Bachelorarbeit, 2015
50 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Theorie: Was bedeutet Diskriminierung?
2.1 Abgrenzung der Begriffe Stereotype, Vorurteile und Stigmatisierung
2.2 Definitionen des Diskriminierungsbegriffes
2.3 Entstehung von Diskriminierung
2.4 Ausprägungen von Diskriminierung
2.5 Wirkungsweisen und Folgen von Diskriminierung
2.6 Rechtliche Aspekte
3 Theorie: Entwicklung von der Bettelei zur Obdachlosigkeit
3.1 Definitionen von Obdachlosigkeit
3.2 Ursachen von Obdachlosigkeit
3.3 Ohne Obdach in Zeiten der Armenfürsorge (Mittelalter bis Kaiserzeit)
3.4 Vom Bettler und Landstreicher zum Asozialen und Arbeitsscheuen - Entwicklung in der Weimarer Republik bis zum Ende des Weltkrieges
3.4.1 Obdachlose in der Weimarer Republik
3.4.2 Obdachlose im Nationalsozialismus
3.5 Parallelwelten in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg - DDR/BRD
3.5.1 Obdachlose in der DDR
3.5.2 Vom Begriff der „Nichtseßhaftigkeit“ zur Wohnungslosigkeit in der BRD
4 Empirischer Teil - Obdachlosigkeit im Jahr 2015 (Experteninterview)
5 Diskussion
6 Zusammenfassung/Fazit
Literaturverzeichnis
Quellenverzeichnis
"Deshalb ist es für uns alle - Männer und Frauen, Staaten, internationale Organisationen und die Zivilgesellschaft - so wichtig, dass wir uns von unserem wichtigsten Ziel nicht abbringen lassen: Eine Gesellschaft ohne Diskriminierung zu erreichen und eine Welt zu schaffen, in der es Gleichberechtigung und Chancengleichheit für uns alle gibt - zumindest aber für unsere Kinder und Enkel ."
Navanethem (Navi) Pillay, Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (2009)
Obdachlose Menschen gehören in unsere Zeit zum Stadtbild wie alle anderen Menschen auch. Doch leider werden sie z.B. in der S-Bahn sehr oft entweder direkt mit Sprüchen wie: „Geh' mal lieber arbeiten“ belegt oder Mitmenschen reagieren so, als ob sie gar nicht anwesend sind, wenn sie eine Obdachlosenzeitung verkaufen wollen. Ich konnte diese Reaktionen meiner Mitmenschen auch schon vor Beginn meines Studiums der Sozialen Arbeit bisher nicht wirklich nachvollziehen. Deshalb habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, mich innerhalb meiner Bachelorarbeit mit dem Thema der gesellschaftlichen Ausgrenzung Obdachloser zu befassen um zu verstehen, warum Menschen wegen eines eigentlich nur augenscheinlich äußeren Mangels in der gesellschaftlichen Wahrnehmung so negativ bewertet werden.
In der vorbereitenden Literaturrecherche zu dieser Arbeit habe ich relativ schnell bemerkt, dass die Stigmatisierung von Obdachlosen in der wissenschaftlichen Literatur ziemlich bekannt ist. Jedoch habe ich keine Literatur über eine explizite Verbindung von Obdachlosigkeit und Diskriminierung gefunden. Aus diesem Grund habe ich mich entschlossen, den Schwerpunkt dieser Arbeit darauf zu fokussieren, den Zusammenhang von Obdachlosigkeit und Diskriminierung zu ergründen.
Da ich das Thema auch aus historischer Sicht betrachten wollte, habe ich mich zu einer theoriegestützten Bachelorarbeit entschlossen, die mit einem Experteninterview empirisch untermauert werden soll. Dazu betrachte ich im ersten Theorieteil das Thema Diskriminierung und gehe dabei auf Ursachen, Auswirkungen und rechtliche Aspekte näher ein. Im zweiten Theorieteil untersuche ich das Thema Obdachlosigkeit anhand von Ursachentheorien und einem historischen Abriss ab dem 11. Jahrhundert bis zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Im Anschluss werde ich dann in dem empirischen Teil dieser Arbeit einen aktuellen Eindruck zum Thema Obdachlosigkeit durch die Bearbeitung eines Experteninterview vermitteln. Danach werde ich in der Diskussion beide Themen zusammenführen und erläutern, inwieweit man die Frage bejahen kann, ob Menschen ohne Obdach in Vergangenheit und Gegenwart diskriminiert wurden. Dabei werde ich auch die rechtlichen Normen kurz erläutern. Zum Schluss werde ich eine Zusammenfassung dieser Arbeit mit den Ergebnissen und ein Fazit vermitteln.
