Diplomarbeit, 2007
120 Seiten, Note: 1,5
1 Einleitung
2 Definition Täter-Opfer-Ausgleich
2.1 Definition TOA mit Hilfe des Begriffs Mediation
2.2 Aussage des Begriffs „Täter-Opfer-Ausgleich“
2.3 Definition TOA mit Hilfe von sinnverwandten Begriffen
2.3.1 TOA und Konfliktschlichtung
2.3.2 (Schadens-) Wiedergutmachung
2.3.3 Versöhnung
2.3.4 Diversion
2.4 Definition TOA mit Hilfe von Gesetzestexten
2.5 Definition TOA aus dem Lehrbuch
3 Die Geschichtliche Entwicklung des TOA
4 Zielsetzung des Täter-Opfer-Ausgleichs
4.1 Täterorientierte Ziele
4.2 Opferorientierte Ziele
4.3 Ziele für die Justiz
4.4 Allgemeine Ziele
5 Rechtsgrundlagen
5.1 Erwachsenenstrafrecht
5.1.1 Die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB
5.1.2 Die Voraussetzungen des § 46a Nr. 2 StGB
5.1.3 Die Rechtsfolgen des § 46a StGB
5.1.4 Weitere gesetzliche Verankerungen des TOAs
5.2 Jugendstrafrecht
6 Voraussetzungen für die Anwendung eines TOA
6.1 Formale Voraussetzungen
6.2 Eignung von Fällen
6.3 Entscheidungsstellen über die Eignung
7 Formaler Ablauf des TOA in einer Ausgleichsstelle
7.1 Die Vorgespräche
7.1.1 Vorgespräch mit dem Täter
7.1.2 Vorgespräch mit dem Opfer
7.2 Das Ausgleichsgespräch zwischen den Beteiligten
7.2.1 Die Einstiegsphase
7.2.2 Die Hauptphase
7.2.3 Die Abschlussphase
7.3 Die Umsetzungsphase
8 Die Rolle des Vermittlers
8.1 Die Ausbildung des Mediators
8.2 Das Rollenverständnis des Mediators
8.3 Möglichkeiten der Intervention
8.4 Die Auswirkung des Zweitberufs des Mediators
8.5 Der Mediator und die richtige Atmosphäre
8.6 Hemmnisse des Mediators
8.6.1 Konflikte
8.6.2 Widerstände
8.6.3 Konsistenz
8.6.4 Denkblockaden
8.7 Methoden des Mediators
8.7.1 Differenziertes Fragen
8.7.2 Zusammenfassen und Fokussieren
8.7.3 Normalisieren, Zukunftsorientieren und Paraphrasieren
9 Finanzierung
10 Servicebüro Täter-Opfer-Ausgleich
11 Einwände gegen den TOA
11.1 Einwände aus rechtsstaatlicher Sicht
11.2 Nachteile für das Opfer
12 Schlussbemerkung
Die Arbeit untersucht den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) als alternative Methode zur traditionellen Strafrechtspraxis in Deutschland, mit dem Ziel, dessen rechtliche Verankerung, praktische Durchführung und die menschlichen Hintergründe zu beleuchten sowie die Perspektiven der beteiligten Akteure zu analysieren.
7.1.1 Vorgespräch mit dem Täter
Die Ausgleichsstelle schreibt den Täter an, sobald sie die Ermittlungsakten erhalten hat und sich mit dem Fall vertraut gemacht hat. Im Fall des jugendlichen Täters wird auf eine freundliche Formulierung Wert gelegt, er soll nicht „verschreckt“ werden. Manchmal wird darauf hingewiesen, dass die Ausgleichsstelle unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht operiert, da viele Jugendliche sich aus Angst vor einer „staatlichen Stelle“ nicht melden. Ein Musterschreiben könnte folgendermaßen aussehen:
„Sehr geehrte/r [Name],
die Staatsanwaltschaft [Sitz] hat mich über das Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen Sie informiert und mich gebeten, in diesem Fall den Versuch eines Täter-Opfer-Ausgleichs zu unternehmen.
Das Ziel eines solchen Ausgleichs besteht darin, Jugendlichen und Heranwachsenden, die eine Straftat begangen haben, die Chance zu geben, die Tat mit ihren Folgen wieder gutzumachen. Der Täter-Opfer-Ausgleich e.V. übernimmt hierbei die Rolle des Vermittlers. Bei einem erfolgreichen Ausgleich sieht die Staatsanwaltschaft in der Regel von einer Strafverfolgung ab und stellt das Verfahren ein.
Zu Ihrer weiteren Information liegt dem Schreiben ein Faltblatt zum Täter-Opfer-Ausgleich bei.
Ich möchte nun mit Ihnen darüber sprechen, ob Sie sich eine außergerichtliche Einigung mit dem Betroffenen vorstellen können und wie ein solcher Ausgleich aussehen kann. Ich möchte Sie daher bitten, am [Datum] zu einem Gespräch in mein Büro in der [Adresse] zu kommen.
