Bachelorarbeit, 2019
43 Seiten, Note: 2.0
Diese Bachelorarbeit befasst sich mit den Ursachen und Besonderheiten von Jugendkriminalität. Sie untersucht mithilfe ausgewählter Fachliteratur methodische Ansätze und Faktoren, die zur Entstehung von Jugendkriminalität führen. Des Weiteren werden die Aspekte des abweichenden Verhaltens im Jugendalter sowie die Bedeutung der Sozialen Arbeit im Kontext der Thematik beleuchtet.
Das zweite Kapitel definiert die Begriffe Kriminalität und Jugendkriminalität, um ein gemeinsames Verständnis zu schaffen. Das dritte Kapitel beleuchtet die Definition der Adoleszenz im Kontext der Jugendphase. Im vierten Kapitel wird das Jugendstrafrecht erörtert, wobei die strafrechtlichen Aspekte nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) und die Abgrenzung zum Erwachsenenstrafrecht dargelegt werden. Das fünfte Kapitel gibt einen Einblick in die Kriminalitätsentwicklung in NRW, die Art der Delikte und Sanktionen im JGG sowie das Diversionsverfahren. Es stützt sich dabei auf Statistiken und Auszüge aus dem JGG.
Im sechsten Kapitel werden die Begriffe „Delinquenz“ und „Devianz“ näher betrachtet und ihre Bedeutung im Jugendalter hervorgehoben. Das siebte Kapitel behandelt Gewalt und Aggression als besondere Form von Kriminalität. Das achte Kapitel stellt Theorien, Ansätze und Faktoren zur Entstehung von Jugenddelinquenz vor und hinterfragt die Bedeutung der Sozialen Arbeit in diesem Kontext.
Jugenddelinquenz, Kriminalität, Adoleszenz, Jugendstrafrecht, JGG, Devianz, Gewalt, Aggression, Sozialstrukturelle Kriminalitätstheorien, Anomietheorie, Labeling-Ansatz, Teufelskreis-Modell, Lerntheoretischer Ansatz, Sozialisationstheorie, Soziale Arbeit, Prävention, Intervention.
Häufige Faktoren sind labile Familienverhältnisse, fehlende geregelte Strukturen, mangelnde Schulabschlüsse, Drogenkonsum sowie der Einfluss einer kriminellen Peergroup (straffällige Freunde).
Dieser Ansatz besagt, dass kriminelles Verhalten erst durch die Reaktion der Gesellschaft (Zuschreibung eines Etiketts) gefestigt wird. Der Jugendliche übernimmt die Rolle des „Kriminellen“, was weitere Straftaten begünstigt.
Das JGG setzt primär auf Erziehung statt Strafe. Sanktionen reichen von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln (z.B. Arrest) bis hin zur Jugendstrafe als letztem Mittel.
Dies ist eine präventive und rehabilitative Maßnahme, bei der Täter und Opfer unter Anleitung versuchen, den Konflikt außergerichtlich beizulegen und eine Wiedergutmachung zu vereinbaren.
Soziale Arbeit leistet Prävention durch Jugendsozialarbeit, führt Beratungsgespräche vor Gerichtsverhandlungen und bietet Programme wie Anti-Aggressivitäts-Trainings (AAT) an, um Rückfälligkeit zu verhindern.
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