Theorie: Was bedeutet Diskriminierung?
a) Stereotype
Die Begriffe Stereotype, Vorurteile und Stigmatisierung liegen dicht beisammen. Stereotyp stammt aus dem Griechischen: stereos - 'starr, hart, fest' und typos - 'Form, Gestalt, Modell.1 In der Soziologie wird das Stereotyp als „schematisierte, auf relativ wenige Orientierungspunkte reduzierte, längerfristig unveränderte und trotz neuer oder sogar gegenteiliger Erfahrungen starre, verfestigte Vorstellung über spezifische Wesens- und Verhaltensmerkmale anderer Menschen oder Menschengruppen, Organisations- und sonstiger sozialer Beziehungsformen, Zusammenhänge oder Ver- ursachungsfaktoren“2 definiert. Sozialpsychologisch ausgedrückt stellen Stereotype gute sowie schlechte Eigenschaften und Verhaltensweisen, die mit bestimmten Gruppen verbunden werden, dar.3 Rüdiger Hort schreibt dazu, dass Stereotype meistens durch Vorbilder gelebt und dann durch uns selbst oft unreflektiert akzeptiert werden. So können Stereotype wachsen und dann als unsere eigene Meinung gel- ten.4
b) Vorurteile
Als ein Zusammengehen von Stereotyp (Meinung) und schlechten oder guten Bewertungen (Gefühl) gegenüber sozialen Gruppen definiert Susanne Lin Vorurteile in der Sozialpsychologie.5 Im Lexikon der Soziologie wird ein Vorurteil definiert als: „Globalurteil, Pauschalurteil, ein verfestigtes, vorgefasstes, durch neue Erfahrungen oder Informationen schwer veränderbares Urteil über Personen, Gruppen, Sachverhalte usw. Es ist emotional gefärbt und enthält meist positive (vor allem gegenüber der eigenen Person und Gruppe) oder negative (vor allem gegenüber Fremden und Fremdgruppen) moralische Wertungen. Die Informationen, auf die sich ein Vorurteil stützt, sind in der Regel lückenhaft, verzerrt oder sogar falsch.“6 Weiterhin wird beschrieben, dass Vorurteile grundsätzlich übergeneralisiert sind. Außerdem wären sie abhängig von spezifischen Werten oder Normen der Gesellschaft, gegen die man verstoßen müsste, um mit Vorurteilen belegt zu werden.7 Diese Verstöße gegen Werte oder Normen werden auch als positive sowie negative Verstöße gegen „elementaren Normalstandards“8 und „erhobene Rangansprüchen“9, die von der Gesellschaft angestrebt werden, benannt. Ein positives Vorurteil ergibt sich für Menschen, die diese hohen Rangansprüche erfüllen und offenbar über den normalen Standards stehen. Als Beispiel nennt Rüdiger Hort Ärzte, über die das allgemeine Vorurteil herrscht, dass sie aufgrund ihres Berufes in jedem Fall über eine überdurchschnittlich hohe kulturelle Allgemeinbildung verfügen müssten. Im Gegenteil dazu nennt er als Beispiel geistig behinderte Menschen, die oft unter die anerkannten normalen Standards gesellschaftlichen Lebens fallen und deshalbmit negativen Vorurteilen belegt werden.10 Albert Scherr schließt sich dieser Meinung an, indem er sagt, dass Vorurteile nicht einfach aus fehlerhaftem Denken entstehen, sondern dass sie einen Grundstoff sozialer Auseinandersetzungen darstellen. Ein Vorurteil hat seiner Erkenntnis nach nur dann Einfluss auf Menschen, wenn dieses in irgendeiner Art und Weise gesellschaftlich kompatibel ist. Beispielhaft stellt er dar, dass man wohl ausgelacht werden würde, wenn man behaupten würde, dass man grauhaarige Menschen nicht berühren dürfte, weil man sich sonst aufgrund ihrer Grauhaarigkeit auf jeden Fall krankhaft infizieren würde. Kann man jedoch Vorurteile folgenreich verbreiten, hat das immer auch mit einer gewissen Macht zu tun. Er sagt dazu, dass Vorurteile so gesehen zugleich ein Mittel zur Verteidigung von Privilegien darstellen.11 Ein weiterer Aspekt von sozialen Vorurteilen ist nach Jürgen Hohmeier deren Grundlage für die Komplexität von Stigmatisierung.12
c) Stigmatisierung