Falls Sie zu diesem Termin nicht kommen können, rufen Sie mich bitte rechtzeitig an, damit wir einen anderen Termin vereinbaren können. Sie können mich in der Regel zwischen 09.00 und 12.00 Uhr unter der [Telefonnummer] erreichen.“
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik des Täter-Opfer-Ausgleichs ein, definiert dessen Hauptziele und gibt einen Überblick über den Aufbau sowie die Relevanz der Arbeit.
2 Definition Täter-Opfer-Ausgleich: In diesem Kapitel wird der Täter-Opfer-Ausgleich durch verschiedene Blickwinkel, unter anderem Mediation, sinnverwandte Begriffe und Gesetzestexte, präzise definiert.
3 Die Geschichtliche Entwicklung des TOA: Der historische Abriss dokumentiert die Anfänge in den USA und Kanada sowie die Etablierung des Täter-Opfer-Ausgleichs in der deutschen Rechtspraxis.
4 Zielsetzung des Täter-Opfer-Ausgleichs: Hier werden die spezifischen Ziele des TOA aus Sicht der Täter, der Opfer, der Justiz und der Allgemeinheit differenziert betrachtet.
5 Rechtsgrundlagen: Dieses Kapitel erläutert die rechtliche Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs im Erwachsenenstrafrecht (StGB) sowie im Jugendstrafrecht (JGG).
6 Voraussetzungen für die Anwendung eines TOA: Es werden die formalen Kriterien sowie die Faktoren für die Eignung von Fällen zur Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs dargelegt.
7 Formaler Ablauf des TOA in einer Ausgleichsstelle: Dieser Abschnitt beschreibt praxisnah den Prozess von den Vorgesprächen über das Ausgleichsgespräch bis hin zur Umsetzung der Vereinbarungen.
8 Die Rolle des Vermittlers: Das Kapitel widmet sich den Anforderungen an Mediatoren, ihrer Ausbildung, ihrem Rollenverständnis und ihren Interventionsmethoden.
9 Finanzierung: Es wird die problematische und uneinheitliche Finanzierungssituation der Ausgleichsstellen in Deutschland analysiert.
10 Servicebüro Täter-Opfer-Ausgleich: Hier wird die Bedeutung und die Aufgabenbereiche des Servicebüros als Institution zur Etablierung des Täter-Opfer-Ausgleichs beschrieben.
11 Einwände gegen den TOA: Kritische Einwände aus rechtsstaatlicher Sicht und aus Sicht der Opfer werden dargelegt und fachlich entkräftet.
12 Schlussbemerkung: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Reflexion über die Diskrepanz zwischen theoretischen Möglichkeiten und praktischer Umsetzung des TOA.
Täter-Opfer-Ausgleich, Mediation, Strafrecht, Wiedergutmachung, Jugendstrafrecht, Konfliktschlichtung, Diversion, Resozialisierung, Opferinteressen, Rechtspraxis, Allparteilichkeit, Konfliktmanagement, Strafmilderung, Prozessabläufe, Prävention
Die Arbeit bietet einen umfassenden Überblick über den Täter-Opfer-Ausgleich in Deutschland, analysiert seine Entstehung, rechtliche Grundlagen und praktische Anwendung sowie die Perspektiven der Beteiligten.
Zentral sind die Definition und Geschichte des TOA, die rechtlichen Voraussetzungen, der Ablauf des Vermittlungsprozesses, die Rolle des Mediators sowie die Finanzierung der Ausgleichsstellen.
Das primäre Ziel ist die außergerichtliche Friedensstiftung zwischen Täter und Opfer unter Beteiligung eines neutralen Dritten, um den Konflikt konstruktiv zu bereinigen.
Die Arbeit basiert auf einer Literatur- und Quellenanalyse, die durch eigene Einblicke in die Praxis sowie Informationen aus Interviews und Statistiken ergänzt wird.
Der Hauptteil befasst sich mit der Definition, der historischen Entwicklung, den Zielen, den rechtlichen Grundlagen, dem Ablauf eines Ausgleichsverfahrens und der Rolle des Mediators.
Zu den wichtigsten Schlagworten gehören Täter-Opfer-Ausgleich, Mediation, Schadenswiedergutmachung, Diversion und Strafverfahren.
Probleme sind rein sachbezogen, während Konflikte immer eine persönliche Ebene haben. Ein Mediator muss diese Ebene identifizieren, da der TOA primär zur Lösung zwischenmenschlicher Konflikte konzipiert ist.
Während ein Rechtsanwalt ein Mandat vertritt und oft in Win-Loose-Szenarien denkt, agiert der Mediator als neutraler Dritter (Allparteilichkeit), der nicht entscheidet, sondern einen Prozess der Einigungsfindung moderiert.
Es gibt keine einheitliche gesetzliche Regelung für die Finanzierung von Ausgleichsstellen, weshalb diese oft auf verschiedene Förderwege, Spenden oder projektbasierte Zuwendungen angewiesen sind.
Der TOA ist besonders geeignet, wenn der Täter seine Schuld einsieht, ein persönliches Opfer vorhanden ist, Freiwilligkeit besteht und es sich nicht um Bagatellfälle handelt, die ohnehin eingestellt würden.
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