiel organisierter Freizeit für die Kinder und Jugendlichen in der DDR: Anhand des Dresdner Pionierpalastes wird die praktische Umsetzung der organisierten Freizeit und die Funktion der Arbeitsgemeinschaften exemplarisch dargestellt.
6. Schlussbemerkung: Der Autor fasst zusammen, dass die Jugendforschung unter staatlicher Kontrolle stand und die Freizeitgestaltung maßgeblich als Instrument zur Anpassung an das sozialistische System diente.
DDR, Jugend, Freizeitverhalten, SED, Jugendpolitik, FDJ, Pionierorganisation, Pionierpalast, Jugendforschung, Sozialismus, Erziehung, Sozialisation, Jugendszene, Alltagskultur, Kulturpolitik
Die Arbeit untersucht das Freizeitverhalten der Jugend in der ehemaligen DDR und analysiert, inwieweit dieses durch die staatliche Jugendpolitik der SED gesteuert und beeinflusst wurde.
Die Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung der Jugendforschung (ZIJ), der Jugendpolitik der SED, verschiedenen Freizeitbereichen wie Medien, Sport und Kultur sowie der organisierten Freizeit in regionalen Pionierhäusern.
Das Hauptziel ist es, das Freizeitverhalten der Jugendlichen zu beschreiben und zu erklären, welche Werte dieses Verhalten bestimmten, insbesondere im Kontext von gesellschaftlichen Normen und politischen Zwängen.
Die Arbeit basiert auf einer historischen und sozialwissenschaftlichen Analyse, die Archivmaterialien, empirische Studien des Zentralinstituts für Jugendforschung und relevante Fachliteratur kombiniert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Jugendforschung, die Ideologie und Programme der Jugendpolitik, die Analyse des Freizeitverhaltens in diversen Kategorien und das regionale Fallbeispiel des Pionierpalastes Dresden.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie DDR, Jugend, Sozialismus, FDJ, Pionierorganisation, Freizeitverhalten und gesellschaftliche Sozialisation charakterisiert.
Die Forschung des ZIJ war ständiger politischer Kontrolle und Zensur unterworfen, da wissenschaftliche Erkenntnisse, die dem offiziellen Bild widersprachen, oft unterdrückt oder nur in engen Grenzen veröffentlicht werden durften.
Der Pionierpalast fungierte als regionales Zentrum für organisierte Freizeitaktivitäten und hatte die Funktion, Kinder durch Arbeitsgemeinschaften sinnvoll zu beschäftigen und gleichzeitig an die staatliche Ideologie heranzuführen.
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