Der Ursprung des Stigmas stammt aus dem Griechischen. In der alten griechischen Zeit wurden Menschen mit Stigmata, also körperlichen Brandmalen, gekennzeichnet, damit jeder sehen konnte, wie diese stigmatisierten Menschen sich vom Rest der Gesellschaft unterschieden.13 Nicht mehr direkt auf dem Körper, aber deutlich erkennbar an Kleidungsstücken, wurden später die sogenannten „Bettlerzeichen“14, z.B. Stadtwappen aus Blech, welche die Menschen als Berechtigte für den Empfang von Almosen auswies und damit auch als arm stigmatisierten, angebracht.15 In unserer heutigen Zeit ist der Begriff Stigmata ein Konstrukt, welches sich so darstellt, dass den von Stigmata Betroffenen gegenüber zum einen bereits vorhandene Kennzeichen negativ interpretiert und zum anderen darüber hinaus negative Eigenschaften zugeschrieben werden, die mit den realistischen Merkmalen tatsächlich gar nicht zu tun haben. Ein Stigma ist dementsprechend auch eine besondere Art des Vorur- teils.16 Menschen können aufgrund ihres Stigmas ihren gesellschaftlichen Status des „Normalen“ verlieren und damit auch von der Gesellschaft als nicht gleichberechtigt angesehen werden. Unter diesen negativ bewerteten Attributen leiden besonders Menschen, die Gruppen von Minderheiten angehören. Die Auswirkungen liegen unter anderem in der Schwierigkeit der eigenen Identitätsausbildung und in der Akzeptanz durch die Stigmatisierten selbst und durch Außenstehende.17 Goffman bezeichnete dies als Beschädigung der sozialen Identität eines Menschen, die „zutiefst diskreditierend“ wirkt.18 Zum anderen beschreiben Malyssek und Störch, dass Absonderung und Vereinsamung, ein Mangel an Selbstachtung und Selbstbewusstsein zu den Auswirkungen gehören, an denen stigmatisierte Menschen leiden. Sie zeigen auch auf, dass Stigmata, welche bereits in der Kinder- oder Jugendzeit erworben wurden, schon Probleme in der sozialen Entwicklung nach sich gezogen haben können, die entscheidend für den Karriereverlauf der Betroffenen waren. So haben diese z.B. sehr früh die Abhängigkeit des familiären Umfeldes von staatlichen sozialen Hilfen und Armut erlebt.19 Stigmatisierung kann nach Goffman auch ein Verhaltensas- pekt der Diskriminierung werden, wenn nämlich zur stigmatisierenden Haltung entsprechende Handlungen folgen, die diese Person noch zusätzlich diskriminieren.20
Das Wort Diskriminierung stammt von dem aus dem lateinischen Verb discriminare „trennen, absondern, abgrenzen, unterscheiden“ im Spätlateinischen abgeleiteten Verbalsubstantiv discriminatio „Scheidung, Absonderung.“21 Diskriminierung ist ein Begriff, der allgemein bekannt ist und doch sehr unterschiedlich verwendet wird. Im normalen Sprachgebrauch steht Diskriminierung z.B. für eine pauschalisierte Kritik oder eine individuelle Erfahrung.22 Rommelspacher macht darauf aufmerksam, dass eine eindeutige Definition sehr schwierig ist, weil Diskriminierung die verschiedenen Sichtweisen der Betroffenen sowie der Diskriminierenden fordert. So kann bereits der Streit um die Definition selbst zu einer Diskriminierung führen. Weinbach bezeichnet eine Handlung als Diskriminierung, wenn Menschen aufgrund ihrer sozialen Gruppenzugehörigkeit benachteiligt und herabgesetzt werden.23 Heitmeyer erklärt Diskriminierung in diesem Zusammenhang auch als „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“24. Birgit Rommelspacher erläutert zu ihrer Definition von Diskriminierung, dass es sich bei den diskriminierten Menschen um Minderheiten handelt, die vergleichsweise geringere Chancen im Leben haben als ihre Mitmenschen. Sie schreibt hier von den Zugängen zu Ressourcen und Teilhabe an der Gesellschaft.25 Schulte und Treichler zählen zu diesen von Rommelspacher beschriebenen Minderheiten insbesondere „Migranten, Sinti und Roma, Menschen jüdischen und muslimischen Glaubens, Obdachlose“26 und viele andere. Amnesty International definiert Diskriminierung aus sozialpolitischer Sicht als „grobe Verletzung von Menschenrechten ..., da Menschen aufgrund individueller oder gruppenspezifischer Merkmale systematisch an der Ausübung ihrer Menschenrechte gehindert werden.