Doktorarbeit / Dissertation, 2001
203 Seiten, Note: magna cum laude
Diese Dissertation befasst sich mit dem Grundrecht der Gewissensfreiheit im polnischen Rechtssystem. Sie untersucht die historischen und philosophischen Grundlagen der Gewissensfreiheit und analysiert ihre rechtliche Regulierung im polnischen Verfassungsrecht. Die Arbeit analysiert auch die polnische Rechtsprechung zur Gewissensfreiheit im Lichte der Verfassungsgerichtsbarkeit.
Die Einleitung bietet einen Überblick über die Thematik der Dissertation. Kapitel I befasst sich mit den rechtsphilosophischen und rechtshistorischen Grundlagen der Gewissensfreiheit. Es analysiert die Entwicklung des Gewissensbegriffs von der Antike bis zum 20. Jahrhundert. Kapitel II untersucht den Begriff des Gewissens aus funktionaler Perspektive. Kapitel III analysiert die rechtliche Regelung des Schutzbereichs der Gewissensfreiheit im polnischen Verfassungsrecht. Kapitel IV beleuchtet die polnische Rechtsprechung zur Gewissensfreiheit im Lichte der polnischen Verfassungsgerichtsbarkeit.
Die Dissertation befasst sich mit zentralen Themen wie Gewissensfreiheit, Rechtssystem, Verfassungsrecht, Rechtsprechung, Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte, Polen, Europa.
Die Gewissensfreiheit (wolność sumienia) ist ein unverzichtbarer Teil der Grundrechte in Polen. Sie wird im Kontext der historischen Entwicklung Polens und der aktuellen Verfassungsnormen, insbesondere im Vergleich zu Deutschland und europäischen Standards, untersucht.
Die Entwicklung verlief über Jahrhunderte, beginnend in der Antike über die Religionskriege und die Säkularisierung ab 1700 bis hin zur modernen Emanzipation nach dem Ersten Weltkrieg und der Gestaltung im Sozialismus.
Wichtige Einflüsse sind die Unterscheidung zwischen Gut und Böse in der Antike, die Lehren von Thomas von Aquin, Luthers Sicht auf das Gewissen als Strafinstanz und Kants Vernunftbegriff als Quelle der Urteilskraft.
Die Arbeit analysiert die polnische Dogmatik im direkten Vergleich zur deutschen Rechtslehre, um Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Verständnis des Gewissensbegriffs und der Verfassungsnormen aufzuzeigen.
Der Schutzbereich wird durch spezifische rechtliche Regelungen im Verfassungsrecht definiert und durch die Rechtsprechung des polnischen Verfassungsgerichtshofs konkretisiert.
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