Bachelorarbeit, 2006
60 Seiten, Note: 2,3
A. EINLEITUNG
B. MÖGLICHE VERTRAGLICHE ANSPRÜCHE DES K GEGEN V
I. Minderung i.H.v. 1,4 Mio. €, §§ 453 Abs. 1, 437 Nr. 2 Alt. 2 i.V.m. § 441 Abs. 1 S. 1 BGB
1. Anzuwendendes Recht
a) Anwendbarkeit des Schuldrechts nach der Schuldrechtsreform
b) Anwendbarkeit des Kaufrechts
c) Zwischenergebnis
2. Wirksamer Kaufvertrag, § 433 BGB
a) Vorliegen eines Kaufvertrags
b) Einhaltung von Formerfordernissen
c) Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 Abs. 1 BGB
d) Art des Kaufs
(1) Der Unternehmenskauf
(aa) Der Asset Deal
(bb) Share Deal
(2) Abgrenzung zum vorliegenden Sachverhalt
e) Zwischenergebnis
3. Bestehen eines Mangels
a) Abgrenzung des Sachmangels vom Rechtsmangel
b) Sachmangel, § 434 Abs. 1 BGB
(1) Vereinbarte Beschaffenheit, § 434 Abs. 1 S. 1 BGB
(2) Vertraglich vorausgesetzte Verwendung, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB
(3) Gewöhnliche Verwendung, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB
(4) Werbeaussagen des Verkäufers oder seines Gehilfen, §§ 434 Abs. 1 S. 3, 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB
(5) Zwischenergebnis
4. Ergebnis
5. Gefahrübergang, § 446 BGB
6. Fristsetzung
7. Ausschluss der Gewährleistung wegen grober Fahrlässigkeit, § 442 Abs. 1 S. 2 BGB
a) Der Begriff der Due Diligence
b) Durchführung einer Due Diligence als Prüfungsobliegenheit
c) Gründe, die für eine grober Fahrlässigkeit sprechen können
(1) Augenfällige Mängel
(2) Besondere Verdachtsmomente
(3) Besondere Sachkunde
(4) Verkehrssitte
(aa) Ansicht der Rechtsprechung
(bb) Bejahende Auffassung im Schrifttum
(cc) Verneinende Auffassung im Schrifttum
(dd) Stellungnahme
d) Zwischenergebnis
8. Mitverschulden des Käufers gem. § 254 Abs. 1 BGB
9. Zwischenergebnis
10. Einrede der Verjährung
11. Ergebnis des Hilfsgutachtens
II. Minderung i.H.v. 150.000 €, §§ 453 Abs. 1, 437 Nr. 2 Alt. 2 i.V.m. § 441 Abs. 1 S. 1 BGB
1. Wirksamer Kaufvertrag, § 433 BGB
2. Bestehen eines Sachmangels
3. Ergebnis
III. Schadensersatz i.H.v. 1,4 Mio. €, §§ 453 Abs. 1, 437 Nr. 3 Alt. 1, 434, 280 Abs. 1 BGB
1. Verschulden gem. § 280 Abs. 1 BGB
2. Ergebnis
IV. Schadensersatz i.H.v. 150.000 €, §§ 453 Abs. 1, 437 Nr. 3 Alt. 1, 434, 280 Abs. 1 BGB
V. Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2, 249 S. 1 BGB (culpa in contrahendo)