“27 Auf rechtlicher Ebene kann derzeit in Deutschland gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Diskriminierung nur als solche definiert werden, wenn außer der bisher genannten Komponenten Merkmale wie z.B. Ethnizität, Religion, nationale oder soziale Herkunft, Sprache, physisches Äußeres, Abstammung, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter oder Behinderung vorliegen. Diese kann nur dann so benannt werden, 28 wenn eine Ungleichbehandlung nicht zu rechtfertigen und unverhältnismäßig ist.28 (Die rechtliche Ebene wird in dem Unterabschnitt 1.5 dieser Arbeit noch etwas genauer beschrieben.) Basierend auf diesen Merkmalen existieren entsprechend verschiedene Erscheinungsformen von Diskriminierung, wie unter anderem Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und Behindertenfeindlichkeit.29 Eine zusammenfassende Definition von Albert Scherr lautet:
“Diskriminierung ist somit als eine mit bestimmten Personenkategorien operierende, sozial folgenreiche Unterscheidungspraxis auf der Grundlage von gesellschaftlich einflussreichen Normalitätsannahmen und Wertemustern analytisch zu unterscheiden von solchen Privilegierungen und Benachteiligungen, die aus der direkten und indirekten Vererbung von Vermögen, Einkommen, formellen und informellen Qualifikationen und der an Klassenlagen und Schichtungspositionen gebundenen Verfügung über soziales Kapitel und Chancen der Machtausübung resultieren.“30
Z ur Entstehungsgeschichte schreibt Albert Scherr, dass unter anderem bereits die französische Erklärung der Bürger- und Menschenrechte von 1789 mit dem Grundsatz der Freiheit und Gleichheit aller Menschen ein Verbot von Diskriminierung beinhalten.31 Nach seiner Meinung findet Diskriminierung durch „Unterscheidungen, die Unterschiede in Ungleichheiten verwandeln“32 statt. Sie ist für ihn eine „Kategorie der Ungleichheitsforschung“.33 Schulte und Treichler erkennen innerhalb ihrer Auseinandersetzung mit dem Thema Ungleichheiten, dass Diskriminierung immer eine Menschenrechtsverletzung impliziert. Sie machen das vor allen Dingen an dem menschenrechtlichen Grundsatz der gleichen Freiheit fest.34 Auch Heiner Bielefeldt geht mit dieser Sichtweise d'accord wenn er schreibt, dass die Möglichkeit für alle Menschen, ihre Rechte nach dem Freiheits- und Gleichheitsprinzip ausüben zu können, gleichzeitig ein grundsätzliches Verbot von Diskriminierung impliziert.35 Scherr unterscheidet die Entstehung von Diskriminierungen einerseits aufgrund von Kategorien, die Personen betreffen, wie z.B. bei behinderten oder alten Menschen, die klassifiziert werden und denen bestimmte Eigenschaften zugeschrieben werden. Andererseits sieht er die unterscheidende Grundlage zur Entstehung von Diskriminierung in Gruppenkonstruktionen, wie sie z.B. bei Menschen, die einer Religion angehören, vorhanden sind.36 Er zeigt weiter auf, dass diskriminierende Prozesse entstehen und entstanden sind, weil Menschen sich auf den Grundlagen von historischen und gegenwärtigen gesellschaftlichen Machtverhältnissen untereinander kategorisieren, d.h. sie gehen von einer für sie gesellschaftlich richtigen Norm aus und be- und verurteilen sich gegenseitig. Daraufhin folgen als diskriminierende Handlungen dementsprechend ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen bzw. Benachteiligungen, die unterschiedliche Formen annehmen können, wie er am Beispiel einer bestimmten Form von Diskriminierung, nämlich des Rassismus, hier am Beispiel der Sklaverei in den USA, erläutert.37 An anderer Stelle erklärt er das Zustandekommen von bestimmten Formen, wie der strukturellen oder der institutionellen Diskriminierung damit, dass diese nicht nur aus individuellen Einstellungen und Handlungen resultieren, sondern auch durch gesellschaftlich strukturell und institutionell gängige Handlungsweisen bedingt sind, die Benachteiligungen noch verstärken.38 Hier stimmt auch Birgit Rommelspacher zu, die darauf aufmerksam macht, dass Diskriminierung zu ihrer Entstehung zunächst Menschen benötigt, die diese zulassen und damit möglich machen.
