Diplomarbeit, 2002
59 Seiten, Note: sehr gut
1. EINFÜHRUNG IN DIE PROBLEMATIK
1.1 EINLEITUNG
1.2 LÄRM
1.3 GESUNDHEITLICHE ASPEKTE
1.4 MUSIKSCHALLPEGEL IN DISKOTHEKEN
2. RECHTSLAGE
2.1 GESUNDHEITSSCHUTZ
2.2 IMMISSIONSSCHUTZ
2.3 GEWERBE- UND GASTSTÄTTENRECHT
2.4 POLIZEIRECHT
3. ZUSTÄNDIGKEIT
4. RECHTMÄßIGKEIT EINER POLIZEIVERORDNUNG
5. REGELUNGSINHALT
6. WEG ZUR VERORDNUNG
7. ERGEBNIS
Diese Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Problematik der Schallpegelbegrenzung in Diskotheken, um Besucher vor gesundheitsschädigenden Lärmbelastungen zu schützen. Das primäre Ziel ist es, aufzuzeigen, wie durch landesrechtliche Polizeiverordnungen eine einheitliche und effektive Regelung zum Gesundheitsschutz geschaffen werden kann, da bestehende spezialgesetzliche Normen des Bundes hierfür nicht ausreichen.
1.1 Einleitung
Die Gesundheit ist dem Menschen ein hohes, vielleicht sogar das höchste Gut. Sie zu fördern und zu schützen ist essentieller Bestandteil des gemeinschaftlichen Zusammenlebens und damit auch Verpflichtung des Staates. Alarmierende Berichte sowohl in der Fach- als auch der Tagespresse weisen darauf hin, dass die Menschen aufgrund wachsender Industrialisierung und technischer Ausdehnung einem höheren gesundheitlichen Gefährdungspotential gegenüberstehen. Neben bedeutenden sozialpolitischen Problemen wie Lärm am Arbeitsplatz und im Straßenverkehr, rückt seit einigen Jahren die Relevanz von Gesundheitsrisiken durch Freizeitlärm in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Epidemiologische Untersuchungen an Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die noch keiner beruflichen Lärmbelastung ausgesetzt waren, lassen steigende Zahlen mit nachweisbaren, irreversiblen Innenohrschäden erkennen.
Nach Schätzungen des Umweltbundesamtes ist bei jedem vierten deutschen Jugendlichen das Gehör durch überlaute Musik beeinträchtigt. Dabei treten zwei Ursachen besonders hervor. Neben dem Problem der massiven Gefährdung von Kindern und Jugendlichen beim Benutzen von tragbaren Musikabspielgeräten mit Kopfhörern (z. B. Walkman) bei denen anhand von Untersuchungen Einstellungen mit einem mittleren Hörpegel von 100 Dezibel (dB(A)) festgestellt wurden, sieht der Bundesverband der HNO-Ärzte sowie die Bundesärztekammer ebenfalls die Verfügbarkeit der elektroakustischen Verstärkung von Musik in Diskotheken und bei Musikgroßveranstaltungen als wesentliche Ursache. Nach einer Projektstudie zu Diskothekenveranstaltungen durch die TU Dresden, Institut für Arbeitsingenieurwesen, sind Mittlungspegel zwischen 102 dB(A) und 112 dB(A) ermittelt wurden. Vergleichsweise ist somit die Schallbelastung deutlich höher, als die durch eine mit Lastkraftwagen stark befahrene Autobahn oder die durch eine Bohrmaschine verursachten Geräusche.
1. EINFÜHRUNG IN DIE PROBLEMATIK: Das Kapitel erläutert die gesundheitlichen Risiken durch Freizeitlärm, insbesondere überlaute Musik in Diskotheken, und begründet die staatliche Schutzverpflichtung.
2. RECHTSLAGE: Hier wird geprüft, ob spezialgesetzliche Normen (Gesundheitsrecht, Immissionsschutz, Gewerbe- und Gaststättenrecht) ausreichen, um Schallpegelbegrenzungen für Besucher durchzusetzen.
3. ZUSTÄNDIGKEIT: Dieses Kapitel identifiziert die Landespolizeibehörden als zuständig für den Erlass einer Polizeiverordnung und schlägt die Gewerbeaufsichtsämter als Vollzugsbehörde vor.
4. RECHTMÄßIGKEIT EINER POLIZEIVERORDNUNG: Es wird analysiert, ob eine Polizeiverordnung zur Lärmbegrenzung verfassungs- und polizeirechtlich zulässig ist und wie sie die Grundrechte der Betreiber berührt.
5. REGELUNGSINHALT: Das Kapitel definiert den notwendigen Mindestinhalt einer solchen Verordnung, einschließlich Richtwerten und Kontrollmechanismen.
6. WEG ZUR VERORDNUNG: Hier wird der administrative Prozess des Normerlasses gemäß der sächsischen Verwaltungsvorschriften diskutiert, inklusive der Prüfung von Notwendigkeit und Praktikabilität.
7. ERGEBNIS: Das Fazit bestätigt die Notwendigkeit einer landesgesetzlichen Regelung mittels Polizeiverordnung, da andere Rechtsbereiche keine ausreichende Grundlage zur Gefahrenabwehr bieten.
Schallpegelbegrenzung, Diskotheken, Gesundheitsschutz, Lärm, Freizeitlärm, Polizeiverordnung, Gefahrenabwehr, Innenohrschäden, Immissionsschutz, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Jugendschutz, staatliche Schutzverpflichtung, Rechtsgüter, SächsPolG.
Die Diplomarbeit untersucht die rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung einer Schallpegelbegrenzung in Diskotheken, um Besucher vor gesundheitsschädigenden Lärmbelastungen zu schützen.
Zentral sind der Gesundheitsschutz der Bevölkerung, die Auslegung von Immissionsschutz- und Gewerberecht sowie die Anwendung des allgemeinen Polizeirechts zur Gefahrenabwehr.
Das Ziel ist der Nachweis, dass eine landesgesetzliche Polizeiverordnung das am besten geeignete Mittel ist, um eine einheitliche und effektive Schallpegelbegrenzung für Diskotheken zu etablieren.
Der Autor führt eine tiefgehende juristische Analyse bestehender Normen und Kompetenzkataloge durch, um die Anwendungsmöglichkeiten der verschiedenen Rechtsbereiche auf die Lärmproblematik zu evaluieren.
Der Hauptteil analysiert die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, die Voraussetzungen für eine Polizeiverordnung und die inhaltlichen Anforderungen an eine solche Regelung.
Schlüsselbegriffe sind Schallpegelbegrenzung, Diskotheken, Gesundheitsschutz, Polizeiverordnung, Lärm, Gefahrenabwehr und Kompetenzverteilung.
Bisherige Gesetze fokussieren primär auf Arbeitsschutz oder Nachbarschaftsschutz und bieten keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage, um die Gesundheit der Besucher innerhalb von Diskotheken wirksam zu regeln.
Der Autor schlägt vor, den Gewerbeaufsichtsämtern den Vollzug der neuen Verordnung zu übertragen, da diese über das notwendige Fachwissen und die technische Ausstattung für entsprechende Kontrollen verfügen.
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