Diplomarbeit, 2008
81 Seiten, Note: 2,3
1. Einführung
1.1. Einleitung
1.2. Problemstellung
1.3. Methodisches Vorgehen
2. Die Gesellschaften: Grundsätzliches
2.1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
2.2. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
2.3. Private Company Limited by Shares
3. Situation vor den Reformen
3.1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
3.1.1. Gründung
3.1.1.1. Zweck der GmbH
3.1.1.2. Der Gesellschaftsvertrag
3.1.1.3. Gesellschafter und Geschäftsführer
3.1.1.4. Gründungsphasen
3.1.2. Haftung
3.1.2.1. Gesellschafterhaftung
3.1.2.2. Geschäftsführerhaftung
3.1.3. Sonstiges
3.2. Private Company Limited by Shares
3.2.1. Gründung
3.2.2. Mustersatzung
3.2.2.1. Name of Company
3.2.2.2. Registered Office
3.2.2.3. Objects of Company
3.2.2.4. Authorized Capital und Shares
3.2.2.5. Directors
3.2.3. Haftung
3.2.4. Besonderheiten der Limited in Deutschland
3.2.4.1. Sitz in Deutschland
3.2.4.2. Anwendbares Recht
3.2.4.3. Sonstige Besonderheiten
3.3. Zwischenfazit: Beide Gesellschaftstypen im Vergleich
4. Reform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
4.1. Anstehende Änderungen durch die Reform
4.1.1. Stammkapital und Geschäftsanteile
4.1.2. Sacheinlagen
4.1.3. Insolvenz
4.1.4. Einführung der UG (haftungsbeschränkt)
4.1.4.1. Stammkapital
4.1.4.2. Formvorschriften und Mustersatzungen
4.1.4.3. Gewinnrücklage
4.1.4.4. Umfirmierung zur GmbH
4.2. Chancen und Risiken der Veränderungen
4.2.1. Stammkapital und Firma
4.2.1.1. GmbH
4.2.1.2. Unternehmergesellschaft
4.2.2. Geschäftsanteile
4.2.3. Mustersatzung
4.2.3.1. Ein Gesellschafter
4.2.3.2. Zwei oder drei Gesellschafter
4.2.4. Insolvenz
5. Reform der Private Company Limited by Shares
5.1. Änderungen durch den CA 2006
5.1.1. Gründung
5.1.2. Directors
5.1.3. Sonstiges
5.2. Chancen und Risiken der Veränderungen
6. Auswirkungen der Reformen auf bestehende Gesellschaften
6.1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
6.2. Private Company Limited by Shares
7. FAZIT: Der Vergleich nach den Reformen
7.1. Die GmbH – Alt oder Neu?
7.2. Die UG (haftungsbeschränkt) eine Alternative zur GmbH?
7.3. GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder Limited?
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der gesetzlichen Reformen in Deutschland (MoMiG) und Großbritannien (Companies Act 2006) auf die Gesellschaftsformen GmbH und UK Private Company Limited by Shares, um deren Attraktivität und Eignung für Unternehmensgründer zu bewerten.
3.1.2. Haftung
Auch wenn die Gesellschaft irreführender Weise den Namen Gesellschaft mit beschränkter Haftung trägt, so ist die Haftung keineswegs beschränkt. In der Regel haftet gemäß § 13 Abs. 2 GmbHG die Gesellschaft für alle Verbindlichkeiten voll. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der unbeschränkten Vermögenshaftung. § 13 Abs. 2 GmbHG sagt darüber hinaus aus, dass die Gesellschafter und auch der Geschäftsführer nicht für die Verbindlichkeiten der GmbH haften. Dies gilt jedoch nur, wenn bestimmte, in den nachfolgenden Kapiteln erläuterten Voraussetzungen erfüllt sind.