Diese Zulassung von Diskriminierung schreibt sie insbesondere auch den Institutionen zu, die aufgrund von Gesetzen dazu befähigt werden.39 Dass es oft in hohem Maße an gesellschaftlichem Bewusstsein gegenüber Diskriminierungsmerkmalen, Formen von Diskriminierung und diskriminierendem Verhalten fehlt und damit der Entstehung von Diskriminierung Vorschub geleistet wird, stellt das Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung in einer Expertise zu Wechselwirkungen von Diskriminierung und Integration fest.40
a) Dimensionen
Der Begriff Dimension in Bezug auf Diskriminierung wird unterschiedlich genutzt. Für Albert Scherr gilt es als bedeutende Diskriminierungsdimension, dass sowohl Einzelne als auch Gruppen diskriminieren. In den Ausführungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird beschrieben, dass sich die Dimensionen von Diskriminierung auf Merkmale wie z.B. ethnische Herkunft, Gender und Religion beziehen. Wird ein Mensch nicht nur wegen eines, sondern mehrerer Merkmale diskriminiert, spricht man von mehrdimensionaler Diskriminierung. Diese geschieht öfter als eindimensionale Diskriminierung. Wer Diskriminierung nur eindimensional betrachtet, läuft Gefahr, die Problematik stereotyp und verzerrt wahrzunehmen. Zu dieser Auffassung gelangt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in ihren Forschungsergebnissen von 2010 zum Thema Mehrdimensionalität von Diskriminierung.41
b) Formen von Diskriminierung
- Direkte (unmittelbare) und indirekte (mittelbare) Diskriminierung
Heiner Bielefeldt definiert indirekte Diskriminierung als „Formen der Ungleichstellung, die sich bei formaler Gleichberechtigung dennoch ergeben bzw. aufrecht erhalten werden können.“42 Er weist darauf hin, dass indirekte Diskriminierung nicht immer bewusst stattfindet, dies aber keinen Unterschied auf die tatsächliche Benachteiligung der betroffenen Menschen macht.43 In juristischer Hinsicht wird mittelbare, also indirekte, Diskriminierung im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG), Art. 3 durch die Worte „dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren“44 verortet. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt in ihrem Leitfaden für Diskriminierungsschutz an Hochschulen an einem Beispiel, dass die Krankheit des Kindes einer Studentin für sie selbst zum Problem in Form von mittelbarer Diskriminierung wird, weil ihr nur aus dem Krankheitsgrund ihres Kindes allein keine Möglichkeit gewährt wird, Ihrer Hochschule entschuldigt fernzubleiben,45 Eine direkte, also unmittelbare Diskriminierung einer Studentin würde vorliegen, wenn sie selbst wegen ihrer eigenen Behinderung nicht studieren dürfte, denn sie würde in diesem Fall gesunden Studentinnen gegenüber benachteiligt werden. Sie wäre in diesem Fall nach § 1 AGG juristisch gegen Diskriminierung geschützt und könnte diese Rechtsnorm als juristische Grundlage für eine Klage gegen die Hochschule verwenden.46
- Institutionelle Diskriminierung
Der Begriff der institutionellen Diskriminierung beinhaltet bereits die Form der Diskriminierung. Dass Institutionen und Organisationen Menschen z.B. aus ethnischen Gründen direkt und ganz legal durch formale Rechtsvorschriften diskriminieren, wird oftmals weder durch die Institution selbst noch durch die Gesellschaft wahrgenommen, so konstatieren Gomolla und Radtke. Beispielhaft erwähnen sie, dass Migranten zwar kein Wahlrecht besitzen, aber Steuern zahlen müssen. Auch Diskriminierungen von Frauen im Arbeitsrecht führen sie als Beispiel an. Sie stellen fest, dass der Versuch des Staates, sich diesem Problem z.B. mit einer gesetzlichen Frauenquote zu stellen, nicht genug dazu beitragen kann, eingefahrene Strukturen und Werturteile von Betrieben zu durchbrechen bzw. zu verändern.47 Noch problematischer schätzen sie die indirekte Form der Diskriminierung beispielsweise von Schülern durch die Institution Schule ein. Die Ungleichbehandlung hier erfolgt oft auf sub- tile Weise durch ungeschriebene Regeln und Vorurteile und ist daher wenig nachweisbar.48
- Strukturelle Diskriminierung
Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen definierte auf ihrer 42.Tagung in Genf 2009 in ihren Allgemeinen Bemerkungen zur Nichtdiskriminierung bei wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten eine, in den Verhaltensweisen und in der Organisation der Gesellschaft basierende, zugrundeliegende tiefe Verwurzelung von Diskriminierung mancher Gruppen, die mittlerweile sehr ausgeprägt ist, als strukturelle Diskriminierung. Der Ausschuss stellte dabei fest, dass diese Art von Diskriminierung oft indirekt geschieht oder nicht hinterfragt wird.49 Schulte und Treichler sehen hierbei einen Grund auch in der Routine gesellschaftlich strukturierter Verhaltensweisen.50 Albert Scherr fragt sich ebenfalls, ob bestimmte Formen von Diskriminierung für uns - die Gesellschaft - nicht schon längst Gewohnheit geworden sind. Er bezieht sich dabei auf Studien, die besagen, dass beispielsweise ca. 35 % der Bevölkerung fordern, bittende Obdachlose von den Fußgängerzonen zu beseitigen.51 Er schreibt an anderer Stelle dazu, dass es problematisch sei, strukturelle Diskriminierung zu erkennen, obwohl sie eine starke Durchsetzungsfähigkeit besitzt.52
- Assoziierte Diskriminierung
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes beschreibt in ihrem Handbuch zum rechtlichen Diskriminierungsschutz: „Darunter versteht man die Benachteiligung einer Person aufgrund eines Näheverhältnisses zu einer anderen Person, die einer nach § 1 AGG geschützten Personenkategorie angehört.“53 Solche nach dem geschützten Kategorien sind beispielsweise ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Behin- derung.54 Eine assoziierte Diskriminierung würde z.B. vorliegen, wenn einer Person eine Wohnung deshalb nicht vermietet wird, weil sie mit einem behinderten Partner 55 oder Kind in die Wohnung ziehen möchte.55
- Mehrfachdiskriminierung / Intersektionelle Diskriminierung
Bei der Betrachtung von Diskriminierung aus mehreren Gründen erörtert Elisabeth Holzleithner, dass diese Gründe oft miteinander verschränkt sind. Sie bezeichnet diese Art von Diskriminierung nicht als mehrdimensional sondern als Mehrfachdiskriminierung. Weiterhin spricht sie abgrenzend eine besondere Form der Mehrfachdiskriminierung an, nämlich die der intersektionellen Diskriminierung, welche sich so darstellt, dass „ausschließlich die Kombination von beiden (oder mehreren) Gründen, ... das benachteiligende Ergebnis produziert“.56
Goffman bemerkt in seinen Ausführungen über Diskriminierung, dass häufig blindlings diskriminiert wird, ohne groß darüber nachzudenken.57 ' Ein weit gefächertes Ausmaß von Diskriminierungsfolgen konstatieren Schulte und Treichler in der Regel für die betroffenen Menschen. Diese reichen von Einschüchterung, Abwertung und materieller Einschränkung über vielfältige Formen der sozialen Marginalisierung und Verringerung von Möglichkeiten in verschiedenen Bereichen des Lebens bis hin zu Übervorteilung durch Institutionen, politischer Verfolgung und körperlicher Gewalt.58 Scherr beschreibt Diskriminierung ähnlich als Mittel des Bestreitens des Status eines Menschen in seiner Vollwertigkeit und Gleichberechtigung. Sie zerstört das eigene Selbstbewusstsein und vertreibt Menschen in sozial geringfügigere Lagen als Menschen, die nicht diskriminiert werden.59 Er diskutiert an anderer Stelle am Beispiel von Rassismus sozialpsychologische Dimensionen der Diskriminierungsfolgen und kommt zu dem Schluss, dass in solcher Art diskriminierte Personen durch die Kategorisierung nicht mehr individuell sondern nur noch als Vertreter ihrer Kategorie betrachtet werden.60 Er bezeichnet dies als „beschämende Entpersönlichung“61 und zieht die Möglichkeit in Betracht, dass auch andere Gruppen von Diskriminierten auf diese Weise wahrgenommen werden könnten.62 Rommelspacher stellt fest, dass Diskriminierung auch auf einer symbolischen Ebene stattfindet. Diese Art von Diskriminierung hat mit symbolischer Macht zu tun, die sich auf die Verweigerung gesellschaftlichen Ansehens der Betroffenen bezieht, wie sich an ihrem ausgewählten Beispiel von behinderten Menschen erkennen lässt. Die Gesellschaft weiß nichts Genaues über diese Menschen, sie sind für ein erkennbares öffentliches Interesse nicht wichtig genug, sie sind eigentlich unsichtbar. Sie weist darauf hin, dass Diskriminierung immer