1. Anwendbarkeit der c.i.c.
2. Vorvertragliches Schuldverhältnis, § 311 Abs. 2 BGB
3. Verletzung vorvertraglicher Pflichten, § 241 Abs. 2 BGB
4. Vertretenmüssen
5. Zwischenergebnis
6. Einrede der Verjährung
7. Ausschluss zukünftiger erwarteter Gewinne
8. Ergebnis
C. MÖGLICHER VERTRAGLICHER ANSPRUCH DES K GEGEN W
I. Bestehen eines Schuldverhältnisses
1. Schuldverhältnis gem. §§ 675 Abs. 1, 631 BGB
2. Einbeziehung des K in den Schutzbereich des Vertrags
a) Leistungsnähe
b) Gläubigernähe
c) Erkennbarkeit
d) Schutzbedürfnis des Dritten
e) Zwischenergebnis
II. Pflichtverletzung aus dem Schuldverhältnis, §§ 280 Abs. 1 S. 1, 241 Abs. 2 BGB
III. Vertretenmüssen der Pflichtverletzung, § 280 Abs. 1 BGB
IV. Schaden des K
V. Zwischenergebnis
VI. Einrede der Verjährung
VII. Ergebnis
D. MÖGLICHE DELIKTISCHE ANSPRÜCHE
I. K gegen V auf Schadensersatz i.H.v. 1,4 Mio. €, § 823 Abs. 1 BGB
1. Rechtsgutverletzung
2. Ergebnis
II. K gegen V auf Schadensersatz i.H.v. 1,4 Mio. €, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB
1. Anwendbarkeit des StGB
2. Anspruchsvoraussetzungen des § 263 Abs. 1 StGB
a) Täuschung über Tatsachen
b) Irrtum
c) Vermögensverfügung
d) Vorsatz
e) Zwischenergebnis
3. Ergebnis
III. K gegen V auf Schadensersatz i.H.v. 1,4 Mio. €, § 826 BGB
IV. K gegen V auf Schadensersatz i.H.v. 150.000 €, § 823 Abs. 1 BGB
1. Rechtsgutverletzung
2. Ergebnis
V. K gegen V auf Schadensersatz i.H.v. 150.000 €, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB
1. Anspruchsvoraussetzungen des § 263 Abs. 1 StGB
a) Täuschung über Tatsachen
b) Irrtum
c) Vermögensverfügung
d) Vorsatz
e) Rechtswidrigkeit und Schuld
f) Zwischenergebnis
2. Ergebnis
VI. K gegen V auf Schadensersatz i.H.v. 150.000 €, § 826 BGB
1. Sittenwidrigkeit
2. Ergebnis
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Analyse möglicher Ansprüche des Käufers (K) gegen den Verkäufer (V) sowie den Wirtschaftsprüfer (W) im Kontext eines Unternehmenskaufs, bei dem sich nach Vertragsschluss Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung und eine neue Konkurrenzsituation herausstellten.
Die Abgrenzung des Anteilskaufs vom (echtem) Unternehmenskauf
Zur Abgrenzung des Anteilskaufs vom (echtem) Unternehmenskauf existiert keine feste Regelung, weder gesetzlich noch durch die Rechtsprechung, welche hierzu nur Einzelfallentscheidungen getroffen hat.
Unstreitig ist ein Unternehmenskauf gegeben, wenn 100% der Anteile uno acto übertragen werden. Dasselbe gilt, wenn nur ein verschwindend geringer Anteilsrest ausgespart bleibt, also fast 100% übertragen werden, der Wille der Vertragspartner auf den Verkauf des Unternehmens gerichtet ist und der Käufer mit dem Erwerb der Mitgliedschaftsrechte die beherrschende Stellung im Unternehmen erlangt. Der Käufer kann dann wie ein Alleininhaber betrachtet werden, falls ihm die Satzung nicht nur die Rolle eines Anlagegesellschafters beimisst. So sah es der BGH als unschädlich an, dass der Käufer Anteile von 0,2% bzw. 0,25% nicht übernahm.
Daneben lässt die Rechtsprechung auch den Erwerb einer bestimmten Beteiligungsquote am Unternehmensträger genügen, wenn dadurch eine beherrschende Stellung im Unternehmen erlangt wird. Fraglich ist, wie hoch die Quote sein sollte, damit von einer beherrschenden Stellung des Käufers gesprochen werden kann.