Mit Entstehen der Vorgesellschaft tritt der Gesellschaftsvertrag wirksam in Kraft. Die von jedem Gesellschafter zu leistenden Stammeinlagen sind im Gesellschaftsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG festgehalten und werden vom Entstehungszeitpunkt der Vorgesellschaft an durch die Gesellschafter an die Gesellschaft geschuldet. Es besteht für die Gesellschafter auch die Pflicht, einen in § 7 Abs. 2 GmbHG näher bestimmten Anteil der geschuldeten Stammeinlage vor Anmeldung zu leisten. Eine Haftung der Gesellschafter besteht zunächst nur in Höhe der zu leistenden Stammeinlage.
1. Einführung: Darstellung des deutschen Gesellschaftsrechts und der Bedeutung der EuGH-Rechtsprechung für die Wahl der Unternehmensform.
2. Die Gesellschaften: Grundsätzliches: Einführung in die Strukturen der GmbH, der Unternehmergesellschaft und der Private Company Limited by Shares.
3. Situation vor den Reformen: Detaillierte Analyse der Gründungsphasen und Haftungssituationen beider Gesellschaftstypen vor den gesetzlichen Änderungen.
4. Reform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Erläuterung des MoMiG, insbesondere der Herabsetzung des Stammkapitals, der Einführung der UG und neuer Haftungsregelungen.
5. Reform der Private Company Limited by Shares: Überblick über die Neuerungen durch den Companies Act 2006, vor allem hinsichtlich der director-Pflichten.
6. Auswirkungen der Reformen auf bestehende Gesellschaften: Untersuchung, welche Handlungsnotwendigkeiten sich aus den neuen Regelungen für bereits existierende Unternehmen ergeben.
7. FAZIT: Der Vergleich nach den Reformen: Abschließende Bewertung, welche Gesellschaftsform unter welchen Voraussetzungen als optimal anzusehen ist.
GmbH, Unternehmergesellschaft, Private Company Limited by Shares, MoMiG, Companies Act 2006, Stammkapital, Haftungsbeschränkung, Geschäftsanteile, Mustersatzung, Insolvenz, Gründungsphasen, Geschäftsführerhaftung, Gesellschaftsrecht, Europäisches Recht, Rechtsformwahl.
Die Diplomarbeit vergleicht die deutsche GmbH und die britische Limited vor dem Hintergrund nationaler Reformen und bewertet deren Attraktivität für Gründer.
Die Schwerpunkte liegen auf Gründungsformalitäten, Haftung, Stammkapitalregelungen und den Auswirkungen von Gesetzänderungen wie dem MoMiG.
Welches sind die Chancen und Risiken der Reformen in Deutschland und England und welche Gesellschaftsform ist unter Berücksichtigung dieser Änderungen die optimale Wahl für den Gründer?
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende und analytische Vorgehensweise, basierend auf Gesetzesentwürfen, Rechtsprechung und Fachliteratur.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Rechtslage vor den Reformen, die Beschreibung der Reforminhalte und eine kritische Gegenüberstellung der neuen Rahmenbedingungen.
Kernbegriffe sind GmbH, Limited, MoMiG, Kapitalaufbringung, Haftungsbeschränkung und Mustersatzung.
Der Autor sieht die UG als teilweise unvollständige GmbH, deren vermeintlicher Vorteil des niedrigen Stammkapitals durch eine komplexe Rücklagenbildung und drohende Insolvenzrisiken gemindert wird.
Die wesentliche Neuerung ist die Kodifizierung der Pflichten (general duties), wodurch die zuvor auf Richterrecht basierenden Grundsätze nun gesetzlich klarer definiert sind.
Sie ermöglichen zwar Kosten- und Zeitersparnis bei der Gründung, bieten jedoch oft zu wenig Flexibilität und Rechtssicherheit bei Gesellschafterstreitigkeiten.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die GmbH trotz der Kostenersparnisse der Limited oder UG bei sorgfältiger Planung weiterhin eine führende Rolle spielen kann, sofern die Satzung hinreichend individuell gestaltet wird.
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