von verschiedenen Seiten reflektiert betrachtet werden sollte. Sie führt aus, dass sich Diskriminierung für die Gruppen der davon Betroffenen ausdrückt, wenn sie sich aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit eingeschränkt, herabgesetzt oder verletzt fühlen, während für die Diskriminierenden eine Diskriminierung ihrerseits stattfindet, wenn sie Menschen einer bestimmten Gruppe verletzen bzw. herabsetzen wollen. Sie fügt hinzu, dass immer auch die Absicht zu berücksichtigen ist, denn nicht nur negative, sondern auch gut gemeinte Bemerkungen können verletzend und entsprechend diskriminierend sein, wenn man beispielsweise einem behinderten Menschen sagt, dass er z.B. eine bestimmte Arbeit für einen Behinderten schon ganz gut durchführt. Rommelspacher stellt hinsichtlich der Interpretation von Diskriminierung fest, dass diese nicht nur die bekannten diversen negativen Aspekte, sondern auch positive Aspekte impliziert. Sie benennt hierzu Beispiele von behinderten Menschen, die sich durch die in den Diskriminierungen indirekt verborgenen Herausforderungen motiviert sahen, ihr Leben in eine positive Richtung zu wenden.63 Das Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung stellt in ihrer Expertise zu Wechselwirkungen von Diskriminierung und Integration fest, dass die regelmäßige Berichterstattung negativer Stereotypen diskriminierendes Gedankengut und Handeln in der Gesellschaft verstärkt. Diese Verstärkung hat eine Mehrbindung an die diskriminierte Eigengruppe und damit eine stärkere Identifizierung mit ursprünglich sozialisierten Werten, die das eigene Bewusstsein aufwerten, zur Folge. Dieser starke emotionale Prozess bedingt die Schwierigkeit einer Identifizierung mit fremden Gruppen und Traditionen und mindert die Möglichkeit von Integration in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft.64 Besonders negativ wirken sich Diskriminierungserfahrungen bei der Integration in den Arbeitsmarkt aus: Für die Gesellschaft bleibt die Leistungsfähigkeit des Einzelnen ungenutzt und für die Betroffenen selbst impliziert eine verminderte soziale Teilhabe die Gefahr von (andauernder) Armut.65
[...]
1 Hillmann, Wörterbuch der Soziologie, 1994, S. 842
2 ebenda
3 Vgl. http://www.bpb.de/apuz/130413/vorurteile-differenzierung-und-diskriminierung-sozialpsychologische- erklaerungsansaetze (Abruf vom 22.05.2015, 19.35 Uhr)
4 vgl. Hort, Rüdiger: Vorurteile und Stereotype: Soziale und dynamische Konstrukte, 2007, S. 18
5 vgl. Lin, Susanne: Vorurteile überwinden - eine friedenspädagogische Aufgabe. Grundlegung und Darstellung einer Unterrichtseinheit, 1999, S. 32
6 Fuchs-Heinritz, Werner u.a. (Hrsg.): Lexikon zur Soziologie, 1988, S. 844
7 vgl. Erb,Rainer: Die Diskriminerung von Minderheiten - Wie entstehen Vorurteile? In: Lengfeld, Holger: Entfesselte Feindbilder: Über die Ursachen und Erscheinungsformen von Fremdenfeindlichkeit. 1995, S. 16 f.
8 Hort, 2007, S. 47
9 ebenda
10 Hort, 2007, S. 47
11 Vgl. Scherr, Albert: Diskriminierung, 2012, S. 22 f.
12 vgl. Hohmeier, Jürgen: Stigmatisierung als sozialer Definitionsprozeß. In: Brusten, Manfred /Hohmeier, Jürgen (Hrsg.): Stigmatisierung 1: Zur Produktion gesellschaftlicher Randgruppen, 1975, S. 8
13 vgl. Goffman, Erving: Stigma: Über Techniken der Bewältigung beschädigter Identität, 1967, S. 9
14 Roeck, Bernd: Außenseiter, Randgruppen, Minderheiten, 1993, S. 68
15 vgl. ebenda
16 vgl. Hohmeier, 1975, S. 7
17 Münch, Richard: Soziologische Theorie, 2002, S. 301
18 vgl. Goffman, 1967, S. 11
19 Malyssek, Jürgen/Störch, Klaus: Wohnungslose Menschen: Ausgrenzung und Stigmatisierung, 2009, S. 132
20 ebenda, S. 13
21 Vgl. Schulz, Hans/Basler, Otto u. a.: Deutsches Fremdwörterbuch, 1999, S. 666
22 vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Gemeinsamer Bericht 2013 http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/BT_Bericht/Gemeinsame r_Bericht_zweiter_2013.html, S. 32 (Download als pdf-Datei vom 25.05.2015, 19.15 Uhr)
23 vgl. Weinbach, Heike: In: Fachlexikon Soziale Arbeit, 2007, S. 244
24 vgl. Heitmeyer: In: Fachlexikon Soziale Arbeit, 2007, S. 244
25 vgl. Rommelspacher, Birgit: In: ASFH Frauenrat, Zeitschrift QUER. Ausgabe 13/06, 2006, S. 8 f.
