Fachbuch, 2008
109 Seiten
VORWORT
1. GRUNDLAGEN
1.1. Einführung und Theorie
1.2. Forschungsstand und Problemstellung
1.2. Vorgehensweise, Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
2. DAS POLITISCHE SYSTEM BOSNIEN UND HERZEGOWINAS
2.1. Das Friedensabkommen von Dayton
2.2. Die Daytoner Verfassung
2.2.1. Der Staatsaufbau
2.2.1.1. Die Föderation Bosnien und Herzegowinas
2.2.1.2. Die Republika Srpska
2.2.1.3. Distrikt Brčko
2.2.2. Der horizontale Aufbau
2.2.2.1. Die Parlamentarische Versammlung
2.2.2.2. Die Präsidentschaft
2.2.2.3. Der Ministerrat
2.2.2.4. Das Verfassungsgericht
3. VERFASSUNGSDEBATTE
3.1. Bisheriger Stand der Verfassungsdebatte
3.2. Klassifikation der Akteure in der Verfassungsdebatte
3.2.1. Die Rolle der internationalen Gemeinschaft
3.2.2. Parteipolitische Debatte
3.2.3. Diskussion der Entitäten
4. AKTUELLE VERFASSUNGSÄNDERUNGEN
4.1. Das Scheitern der ersten Verfassungsreform
4.2. Neues Verhältnis zwischen den Entitäten und dem Staat
4.2.1. Übertragung der Zuständigkeiten
4.2.2. Verfassungsrechtliche Ordnung
4.2.3. Das Vetorecht
4.3. Das neue parlamentarische System
4.3.1. Stärkung des Ministerrates
4.3.2. Konstituierung des Ministerrates
4.3.3. Politische Verantwortlichkeit
5. BOSNIEN UND HERZEGOWINA UND DIE EUROPÄISCHE UNION
5.1. Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess
5.2. Europäische Perspektiven
6. ABSCHLIEßENDE BEMERKUNGEN
6.1. Fazit
6.2. Politikempfehlung
7. BIBLIOGRAPHIE
Die Arbeit analysiert die Problematik des Aufbaus und der Reform des politischen Systems in Bosnien und Herzegowina nach dem Dayton-Friedensabkommen. Im Zentrum steht die kritische Untersuchung der durch externe Akteure induzierten Verfassungsstrukturen und der laufenden Debatten über notwendige Reformen zur Stabilisierung des Staates und dessen europäischer Integration.
2.2.1.1. Die Föderation Bosnien und Herzegowinas
Am 18. März 1994 unterzeichneten die, vorwiegend, bosniakische Regierung und die Kroaten Bosnien und Herzegowinas in Washington den Vertrag zur Bildung einer "Föderation von Bosnien-Herzegowina". Die Föderation ist dezentral organisiert und besteht aus drei Regierungsebenen, der Entität, den Kantonen und den Gemeinden. Zwei der 10 Kantone oder föderaler Einheiten, (Mittelbosnien und Herzegowina‐Neretva) haben einen Sonderstatus als binationale Kantone, in denen für wichtige Beschlüsse die Zustimmung sowohl der kroatischen als auch der bosniakischen Mandatsträger erforderlich ist.
Von den übrigen Kantonen gelten Una‐Sana, Tuzla, Zenica‐Doboj, Bosnisches Podrinje und Sarajevo als (mehrheitlich) bosniakische, Posavina, West‐Herzegowina und Livno als (mehrheitlich) kroatische Kantone. Die Kantone sind unter anderem für Polizei, Schulwesen und regionale/örtliche Verwaltung zuständig.
Das Parlament der Föderation Bosnien und Herzegowinas, welches die gesetzgebende macht bildet, besteht aus zwei Kammern: einem nach dem Verhältniswahlrecht gewählten Repräsentantenhaus und einem Haus der Völker. Das Repräsentantenhaus zählt 140 Abgeordnete, die aus 12 Wahlbezirken per Direktwahl gewählt werden. Das Haus der Völker besteht aus 80 Mitgliedern, davon sind 30 Kroaten, 30 Bosniaken und 20 „Andere“.