Die Rechtsprechung hat keine feste Beteiligungsquote für eine beherrschende Stellung definiert. Allerdings lehnte der BGH einen Unternehmenskauf bei einer Quote von 40% ab. In einem anderen Urteil verneinte der BGH einen Unternehmenskauf ebenfalls und erachtete den Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen von 49% des Stammkapitals als nicht ausreichend. Dass demgegenüber auch mehr als 50% nicht immer ausreichen, verdeutlicht der BGH, indem er 60% der Anteile einer GmbH als unzureichend erklärt hat, da noch nicht einmal die zur Satzungsänderung erforderliche Mehrheit von 75% (§ 53 Abs. 2 GmbHG) erreicht sei und der Käufer nicht über das Unternehmen als solches verfügen könne, ohne durch die Befugnisse seiner Mitgesellschafter beeinträchtigt zu werden. Dagegen hat das OLG München in einer Entscheidung einen Unternehmenskauf bejaht, bei dem der Käufer 80% der GmbH-Anteilsrechte erworben hatte.
A. EINLEITUNG: Darstellung der wachsenden Bedeutung von Unternehmenskäufen und Vorstellung des zu begutachtenden Sachverhalts um den Kauf von Anteilen einer GmbH.
B. MÖGLICHE VERTRAGLICHE ANSPRÜCHE DES K GEGEN V: Prüfung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen des Käufers gegen den Verkäufer unter Berücksichtigung von Mängeln, Fristsetzungen und der Due Diligence.
C. MÖGLICHER VERTRAGLICHER ANSPRUCH DES K GEGEN W: Analyse der Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber dem Käufer als Drittem mittels der Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
D. MÖGLICHE DELIKTISCHE ANSPRÜCHE: Untersuchung deliktischer Schadensersatzansprüche auf Basis des Betrugs (§ 263 StGB) oder sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB).
Unternehmenskauf, Anteilskauf, Minderung, Schadensersatz, Due Diligence, Sachmangel, Rechtsmangel, c.i.c., Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, Wirtschaftsprüfer, Betrug, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Verjährung, Gewährleistung.
Die Arbeit behandelt die juristische Analyse der Ansprüche eines Käufers, der Anteile an einer GmbH erworben hat, nachdem sich nach dem Kauf Unregelmäßigkeiten im Jahresabschluss und eine neue Konkurrenzsituation ergeben haben.
Im Zentrum stehen das Unternehmenskaufrecht, das allgemeine Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB), die Haftung von Wirtschaftsprüfern sowie die Grundlagen deliktischer Ansprüche bei Vermögensschäden.
Ziel ist die Beantwortung der Frage, welche rechtlichen Ansprüche der Käufer (K) gegen den Verkäufer (V) und den Wirtschaftsprüfer (W) zur Durchsetzung finanzieller Ausgleiche für die aufgetretenen Mängel und Verluste hat.
Die Arbeit verwendet die klassische juristische Gutachtenmethode, bei der Anspruchsgrundlagen systematisch geprüft und auf den konkreten Sachverhalt angewendet werden.
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung vertraglicher Ansprüche gegen den Verkäufer (Minderung, Schadensersatz), die Schutzwirkung des Vertrags mit dem Wirtschaftsprüfer zugunsten des Käufers sowie die Analyse deliktischer Ansprüche wegen Täuschung oder Sittenwidrigkeit.
Die wichtigsten Begriffe sind Unternehmenskauf, Anteilskauf, Minderung, Schadensersatz, Due Diligence, Sachmangel, c.i.c. und Dritthaftung.
Der Autor verneint die Annahme einer Verkehrssitte zur Durchführung einer Due Diligence, die bei Unterlassung automatisch zu einem Gewährleistungsausschluss führen würde, betont jedoch deren Bedeutung zur Risikominimierung.
Da die Konkurrenzsituation außerhalb des Unternehmens liegt und ein zukünftiges Ereignis darstellt, erkennt der Autor hierin keinen Sachmangel im Sinne des Kaufrechts.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