26 Schulte/Treichler, 2010, S. 117
27 Vgl. Amnesty International Schweiz, Themen, Rassismus-Diskriminierung, Was ist Diskriminierung http://www.amnesty.ch/de/themen/rassismus-diskriminierung/was-ist-diskriminierung (Abruf vom 24.05.2015, 21.16 Uhr)
28 Vgl. Amnesty International Deutschland, Alle 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte (Abruf vom 24.05.2015, 21.23 Uhr)
29 vgl. Weinbach, 2007, S. 244
30 Scherr, Albert: Diskriminierung und soziale Ungleichheiten: Erfordernisse und Perspektiven einer ungleichheitsanalytischen Fundierung von Diskriminierungsforschung und Antidiskriminierungsstrategien, 2014, S. 16
31 vgl. Hormel, Ulrike und Scherr, Albert: Einleitung: Diskriminierung als gesellschaftliches Phänomen. In: Hor- mel, Ulrike / Scherr, Albert (Hrsg.): Diskriminierung: Grundlagen und Forschungsergebnisse. 2010, S. 9
32 Scherr, 2012, S. 7
33 vgl. Scherr, 2014, S. 5
34 Schulte, Axel und Treichler, Andreas: Integration und Antidiskriminierung: Eine interdisziplinäre Einführung, 2010, S. 115
35 Bielefeldt, S. 21 f.
36 ebenda, S. 14
37 vgl. Scherr, 2012, S. 16 f.
38 ebenda, S. 38
39 vgl. Rommelspacher, 2006, S. 8
40 vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes,Wechselwirkungen von Diskriminierung und Integration.pdf, S. 50
41 vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Factsheets/factsheet_me hrdimensionale_Diskriminierung.html, S. 1 (Abruf vom 07.06.2015, 18.56 Uhr)
42 Bielefeldt, 2010, S. 30
43 vgl. ebenda
44 Scherr, 2012, S. 55
45 vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Diskriminierungsfreie_Ho chschule/Leitfaden-Diskriminierung-Hochschule-20130916.html (Abruf vom 11.06.2015, 23.30 Uhr)
46 vgl. ebenda
47 Gomolla/Radtke, 2007, S. 19 f.
48 Ebenda, S. 21 f.
49 Institut für Menschenrechte. Allgemeine Bemerkungen Nr. 20 - Nichtdiskriminierung bei den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsinstrumente/vereinte- nationen/menschenrechtsabkommen/sozialpakt-icescr/allgemeine-bemerkungen/ (Abruf vom 11.06.2015, 22.20 Uhr)
50 Schulte/Treichler, 2010, S. 116
51 Vgl. Scherr, 2012, S. 11
52 Scherr, 2012, S. 38
53 vgl. Handbuch „Rechtlicher Diskriminierungsschutz", 2014, S. 52
54 vgl. dejure.org Rechtsinformationssysteme GmbH http://dejure.0rg/gesetze/AGG/1.html, S. 1 (Abruf vom 10.06.2015, 02.29 Uhr)
55 vgl. Handbuch „Rechtlicher Diskriminierungsschutz", 2014, S. 53
56 Holzleithner, 2010, S. 97 f.
57 vgl. Goffman, 1967, S. 13 f.
58 Schulte/Treichler, 2010, S.117
59 Vgl. Scherr, 2012, S. 7
60 Vgl. Scherr, 2012, S. 29
61 ebenda
62 ebenda, S. 30
63 vgl. Rommelspacher: In: ASFH Frauenrat, Zeitschrift QUER, Ausgabe 13/06, 2006, S. 8 f.
64 Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Wechselwirkung zwischen Diskriminierung und Integration. http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Expertisen/Expertise_We chselwirkung_zw_Diskr_u_Integration.pdf?__ blob=publicationFile, S. 20 (Download als pdf-Datei vom 04.06.2015, 21.120 Uhr)
65 Ebenda, S. 25 ff.
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