Der Präsident und der Vizepräsident der Föderation Bosnien und Herzegowinas werden durch das Parlament der Föderation gewählt. Sie stellen zusammen mit der Föderationsregierung die Exekutive Macht dar.
1. GRUNDLAGEN: Einleitung in die historische Tradition sowie die Problematik des durch das Dayton-Abkommen extern induzierten Nation-Buildung-Prozesses in Bosnien und Herzegowina.
2. DAS POLITISCHE SYSTEM BOSNIEN UND HERZEGOWINAS: Detaillierte Darstellung des durch Dayton geschaffenen komplexen Staatsaufbaus, der Entitäten sowie der horizontalen Aufteilung der zentralstaatlichen Institutionen.
3. VERFASSUNGSDEBATTE: Analyse der verschiedenen Reforminitiativen und Positionen nationaler und internationaler Akteure sowie der Schwierigkeiten bei der Konsensfindung.
4. AKTUELLE VERFASSUNGSÄNDERUNGEN: Untersuchung der gescheiterten Reformpakete (Amendments) und der Debatte über eine effizientere Ausgestaltung des Staats- und Regierungssystems.
5. BOSNIEN UND HERZEGOWINA UND DIE EUROPÄISCHE UNION: Beleuchtung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und der Verknüpfung notwendiger Verfassungsreformen mit den europäischen Perspektiven des Landes.
6. ABSCHLIEßENDE BEMERKUNGEN: Zusammenfassendes Fazit zur Notwendigkeit des inneren Konsenses sowie Politikempfehlungen für ein funktionsfähiges, föderales System.
Bosnien und Herzegowina, Friedensabkommen von Dayton, Verfassungsreform, Demokratisierung, Nation-Building, Entitäten, Föderalismus, Europäische Union, Parlamentarische Versammlung, Institutionelle Analyse, Reformproblematik, Ownership, Staatsaufbau, Politische Elite, Verfassungsdebatte.
Die Arbeit behandelt die Entwicklung und die Reformbedürftigkeit des politischen Systems in Bosnien und Herzegowina nach dem Daytoner Friedensabkommen von 1995, insbesondere vor dem Hintergrund der notwendigen Demokratisierung und Integration in europäische Strukturen.
Die zentralen Themen sind der komplexe Staatsaufbau, die Rollen der verschiedenen politischen Akteure, die Dynamik der Verfassungsdebatten sowie die Herausforderungen bei der Umsetzung von Reformen unter den Bedingungen einer extern gesteuerten Staatsordnung.
Ziel ist es, die strukturellen Defizite des Dayton-Systems aufzuzeigen und Lösungsansätze zu identifizieren, die eine Stabilisierung und Modernisierung Bosnien und Herzegowinas im Kontext einer europäischen Perspektive ermöglichen.
Der Autor stützt sich auf eine Analyse internationaler Literatur und fachspezifischer Studien sowie auf die Auswertung nationaler Dokumente und Verfassungsentwürfe, um die politische Lage objektiv zu erfassen und politikwissenschaftlich zu bewerten.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Daytoner Verfassungsstruktur, die Klassifizierung der Akteure in der Verfassungsdebatte, die Untersuchung aktueller Änderungsanträge sowie die Erörterung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses mit der Europäischen Union.
Zu den prägenden Begriffen gehören das "Ownership-Prinzip", der "Failed State"-Ansatz, der "Föderalismus", die "Konstitutivität der Völker" sowie die "Reform der staatlichen Institutionen".
Die Entitäten (Föderation Bosnien und Herzegowinas und Republika Srpska) fungieren oft als Blockadefaktoren, da ihre politischen Eliten unterschiedliche Vorstellungen von der staatlichen Zentralisierung verfolgen, was die notwendige Konsensbildung erheblich erschwert.
Die Polizeireform gilt als Gradmesser für den Reformwillen. Da sie eine entitätsübergreifende Kooperation erfordert, verdeutlicht ihr Scheitern bzw. ihre schwierige Umsetzung die tiefgreifenden ideologischen und strukturellen Differenzen zwischen den politischen Lagern.
Die internationale Gemeinschaft, insbesondere durch das OHR, wird sowohl als notwendiger Stabilisator als auch als Bremse für die Eigenverantwortung ("Ownership") der lokalen politischen Elite kritisch hinterfragt.
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